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2531/2018

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.09.2018

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Anlage 1 - Veranstaltungszentrum-Testat-Exemplar-31.12.2017

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Testat GPA

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Anlage 1 - Veranstaltungszentrum-Testat-Exemplar-31.12.2017

63596 Zeichen

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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- 
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 
 I/3 
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2017 
 
 
 
 
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln hat nach 
§ 14 Abs. 3 der Betriebssatzung für die Aufstellung  des Jahresabschlusses und des 
Lageberichtes die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches 
des Handelsgesetzbuches entsprechend anzuwenden. Ergänzend sind die §§ 22 bis 26 der 
EigVO NRW zu beachten. 
 
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Vorschriften der §§  266 
und 275 HGB i.V. m. § 22 und § 23 der EigVO NRW. 
 
Die Gliederung der Gewinn - und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren 
gemäß § 275 Abs. 2 HGB. 
 
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren 
Risiken; sie sind im Einzelnen bei der Erläuterung der Bilanzposten dargestellt. 
 
Als wesentlicher Geschäftsvorfall im Wirtschaftsjahr 201 5 ist die Einigung im Rechtsstreit 
Messehallen zwischen der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15  - 18 GbR , der 
Koelnmesse GmbH und dem Veranstaltungszentrum Köln hervorzuheben (siehe auch 
Erläuterungen zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen). Der au sgehandelte 
Vergleichsentwurf, der der Europäischen Kommission derzeit zur Prüfung vorliegt, führt im 
Rahmen der hälftigen Schadensübernahme zu einer Effektivbelastung der eigenbetriebs -
ähnlichen Einrichtung in Höhe von 57,2  Mio €, für die bereits im Jahresabschluss 2015 eine 
entsprechende (sonstige) Rückstellung berücksichtigt wurde. Da der ausgehandelte 
Schadenersatzanteil der Stadt Köln  die Finanzkraft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
übersteigt, sollen die Mittel im Rahmen des Verlustausgleiches gemäß § 10 Abs. 6 EigVO aus 
dem allgemeinen städtischen Haushalt bereitgestellt werden. 
 
  
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zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 
 I/4 
Der Ausgleichsanspruch gegen den städtischen Haushalt für die Vergleichszahlung im 
Zusammenhang mit dem Rechtsstreit Messehallen ist unter dem Posten Forderungen gegen 
die Stadt Köln ausgewiesen.  
 
 
 
 
II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Bilanz 
 
Anlagevermögen 
 
Die Entwicklung der Anschaffungs - oder Herstellungskosten sowie der Wertbe richtigungen 
aller Positionen des Anlagevermögens i m Geschäftsjahr 2017 ist aus dem nachfolgenden 
Anlagespiegel ersichtlich: 
 
  
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 I/6 
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 
 
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das  Sachanlagevermögen wurden zu 
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. 
Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend den betriebsgewöhnlichen 
Nutzungsdauern linear berechnet. Gebäude werden zwischen 20 und 50 Jahren 
abgeschrieben. 
 
Die Anlagen im Bau betreffen verschiedene Maßnahmen für die Philharmonie und die Flora. 
 
Finanzanlagen 
 
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren 
beizulegenden Werten angesetzt. 
 
Zum 31.12.2017 stellt sich der Anteilsbesitz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wie folgt 
dar:  
 
 Gezeichnetes  Ergebnis Eigen- 
 Kapital Besitzanteil Gj. 2017 kapital 
 Tsd. Euro Tsd. Euro % Tsd. Euro Tsd. Euro 
KölnKongress GmbH, Köln 260 133 51,00 -8611) 260 
Koelnmesse GmbH, Köln 51.200 40.486 79,07 26.312 160.548 
KÖLNMUSIK Betriebs- und  
   Servicegesellschaft mbH,  
   Köln 
 
 
285 
 
 
256 
 
 
89,93 
 
 
-4.786 
 
 
2.962 
1) vgl. hierzu Erläuterungen zu den Aufwendungen aus Verlustübernahme 
 
Auf die Anteile an der KÖLNMUSIK Betriebs- und Servicegesellschaft mbH, Köln, wurde eine 
außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 4.987 T€ vorgenommen. Zuschreibungen zur 
Rückgängigmachung in Vorjahren vorgenommener außerplanmäßiger Abschreibungen sind 
nicht erfolgt. 
  
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 I/7 
Umlaufvermögen 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. 
Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr bestehen nicht. 
 
Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen aus Steuerforderungen. 
 
 
Eigenkapital 
 
Das Stammkapital der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln  der 
Stadt Köln beträgt unverändert 21.000 Tsd. Euro.  
 
 
Kapitalrücklage 
 
Die Kapitalrücklage resultiert aus Einbringungen sowie aus de n sonstigen Zuführungen und 
Entnahmen von Kapital. 
 
 
Entwicklung des Eigenkapitals 
 
  Stand  Zugänge  Entnahmen  Stand 
  01.01.2017      31.12.2017 
  Tsd. Euro  Tsd. Euro  Tsd. Euro  Tsd. Euro 
         
Stammkapital  21.000  0  0  21.000 
Kapitalrücklage  176.067  1.002  -4.205  172.864 
Verlustvortrag  -26.423  0  4.205  -22.218 
Jahresverlust  0  -4.559  0  -4.559 
  170.644  -3.557  0  167.087 
 
  
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 I/8 
Sonderposten für Landeszuschüsse 
 
In Höhe der bewilligten Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für 
den Um- und Erweiterungsbau des Gürzenich wurde ein Sonderposten für Landeszuschüsse 
mit ursprünglich 10.226 Tsd. Euro  gebildet. Die Auflösung wird entsprechend der 
Abschreibungsdauer des bezuschussten Anlagevermögens vorgenommen. 
 
Rückstellungen 
 
Die Rü ckstellungen wurden  in Höhe des  nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung  
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und 
ungewisse Verpflichtungen. 
 
 
Entwicklung der Rückstellungen 
 
 01.01.2017  Verbrauch 
 Auf-
lösung  Zugänge  
Auf-
zinsung  31.12.2017 
 Tsd. Euro  Tsd. Euro  Tsd. Euro  Tsd. Euro  Tsd. Euro  Tsd. Euro 
    
        
Vergleich Messehallen Nord 57.235  0  0  0  0  57.235 
Rückstellung Prozesskostenrisiken 694  -4  0  0  0  690 
Jahresabschluss/Steuererklärungen 100  -37  -10  59  0  112 
Rückstellung ausstehende Rechnungen 194  -194  0  92  0  92 
Rückstellung US Lease 61  -4  0  0  3  60 
 58.284  -239  -10  151  3  58.189 
 
  
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 I/9 
Verbindlichkeiten 
 
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2017
Erwartete Restlaufzeiten
Gesamtbetrag
EUR
bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
über 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 161.490.462,54 46.993.747,55 114.496.714,99 57.195.398,44
- Vorjahr ( 157.622.551,46 ) ( 17.974.750,82 ) ( 139.647.800,64 ) ( 66.865.750,74 )
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 168.599,10 168.599,10 0,00 0,00
- Vorjahr ( 107.473,16 ) ( 107.473,16 ) ( 0,00 ) ( 0,00 )
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 20.658,88 20.658,88 0,00 0,00
- Vorjahr ( 81.426,21 ) ( 81.426,21 ) ( 0,00 ) ( 0,00 )
Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt Köln 3.221.343,46 1.069.246,10 2.152.097,36 146.081,76
- Vorjahr ( 3.760.555,71 ) ( 1.007.972,37 ) ( 2.752.583,34 ) ( 1.142.496,06 )
Sonstige Verbindlichkeiten 19.132,07 19.132,07 0,00 0,00
- Vorjahr ( 4.755,91 ) ( 4.755,91 ) ( 0,00 ) ( 0,00 )
164.920.196,05 48.271.383,70 116.648.812,35 57.341.480,20
- Vorjahr ( 161.576.762,45 ) ( 19.176.378,47 ) ( 142.400.383,98 ) ( 68.008.246,80 )
  
 
 
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen mehrere Darlehen. 
 
In d en Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Zins abgrenzungen in Hö he von 
230 Tsd. Euro (i.Vj. 269 Tsd. Euro) enthalten.  
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 21 Tsd. Euro (i.Vj. 
81 Tsd. Euro) bestehen gegenüber der Kölner Gesellschaft für Arbeits - und Berufsförderung 
mbH. 
 
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln bestanden in Höhe von 3.221 Tsd. Euro (i.Vj. 
3.761 Tsd. Euro). Dieser Betrag umfasst insbesondere das Darlehen Philharmonie (2.654 Tsd. 
Euro) sowie Umsatzsteuerverrechnungen (649 Tsd. Euro). 
 
  
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 I/10 
Latente Steuern 
 
Es be stehen Wert - und Ansatzunterschiede zwischen Handels - und Steuerbilanz. 
Insbesondere bei Sach - und Finanzanlagen liegen höhere Steuerbilanzwerte vor, bei den 
sonstigen Rückstellungen sind die Steuerbilanzwerte teilweise niedriger. Zudem bestehen 
steuerliche Verlustvorträge. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hierauf wird verzichtet. 
 
 
 
 
Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Umsatzerlöse 
 
Die Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 199 Tsd. Euro (i.Vj. 183 Tsd. Euro) auf Miet- und 
Pachterlöse und in Höhe von 405 Tsd. Euro (i.Vj. 405 Tsd. Euro) auf Erbbauzinsen. 
 
 
Sonstige betriebliche Erträge  
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Zuschüssen der Stadt 
Köln (9.678 Tsd. Euro; i. Vj. 9.604 Tsd. Euro) und  Erträgen aus der Auflösung des 
Sonderpostens für Landeszuschüsse (386 Tsd. Euro; i.Vj. 386 Tsd. Euro).  
 
 
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 
 
Der Aufwand betrifft wie im Vorjahr ausschließlich planmäßige Abschreibungen. 
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen  
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u.a. Aufwendungen für E nergie 
(574 Tsd. Euro; i.Vj. 604  Tsd. Euro), Instandhaltung ( 528 Tsd. Euro; i. Vj. 320 Tsd. Euro), 
Baubetreuungsentgelte (260 Tsd. Euro; i.Vj. 228 Tsd. Euro), Bewachung (204 Tsd. Euro; i.Vj. 
185 Tsd. Euro), Grünpflege (72 Tsd. Euro; i.Vj. 72 Tsd. Euro) und Verwaltungsaufwendungen 
(137 Tsd. Euro; i.Vj. 151 Tsd. Euro).  
 
  
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 I/11 
Abschreibungen auf Finanzanlagen  
 
Der Ausweis betrifft außerplanmäßige Abschreibungen auf die Anteile an der KÖLNMUSIK 
Betriebs- und Servicegesellschaft mbH in Höhe des erwirtschafteten Jahresfehlbetrages 2017 
in Höhe von 4.786 Tsd. Euro und der Rücklagenentnahme zur Finanzierung des Musikfestivals 
2017 der AchtBrücken GmbH. 
 
 
Aufwendungen aus Verlustübernahme 
 
Gemäß dem bestehenden Organschaftsvertrag mit der KölnKongress GmbH wurde der bei 
der Organgesellschaft entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 861 Tsd. Euro 
übernommen. 
 
 
 
 
III. Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen 
 
Haftungsverhältnisse 
 
US-Cross-Border-Leasing-Transaktion 
--------------------------------------------------- 
Die Stadt Köln hat der Koelnmesse GmbH ein Erbbaurecht an verschiedenen Grundstücken 
eingeräumt. Ein Teil dieser Grundstücke wurde in die im Geschäftsjahr 2002 durchgeführte 
US-Cross-Border-Leasing-Transaktion einbezogen. Nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags 
zum 31.12.2022 gehen die aufstehenden Messehallen, sofern keine Anschlussvereinbarung 
getroffen wird, ohne Entschädigung in das Eigentum d er eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
über. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln 
übernimmt dann grundsätzlich die Rechte und Pflichten der Koelnmesse GmbH aus der US -
Cross-Border-Leasing-Transaktion alleine. 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln bleibt 
zivilrechtlich verpflichtet, Zahlungen während der verbleibenden Mietzeit des Mietvertrages bis 
zum Zeitpunkt der Kaufoption im Jahr 2033 an den US-Investor zu leisten. Hinsichtlich dieser 
Zahlungsverpflichtungen ist die Erfüllungsübernahme durch Erfüllungsübernehmer, 
verschiedene Banken, vertraglich vereinbart. Sofern die Erfüllungsübernehmer ihren 
Verpflichtungen nachkommen, werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrich tung 
Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln keine Zahlungen zu leisten sein.  
  
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 I/12 
Derzeit bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erfüllungsübernehmer ihren 
Verpflichtungen nicht nachkommen können. 
 
Im Hinblick auf die umfangreichen Aus - und Umbaumaßnahmen der Koelnmesse GmbH im 
Rahmen des Konzepts „Koelnmesse 3.0“ erfolgte in  2017 eine schriftliche Übereinkunft 
(„Letter Agreement“) mit den US-Vertragspartnern des Leasingvertrages dahingehend, dass 
die Messehallen in ihrem aus - bzw. umgebauten Zustand  Gegenstand des Cross -Border-
Leasings werden, ohne dass es dafür einer umfassenden Vertragsänderung bedarf. Wirksam 
werden soll dies mit Meldung der Fertigstellung der Baumaßnahmen. Veranstaltungszentrum 
und Koelnmesse GmbH als Kölner Vertragspartner haben den US-Vertragspartnern zugesagt, 
eventuell anfallende Kosten im Zusammenhang mit dem Letter Agreement zu ersetzen.  
 
Diesbezüglich sind bislang keine Forderungen gestellt worden und werden seitens der Kölner 
Vertragsparteien auch nicht mehr erwartet. 
 
Mietzinsanpassungsverpflichtung 
------------------------------------------- 
Die Stadt Köln hat sich gegenüber der Koelnmesse GmbH verpflichtet, dass sie den 
vereinbarten Mietzins aus dem Untermietvertrag über die Anmietung eines Grundstücks mit 
vier Messehallen im Rahmen des rechtlich Möglichen an die wirtschaftliche Situation anpasst 
in dem Fall, dass die Koelnmesse GmbH nicht in der Lage ist, den Mietzins zu entrichten, 
soweit ansonsten eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit droht. 
 
Derzeit bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Risiko der Inanspruchnahme besteht.  
 
 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Die Zahlungsrisiken im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit betreffend die Messehallen Nord 
sind auf Grund eines seit dem 31. Dezember 2015 vorliegenden Vergleichsvorschlages durch 
Bildung einer Rückstellung unter korrespondierender Bilanzierung eines Ausgleichsanspruchs 
an die Stadt Köln bilanziell berücksichtigt. 
 
Das Bestellobligo aus bereits erteilten Aufträgen für das Folgejahr beläuft sich auf c a. 
0,5 Mio. Euro. 
  
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 I/13 
IV. Sonstige Angaben  
 
Abschlussprüferhonorar 
 
Das für das Geschäftsjahr  für Abschlussprüfungsleistungen zurückgestellte Honorar beläuft 
sich auf 36 Tsd. Euro. 
 
 
Beschäftigte 
 
Die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln 
beschäftigte im Wirtschaftsjahr kein eigenes Personal. 
 
 
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen 
 
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind wie folg t zu 
verzeichnen: 
 
 Stadt Köln incl. andere Verbundene 
 Eigenbetriebe/eigenbetriebs- Unternehmen 
Art des Geschäfts                                   ähnliche Einrichtungen            der Stadt Köln       
 Tsd. Euro Tsd. Euro 
   
Umsatzerlöse   
   Pachten  199 
   Erbbauzinsen  405 
   
Sonstige betriebliche Erträge   
   Zuschüsse 9.678  
   
Sonstige betriebliche Aufwendungen   
   Energiekosten    574  
   Baubetreuung, Grünpflege    332  
   Bewachung  204 
   Kostenumlagen      97  
   
Zinsaufwendungen     83  
 
  
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zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 
 I/14 
Mitglieder der Betriebsleitung  
 
Frau Gabriele C. Klug, Erste Betriebsleiterin, Kämmerin der Stadt Köln 
 
Herr Frank Höller, geschäftsführender Betriebsleiter, Abteilungsleiter der Kämmerei der  
Stadt Köln 
 
 
Mitglieder des Betriebsausschusses  
 
Vorsitzender: 
Herr Martin Börschel, Rechtsanwalt 
 
1. Stellvertretender Vorsitzender: 
Herr Bernd Petelkau, MdR, Managing Director, Hypothekenbank Frankfurt AG, Eschborn 
 
2. Stellvertretender Vorsitzender: 
Herr Manfred Richter, Personalleiter 
Ordentliche Mitglieder: 
Herr Ulrich Breite, Geschäftsführer 
Herr Dietmar Ciesla-Baier, Speditionskfm./Verkehrsfachwirt 
Herr Jörg Detjen, Geschäftsführer 
Herr Jörg Frank, IT-Organisator 
Frau Anna-Maria Henk-Hollstein, Kauffrau 
Herr Niklas Kienitz, MdR, Geschäftsführer, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Herr Peter Kron, Beamter 
Herr Dr. Gerrit Krupp, Rechtsanwalt 
Frau Brigitta von Bülow, Lehrerin 
Frau Gräfin Alexandra von Wengersky, Unternehmerin 
 
 
Mitglieder mit beratender Stimme: 
Herr Stephan Boyens, Manager Unternehmensentwicklung (ab 15.11.2017) 
Herr Hendrik Rottmann, Soldat (bis 31.08.2017) 
Herr Markus Wiener, Politikwissenschaftler 
Herr Walter Wortmann, Unternehmensberater 
 
  
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zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 
 I/15 
Nachtragsbericht  
 
Wesentliche Vorgänge nach Ablauf des Wirtschaftsjahres haben sich bisher nicht ergeben. 
 
 
Köln, den 19. Juli 2018 
 
 
Betriebsleitung  
 
 
 
gez. Gabriele C. Klug gez. Frank Höller 
Erste Betriebsleiterin Geschäftsführender Betriebsleiter 
 
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II/1 
 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
der Stadt Köln, Köln 
 
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 
 
 
A. Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Rahmenbedingungen 
 
Geschäftsverlauf  
 
Das Veranstaltungszentrum nimmt - mit Ausnahme der Vermietung bzw. Verpachtung der be-
triebsnotwendigen Immobilien an die Betriebsgesellschaften - keine eigenen geschäftlichen 
Tätigkeiten wahr. Seine wirtschaftliche Situation im Wirtschaftsjahr 2017 wird - wie auch in den 
Vorjahren - im Wesentlichen durch die Ergebnisse, die sich aus dem Betrieb der Objekte Gür-
zenich, Tanzbrunnen und Philharmonie sowie - seit Inbetriebnahme zum 1.  Juli 2014 - der 
Flora durch die jeweiligen Betriebsgesellschaften ergeben, bestimmt. Die im Wege der Ver-
pachtung an die Betriebsgesellschaften KÖLNMUSIK GmbH und KölnKongress GmbH sowie 
aus der Bestellung der Erbbaurechte an die Koelnmesse GmbH erzielten Umsatzerlöse reich-
ten nicht aus, um die aus der Sanierung des Gürzenichs, der Generalinstandsetzung der Flora 
und der Renovierung des Tanzbrunnens resultierenden Zins - und Abschreibungs- sowie die 
laufenden Instandsetzungsaufwendungen zu kompensieren.  
 
Durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH durchgeführten US-Lease-
Transaktion konnte letztmalig im Jahre 2002 ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Trotz 
eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 3,0 Mio. Euro hat die eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln mangels weiterer nachhaltiger Erträge 
in 2017 einen Verlust in Höhe von rd. 4,6 Mio. Euro (Vorjahr: 4,8 Mio. Euro) erwirtschaftet, der 
das Eigenkapital vermindert.  
 
Zum Geschäftsverlauf der Beteiligungsgesellschaften ist Folgendes auszuführen: 
 
Koelnmesse GmbH 
 
2017 hat die Koelnmesse GmbH 27 eigene Messen und Ausstellungen organisiert. Im Ver-
gleich zu den jeweiligen Vorveranstaltungen sind die Umsätze im Durchschnitt um rund 13 % 
gewachsen. Auslandsmessebeteiligungen ergänzen die Aktivitäten der Koelnmesse in den 
wichtigsten Zielmärkten. 2017 wurden weltweit 25 Projekte („German Pavillons“) realisiert, da-
runter 22 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und ein Pro-
jekt im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). 2 Projekte 
wurden darüber hinaus privatwirtschaftlich organisiert. 
 
Ertragslage 
Die Umsatzerlöse der Koelnmesse GmbH belaufen sich im Geschäftsjahr 2017 auf 315,9 Mio. 
Euro (Vorjahr 231,1 Mio. Euro). Der sehr starke Anstieg gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 
84,8 Mio. Euro resultiert vor allem aus unterschiedlichen Messeturnussen. Der geplante Um-
satz wurde um über 24 Mio. Euro übertroffen.  Die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen 
nahmen mit 21,4 % weniger stark zu als die Umsätze (36,7 %). Ursächlich sind insbesondere 
die in den Aufwendungen enthaltenen fixen Kosten, die proportional zum hohen Gesamtum-
satz niedriger ausfallen. Der Personalaufwand stieg um 5,8 % bzw. 2,5 Mio. Euro. Der Anstieg 
resultiert insbesondere  aus tariflichen Gehaltssteigerungen sowie einem Personalzuwachs 
von 35 Mitarbeitern bzw. 5,9 %. Die Koelnmesse GmbH erzielte aus der Gewinnabführung der 
Koelnmesse Ausstellungen GmbH sowie der Koelnmesse YA Tradefair Private Ltd.,  Mum-
bai/Indien, Erträge in Höhe von 8,5 Mio. Euro.  Das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und 
Abschreibungen (EBITDA) beträgt inklusive der  Erträge aus der Gewinnabführung und der 
Beteiligungserträge 50,8 Mio. Euro (Vorjahr 12,2 Mio. Euro). Steuerbelastungen ergeben sich 
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II/2 
in 2017 vor allem aus den Ertragsteuern des laufenden Jahres sowie den Grundsteuern. Der 
Jahresüberschuss beträgt 26,3 Mio. Euro und liegt 8,0 Mio. Euro über Plan. 
 
Vermögenslage: 
Die Bilanzsumme der Koelnmesse GmbH hat sich um 31,8 Mio. Euro auf 298,8 Mio. Euro  
erhöht, vor allem durch das um 16,6 % bzw. 25,6 Mio. Euro auf 180,2 Mio. Euro gestiegene 
Anlagevermögen. Es erhöhte sich vor allem aufgrund der umfangreichen Investitionen in das 
Sachanlagevermögen im Zuge des Projekts Koelnmesse 3.0. Den Anlagenzugängen von ins-
gesamt 43,8 Mio. Euro standen Abschreibungen in Höhe von 18,1 Mio. Euro gegenüber. Die 
Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen inklusive der umgebuchten fertigge-
stellten Anlagen in Höhe von 1,3 Mio. Euro betreffen Software -Programme. Die Zugänge bei 
den Betriebs- und Geschäftsgebäuden in Höhe von 21,1 Mio. Euro betreffen überwiegend den 
im Jahr 2017 in Betrieb genommenen ersten Bauabschnitt des Messeparkhauses Zoobrücke. 
Die Anlagen im Bau erhöhten sich um 8,1 Mio. Euro. Sie beinhalten vor allem den noch nicht 
fertig gestellten Teil des neuen Parkhauses sowie Aktivierungen bezüglich der geplanten Halle 
1plus, des CONFEX®, des Terminals und der  Südhallen. Forderungen aus Lieferungen und 
Leistungen erhöhten sich turnus- und stichtagsbedingt um 4,8 Mio. Euro. Die um 11,9 % ge-
stiegene Bilanzsumme beruht auf der Passiv seite neben dem höheren Eigenkapital auf dem 
Anstieg der Rückstellungen. 
 
Das Eigenkapital steigerte sich in Höhe des Jahresüberschusses 2017 um 26,3 Mio. Euro auf 
160,5 Mio. Euro. Da das Eigenkapital prozentual stärker gestiegen ist als die Bilanzsumme,  
stieg die Eigenkapitalquote auf 53,7 % (Vorjahr 50,3 %) an. Die Rückstellungen erhöhten sich 
per Saldo um 17,6 Mio. Euro. Die Erhöhung beruht insbesondere auf dem Anstieg der sonsti-
gen Rückstellungen um 15,7 Mio. Euro, die vor allem Rückstellungen für ausst ehende Rech-
nungen, Rechtsstreitigkeiten sowie Mietrückstellungen betrifft. Die Steuerrückstellungen  be-
treffen im Wesentlichen den Veranlagungszeitraum 2017. Die Verbindlichkeiten nahmen ins-
gesamt um 11,9 Mio. Euro ab. Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestel-
lungen verringerten sich turnus- und stichtagsbedingt um 5,6 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten 
aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich  ebenfalls turnus- und stichtagsbedingt um 
3,9 Mio. Euro. Ein Teil des Rückgangs korrespondiert mit dem Anstieg der Rückstellungen für 
ausstehende Rechnungen. 
 
Finanzlage 
Zum Jahresende 2017 betrugen die liquiden Mittel der Koelnmesse GmbH 71,4 Mio. Euro,  
nach 76,7 Mio. Euro im Vorjahr. Der Rückgang ergibt sich neben der Investition in Wertpapiere 
in Höhe von 7,5 Mio. Euro vor allem aus den Investitionen in das  Anlagevermögen in Höhe 
von 43,8 Mio. Euro. Gegenläufig wirkt sich der positive operative  Cashflow in Höhe von 45,4 
Mio. Euro aus. Die Koelnmesse GmbH war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtun-
gen nachzukommen. Für Koelnmesse 3.0 wurden bereits Kreditlinien über 120 Mio. Euro zu-
gesagt, bislang aber nicht abgerufen. 
 
 
KÖLNMUSIK GmbH 
 
Im Geschäftsjahr 2017 wurden in der Kölner Philharmonie 389 Veranstaltungen durchgeführt, 
davon 164 Eigenveranstaltungen (Vorjahr: 402 Veranstaltungen, davon 169 Eigenveranstal-
tungen) inklusive 34 Philharmonie Lunch -Veranstaltungen (Vj.: 36)  und 6 Koproduktionen 
(Vj.: 7). 
 
Ertragslage 
Die Gesamterträge betrugen im Geschäftsjahr 2017 10.349 Tsd. Euro (Vj.: 10.558 Tsd. Euro). 
Den leicht gesunkenen Erlösen aus Eigenveranstaltungen, Koproduktionen und Fördereinnah-
men standen gleichbleibende Erträge aus Vermietungserlösen und neutralen Erträgen gegen-
über, so dass die Erlöse insgesamt um 2% gegenüber dem Vorjahr gesunken sind. 
 
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II/3 
Gegenüber dem Vorjahr sanken die Betriebsaufwendungen insgesamt um 137 Tsd. Euro auf 
14.971 Tsd. Euro (Vj.: 15.108 Tsd. Euro). Die Kostenreduktion ist im Wesentlichen auf die 
gesunkenen Aufwendungen aus bezogenen Leistungen zurückzuführen.  
 
Die Gesamtaufwendungen beliefen sich auf 15.135 Tsd. Euro (Vj.: 15.284 Tsd. Euro), so dass 
für das Jahr 2017 ein Jahresfehlbetrag von 4.786 Tsd. Euro (Vj.: 4.726 Tsd. Euro) erzielt 
wurde. Hiermit wurde der im Erfolgsplan 2017 ausgewiesene Planjahresfeh lbetrag um 
491 Tsd. Euro unterschritten. 
 
Vermögenslage 
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 960 Tsd. Euro. 
 
Die Aktivseite erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund des höheren Bestandes des Anlagever-
mögens von 299 Tsd. Euro aufgrund höherer Investitionen. Des Weiteren erhöhten sich die 
liquiden Mittel um 612 Tsd. Euro. 
 
Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital um 193 Tsd. Euro aufgrund der Einstellung 
des Zuschusses der Stadt Köln in Höhe von 5.180  Tsd. Euro und der Entnahmen aus der 
Kapitalrücklage zum Ausgleich des Verlustes in Höhe von 4.786 Tsd. Euro und der Finanzie-
rung der Tochtergesellschaft der AchtBrücken GmbH in Höhe von 201 Tsd. Euro. Die Verbind-
lichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr in Summe um 691 Tsd. Euro gestiegen. Hier erhöhten 
sich die Verbindlichkeiten gegenüber Fremdveranstaltern aus der Weiterleitung von erhalte-
nen Eintrittsgeldern um 161 Tsd. Euro sowie die erhaltenen Anzahlungen auf Eintrittsgeldern 
für Eigenveranstaltungen in 2017 um 425 Tsd. Euro. 
 
Entsprechend dem vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 05.02.2015 beschlossenen 
Betriebskostenzuschuss an die KölnMusik GmbH für 2017 hat die Stadt Köln/Veranstaltungs-
zentrum Köln unterjährig einen Zuschuss in Höhe von 5.180 Tsd. Euro an die KölnMusik 
GmbH gezahlt. Die KölnMusik hat die unterjährigen Zahlungen in voller Höhe in die Kapital-
rücklage eingestellt und den Verlust 2017 durch eine entsprechende Entnahme ausgeglichen. 
 
Wie bereits in den Vorjahren werden die Mittel für den Zuschuss an die KÖLNMUSIK GmbH 
aus dem allgemeinen städtischen Haushalt bereitgestellt und über das Veranstaltungszentrum 
an die Gesellschaft weitergeleitet, wodurch sich für das Veranstaltungszentrum insoweit keine 
wirtschaftliche und finanzielle Belastung ergibt. 
 
 
KölnKongress GmbH 
 
Insgesamt führte die KölnKongress GmbH im Geschäftsjahr 2017 in den Objekten Congress-
Centrum Koelnmesse, Gürzenich Köln, Tanzbrunnen Köln, Flora Köln sowie in den sonstigen 
Veranstaltungsobjekten 1.977 Veranstaltungen (Vorjahr: 2.122; -6,8%) mit 1.089.000 Besu-
chern (Vorjahr: 944.000; +15,4%) durch und erzielte damit einen Besucherrekord in ihrer Fir-
mengeschichte. 
 
Ertragslage 
Die Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr 2017 15,16 Mio. Euro (Vorjahr: 13,78 Mio. Euro). 
Der veranstaltungsbezogene Materialaufwand beläuft sich auf 10,71 Mio. Euro (Vorjahr: 9,83 
Mio. Euro), so dass im Geschäftsjahr 2017 ein Rohertrag in Höhe von 4,45 Mio. Euro (Vorjahr: 
3,95 Mio. Euro) erzielt werden konnte. Das Jahresergebnis vor Verlustübernahme beläuft sich 
auf - 0,86 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresergebnis vor Verlustübernahme in Höhe von - 0,69 Mio. 
Euro), welches gemäß den Bestimmungen des Organschaftsvertrages von dem Gesellschaf-
ter Stadt Köln - eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln 
- ausgeglichen wird, so dass sich ein Jahresergebnis von 0 Euro (Vorjahr: 0 Euro) ergibt.  
 
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II/4 
Im Jahr 2017 standen neben dem operativen Geschäft zwei Projekte weiterhin im Fokus und 
zwar die Investitionen aus dem im Jahr 2016 beschlossenen Maßnahmenkatalog zur Verbes-
serung der Aufenthaltsqualität im Gürzenich und im Tanzbrunnen. Hierzu hatte der Aufsichts-
rat mit dem Wirtschaftsplan 2017 einen Betrag in Höhe von 0,36 Mio. Euro für 2017 genehmigt. 
Das zweite Projekt war die Aufnahme des operativen Betriebes der KölnKongress Gastrono-
mie GmbH zum 1. April 2017. Im Jahr 2017 fiel ein Anlaufverlust in Höhe von 0,43 Mio. Euro 
an, welcher von der KölnKongress GmbH im Rahmen ihrer Verlustübernahmeverpflichtung  
ausgeglichen werden musste. 
 
Laut Wirtschaftsplan 2017 waren Umsatzerlöse von insgesamt 12,00 Mio. Euro geplant, so 
dass der Planansatz um 3,16 Mio. Euro überschritten wurde. Die Abweichung zum Wirt-
schaftsplan bei den Umsatzerlösen ist insbesondere auf de n Anstieg der Mieteinnahmen um 
23% und die Erhöhung von Weiterbelastungen von Dienstleistungen um 32% zurückzuführen. 
Der Materialaufwand liegt um 2,8 Mio. Euro über Plan, so dass ein um 0,68 Mio. Euro günsti-
geres Rohergebnis ausgewiesen werden konnte. Zus ammen mit den sonstigen Betriebsauf-
wendungen, Personalkosten und Abschreibungen lag das Ergebnis des Jahres 2017 um 0,80 
Mio. Euro über dem Planansatz. Die Verlustabdeckung der KölnKongress Gastronomie GmbH 
fiel um 0,34 Mio. Euro geringer als im Plan vorgesehen aus, so dass das Jahresergebnis vor 
Verlustübernahme durch den Organträger um 1,14 Mio. Euro günstiger als im Wirtschaftsplan 
ausgewiesen ausfiel. 
 
Im Congress-Centrum Koelnmesse konnte ein Ergebnis in Höhe von 0,78 Mio. Euro erzielt 
werden (Vorjahr: 0,67 Mio. Euro), welches auch um 0,25 Mio. Euro über dem Planansatz für 
2017 lag. 
 
Das Spartenergebnis im Betriebsteil Gürzenich weist im Jahr 2017 zwar mit – 1,00 Mio. Euro 
ein deutlich geringeres Niveau aus, als vor Jahresfrist (-0,47 Mio. Euro). Hierbei sind allerdings 
die Anfangsverluste der neu gegründeten KölnKongress Gastronomie GmbH in Höhe von -
0,43 Mio. Euro (Vorjahr -0,07 Mio. Euro) enthalten. Gegenüber dem Wirtschaftsplan weist der 
Gürzenich allerdings eine positive Abweichung in Höhe von 0,30 Mio. Euro aus. 
 
Im Tanzbrunnen entwickelten sich die Einnahmen und Ausgaben unerwartet positiv. Das Er-
gebnis (-0,54 Mio. Euro) liegt deutlich über Vorjahresniveau (Vorjahr: -0,76 Mio. Euro) und 
weist eine positive Planabweichung von 0,31 Mio. Euro aus. 
 
Die Flora konnte ihre Stellung im Veranstaltungsmarkt behaupten und erreichte ein nur mini-
mal negatives Spartenergebnis von -0,09 Mio. Euro (Vorjahr: -0,13 Mio. Euro), welches um 
0,28 Mio. Euro über den Planzahlen für 2017 lag. 
 
Finanzlage 
Die KölnKongress GmbH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Investitionen in einem Gesamt-
volumen von 0,58 Mio. Euro getätigt, welche in den vorgesehenen Investitionsbudgets des 
Wirtschaftsplanes 2017 in Höhe von insgesamt 0,82 Mio. Euro lagen.  
 
Die Investitionen wurden allesamt aus dem laufenden Finanzmittelbestand finanziert, so dass 
keine weiteren Fremdfinanzierungsmaßnahmen erforderlich waren. Zur Finanzierung des Ge-
schäftsbetriebes stehen zum Ende des Geschäftsjahres liquide Mittel in Höhe von 1,31 Mio. 
Euro zur Verfügung.  
 
Vermögenslage 
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,84 Mio. Euro auf 4,01 Mio. Euro. 
Bestimmend für die Veränderung der Aktivseite war eine Erhöhung des Anlagevermögens um 
0,19 Mio. Euro sowie die stichtagsbedingte Zunahme der liquiden Mittel um 0,65 Mio. Euro. 
 
Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten insgesamt um 0,68 Mio. Euro und die 
Rechnungsabgrenzungsposten um 0,18 Mio. Euro erhöht.  
 
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II/5 
Die Eigenkapitalquote verminderte sich bei unverändertem Eigenkapital  aufgrund des An-
stiegs der Bilanzsumme auf 6,5% (Vorjahr: 8,2%). 
 
 
 
B. Erläuterungen zur Ertrags- und Vermögenslage des Veranstaltungszentrums 
 
 
Ertragslage 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln hat das 
Wirtschaftsjahr 201 7 mit einem Jahresfehlbetrag von 4.558.795,23 Euro (Vorjahr: 
4.809.872,86 Euro) abgeschlossen. Den Aufwendungen von 15.249.474,71 Euro (Vorjahr: 
15.512.497,53 Euro) standen dabei Erträge von 10.690.679,48 Euro (Vorjahr: 10.702.624,67 
Euro) gegenüber. Geplant war ein Jahresfehlbetrag von rd. 7.008 Tsd. Euro. 
 
Die Erträge des abgelaufenen Wirtschaftsjahres setzen sich zusammen aus Umsatzerlösen 
(Mieten bzw. Pachten, Erbbauzinsen) von 604 Tsd. Euro und sonstigen betrieblichen Erträgen 
in Höhe von 10.087 Tsd. Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen 
die Betriebskostenzuschüsse der Stadt Köln für die KÖLNMUSIK GmbH (5.180 Tsd. Euro), 
das Veranstaltungszentrum Köln (3.000 Tsd. Euro) und dem Zinsanteil des aus de m städti-
schen Haushalt zu leistenden Schuldendienstes (1.497 Tsd. Euro) sowie Erträge aus der Auf-
lösung des Sonderpostens für Landeszuschüsse für die Sanierung des Gürzenichs (386 Tsd. 
Euro).  
 
Auf der Aufwandseite stehen den vorgenannten Erträgen Abschreibungen auf Sachanlagen 
von 3.543 Tsd. Euro, Zinsen in Höhe von 3.837 Tsd. Euro, Abschreibungen auf Finanzanlagen 
(Anteile an der KÖLNMUSIK GmbH) von 4.987 Tsd. Euro sowie sonstige betriebliche Aufwen-
dungen von 2.021 Tsd. Euro gegenüber. Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme der 
KölnKongress GmbH erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf 861 Tsd. Euro (Vj.: 694 Tsd. 
Euro). Die Abschreibung auf Finanzanlagen resultiert zum einen aus dem Jahresfehlbetrag 
der KölnMusik GmbH in Höhe von 4.786 Tsd. Euro. Zum anderen hatte der Rat der Stadt Köln 
in seiner Sitzung am 01.10.2013 beschlossen, dass eine Zuschussüberzahlung der KölnMusik 
GmbH aus dem Jahre 2012 in Höhe von 841 Tsd. Euro für die Achtbrücken GmbH zur Finan-
zierung der Festivalausgaben in den Jahr en 2016 und 2017 verwandt werden soll. Für das 
Festival 2017 wurde auf Basis des genehmigten Wirtschaftsplans der AchtBrücken GmbH aus 
der Rücklage der KölnMusik GmbH ein Betrag von 201 Tsd. Euro bereitgestellt. Die Rückla-
genentnahme führt zu einer entspre chenden Abwertung der Finanzanlage der KölnMusik 
GmbH. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten als größte Posten die Instand-
haltungs- und Baubetreuungsaufwendungen von 788 Tsd. Euro (Vj.: 549 Tsd. Euro), die Ener-
giekosten in Höhe von 574  Tsd. Euro (Vj.: 604 Tsd. Euro) sowie die Bewachungskosten des 
Heinrich-Böll-Platzes sowie der Flora von 204 Tsd. Euro (Vj.: 185 Tsd. Euro).  
 
Die deutliche Unterschreitung des Planverlustes um 2.449  Tsd. Euro ergibt sich zum einen 
durch die positive Entwicklung bei den Tochtergesellschaften. So liegt die Verlustübernahme 
der KölnKongress GmbH um 1.137  Tsd. Euro und die Abschreibung auf die Finanzanlage 
KölnMusik GmbH um 289  Tsd. Euro unterhalb der Planung. Zum  anderen führte die verzö-
gerte Abwicklung der geplanten Baumaßnahmen zu Einsparungen bei den Ansätzen für die 
Instandhaltungsaufwendungen ( -342 Tsd. Euro) sowie auch bei den Abschreibungen  
(-207 Tsd. Euro) und den Zinsaufwendungen für Darlehen (-481 Tsd. Euro). Die Zinsaufwen-
dungen liegen darüber hinaus auch durch die weiter  anhaltende Niedrigzinsphase unterhalb 
der Planung. 
 
  
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II/6 
Vermögenslage 
 
Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 695 Tsd. Euro auf 392.030 Tsd. 
Euro. 
 
Das Sachanlagevermögen hat sich bei Zugängen von 1.343 Tsd. Euro und Abschreibungen 
in Höhe von 3.543 Tsd. Euro im Saldo um 2.200 Tsd. Euro auf 95.531 Tsd. Euro vermindert. 
Die größten Zugänge erfolgten durch  die Sanierung der Konzertsaalbestuhlung der Philhar-
monie (+860  Tsd. Euro), die Fertigstellung der Rampe zur Außengastronomie der Flora 
(+317 Tsd. Euro) und die Klimaanlage in der Philharmonie (+127 Tsd. Euro).  
 
Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Fehlbetrages, gemindert um die Einlage in Höhe von 
1.002 Tsd. Euro für den Tilgungsanteil des aus dem städtischen Haushalt zu leistenden Schul-
dendienstes, um rd. 3.557 Tsd. Euro reduziert. Das Fremdkapital hat sich - ohne Berücksich-
tigung des Sonderpostens – im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg der Bankverbindlich-
keiten im Saldo um rd. 3.248 Tsd. Euro erhöht. Gegenläufig hierzu haben sich die Verbindlich-
keiten gegenüber der Stadt Köln in erster Linie infolge der fortschreitenden Tilgung des im 
Zuge der Übertragung der Philharmonie von der Stadt Köln übernommene n Darlehens um 
539 Tsd. Euro reduziert.  
 
Da der Jahresfehlbetrag des Veranstaltungszentrums vorerst nicht aus städtischen Haushalts-
mitteln ausgeglichen wird, ist dieser auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung 
der Verlustvorträge aus Vorjahren von 22.218 Tsd. Euro ergibt sich damit zum Bilanzstichtag 
31.12.2017 ein kumulierter Gesamtverlust von 26.777 Tsd. Euro.  
 
Grundsätzlich ist der Vortrag eines Jahresverlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmun-
gen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (EigVO NRW) zulässig. 
Jedoch bestimmt § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO NRW, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren 
nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, 
wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln 
auszugleichen. 
 
Im Wirtschaftsjahr 2017 wurde entsprechend dieser Vorschrift mit Genehmigung durch Rats-
beschluss vom 28.09.2017 ein durch Gewinnvorträge aus Vorjahren bzw. Gewinnen aus 
Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt nicht abgede ckter Verlust 
aus dem Jahre 2011 von rd. 4.205 Tsd. Euro durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausge-
glichen. Durch diesen Verlustausgleich ergibt sich insgesamt keine Minderung des Eigenkapi-
tals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des vorste-
hend genannten Betrages reduziert wird, andererseit s jedoch ein entsprechend geringerer 
Verlustvortrag mit dem übrigen Eigenkapital verrechnet wird.  
 
Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2017 167.087 
Tsd. Euro, wobei 21.000 Tsd. Euro auf das Stammkapital und 172.864 Tsd. Euro auf die Ka-
pitalrücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen zum Bilanzstichtag der kumulierte 
Gesamtverlust in Höhe von 26.777 Tsd. Euro gegenüberstand. 
 
Sofern die negativen Jahresergebnisse auch zukünftig auf neue Rechnung vorgetragen bzw. 
ohne Mittelzuführung von außen mit der Kapitalrücklage verrechnet werden, ist wie in den 
Vorjahren mit einer weiteren kontinuierlichen Verminderung des Eigenkapitals zu rechnen. 
 
  
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II/7 
Investitionen 
 
Mit der Einbringung der Flora in das Vermögen des Veranstaltungszentrums hat der Rat zu-
gleich die Generalsanierung dieses Objektes sowie dessen Finanzierung durch die eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung beschlossen. Mit Beschluss des Rates vom 07.10.2010 wurde für 
die Generalsanierung Flora das Gesamtbudget auf maximal 27 Mio. Euro einschließlich MwSt. 
limitiert, wobei der Rat mit Beschluss vom 14.07.2011 zur Kenntnis genommen hat, dass sich 
bei den Ausschreibungen einzelner Gewerke Kostenüberschreitungen ergeben haben, die zu 
einer Erhöhung der Baukosten auf bis zu 36,0 Mio. Euro führen können. Diese Ausschreibun-
gen wurden aufgehoben und neu durchgeführt. Um den Baubeginn in 2011 nicht zu gefährden, 
wurde ferner den Ausschreibungen mit wirtschaftlichem Ergebnis die Freigabe erteilt. Über die 
Kostenentwicklung wurde dem Betriebsausschuss fortlaufend berichtet; zuletzt mit Mitteilung 
vom 07.04.2014. Die zu erwartenden Brutto-Gesamtkosten beliefen sich zu diesem Zeitpunkt 
auf rd. 39,6 Mio. Euro. 
 
Im Juni 2014 wurde die Flora termingerecht eröffnet. Insgesamt beträgt das bis zum 
31.12.2017 getätigte Netto-Investitionsvolumen für das Bauvorhaben inklusive der Errichtung 
der barrierefreien Außenrampe 38,1 Mio. Euro. Nach endgültiger Abrechnung können sich 
hiervon noch Abweichungen ergeben. 
 
 
Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt in Anbetracht der finanziellen Situation des Veranstal-
tungszentrums kreditweise. Insgesamt wurden in vier Darlehenstranchen 40 Mio. Euro Fremd-
kapital aufgenommen (davon 10 Mio . Euro nach dem Bilanzstichtag) . Der hieraus resultie-
rende Schuldendienst der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird aus Mitteln des städtischen 
Haushaltes im Einlagewege (Einzahlung in die Kapitalrücklage) und durch Zuschüsse erstat-
tet. Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit und die Einlagen der Stadt reichen nicht 
aus, um den Schuldendienst insgesamt bedienen zu können . Die Finanzplanung sieht daher 
in der Zukunft weitere Kreditaufnahmen vor. 
 
 
 
C. Risiko- und Chancenbericht, Risikofrüherkennungssystem 
 
Beteiligungsrisiken 
 
Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung sich als Besitz unternehmen grundsätzlich nur im 
Rahmen von Vermietungen und Verpachtungen der von Betriebsgesellschaften bewirtschaf-
teten Grundstücke und Gebäude wirtschaftlich betätigt, liegen die wesentlichen Unterneh-
mensrisiken bei den Betriebsgesellschaften, bei denen die für den Betrieb erforderlichen Fel-
der der Risikobetrachtung im Mittelpunkt des jeweiligen Risikomanagements stehen  und in 
Abstimmung mit dem Veranstaltungszentrum überwacht werden. 
 
 
Unternehmensrisiko 
 
Wesentliche Risiken aus dem operativen Geschäft bestehen für das Veranstaltungszentrum 
lediglich aus der seinerzeit zusammen mit der Koelnmesse GmbH durchgeführten US-Cross-
Border-Transaktion für bestimmte Messehallen sowie aus der Weitervermietung der neuen 
Messehallen an die Koelnmesse GmbH. In beiden Fällen steht das Veranstaltungszentrum in 
ständiger enger Abstimmung mit der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH, damit sowohl 
die Geschäftsführung als auch die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss wesentliche Ri-
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II/8 
siken frühzeitig erkennen und geeignete gegensteuernde Maßnahmen einleiten können. Hin-
sichtlich der Auswirkungen des Urteils des EuGH vom 29.10.2009 zum Bau de r Nordhallen 
wird auf die Ausführungen im Abschnitt b) Übernahme der Nordhallen verwiesen. 
 
a) US Lease  
 
Die aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH am 19. September 2002 im Zusammen-
hang mit der US -Cross-Border-Transaktion mit dem amerikanischen Investor abgeschlosse-
nen Leasing-Gesamtvereinbarung auch für das Veranstaltungszentrum als Vertragspartner 
resultierenden Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Vorjahr unverändert fort. Von beson-
derer Bedeutung ist hier die Verpflichtung der beiden Vertra gsparteien Koelnmesse GmbH 
und Stadt Köln - eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum, bei Eintritt be-
stimmter Ereignisse (im Vertrag “Equity Collateral Trigger Event“ genannt) weitere Sicherhei-
ten stellen zu müssen. In diesem Zusammenhang si eht der Vertrag, z.B. das Absinken des 
Ratings der Bundesrepublik unter AA bei Standard & Poor’s oder Aa2 bei Moody’s oder den 
Eintritt einer wesentlichen Vertragsverletzung als mögliches, eine Sicherheit auslösendes Er-
eignis vor. Im Jahre 2004 ist mit der Herabstufung der Bonität des Landes Nordrhein-Westfa-
len ein solches “Trigger Event“ eingetreten, das den Investor berechtigt, eine Dienstbarkeit im 
Grundbuch eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgte 2008. Auswirkungen auf das Veran-
staltungszentrum und den operativen Messebetrieb ergeben sich hieraus nicht. 
 
Darüber hinaus verpflichten die abgeschlossenen Verträge die Stadt Köln, im Falle einer In-
solvenz der Koelnmesse GmbH ihr in den Erbbaurechtsverträgen abgesichertes Heimfallrecht 
auszuüben. Weiterhin bestehen Berichtspflichten bei Änderungen und Umstrukturierungen der 
den Verträgen zugrundeliegenden Rahmenbedingungen. Dem Investor, dem Trustee und den 
Darlehensgebern sind jährlich Pflichterfüllungsbescheinigungen nebst Anlagen (Auszug aus 
dem Haushaltsplan, Jahresabschluss der GmbH) vorzulegen. Für die sich hieraus ergebenden 
Verpflichtungen in den Folgejahren wurde bereits im Jahresabschluss 2002 eine entspre-
chende Rückstellung gebildet.  
 
Bisher sind keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Risiken a us der Cross-Border-Transak-
tion für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung entstanden und momentan auch nicht ersicht-
lich. 
 
b) Übernahme der Nordhallen 
 
Bedingt durch den Verkauf der Hallen 1, 2, 3 und 5 (Rheinhallen) reduzierte sich die Ausstel-
lungsfläche der Koelnmesse GmbH um rd. 60.000 qm. Ohne die Schaffung entsprechender 
Ersatzflächen hätten Großmessen wie die Möbelmesse, die Practical-World, spoga, gafa, die 
Anuga und die Photokina nicht mehr durchgeführt werden können. Neben den wirtschaftlichen 
Auswirkungen für das Unternehmen - diese Messen beeinflussen durch ihre positiven De-
ckungsbeiträge in erheblichen Umfang das Jahresabschlussergebnis - hätte der Verlust dieser 
Veranstaltungen erhebliche negative Auswirkungen auf die Kölner Wirtschaft und hier insbe-
sondere auf das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie das Handwerk.  
 
Vor diesem Hintergrund hat der Rat in seiner Sitzung am 18.12.2003 dem Bau von 4 neuen 
Messehallen zugestimmt, die unmittelbar an die bestehenden Osthallen angrenzen. Die Er-
richtung der Hallen erfolgte durch einen privaten Investor, der auch Eigentümer der entspre-
chenden Grundstücke ist. Hauptmieter der neuen Hallen ist die eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln, die die Immobilien an die Koelnmesse GmbH 
untervermietet hat. 
 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 29.10.2009 entschieden, dass 
die Stadt Köln beim Bau der neuen Messehallen (Nordhallen) gegen Europarecht verstoßen 
hat. Der Vertrag über die Errichtung von vier neuen M essehallen hätte nach Auffassung des 
EuGH europaweit ausgeschrieben werden müssen. Das Gericht sah das Argument der Stadt 
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II/9 
Köln und der Bundesregierung, es handele sich nicht um einen Bau-, sondern um einen Miet-
vertrag, als nicht stichhaltig an, da vorrangi ges Ziel des Vertrages die Errichtung der Messe-
hallen gewesen sei. Die Vertreter der EU-Kommission haben erklärt, dass eine Änderung der 
bestehenden Situation zwingend erforderlich ist. Da die Verhandlungen mit dem Investor nicht 
den erhofften Erfolg hatte n, ist seitens der Stadt Köln die Einrede der Nichtigkeit des beste-
henden Vertrages wegen eines Verstoßes gegen das europäische Beihilferecht, hilfsweise die 
außerordentliche Kündigung zum 01.08.2010 ausgesprochen worden. Seit diesem Zeitpunkt 
erfolgen keine Mietzahlungen. Im Hinblick auf die aus seiner Sicht bestehenden Mietrück-
stände hat der Investor den Vertrag zum 01.10.2010 gekündigt. Die Stadt Köln und die Koeln-
messe GmbH vertreten die Auffassung, dass sowohl der Miet - als auch der zwischen dem 
Investor und der Messegesellschaft abgeschlossene Grundstückskaufvertrag nichtig sind, die 
Koelnmesse GmbH insoweit einen Herausgabeanspruch gegen Wertausgleich gegenüber 
dem Investor hat. Im Hinblick auf die unterlassenen Mietzahlungen hat der Investor eine Ur-
kundsklage gegen die Stadt Köln auf Zahlung der rückständigen Beträge erhoben. Das Land-
gericht Köln hat die Klage der Grundstücksgesellschaft in seinem Urteil vom 30.08.2011 als 
im Urkundenverfahren „unstatthaft“ abgewiesen. Die Klägerin hat gegen d ieses Urteil Beru-
fung eingelegt, das Oberlandesgericht Köln hat diese jedoch mit Urteil vom 30.03.2012 als 
unbegründet zurückgewiesen. Daraufhin hat der Investor gegen das Urteil beim Bundesge-
richtshof Revision und Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat die 
Revision mit Urteil vom 12.06.2013 zurückgewiesen. Nachdem sich der Urkundsprozess letzt-
instanzlich als unstatthafte Verfahrensart erwiesen hat, hat der Prozessgegner nunmehr das 
Verfahren durch Klage vor dem Landgericht Köln als Eingangsinstanz im gewöhnlichen Zivil-
verfahren fortgeführt. Zur Durchführung von Sondierungsgesprächen wurde das Verfahren 
derzeit ruhend gestellt. 
 
Um der Koelnmesse GmbH in der Zwischenzeit eine rechtssichere Nutzung der Hallen zu 
ermöglichen, wurde eine Interimsvereinbarung abgeschlossen, die der Koelnmesse GmbH 
eine Nutzung der Immobilie gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung ermöglicht. Nach 
der am 7. Juni 2011 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Koelnmesse, der Grund-
stücksgesellschaft und dem Veranstaltungszentrum wurden rückwirkend ab dem 1. August 
2010 die Zahlungen für die Messehallen interimsweise auf durchschnittlich 72,6% der ur-
sprünglich vereinbarten Vertragsmiete reduziert. Die Vereinbarung sieht eine Anpassungsver-
pflichtung der Nutzungsentschädigung für den Fall einer rechtsverbindlichen Entscheidung zur 
Miethöhe vor. Eine Kündigung der Interimsvereinbarung war erstmals zum 30.06.2014 mög-
lich. Bisher hat keine der Vertragsparteien von dem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht. 
 
Da der vom Eu GH beanstandete Vertrag nicht mehr besteht und derzeit eine Prüfung durch 
die nationale Gerichtsbarkeit erfolgt, wurde mit Beschluss der EU -Kommission vom 
26.04.2012 das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einge-
stellt.  
 
Sollte die Stadt Köln zur Zahlung des rückständigen Betrages verurteilt werden, ist dieser im 
Rahmen der bestehenden vertraglichen Regelungen von der Koelnmesse zu erstatten. Von 
Seiten der Stadt Köln wären in diesem Falle jedoch die Prozesskosten (Anwalts- und Gerichts-
kosten) zu übernehmen. Hierfür wurden vorsorglich Rückstellungen in Höhe von 690 Tsd. 
Euro gebildet. 
 
Im Vorfeld der hilfsweise ausgesprochenen Kündigung des Mietvertrages mit der Grund-
stücksgesellschaft Köln Messe 15  - 18 GbR hat sich die Stadt Köln - eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln - gemäß der Vereinbarung mit der 
Koelnmesse GmbH vom 14.07.2010 verpflichtet, dass sie, sofern die von der Koelnmesse 
GmbH geltend gemachte Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages bzw. der erklärte Rücktritt 
rechtlich durchgreift, den Grundbesitz, den die Koelnmesse GmbH von der Grundstücksge-
sellschaft Köln Messe 15 - 18 GbR damit rückerwirbt, von der Koelnmesse GmbH ankauft. Als 
Kaufpreis wird für den Grund und Boden der Preis angesetzt, den seinerzeit die GbR an die 
Koelnmesse GmbH gezahlt hat. Für die aufstehenden Gebäude wird der Betrag vereinbart, 
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II/10 
den die Koelnmesse GmbH gegenüber der GbR als Wertersatz im Zusammenhang mit der 
Rückgewähr des Grundstücks zu zahlen hat. 
 
Ferner haben sich für diesen Fall beide Parteien verpflichtet, den zwischen de m Veranstal-
tungszentrum Köln und der Koelnmesse GmbH bestehenden Mietvertrag bei unveränderter 
Laufzeit hinsichtlich des Mietzinses anzupassen, sofern der derzeit vereinbarte Mietzins nicht 
dem marktüblichen Mietzins entspricht. 
 
Soweit die Koelnmesse GmbH aufgrund der geltend gemachten Nichtigkeit oder des erklärten 
Rücktritts zur Zahlung von Schadenersatz an die GbR verpflichtet ist, erstattet das Veranstal-
tungszentrum Köln der Koelnmesse GmbH wegen der Einheitlichkeit des Gesamtgeschäftes 
den entsprechenden Betrag. 
 
Zwischenzeitlich haben sich die Stadt Köln, die Koelnmesse GmbH und die GbR auf ei nen 
Vergleichsentwurf zur Beendigung des Rechtsstre ites um die Nordhallen geeinigt. Die Gre-
mien der beiden Gesellschaften sowie auch der Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 
15.03.2016 (Vorlagen-Nr. 0012/2016) haben dem Vergleichsentwurf zugestimmt. Dieser ori-
entiert sich an folgenden Eckpunkten: 
 
 Die vereinbarte jährliche Miete der Koelnmesse für die Messehallen beträgt nunmehr 
rd. 15,5 Mio. Euro p.a. 
 
 Im Vergleich zur ursprünglich zwischen der Stadt Köln und der GbR vereinbarten Miete 
in Höhe von 20,7 Millionen Euro ergibt sich ein Mietausfall über die Vertragslaufzeit 
aufsummiert von rund 133 Millionen Euro, der hälftig zwischen der Stadt Köln und der 
GbR geteilt wird. 
 
 Die Stadt Köln ist berechtigt, ihren Schadensanteil von rd. 66,5 Mio. Euro in einer 
Summe an die GbR zu zahlen. Durch Abzinsung des in die Zukunft gerichteten Betra-
ges reduziert sich die Belastung der Stadt Köln auf effektiv rd. 51,7 Mio. Euro. 
 
 Zum Ausgleich der durch Einmalzahlung entstehenden Steuerschäden der GbR zahlt 
die Stadt Köln darüber hinaus eine Pauschale von rd. 5,5 Mio. Euro. 
 
 Die Effektivbelastung der Stadt Köln aus der Vergleichsvereinbarung beläuft sich damit 
insgesamt auf 57,2 Mio. Euro. 
 
 
Da der ausgehandelte Schadensanteil der Stadt Köln die Finanzkraft der eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtung übersteigt, sollen die Mittel im Rahmen des Verlustausgleiches gemäß § 10 
Abs. 6 EigVO aus dem allgemeinen städtischen Haushalt bereitgestellt werden. Im Jahresab-
schluss der Stadt Köln des Haushaltsjahres 2014 – dem Jahr, in dem die Vergleichsverhand-
lungen aufgenommen wurden – wurde eine Rückstellung in Höhe von 57,2 Mio. Euro berück-
sichtigt. 
 
Um beihilferechtliche Risiken auszuschließen, wurde die Vergleichsvereinbarung in einem in-
formellen Verfahren der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt. Ein Abschluss der 
Vereinbarung ist erst nach Zustimmung der Kommission geplant. Derzeit liegt noch keine ab-
schließende Rückmeldung aus Brüssel vor. 
 
  
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II/11 
Gesamtwirtschaftliche Branchenrisiken 
 
Konjunkturelle Entwicklungen der Gesamtwirtschaft können das Geschäft der Betriebsgesell-
schaften durch eine veränderte Nachfrage der Kunden beeinflussen und sich sowohl positiv 
als auch negativ auf das jeweilige Umsatz - und Unternehmensergebnis der Betrieb sgesell-
schaft KölnKongress GmbH und KÖLNMUSIK GmbH sowie auf die Beteiligungsgesellschaft 
Koelnmesse GmbH auswirken. Von diesen Auswirkungen ist dann auch das Veranstaltungs-
zentrum immer unmittelbar betroffen. 
 
 
Liquiditätsrisiko 
 
Auch wenn das Veranstaltungszentrum organisatorisch und finanziell als selbständiges Son-
dervermögen auf der Grundlage eines eigenen Wirtschaftsplans seine Geschäfte führt, muss 
seine Finanzierung über Mittel des städtischen Haushalts sichergestellt  werden. Das Risiko 
einer Illiquidität ist daher als gering anzusehen. 
 
 
Eigenkapitalverzehr 
 
Werden die auch für die Folgejahre erwarteten Jahresfehlbeträge wie bisher durch Entnahmen 
aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, wird das Eigenkapital weiter kontinuierlich sinken. Auf 
mittlere Sicht wird daher bei der derzeitigen Betriebsstruktur ein Verlustausgleich aus Mitteln 
der Stadt Köln erforderlich werden. Nur damit kann das Veranstaltungszentrum in seiner der-
zeitigen Struktur seinen Verpflichtungen dauerhaft nachko mmen und eine angemessene Ei-
genkapitalausstattung erhalten. 
 
 
Rechtliche Risiken 
 
Trotz des Rechtsstreits mit der GbR bezüglich  der Nordhallen sind aus heutiger Sicht keine 
existenziellen Risiken für die zukünftige Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Ei nrichtung 
zu erwarten. Zur Vermeidung von EU-beihilferechtlichen Risiken werden alle Beziehungen zu 
möglichen Empfängern von Ausgleichsleistungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirt-
schaftlichen Interesse überprüft und soweit notwendig, rechtlich angepasst. So hat der Rat der 
Stadt Köln mit Beschluss vom 30.09.2014 die KölnKongress GmbH mit der Erbringung von 
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesses betraut. Gegenstand der Be-
trauung sind der Betrieb und die an den Interessen aller Bevölkerungskreise orientierte Nut-
zung des Gürzenich, des Tanzbrunnens (inkl. Theater am Tanzbrunnen) sowie der Flora. Die 
Betrauung trat zum 01.01.2015 in Kraft. Die KÖLNMUSIK GmbH ist als Kultureinrichtung ge-
mäß Artikel 1 Nr. 1 lit. j) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) 
Nr. 651/2014 der Kommission) von der Notifizierungspflicht befreit. 
 
 
Chancen 
 
Nicht zuletzt auf Grund der Inbetriebnahme der Flora liegen Chancen für das Veranstaltungs-
zentrum in verbesserten Vermarktungsmöglichkeiten der Beteiligungsgesellschaften. Diese 
können sich positiv auf die Jahresergebnisse und Erfüllung des Satzungszwecks auswirken. 
 
  
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II/12 
Risikofrüherkennungssystem 
 
Das Risikomanagement-System ist als internes Kontrollsystem ausgerichtet auf die Betriebs-
leitung und den Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln als Kontrollorgan. In 2015 wurde 
ein in sich geschlossenes Risikofrüherkennungssystem implementiert. Dazu wurden ein Leit-
faden sowie ein zusammengefasster Bericht zum Risikomanagemen t vorgelegt. Der Bericht 
wurde in 2017 aktualisiert. 
 
 
 
D. Prüfungsfeststellungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz 
 
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH hat auf der Grundlage des unter 
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW von der Betriebsleitung am 22.11.2016 er-
teilten Prüfungsauftrages den Jahresabschluss 201 6 des Veranstaltungszentrums Köln ge-
prüft. Der Prüfungsauftrag umfasste nach § 106 Absatz 1 GO NRW in entsprechender Anwen-
dung des § 53 Absatz 1 Nummern 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz auch die Prüfung der 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Prüfung 
hatte Feststellungen ergeben, die die Betriebsleitung zum Anlass für Verbesserungsmaßnah-
men genommen hat, insbesondere im Bereich Risikomanagementsystem. Den Feststellungen 
wurde damit Rechnung getragen. 
 
 
 
E. Prognosebericht (Weitere Entwicklung) 
 
Der Wirtschaftsplan 2018 des Veranstaltungszentrums wurde vom Rat der Stadt Köln in sei-
ner Sitzung am 06.02.2018 nach Vorberatung im Betriebsausschuss am 05.02.2018 festge-
stellt. Im Erfolgsplan weist er einen Jahresfehlbetrag von rd. 4.772 Tsd. Euro aus; der Mittel-
bedarf für die in den Betriebsteilen Gürzenich, Kölner Philharmonie, Rheinterrassen/Tanzbrun-
nen und Flora vorgesehenen Investitionen beläuft sich insgesamt auf rd. 3.617 Tsd. Euro. Da-
neben berücksichtigt er auf der Ausgabenseite weitere 4.772 Tsd. Euro für die Abdeckung des 
o.g. Jahresverlustes sowie 7.100 Tsd. Euro für die Tilgung von Darlehen. Neukreditaufnahmen 
sind für 2018 in einer Größenordnung von 10.000 Tsd. Euro vorgesehen.  
 
Das Ergebnis des Erfolgsplans berücksichtigt - als durchlaufenden Posten sowohl auf der Er-
trags- als auch auf der Aufwandsseite - den seit dem Jahre 2005 wieder aus dem städtischen 
Haushalt bereitgestellten und über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung an die KÖLNMUSIK 
GmbH weitergeleiteten Betriebskostenzuschuss von 5.180 Tsd. Euro. Des Weiteren beinhaltet 
er auch einen direkten Zu schuss der Stadt Köln an das Veranstaltungszentrum in Höhe von 
3.000 Tsd. Euro. 
 
Eine deutliche Ergebnisverbesserung im Verg leich zur Vorjahresplanung konnte durch eine 
vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 06.02.2018 beschlossene Neuregelung von Erb-
baurechten mit der Koelnmesse erzielt werden (siehe Vorlagen-Nr. 3907/2018). Die vorzeitige 
Verlängerung und Zusammenfassung von drei z.T. unentgeltlichen Erbbaurechtsverträgen, 
die planmäßig zum 31.12.2022 ausgelaufen wären, führte zu einer Neubewertung der von der 
Koelnmesse zu leistenden Erbpacht, die sich hierdurch von 341 Tsd. Euro auf 2.450 Tsd. Euro 
erhöht.  
 
Auch in den Folgejah ren wird das Veranstaltungszentrum aller Voraussicht nach  strukturelle 
Jahresfehlbeträge erzielen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist dauerhaft auf Zuschüsse 
bzw. mittelfristig wie bereits in Abschnitt C. (Eigenkapitalverzehr) ausgeführt auf einen Verlust-
ausgleich durch den städtischen Haushalt angewiesen. Unter dieser Prämisse wurde der Jah-
resabschluss unter going-concern Gesichtspunkten aufgestellt. 
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II/13 
Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Eigenkapitalquote und der praktizierten bzw. wei-
ter geplanten Finanzierungsmaßnahme über Abschreibungen, Zuschüsse und Kreditauf-
nahme ist der Bestand des Betriebes nach unserer Einschätzung derzeit nicht gefährdet. 
 
Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr  2018 der KölnKongress GmbH schließt vor der 
Verlustübernahme durch das Veranstaltungszentrum Köln  mit einem Jahres fehlbetrag von 
1.369 Tsd. Euro ab . Im Vergleich zum Planfehlbetrag des Vorjahres in Höhe  von 
1.998 Tsd. Euro ergibt sich eine Ergebnisverbesserung um 629 Tsd. Euro.  
 
Die Umsatzerlöse für Veranstaltungen in den Objekten Congress-Centrum Koelnmesse, Gür-
zenich, Tanzbrunnen und  Flora sowie die Pachteinnahmen der Bastei sind insgesamt mit 
11.683 Tsd. Euro veranschlagt und liegen damit um 312 Tsd. Euro bzw. 2,6% unter dem Vor-
jahresansatz. Von leicht rückläufigen Umsatzzahlen wird auf der Basis der aktuellen Bu-
chungslage in den Geschäftsbereichen Congress-Centrum, Tanzbrunnen und vor allem in der 
Flora ausgegangen, wohingegen im Gürzenich leichte Zuwächse eingeplant werden. Dabei ist 
jedoch zu beachten, dass die Buchungen in der Flora mit überwiegend privatem Charakter, 
wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern etc., mit deutlich kürzeren Vorlaufzeiten erfolgen, als in den 
anderen, mehr kommerziell genutzten Veranstaltungsstätten, wodurch sich eine Planung in 
diesem Geschäftsbereich schwierig gestaltet. Beim Tanzbrunnen wirken sich der Wegfall der 
Talentprobe sowie die Abstimmung mit dem Programm der Oper im Staatenhaus negativ auf 
die Umsatzzahlen aus. 
 
Der Ansatz des veranstaltungsbezogenen Aufwands sinkt im Vergleich zur Umsatzentwick-
lung lediglich unterproportional um 113 Tsd. Euro bzw. 1,4% auf 8.112 Tsd. Euro. Der Roher-
trag verringert sich dadurch im Saldo um  199 Tsd. Euro auf 3.571 Tsd. Euro. Neben dem 
direkten veranstaltungsbezogenen Aufwand von 5.134  Tsd. Euro sind hier Raumkosten von 
2.790 Tsd. Euro und Instandhaltungsaufwendungen für technische Geräte und Mobiliar von 
188 Tsd. Euro berücksichtigt. Der Anstieg der Raum- und Geländekosten ist im Wesentlichen 
auf höhere Grundbesitzabgaben, Instandhaltungsaufwendungen und allgemeine Preissteige-
rungen zurückzuführen. Den zusätzlich geplanten Energiekosten stehen Erträge aus Weiter-
belastung gegenüber. 
 
Das Ergebnis aus Unternehmensbeteiligungen weist aufgrund des abgeschlossenen Organ-
schaftsvertrages die Ergebnisübernahme der KölnKongress Gastronomie GmbH aus. Auf-
grund von Liquiditätsproblemen weist der Wirtschaftsplan der KölnKongress Gastronomie 
GmbH nicht eine vollständige Abführung des erwirtschafteten Gewinnes aus. Dies führt dazu, 
dass sich der Verlust der KölnKongress GmbH entsprechend erhöht, was wiederum infolge 
der Verpflichtung zur Verlustübernahme das Ergebnis der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Veranstaltungszentrum Köln verschlechtert. 
 
Der Wirtschaftsplan 201 8 der KÖLNMUSIK GmbH schließt im Erfolgsplan bei Erträgen in 
Höhe von 10.611 Tsd. Euro (Vorjahr 10.167 Tsd. Euro) und Aufwendungen in Höhe von 15.845 
Tsd. Euro (Vorjahr 15.443 Tsd. Euro) mit einem Planverlust in Höhe von 5.234 Tsd. Euro (Vor-
jahr 5.276 Tsd. Euro) ab. Grundlage ist das geplante Veranstaltungsprogramm. 
 
Gemäß Beschluss des Rates vom 02 .02.2016 beläuft sich der städtische Betriebskostenzu-
schuss an die KölnMusik Gmb H in 2018 auf 5.180 Tsd. Euro. Dementsprechend ist der o.g. 
Verlust neben dem Zuschuss der Stadt Köln von 5.180 Tsd. Euro durch eine Entnahme aus 
der Kapitalrücklage in Höhe von 54 Tsd. Euro auszugleichen. 
 
  
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II/14 
Der Wirtschaftsplan der Koelnmesse GmbH für das Geschäftsjahr 2018 weist einen Jahres-
fehlbetrag in Höhe von 2.306 Tsd. Euro aus.  
 
Bei der Planung geht die Koelnmesse von Umsatzerlösen in Höhe von 277.688 Tsd. Euro aus. 
Turnusbedingt handelt es sich bei 2018 um ein schwächeres Veranstaltungsjahr.  
 
 
 
 
Köln, den 19. Juli 2018 
 
 
 
 
gez. Gabriele C. Klug gez. Frank Höller 
Erste Betriebsleiterin Geschäftsführender Betriebsleiter 
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Beschlussvorlage Rat

7938 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2531/2018 
Freigabedatum 
03.09.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2017 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
 
1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung  
Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal-
tungszentrum Köln mit einer Bilanzsumme von 392.030.439,04 Euro und einem Jahresfehlbetrag 
von 4.558.795,23 Euro fest. 
 
2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der Jahresfehlbetrag 2017 von 4.558.795,23 Euro 
auf das Geschäftsjahr 2018 vorgetragen wird. 
 
3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. 
 
4. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. 
 
 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Der vom Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 25.09.2017 benannte und von der Gemeindeprü-
fungsanstalt NRW (GPA) gemäß § 106 GO NRW bestellte Prüfer für den Jahresabschluss 2017 der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat den Abschluss geprüft und mit 
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (s. Anlage 1, III).  
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat das Geschäftsjahr 2017 mit 
einem Verlust von 4.558.795,23 Euro (Vorjahr: 4.809.872,86 Euro) abgeschlossen. Den Aufwendun-
gen von 15.249.474,71 Euro (Vorjahr: 15.512.497,53 Euro) standen dabei Erträge von 10.690.679,48 
Euro (Vorjahr: 10.702.624,67 Euro) gegenüber. Da der Verlust 2017 des Veranstaltungszentrums 
nicht aus städtischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser erneut auf neue Rechnung vorzu-
tragen. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge aus Vorjahren von 22.218.028,46 Euro ergibt sich 
damit zum Bilanzstichtag 31.12.2017 ein kumulierter Gesamtverlust von 26.776.823,69 Euro. 
 
Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Ei-
genbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 
Abs. 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch 
Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung 
zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Hinsichtlich der Notwendigkeit 
des Ausgleichs von Altverlusten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird verwiesen auf die sepa-
rate Vorlage Nr. 2539/2018, die in gleicher Sitzung behandelt wird. 
 
Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2017 – bei Verrech-
nung der Verlustvorträge aus Vorjahren, jedoch ohne Berücksichtigung des noch nicht festgestellten 
Jahresergebnisses 2017 – 171.645.940,48 Euro, wobei 21.000.000,00 Euro auf das Stammkapital, 
172.863.968,94 Euro auf die Kapitalrücklage und -22.218.028,46 Euro auf die aus den Vorjahren auf-
gelaufenen Verlustvorträge des Veranstaltungszentrums entfallen. 
 
In 2016 konnte eine Einigung im Rechtsstreit Messehallen zwischen der Grundstücksgesel lschaft 
Köln Messe 15  - 18 GbR, der Koelnmesse GmbH und dem Veranstaltungszentrum Köln ausgeha n-
delt werden (siehe C. Risikobericht des beigefügten Lageberichtes). Der Vergleich sentwurf, der der 
Europäischen Kommission derzeit zur Prüfung vorliegt, führt im Rahmen der hälftigen Schadensübe r-
nahme zu einer Effektivbelastung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in Höhe von 57,2 Mio. €, für 
die bereits im Jahresabschluss 2015 eine entsprechende Rückstellung berüc ksichtigt wurde. Da der 
ausgehandelte Schadensanteil der Stadt Köln die Finanzkraft der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung 
übersteigt, sollen die Mittel im Rahmen des Verlustausgleiches gemäß §  10 Abs. 6 EigVO aus dem 
allgemeinen städtischen Haushalt bereitgestellt werden. Hierfür wurde bereits im Jahresabschluss der 
Stadt Köln des Haushaltsjahres 2014 – dem Jahr, in dem die Vergleichsverhandlungen aufgeno m-
men wurden –eine Rückstellung in Höhe von 57,2 Mio. Euro gebildet. Von Seiten des Veransta l-
tungszentrums ist daher eine entsprechende Forderung gegen die Stadt Köln eingebucht, so dass 
sich für den Eigenbetrieb aus dem Vergleich keine ergebniswirksamen Effekte ergeben. 
 
Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung selbst unmittelbar keine eigene unternehmerische Tätigkeit 
entfaltet, wird deren finanzielle und wirtschaftliche Situation darüber hinaus durch die Ergebnisse, die 
aus dem Betrieb der an die KölnKongress GmbH und die KölnMusik GmbH verpachteten Objekte 
Gürzenich, Tanzbrunnen, Flora und Philharmonie resultieren, geprägt. Die Übernahme des Verlustes 
der KölnMusik GmbH von 4.785.848,86 Euro sowie die auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 
01.10.2013 vorgenommene Rücklagenentnahme bei der KölnMusik GmbH zur Finanzierung des 
AchtBrücken-Festivals 2017 in Höhe von 200.954,87 Euro führt beim Veranstaltungszentrum zu einer 
Abwertung der Finanzanlage von insgesamt 4.986.803,73 Euro. Auch die KölnKongress GmbH er-

3 
wirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 einen Verlust von 861.453,14 Euro, der aufgrund des bestehen-
den Ergebnisabführungsvertrages in voller Höhe von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ausge-
glichen wurde.  
 
Neben der Verlustübernahme der Tochtergesellschaften KölnMusik GmbH und KölnKongress GmbH 
wird das Jahresergebnis des Veranstaltungszentrums nach wie vor insbesondere bestimmt von den 
Zinsaufwendungen (3.837.365,25 Euro) und den Abschreibungen auf Sachanlagen 
(3.542.743,59 Euro), die aus den in den einzelnen Objekten in der Vergangenheit durchgeführten 
Investitionen herrühren.  
 
Nach dem durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH im Jahre 2002 durchge-
führten US-Lease-Transaktion letztmalig erzielten positiven Jahresergebnis hat das Veranstaltungs-
zentrum trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 3,0 Mio. Euro mangels 
weiterer nachhaltiger Erträge auch in 2017 wiederum einen Verlust in Millionenhöhe erwirtschaftet. 
Da – wie oben ausgeführt - auch der Jahresfehlbetrag 2017 wieder gegen das Eigenkapital verrech-
net werden soll, führt dies für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln zu 
einer weiteren Verschlechterung der Liquiditäts- und Finanzlage, die auch nicht durch die für die 
kommenden Jahre vorgesehenen Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt kompensiert werden 
kann. 
 
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW beabsichtigt daher, den vom Wirtschaftsprüfer erteilten Bestäti-
gungsvermerk wie folgt zu ergänzen (s. Anlage 2): 
 
„Aufgrund seiner Struktur ist der Betrieb dauerhaft auf Zuschüsse der Stadt Köln angewiesen.“ 
 
Das Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als reine „Besitzgesellschaft“ stützte 
sich bisher im Wesentlichen auf die Risikofrüherkennungssysteme der einzelnen Betriebsgesellschaf-
ten, da hier die eigentlichen Unternehmensrisiken der Einrichtung zu sehen sind. Ein in sich ge-
schlossenes eigenes Risikofrüherkennungssystem wurde in 2015 implementiert. Die turnusmäßige 
Berichterstattung über bestehende Risiken erfolgt infolge einer Mitteilung in gleicher Sitzung des Be-
triebsausschusses am 24.09.2018. 
 
Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss 2017 ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1, insbe-
sondere aus dem unter II aufgeführten Lagebericht der Betriebsleitung. 
 
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten den vollständigen Bericht des Jahresabschlussprü-
fers mit gesonderter Post. 
 
Der Beschlussvorlage sind beigefügt als 
 
Anlage 1 Jahresabschluss Veranstaltungszentrum 2017  
Anlage 2 Schreiben der GPA NRW bezüglich der Ergänzung des 
Bestätigungsvermerks des Jahresabschlussprüfers

Anlage 2 - Testat GPA

1586 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sehr geehrte Frau Gerstenberg, 
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH hat mir am 24.07.2018 den Bericht über 
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 übersandt. Zwischenzeitlich wurde der Bericht 
von mir ausgewertet. Dabei haben sich keine Besonderheiten ergeben, die aus meiner Sicht meine 
Teilnahme an einer Schlussbesprechung erfordern.  
Den vom Wirtschaftsprüfer erteilten Bestätigungsvermerk beabsichtige ich jedoch wie folgt zu 
ergänzen: 
„Aufgrund seiner Struktur ist der Betrieb dauerhaft auf Zuschüsse der Stadt Köln angewiesen “ 
Die im Prüfbericht enthaltenen Bemerkungen, Hinweise und Anregungen bitte ich zu beachten.  
Sobald mir die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des 
Ergebnisses vorliegen, werde ich Ihnen meinen abschließenden Vermerk zu dem 
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer übersenden.  
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhält eine Durchschrift dieses Schreibens.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag  
Gregor Loges 
 
GPA NRW, Postfach 10 18 79, 44608 Herne Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
www.gpa.nrw.de  
 
21.08.2018  
Prüfung des Jahresabschlusses des Betriebes „Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Veranstaltungszentrum Köln“ zum 31.12.2017 
 
 
 
 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Veranstaltungszentrum Köln 
Frau Friederike Gerstenberg 
Stadt Köln/Kämmerei Heumarkt 14 
50667 Köln 
 
Gregor Loges 
Prüfung und Beratung 
 
t   02323/1480 - 117 
m 0162/21 57 831 
f  02323/1480 - 333 
e gregor.loges@gpa.nrw.de

Beratungsverlauf (2)

24.09.2018 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Heinrichstraße 1
  • Zoobrücke
  • Heumarkt 14

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Details

Aktenzeichen
2531/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.09.2018
Erstellt
31.07.2018 10:32