0663/2019
Tarifänderungen der KölnBäder GmbH
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Anlage 3
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Seite 1 von 1 100. Sitzung des Aufsichtsrates der KölnBäder GmbH am 12.12.2018 Zu TOP 3.2 der Tagesordnung Ergänzende Tarifanpassungen; Tarife Eisbahnnutzung Lentpark Seit der Eröffnung des Lentparks hat sich die Vereinsnutzung im Eisbereich unter der Woche sehr stark entwickelt, sodass heute weit über 250.000 € Umsatz p.a. mit den Eissportvereinen erzielt werden. Dieser finanzielle Erfolg bedeutet jedoch, dass die Standardeisfläche von Montag bis Freitag ab 16.00 Uhr nicht mehr für das öffentliche Eislaufen zur Verfügung steht, sondern ausschließlich die Eishochbahn. Aus diesem Grund wird nun vorgeschlagen, während der Vereinsnutzung von Montag bis Freitag auf die Erhebung des Tagestarifs zu verzichten und auch für Nutzungen über zwei Stunden Aufenthalt nur noch den 2-Stunden-Tarif anzubieten: - Jugendliche bis 18 Jahre zahlen 5,60 € statt 7,60 €, - Erwachsene 8,10 € statt 11,10 €, - Kinder unter 6 Jahren 1,00 € statt 1,60 €, - Gruppenkarte wird mit 21,60 € statt 29,90 € berechnet. Ohnehin nutzen nur ca. 2 % der Besucher zu diesen Zeiten den Ta gestarif, entsprechend sind die finanziellen Einbußen im niedrigen dreistelligen Bereich anzusetzen. Im Umkehrschluss kann dieser „Sonderpreis“ positiv für das Image des generell als hochpreisig angesehenen Lentparks genutzt werden. Gleichermaßen wird dami t gerechnet, dass die Aufenthaltsdauer und Nutzungsfrequenz der Gastronomie im Eisbereich verbessert wird. Beschlussvorschlag: Der Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH stimmt der dargestellten Tarifänderung zum 1. Januar 2019 zu. Der Sportausschuss des Rates der Stadt Köln ist über die Tarifänderung zu unterrichten.
Anlage 2 Tarifanpassung
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Ergänzende Tarifanpassungen Anlage: Tarife Bahnenstunden über Betriebskostenerstattung der Stadt Köln (BKE) Bahnenstunden-Tarife (brutto) ab 01.02.2016 ab 01.07.2018 Berechnungsgrundlage: Schul- und Vereinsschwimmen über Betriebskostenerstattung (BKE) Stadt Köln inkl. 25% Rabatt inkl. 20 % Rabatt Durchschnittspreis1 Bahnenstunde ohne Rabatt Hallenbad und Kombibad 25,98 27,71 4,33 34,64 Agrippabad 31,20 33,28 5,20 41,60 1 Gemittelter Eintrittspreis: [Tarif Erwachsener (Kombibad+Hallenbad)+Jugendlicher (Kombibad+Hallenbad)/4] x 8 Nutzer pro Bahn abzgl. 20 % Sonderrabatt (analog höchste Rabattierung Vorteilskarte).
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/1 Vorlagen-Nummer 08.03.2019 0663/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 28.03.2019 Tarifänderungen der KölnBäder GmbH In der 100. Sitzung des Aufsichtsrates der KölnBäder GmbH am 12.12.2018 wurden per Beschluss- fassung Tarifänderungen betreffend der Bahnenstunden für den Vereinssport und für das Schul- schwimmen, sowie für die Eisbahnnutzung im Lentpark zugestimmt. Das bedeutet mit Blick auf die Betriebskostenerstattung der Stadt Köln für die Nutzung der Bahnen- stunden durch Sportvereine bereits für das laufende Jahr 2019 eine 5 %-ige Mehrbelastung und kann somit mit dem im Haushalt bereitgestellten Förderbetrag in Höhe von 1.574.000,-- € nicht vollends bedient werden. Für die kommenden Jahre 2020 bis 2023 ist eine entsprechende Erhöhung des Förderbetrages für das Vereinsschwimmen erforderlich, um die Anzahl der Bahnenstunden konstant zu halten. Bei die- ser Berechnung sind, Stand heute, der Sportverwaltung keine weiteren Tariferhöhungen durch die KölnBäder GmbH bekannt. Die schriftliche Mitteilung über die Tarifbeschlüsse der KölnBäder GmbH erreichte die Sportverwal- tung am 22.02.2019. Die Erläuterungen zu diesen Beschlussfassungen liegen als Anlagen der Sportausschuss-Mitteilung bei. Anlagen Gez. Dr. Klein
Anlage 1
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Seite 1 von 1 100. Sitzung des Aufsichtsrates der KölnBäder GmbH am 12.12.2018 Zu TOP 3.1 der Tagesordnung Ergänzende Tarifanpassungen; Tarife Bahnenstunden über Betriebskostenerstattung der Stadt Köln (BKE) Die Berechnung der Betriebskostenerstattung der Stadt Köln wird stets über die Rabattierung der höchsten Rabattstufe aus der Vorteilskarte der KölnBäder abgeleitet. In diesem Zusammenhang ist aufgefallen, dass bei der Berechnung der BKE für die Stadt Köln die Absenkung des Vorteilskartenrabatts von 25 % auf 20 % ab dem 1. Juli 2018 nicht im Beschluss des Aufsichtsrates am 13.12.2017 ausdrücklich hinterlegt war. Die Absenkung wurde sowohl dem Sportamt für die Bahnenstundenberechnung der Sportvereine wie auch dem Amt für Schulentwicklung für das Schulschwimmen bereits im Jahr 2017 mitgeteilt. Daher soll nun rückwirkend zum aktuellen Schuljahr 2018/2019 dieses Versäumnis formal bereinigt werden (Anlage). Beschlussvorschlag: Der Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH stimmt der Absenkung der Rabattierung de r Bahnenstunden analog der Vorteilskartenrabatte rückwirkend zum 1. Juli 2018 zu. Der Sportausschuss des Rates der Stadt Köln ist über die Tarifänderung zu unterrichten. Anlage: Tarife Bahnenstunden über Betriebskostenerstattung der Stadt Köln (BKE)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0663/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.03.2019
- Erstellt
- 25.02.2019 11:42