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2603/2020

Zweckverband "Naturpark Rheinland"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.1.4

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3512 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 2603/2020 
Freigabedatum 19.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zweckverband "Naturpark Rheinland" 
Hier: Wahl der Mitglieder in die Verbandsversammlung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat wählt folgende Personen und die jeweiligen Stellvertretungen in die Verbandsver-
sammlung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“;: 
 
 
 Mitglied     Stellvertretung 
 
 1. Herr Manfred Kaune   1. Herr Dr. Joachim Bauer 
      (von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Köln) 
 
 2. ____________________   2. ___________________ 
 
 3. ____________________   3. ___________________ 
 
 4. ____________________   4. ___________________ 
 
  
II. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit 
zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt 
werden. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln 
zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“. Die Zweckver-
bandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des Zweckver-
bandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. 
Zu Beginn der Wahlperiode wird die Verbandsversammlung neu besetzt.  
  
 
Verbandsversammlung 
 
Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes entsendet die Stadt Köln vier Vertreter/Vertreterinnen 
in die Verbandsversammlung. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist eine Stellvertreterin 
bzw. ein Stellvertreter zu bestellen. Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertre-
ter/innen werden durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus 
ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. 
 
Zu den Vertreter/Vertreterinnen müssen nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemein-
schaftsarbeit die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm/ihr vorgeschla-
gene/r Bedienstete/r der Stadt Köln / sowie deren/dessen Stellvertretung zählen. 
 
Die Herren Kaune und Dr. Bauer waren bereits in der letzten Legislaturperiode in der Funktion tätig 
und werden erneut vorgeschlagen. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.  Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37).  
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä-
tisch besetz werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2603/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
19.08.2020 14:08