2725/2021
Widmung der Platzfläche Bachstelzenweg / Goldammerweg in Köln-Vogelsang
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 62.30.02.-4-20936-2020 Vorlagen-Nummer 2725/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung der Platzfläche Bachstelzenweg / Goldammerweg in Köln-Vogelsang Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, die Platzfläche zwischen Goldammerweg und Bachstelzenweg (Gemarkung Müngersdorf, Flur 83, Flurstück 787 und Teilstück aus Flurstück 1010) in Köln-Vogelsang gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den ruhenden Verkehr (Parkplatz) zu widmen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Goldammerweg und der Bachstelzenweg in Köln-Vogelsang wurden bereits mit Ratsbeschluss vom 08.02.1966 als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gewidmet. Die Platzfläche wur- de von der damaligen Widmung nicht erfasst. Da die Fläche entsprechend dem städtischen Standard als Parkplatz ausgebaut ist und auch so genutzt wird, soll die Platzfläche entsprechend ihrer Funktion gewidmet werden. Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des StrWG NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträgerin gestellt. Die Widmung ist auch eine wesentliche Bedingung für die Übernahme in die Straßenreinigungssatzung Anlage Widmungsplan
Bachstelzenweg Widmungsplan
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Mittelpunkt: 350629, 5647695 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 02.08.2021Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2725/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.08.2021
- Erstellt
- 02.08.2021 10:29