2006/0728
Außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 6.500,00 Euro bei der Hhst. 02.8800001.950100 für das Haushaltsjahr 2006 - Umbau Messeler Straße 20 -
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Hochbau- und Maschinenamt Darmstadt, 13. November 2006 65-2-08 hs/wt Nst.: 2675 Ansprechpartnerin: Frau Haus Kostenschätzung Messeler Straße 20, Umbau im OG. 3.30 4.90 _3.35 11.55 x 3.40 (RH.) = 39,27 m? 39,- m? Ständerwand — System mit Dämmung + 2 Stck. Zargen + Innentür 1. Montagewände + Türen: Wand 39 m? x 68.41 € = 2.668,00 € Verstärkung 2St.x 37,75€ = 75,50 € Zargen 2 St.x 146,37 € = 292,74 € 2 Türen m. Beschlag, ca. = 500,00 € Trockenbau: 3.540,- € 2. Anstrich, 2-fach Spachtel 78 m?x 2,44€ = 190,32 € Wand 78 m?x 6,80€ = 530,40 € Decke 16 m? x 5,83€ = 151,68 € Heizkörper + 2 St. Zargen, ca. = 150,00 € Anstrich : 1.022,- € 3. Bodenbelag 16 m? +5 m?=21 m? Lino 21 m?x45,-€= 945,00 € Sockelleiste (3,30 + 4,90) x 2 = 16,40 m (3,50 + 1,40)x2 = _9,80 m 26,20 m 26,20 mx 2,46€ = 64,45 € Boden ! 1.009,- € Baukosten, gesamt 5.571,00 € +16 % Mwst. 891,36 € Gesamt 6.462,36 € aufgestellt: gesehen: Haus Heinrich
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 16.11.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II Amt: Hochbau- und Maschinenamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0728 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Außerplanmäßige Ausgab en gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 6.500,00 Euro bei der Hhst. 02.8800001.950100 für das Haushaltsjahr 2006 - Umbau Messeler Straße 20 - Vorlage vom: 13.11.2006 Beschlussvorschlag: Für die städtische Liegenschaft Messeler Straße 20, genutzt vom 3. Polizeirevier, werden für dringende, unaufschiebbare Maßnahmen außerplanmäßige Mittel in Höhe von 6.500 Euro erforderlich. Da die Angelegenheit unvorhergesehen und unaufschiebbar ist, genehmigt der Magistrat diese außerplanmäßigen Ausgaben , für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht, gemäß § 100 HGO. Die Ausgaben werden der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 02.8800001.950100 entnommen. Die Kosten sind durch eine Kostenübernahmezusage der Liegenschaftsverwaltung der Polizei gedeckt. Hierzu wird eine entsprechende Einnahmehaushaltsstelle eingerichtet. Anlagen: Kostenschätzung vom 13.11.2006 Beschluss des Magistrats vom Begründungsseite Magistratsvorlage vom 13.11.2006 B e g r ü n d u n g: Das ehemalige Wohngebäude in der Messeler Straße 20 wird schon seit etlichen Jahrzehnten als Polizeirevier genutzt. Die Bedürfnisse und der Personalstand haben sich seitdem sehr geändert. In dem Gebäude sind die Raum- und Arbeitsplatzverhältnisse entsprechend beengt. Über das Liegenschaftsamt wurde der Antrag einer kurzfristigen umzusetzenden kleinen Umbaumaßnahme zur Erweiterung von zwei Arbeitsplätzen an das Hochbau- und Maschinenamt herangetragen. Der Bedarf der Polizei ist nur durch Teilung eines Raumes mit Leichtbauwänden möglich. Die vorherige Nutzung als Umkleideraum mit der Einrichtung aus Personalspinden wird auf den kleineren Restbereich komprimiert. Gemäß beiliegender Kostenschätzung entstehen Ausgaben von ca. 6.500,00 Euro, für die eine Übernahme der Kosten durch die Liegenschaftsverwaltung der Polizei zugesagt ist. Die Umbaukosten werden über die Haushaltsstelle 02.8800001.950100 abgewickelt, die Einnahmen des Landes über die Haushaltsstelle 02.8800001.361100. Darmstadt, 13.11.2006 65-1-00 bw/kn Nst.: 26 49 Der Dezernent II: Der Dezernent VI: Wolfgang Glenz Dipl.-Ing Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Messeler Straße 20
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0728
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.11.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00