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Beantwortung mündlicher Nachfragen zur Vorlage 2267/2017 - Abbruch Flüchtlingsunterkunft Causemannstraße 29-31 in Merkenich

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 2974/2017 vom 28.09.2017

Stand: Am 05.10.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 V/56/562/5 Vorlagen-Nummer 2974/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.10.2017 Beantwortung mündlicher Nachfragen zur Vorlage 2267/2017 - Abbruch Flüchtlingsunterkunft Causemannstraße 29-31 in Merkenich Die Vorlage 2267/2017 wurde unter TOP 9.2.4 der BV Sitzung am 07.09.2017 beraten. Bezirksvertreterin Frau Heinrich möchte hierzu wissen a) Was passiert mit den Menschen die in diesem Gebäude derzeit noch untergebracht sind? b) Was ist mit den Kindern passiert, die dort bislang betreut wurden, werden sie weiter betreut? c) Wie soll das neu zu errichtende Gebäude konkret aussehen? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu a) Mit Stand 25.09.2017 wohnen noch 3 Familien im Gebäude Causemannstr. 31. Eine Familie zieht in die Unterkunft an der Neusser Landstraße in Niehl und die weiteren zwei Fami- lien ziehen in die Unterkunft Merianstraße in Seeberg. Die dort frei werdenden Unterkünfte werden derzeit renoviert bzw. umgebaut, die Arbeiten sollen in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. Da sich die Immobilie Causemannstraße in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet und aus diesem Grund abgerissen werden soll, bieten die neuen Unterkünfte in der Neusser Landstraße (konventionelles Wohngebäude) als auch die Merianstraße (mobile Wohneinheit) eine deutliche Ver- besserung der Unterbringungsqualität. Zu b) Die Betreuung der Kinder, die bisher am Standort Causemannstraße betreut wurden, wird auch in Kindertageseinrichtungen in der Nähe der neuen Unterkünfte sichergestellt. Zu c) Mit der Vorlage wird zunächst ein Planungsbeschluss erwirkt, dem die Beauftragung einer Baupla- nung folgt. Hieraus folgt dann ein Baubeschluss, der erneut den politischen Gremien zur Entschei- dung vorgelegt wird. Derzeit gibt es lediglich eine grobe Machbarkeitsstudie, wonach ein zweigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss möglich erscheint. Bei entsprechender Ausnutzung der Fläche könnte eine Gesamt- wohnfläche von ca. 3.400 qm erzielt werden. Aufgrund des Beschlusses der BV Chorweiler, wonach 60% der Wohnungen für Familien vorgesehen werden sollen, wären nachfolgende Wohnungszuschnitte denkbar: 12 WE für 4 Pers. a 92qm 2 12 WE für 3 Pers. a 77qm 18 WE für 2 Pers. a 62qm 5 WE für 1 Pers. a 42qm Somit könnten Unterbringungsplätze für insgesamt 125 Personen errichtet werden. Die finalen Bebauungsmöglichkeiten und der genaue Wohnungsschlüssel lassen sich erst mit Ab- schluss der Entwurfsplanung festlegen. Dieser wird Bestandteil des noch zu erwirkenden Baube- schlusses sein. Die Anregungen und Beschlüsse der Gremien werden bei der Planung entsprechend berücksichtigt.

Beratungsverlauf

  1. 05.10.2017

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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