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V/0242/2015

Entsendung von sachkundigen Einwohnern/innen in Ausschüsse des Rates und andere Gremien

Vorlagen 26.03.2015

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 22.04.2015, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2739 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entsendung von sachkundigen Einwohnern/innen in Ausschüsse des Rates und andere Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.04.2015 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Integrationsrat entsendet folgende/n sachkundige/n Einwohner/in in die Ausschüsse:   
 
Ausschuss 
 
Mitglieder:  Stellvertretung: 
Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wohnen 
 
 
  
Ausschuss für Soziales, Sti f-
tungen, Gesundheit, Verbra u-
cherschutz und Arbeitsförd e-
rung 
 
  
Ausschuss für Gleichstellung 
 
  
Kulturausschuss 
 
  
Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung 
 
  
Sportausschuss  
 
  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0242/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Rischer 
Ruf: 
492-7056 
E-Mail: 
Rischer@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
 
 
2. Folgendes Mitglied wird durch den Integrationsrat in das Gremium entsandt: 
  
 
Gremium 
 
Mitglied: Stellvertretung: 
Pflegekonferenz 
 
  
 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
 
Der Rat hat in der Sitzung am 11.02.2015 die Anzahl der sachkundigen Einwohner/innen, die in 
die Ausschüsse entsandt werden sollen, festgesetzt und dem Integrationsrat die Möglichkeit einge-
räumt, sachkundige Einwohner/innen in die aufgeführten Ausschüsse zu entsenden. 
 
Der Integrationsrat macht von dieser Möglichkeit durch die Benennung von Mitgliedern hiermit G e-
brauch. 
 
Zu 2.:      
 
Die kreisfreien Städte richten gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Pflegeversiche-
rungsgesetzes (Landespflegegesetz) PfG NW Pflegekonferenzen zur Umsetzung der  im Gesetz 
und in den §§ 8 und 9 SGB XI vorgegebenen Aufgaben ein und übernehm en deren Geschäftsfüh-
rung. 
 
Nach den Grundsätzen der Stadt Münster, die für die Arbeit der Pflegekonferenz  aufgestellt wor-
den sind, sind Mitglieder u. a. die Vertreter der Fraktionen im Rat sowie in der abgelaufenen Wahl-
periode auch ein Mitglied des Integrationsrates. 
 
Mit der namentlichen Benennung eines Mitgliedes soll der bisherigen Praxis Rechnung getragen 
werden.  
 
Hinweis:  
 
Zur Gewährleistung der Interessenswahrnehmung sollte eine Stellvertreterregelung getroffen we r-
den. 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Bese t-
zung zu achten.      
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

22.04.2015 Integrationsrat
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0242/2015
Typ
Vorlagen
Datum
26.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37