V/0291/2021
Antibiotika-Datenbank für Tierarzneimittel
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Berichtsvorlage
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V/0291/2021 V/0291/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Antibiotika-Datenbank für Tierarzneimittel Beratungsfolge 29.04.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht Bericht: 1. Ausgangslage/Problem Bakterielle Erkrankungen können seit fast 100 Jahren durch den Einsatz von Antibiotika sehr wirksam behandelt werden. Oft werden zur Behandlung von Menschen und Tieren allerdings Antibiotika ein- gesetzt, die den gleichen Wirkstoffklassen angehören. Durch unsachgemäßen oder auch nur häufigen Einsatz von Antibiotika können Bakterien Resisten- zen gegen einzelne Antibiotika ausbilden, so dass diese für die wirksame Behandlung der Erkrankung dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen. Bilden Bakterien Resistenzen gegen mehrere oder sogar alle bekannten Antibiotika-Wirkstoffklassen aus, könnte eine Behandlung von derzeit gut zu heilenden bakteriellen Erkrankungen künftig gar nicht mehr möglich sein. Ob und in welchem Umfang künftig durch die Forschung neue Antibiotika gefunden werden, ist fraglich. Zu der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen trägt auch der Einsatz von Antibiotika in der Tierhal- tung bei. Da bis zum Jahr 2014 in Deutschland nur die Menge der an Tierärzte verkauften Antibiotika dokumentiert wurde aber keine Aussage zu Art, Menge und regionaler Anwendung am Tier gemacht werden konnte, wurde durch die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes erstmalig ein System einge- führt, das den konkreten Antibiotikaverbrauch in der jeweiligen landwirtschaftlichen Nutzti erhaltung dokumentiert und für die einzelnen Betriebe vergleichbar macht. Letztlich soll dadurch erreicht wer- den, dass der Antibiotikaeinsatz bei Nutztieren auf das unbedingt therapeutisch notwendige Maß be- grenzt wird. 2. Einführung der Antibiotika-Datenbank Mit dem Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 01.04.2014 wurde eine gesetzliche Grundlage für ein Antibiotikaminimierungskonzept mit dem Ziel, den Einsatz von Antibioti- ka in Mastbetrieben detailliert zu erfassen und zu verringern, geschaffen. Hierfür wurde eine Datenbank eingerichtet, in der landwirtschaftliche Betriebe mit den Nutzungsrich- tungen Mastschweine, Mastrinder, Mastputen und Masthühner, die eine definierte Tierzahlgrenze Gesundheits- und Veterinäramt 16.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Finger Telefon: 492-5466 Finger@stadt-muenster.de - 2 - V/0291/2021 überschreiten, jeden Antibiotikaeinsatz dokumentieren müssen. Die Datenbank errechnet anhand der hinterlegten Tierzahlen halbjährlich eine individuelle betriebliche Therapiehäufigkeit. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) errechnet aus d en Therapiehäufigkeiten aller Betriebe bundeseinheitliche Kennzahlen und veröffentlicht diese im Bun- desanzeiger. Die Kennzahl 1 liegt beim Median und kennzeichnet somit genau die Mitte der nach Größe sortierten Werte. Die Kennzahl 2 liegt bei der Grenze d es dritten Quartils, also bei 75% aller Werte. Jeder Betrieb muss nun halbjährlich vergleichen, ob sein betrieblicher Wert die ermittelten Kennzahlen 1 oder 2 überschreitet. Betriebe, deren Therapiehäufigkeit die Kennzahl 1 überschreitet, müssen eigenveran twortlich eine Überprüfung durchführen, ob der Antibiotikaeinsatz verringert werden kann. Die Betriebe, deren Wert der Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2 überschreitet und somit höher ist als der Wert von 75 % aller Betriebe, müssen sich von einem Tierarzt beraten lassen und einen schriftli- chen Maßnahmenplan zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes erstellen und beim zuständigen Ve- terinäramt einreichen. In diesem Maßnahmenplan sind unter anderem auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit anz ugeben, die zu einer Minimierung der Antibiotikaverwendung führen. Seitens des Veterinäramtes erfolgt eine Beurteilung der eingereichten Pläne, gegebenenfalls erfolgt die Anordnung ergänzender Maßnahmen. Nachfolgend wird die Umsetzung der geplanten Maßnah- men überprüft und die Entwicklung der halbjährlichen Kennzahlen nachverfolgt. Im Extremfall kann für Betriebe, deren Therapiehäufigkeit wiederholt die Kennzahl 2 überschreitet, das Ruhen der Tier- haltung für bis zu drei Jahre angeordnet werden. 3. Bundesweite Entwicklung des Antibiotika-Verbrauchs Nach einem Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzeptes der 16. AMG -Novelle ist die von pharmazeutischen Unterneh- men und Großhändlern an Tierärzte abgegebene Menge antimikrobieller Substanzen im Zeitraum 2014 bis 2017 um 505 t und somit einem Anteil von 40,8 % zurückgegangen. Bezogen auf die sechs meldepflichtigen Nutzungsarten sank die Gesamtverbrauchsmenge an anti- biotischen Wirkstoffen vom zweiten Halbjahr 2014 bis zum zweiten Halbjahr 2017 um 31,6 % von 298 t auf 204 t. Die einzelnen Nutzungsarten weisen jedoch einen sehr unterschiedlichen Rückgang auf: Verbrauch antibiotischer Wirkstoffe Nutzungsart 2. Halbjahr 2014 2. Halbjahr 2017 Reduktion Mastferkel 87,5 t 47,2 t 46 % Mastschweine 115,0 t 65,2 t 43 % Mastrinder 1,7 t 0,4 t 76 % Mastkälber 26,0 t 25,0 t 4 % Masthühner 29,7 t 29,5 t 1 % Mastputen 38,1 t 36,7 t 4 % 4. Entwicklung des Antibiotika-Verbrauchs in Münster Für die meldepflichtigen Betriebe in der Stadt Münster kann die Entwicklung des Antibiotikaeinsatzes aufgrund der vorliegenden Daten aus der Antibiotika -Datenbank am anschaulichsten anhand der Summe der Tage, an denen Tiere der fraglichen Nutzungsart in al len Beständen in Münster gehalten wurden (Haltungstage insgesamt) im Vergleich mit der Summe der Tage, an denen Tiere der fragli- chen Nutzungsart in allen Beständen in Münster mit Antibiotika behandelt worden sind (Haltungstage mit antibiotischer Behandlung). Danach ergibt sich für die Stadt Münster folgende Entwicklung: - 3 - V/0291/2021 Mastferkel Halbjahr Anzahl melde- pflichtiger Be- triebe Haltungstage insgesamt Haltungstage mit antibioti- scher Behand- lung Prozentanteil Haltungstage mit antibiotischer Behandlung 2 / 2014 27 3.022.244 344.262 11,39 % 1 / 2015 26 3.075.169 279.160 9,08 % 2 / 2015 27 3.336.391 223.284 6,69 % 1 / 2016 27 3.069.573 163.726 5,33 % 2 / 2016 28 3.228.932 123.184 3,82 % 1 / 2017 29 2.906.747 115.763 3,98 % 2 / 2017 28 3.257.945 67.153 2,06 % 1 / 2018 27 3.281.263 123.902 3,78 % 2 / 2018 27 3.094.173 136.270 4,40 % 1 / 2019 23 3.093.474 97.708 3,16 % 2 / 2019 23 2.802.944 80.207 2,86 % Mastschweine Halbjahr Anzahl melde- pflichtiger Be- triebe Haltungstage insgesamt Haltungstage mit antibioti- scher Behand- lung Prozentanteil Haltungstage mit antibiotischer Behandlung 2 / 2014 68 9.182.602 249.541 2,72 % 1 / 2015 69 9.277.059 247.438 2,67 % 2 / 2015 70 9.777.070 158.876 1,62 % 1 / 2016 69 8.921.608 105.868 1,19 % 2 / 2016 72 9.517.837 193.715 2,04 % 1 / 2017 72 8.959.672 53.449 0,60 % 2 / 2017 71 9.076.967 106.754 1,18 % 1 / 2018 71 8.735.427 106.699 1,22 % 2 / 2018 71 8.664.257 115.846 1,34 % 1 / 2019 67 7.894.977 26.386 0,33 % 2 / 2019 68 8.271.115 111.721 1,35 % Mastkälber Halbjahr Anzahl melde- pflichtiger Be- triebe Haltungstage insgesamt Haltungstage mit antibioti- scher Behand- lung Prozentanteil Haltungstage mit antibiotischer Behandlung 2 / 2014 32 200.149 10.499 5,25 % 1 / 2015 32 212.062 6.276 2,96 % 2 / 2015 34 207.085 6.643 3,21 % 1 / 2016 31 230.660 6.521 2,83 % 2 / 2016 31 208.673 4.367 2,09 % 1 / 2017 29 194.534 4.291 2,21 % 2 / 2017 28 208.104 6.059 2,91 % 1 / 2018 28 188.167 7.069 3,76 % 2 / 2018 28 188.627 4.759 2,52 % 1 / 2019 26 167.723 7.533 4,49 % 2 / 2019 30 197.845 4.918 2,49 % - 4 - V/0291/2021 Mastbullen Halbjahr Anzahl melde- pflichtiger Be- triebe Haltungstage insgesamt Haltungstage mit antibioti- scher Behand- lung Prozentanteil Haltungstage mit antibiotischer Behandlung 2 / 2014 49 659.506 1.011 0,15 % 1 / 2015 50 775.302 1.052 0,14 % 2 / 2015 54 693.526 1.044 0,15 % 1 / 2016 55 724.159 565 0,08 % 2 / 2016 56 777.155 1.769 0,22 % 1 / 2017 56 699.012 304 0,04 % 2 / 2017 56 682.459 3.349 0,49 % 1 / 2018 55 699.146 450 0,06 % 2 / 2018 57 646.249 1.571 0,24 % 1 / 2019 56 658.797 418 0,06 % 2 / 2019 58 651.748 3.345 0,51 % Masthühner Halbjahr Anzahl melde- pflichtiger Be- triebe Haltungstage insgesamt Haltungstage mit antibioti- scher Behand- lung Prozentanteil Haltungstage mit antibiotischer Behandlung 2 / 2014 3 -6.959.204 4.443.000 1 / 2015 3 13.999.443 2.364.160 16,79 % 2 / 2015 3 14.756.303 2.380.960 15,95 % 1 / 2016 3 14.986.628 1.432.118 9,45 % 2 / 2016 3 13.379.084 1.448.520 10,72 % 1 / 2017 2 7.230.614 411.000 5,67 % 2 / 2017 3 12.112.219 1.751.900 14,36 % 1 / 2018 2 11.879.390 1.558.780 13,09 % 2 / 2018 3 -6.114.526 1.898.500 1 / 2019 2 21.702.322 1.982.000 9,12 % 2 / 2019 2 38.473.394 1.089.000 Mastputen Halbjahr Anzahl melde- pflichtiger Be- triebe Haltungstage insgesamt Haltungstage mit antibioti- scher Behand- lung Prozentanteil Haltungstage mit antibiotischer Behandlung 2 / 2014 5 9.830.183 613.120 6,22 % 1 / 2015 5 6.344.740 1.435.008 22,53 % 2 / 2015 5 7.078.552 715.004 10,08 % 1 / 2016 5 6.793.012 625.286 9,19 % 2 / 2016 5 5.904.334 235.964 3,99 % 1 / 2017 5 6.197.425 554.332 8,92 % 2 / 2017 5 5.998.688 602.993 10,01 % 1 / 2018 5 7.261.966 877.428 12,02 % 2 / 2018 5 5.963.287 606.366 10,13 % 1 / 2019 5 5.852.345 527.845 8,97 % 2 / 2019 5 6.160.195 358.143 5,80 % - 5 - V/0291/2021 5. Fazit Die mit der Einführung der Antibiotika -Datenbank verbundene Zielsetzung einer Reduktion des Anti- biotikaeinsatzes konnte grundsätzlich erreicht werden. Auch wenn der Rückgang bei den verschiede- nen Nutzungsarten unterschiedlich stark erfolgt ist, ist insgesa mt ein deutlicher, auf die Einführung der Antibiotika-Datenbank zurückzuführender Reduktionseffekt erkennbar. Zwischen den bundesweit ermittelten Werten und den für die Stadt Münster vorliegenden Daten ist kein bedeutsamer Unter- schied erkennbar. Die gesetzlich verpflichtende Meldung des Antibiotikaeinsatzes ist durch festgesetzte Tierzahlgrenzen pro Produktionsrichtung definiert. Eine Unterscheidung der Haltungsformen, konventionell oder öko/biologisch, ist hier nicht vorgesehen. Zwischenzeitlich hat sich der Antibiotikaeinsatz auf einem niedrigeren Niveau stabilisiert. Abgesehen von den kleineren Schwankungen ist aus veterinärmedizinischer Sicht auch nicht mehr von einem signifikanten weiteren Rückgang auszugehen, da behandlungsbedürftige Erkrankungen bei den Tie- ren selbst bei optimalem Betriebsmanagement und Einhaltung aller krankheitsvorbeugenden Maß- nahmen durch den Betriebsinhaber nie vollständig zu verhindern sein werden. Je nach Art der Er- krankung ist der Landwirt aus tierschutzrechtlichen Aspekten ver pflichtet, die bestmögliche Behand- lung für das erkrankte Tier durchzuführen, dafür kann dann auch der Einsatz von Antibiotika zwin- gend erforderlich werden. in Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0291/2021 Kurzüberblick Erfahrungen zur 2014 bundesweit eingeführten Antibiotikadatenbank für Halter von Masttieren im Hinblick auf die Entwicklung des Antibiotikaverbrauchs in der Masttierhaltung der Stadt Münster Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Sicherstellung der menschlichen und tierischen Gesundheit. Durch unsachgemäßen oder auch nur häufigen Einsatz von Antibiotika können Bakterien Resis- tenzen gegen einzelne Antibiotika ausbilden, so dass diese für die wirksame Behandlung bakteri- eller Erkrankungen dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen. Bilden Bakterien Resistenzen gegen mehrere oder sogar alle bekannten Antibiotika-Wirkstoffklassen aus, könnte eine Behand- lung von derzeit gut zu heilenden bakteriellen Erkrankungen künftig gar nicht mehr möglich sein. Ob und in welchem Umfang künftig durch die Forschung neue Antibiotika gefunden werden, ist fraglich. Zu der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen trägt auch der Einsatz von Antibiotika in der Tier- haltung bei. Letztlich soll durch die Darstellung der Nutzung mit Hilfe einer Datenbank erreicht werden, dass der Antibiotikaeinsatz bei Nutztieren auf das unbedingt therapeutisch notwendige Maß begrenzt wird. Finanzierung Produktgruppe: 0211 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Arzneimittelgesetz Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0291/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.04.2021
- Erstellt
- 01.04.2021 14:51