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2974/2017

Beantwortung mündlicher Nachfragen zur Vorlage 2267/2017 - Abbruch Flüchtlingsunterkunft Causemannstraße 29-31 in Merkenich

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 28.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 05.10.2017, TOP 10.2.6

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2826 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/562/5 
Vorlagen-Nummer 
 2974/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.10.2017 
 
Beantwortung mündlicher Nachfragen zur Vorlage 2267/2017 - Abbruch Flüchtlingsunterkunft 
Causemannstraße 29-31 in Merkenich 
Die Vorlage 2267/2017 wurde unter TOP 9.2.4 der BV Sitzung am 07.09.2017 beraten.  
 
Bezirksvertreterin Frau Heinrich möchte hierzu wissen 
 
a) Was passiert mit den Menschen die in diesem Gebäude derzeit noch untergebracht 
sind? 
b) Was ist mit den Kindern passiert, die dort bislang betreut wurden, werden sie 
weiter betreut? 
c) Wie soll das neu zu errichtende Gebäude konkret aussehen? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:  
 
Zu a) 
Mit Stand 25.09.2017 wohnen noch 3 Familien im Gebäude Causemannstr. 31.  
Eine Familie zieht in die Unterkunft an der Neusser Landstraße in Niehl und die weiteren zwei Fami-
lien ziehen in die Unterkunft Merianstraße in Seeberg. Die dort frei werdenden Unterkünfte werden 
derzeit renoviert bzw. umgebaut, die Arbeiten sollen in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. 
Da sich die Immobilie Causemannstraße in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet und 
aus diesem Grund abgerissen werden soll, bieten die neuen Unterkünfte in der Neusser Landstraße 
(konventionelles Wohngebäude) als auch die Merianstraße (mobile Wohneinheit) eine deutliche Ver-
besserung der Unterbringungsqualität.  
 
Zu b) 
Die Betreuung der Kinder, die bisher am Standort Causemannstraße betreut wurden, wird auch in 
Kindertageseinrichtungen in der Nähe der neuen Unterkünfte sichergestellt.  
 
Zu c) 
Mit der Vorlage wird zunächst ein Planungsbeschluss erwirkt, dem die Beauftragung einer Baupla-
nung folgt. Hieraus folgt dann ein Baubeschluss, der erneut den politischen Gremien zur Entschei-
dung vorgelegt wird.  
Derzeit gibt es lediglich eine grobe Machbarkeitsstudie, wonach ein zweigeschossiges Gebäude mit 
Staffelgeschoss möglich erscheint. Bei entsprechender Ausnutzung der Fläche könnte eine Gesamt-
wohnfläche von ca. 3.400 qm erzielt werden.  
 
Aufgrund des Beschlusses der BV Chorweiler, wonach 60% der Wohnungen für Familien vorgesehen 
werden sollen, wären nachfolgende Wohnungszuschnitte denkbar: 
 
12 WE für 4 Pers. a 92qm

2 
 
12 WE für 3 Pers. a 77qm 
18 WE für 2 Pers. a 62qm 
5 WE für 1 Pers. a 42qm 
 
Somit könnten Unterbringungsplätze für insgesamt 125 Personen errichtet werden.  
 
Die finalen Bebauungsmöglichkeiten und der genaue Wohnungsschlüssel lassen sich erst mit Ab-
schluss der Entwurfsplanung festlegen. Dieser wird Bestandteil des noch zu erwirkenden Baube-
schlusses sein. Die Anregungen und Beschlüsse der Gremien werden bei der Planung entsprechend 
berücksichtigt.

Beratungsverlauf (1)

05.10.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2974/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
28.09.2017
Erstellt
25.09.2017 15:14