Aufhebung öffentlicher Stellplätze in der Tempelstraße
Mitteilung BV 3066/2021 vom 24.11.2021
Stand: Am 02.12.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1, Seite 1 Anlage 1, Seite 2 Anlage 1, Seite 3 Anlage 1, Seite 4 Anlage 1, Seite 5 Stellplätze bleiben erhalten Anlage 1, Seite 6 Stellplätze bleiben erhalten 2,75 Anlage 1, Seite 7 -
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 3066/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 Aufhebung öffentlicher Stellplätze in der Tempelstraße Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung muss in der Tempelstraße im gesamten Straßenver- lauf kurzfristig den Großteil der Parkplätze aufheben. Die zur Verfügung stehende Fahrbahn in der Tempelstraße weist aktuell überwiegend nicht die von der Straßenverkehrsordnung geforderte Min- destbreite von 3,05 Metern auf. Durch die parkenden Fahrzeuge wird die Fahrbahn auf bis zu 2,50 Meter eingeengt. Um das Parken im öffentlichen Straßenland zulassen zu können, wird eine Rest- fahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern benötigt. Diese Restfahrbahnbreite wird zwingend benötigt um zu gewährleisten, dass Rettungsfahrzeuge wie zum Beispiel Feuerwehr, Krankenwagen oder auch größere Fahrzeuge wie Müllabfuhr und Lkw prob- lemlos passieren können. Die 3,05 Meter Fahrbahnbreite werden durch die Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben und wurden in mehreren Gerichtsurteilen bestätigt. Durch die gesetzliche Grundlage der Straßenverkehrsordnung bleibt der Verwaltung kein Spielraum und das Parken auf der Fahrbahn muss aufgehoben und unterbunden werden. In der Anlage 1 ist die Tempelstraße mit mehreren Straßenmessungen (von Nord nach Süd) darge- stellt. Die Messungen machen deutlich, dass im gesamten Bereich der Tempelstraße das Parken auf der Fahrbahn gem. den gesetzlichen Vorgaben nicht gestattet werden kann. In den nächsten Wochen werden alle Straßen in den Bewohnerparkgebieten in Köln-Deutz auf die Restfahrbahnbreite überprüft. Sollten weitere Straßen nicht die Mindestbreiten aufweisen, müssen auch hier die öffentlichen Stellplätze entfernt und das Parken auf der Fahrbahn unterbunden werden. Der Verwaltung ist bewusst, dass der Entfall der Parkplätze die ohnehin angespannte Parkplatzsitua- tion in Köln-Deutz weiter verschärfen wird. Um kurzfristig auf die entfallenen Stellplätze in der Tem- pelstraße zu reagieren und den Entfall der Stellplätze aufzufangen, werden die Langzeitparkplätze auf der Siegburger Straße in Kurzzeitparkplätze umgewandelt. Die Stellplätze auf der Siegburger Straße zwischen dem Herbert-Liebertz-Weg bis gegenüber der Wahner Straße werden als Kurzzeit- parkplätze mit Rotem Punkt von 9-18 Uhr bewirtschaftet. Im Anschluss von 18-9 Uhr werden die Stellplätze für die Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis Deutz I reserviert. Von den ca. 85 Stellplätzen in der Tempelstraße werden lediglich ca. 31 Stellplätze auf dem ausge- bauten Seitenstreifen erhalten bleiben. Die 31 Stellplätze werden für die Bewohner*innen mit einem Parkausweis Deutz I reserviert. Auf der Siegburger Straße werden ca. 50 Parkplätze von 18-9 Uhr für die Bewohner*innen mit einem Parkausweis Deutz I reserviert. Um den Entfall der Parkplätze für die Anwohner*innen zu kompensieren, wird parallel der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt priorisiert, in dem das reine Bewohnerparken in den Bewohnerpark- gebieten in Köln-Deutz stark ausgeweitet werden soll. In Bereichen mit reinem Bewohnerparken ent- fallen die Möglichkeiten zum kostenpflichtigen Kurzzeitparken. Eine vollständige Kompensation der 2 entfallenden Stellplätze wird jedoch auch mit einer reinen Bewohnerparkreservierung nicht möglich sein. Anlage 1. Lageplan
Beratungsverlauf
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02.12.2021
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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