V/0242/2015
Entsendung von sachkundigen Einwohnern/innen in Ausschüsse des Rates und andere Gremien
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
2739 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Betrifft Entsendung von sachkundigen Einwohnern/innen in Ausschüsse des Rates und andere Gremien Beratungsfolge 22.04.2015 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Integrationsrat entsendet folgende/n sachkundige/n Einwohner/in in die Ausschüsse: Ausschuss Mitglieder: Stellvertretung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Ausschuss für Soziales, Sti f- tungen, Gesundheit, Verbra u- cherschutz und Arbeitsförd e- rung Ausschuss für Gleichstellung Kulturausschuss Ausschuss für Schule und Weiterbildung Sportausschuss Vorlagen-Nr.: V/0242/2015 Auskunft erteilt: Frau Rischer Ruf: 492-7056 E-Mail: Rischer@stadt-muenster.de Datum: 13.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - 2. Folgendes Mitglied wird durch den Integrationsrat in das Gremium entsandt: Gremium Mitglied: Stellvertretung: Pflegekonferenz II. Kosten/Folgekosten Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. Begründung: Zu 1.: Der Rat hat in der Sitzung am 11.02.2015 die Anzahl der sachkundigen Einwohner/innen, die in die Ausschüsse entsandt werden sollen, festgesetzt und dem Integrationsrat die Möglichkeit einge- räumt, sachkundige Einwohner/innen in die aufgeführten Ausschüsse zu entsenden. Der Integrationsrat macht von dieser Möglichkeit durch die Benennung von Mitgliedern hiermit G e- brauch. Zu 2.: Die kreisfreien Städte richten gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Pflegeversiche- rungsgesetzes (Landespflegegesetz) PfG NW Pflegekonferenzen zur Umsetzung der im Gesetz und in den §§ 8 und 9 SGB XI vorgegebenen Aufgaben ein und übernehm en deren Geschäftsfüh- rung. Nach den Grundsätzen der Stadt Münster, die für die Arbeit der Pflegekonferenz aufgestellt wor- den sind, sind Mitglieder u. a. die Vertreter der Fraktionen im Rat sowie in der abgelaufenen Wahl- periode auch ein Mitglied des Integrationsrates. Mit der namentlichen Benennung eines Mitgliedes soll der bisherigen Praxis Rechnung getragen werden. Hinweis: Zur Gewährleistung der Interessenswahrnehmung sollte eine Stellvertreterregelung getroffen we r- den. Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Bese t- zung zu achten. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0242/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37