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Zweckverband "Naturpark Rheinland"
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2603/2020 vom 19.11.2020
Stand: Am 10.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 2603/2020 Freigabedatum 19.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zweckverband "Naturpark Rheinland" Hier: Wahl der Mitglieder in die Verbandsversammlung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat wählt folgende Personen und die jeweiligen Stellvertretungen in die Verbandsver- sammlung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“;: Mitglied Stellvertretung 1. Herr Manfred Kaune 1. Herr Dr. Joachim Bauer (von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Köln) 2. ____________________ 2. ___________________ 3. ____________________ 3. ___________________ 4. ____________________ 4. ___________________ II. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“. Die Zweckver- bandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des Zweckver- bandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. Zu Beginn der Wahlperiode wird die Verbandsversammlung neu besetzt. Verbandsversammlung Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes entsendet die Stadt Köln vier Vertreter/Vertreterinnen in die Verbandsversammlung. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu bestellen. Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertre- ter/innen werden durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. Zu den Vertreter/Vertreterinnen müssen nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemein- schaftsarbeit die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm/ihr vorgeschla- gene/r Bedienstete/r der Stadt Köln / sowie deren/dessen Stellvertretung zählen. Die Herren Kaune und Dr. Bauer waren bereits in der letzten Legislaturperiode in der Funktion tätig und werden erneut vorgeschlagen. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä- tisch besetz werden, § 12 Absatz 7 LGG.
Beratungsverlauf
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