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3066/2021

Aufhebung öffentlicher Stellplätze in der Tempelstraße

Mitteilung BV 24.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.12.2021, TOP 9.8

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Anlage 1, Seite 1

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Stellplätze bleiben
erhalten

Anlage 1, Seite 6
Stellplätze bleiben
erhalten
2,75

Anlage 1, Seite 7

Mitteilung BV

3437 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3066/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 
 
Aufhebung öffentlicher Stellplätze in der Tempelstraße 
 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung muss in der Tempelstraße im gesamten Straßenver-
lauf kurzfristig den Großteil der Parkplätze aufheben. Die zur Verfügung stehende Fahrbahn in der 
Tempelstraße weist aktuell überwiegend nicht die von der Straßenverkehrsordnung geforderte Min-
destbreite von 3,05 Metern auf. Durch die parkenden Fahrzeuge wird die Fahrbahn auf bis zu 2,50 
Meter eingeengt. Um das Parken im öffentlichen Straßenland zulassen zu können, wird eine Rest-
fahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern benötigt.  
Diese Restfahrbahnbreite wird zwingend benötigt um zu gewährleisten, dass Rettungsfahrzeuge wie 
zum Beispiel Feuerwehr, Krankenwagen oder auch größere Fahrzeuge wie Müllabfuhr und Lkw prob-
lemlos passieren können. Die 3,05 Meter Fahrbahnbreite werden durch die Straßenverkehrsordnung 
vorgeschrieben und wurden in mehreren Gerichtsurteilen bestätigt. Durch die gesetzliche Grundlage 
der Straßenverkehrsordnung bleibt der Verwaltung kein Spielraum und das Parken auf der Fahrbahn 
muss aufgehoben und unterbunden werden. 
In der Anlage 1 ist die Tempelstraße mit mehreren Straßenmessungen (von Nord nach Süd) darge-
stellt. Die Messungen machen deutlich, dass im gesamten Bereich der Tempelstraße das Parken auf 
der Fahrbahn gem. den gesetzlichen Vorgaben nicht gestattet werden kann. 
In den nächsten Wochen werden alle Straßen in den Bewohnerparkgebieten in Köln-Deutz auf die 
Restfahrbahnbreite überprüft. Sollten weitere Straßen nicht die Mindestbreiten aufweisen, müssen 
auch hier die öffentlichen Stellplätze entfernt und das Parken auf der Fahrbahn unterbunden werden. 
Der Verwaltung ist bewusst, dass der Entfall der Parkplätze die ohnehin angespannte Parkplatzsitua-
tion in Köln-Deutz weiter verschärfen wird. Um kurzfristig auf die entfallenen Stellplätze in der Tem-
pelstraße zu reagieren und den Entfall der Stellplätze aufzufangen, werden die Langzeitparkplätze 
auf der Siegburger Straße in Kurzzeitparkplätze umgewandelt. Die Stellplätze auf der Siegburger 
Straße zwischen dem Herbert-Liebertz-Weg bis gegenüber der Wahner Straße werden als Kurzzeit-
parkplätze mit Rotem Punkt von 9-18 Uhr bewirtschaftet. Im Anschluss von 18-9 Uhr werden die 
Stellplätze für die Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis Deutz I reserviert. 
Von den ca. 85 Stellplätzen in der Tempelstraße werden lediglich ca. 31 Stellplätze auf dem ausge-
bauten Seitenstreifen erhalten bleiben. Die 31 Stellplätze werden für die Bewohner*innen mit einem 
Parkausweis Deutz I reserviert. 
Auf der Siegburger Straße werden ca. 50 Parkplätze von 18-9 Uhr für die Bewohner*innen mit einem 
Parkausweis Deutz I reserviert. 
Um den Entfall der Parkplätze für die Anwohner*innen zu kompensieren, wird parallel der Beschluss 
der Bezirksvertretung Innenstadt priorisiert, in dem das reine Bewohnerparken in den Bewohnerpark-
gebieten in Köln-Deutz stark ausgeweitet werden soll. In Bereichen mit reinem Bewohnerparken ent-
fallen die Möglichkeiten zum kostenpflichtigen Kurzzeitparken. Eine vollständige Kompensation der

2 
 
entfallenden Stellplätze wird jedoch auch mit einer reinen Bewohnerparkreservierung nicht möglich 
sein. 
 
Anlage 
1. Lageplan

Beratungsverlauf (1)

02.12.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3066/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
24.11.2021
Erstellt
25.08.2021 10:59