AN/0060/2025
Zu TOP 2.1 – Beratung des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2025/2026 sowie der mittelfristigen Finanzplanung (4018/2024)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
9029 Zeichen
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.01.2025 AN/0060/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 17.01.2025 Zu TOP 2.1 – Beratung des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2025/2026 sowie der mittelfristigen Finanzplanung (4018/2024) Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Beratung des Ent- wurfs für den Doppelhaushalt 2025/2026 sowie der mittelfristigen Finanzplanung in die Tages- ordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.01.2025 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, der Verwaltung folgende Begleitaufträge zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Köln für die Jahre 2025/2026 zu geben: 1. Mit der Einbringung des Haushaltes 2027 sollen die einzelnen Teilpläne der jeweiligen Dezernate in den Fachausschüssen vorgestellt werden. Die Verwaltung wird ange- sichts der weiterhin herausfordernden Haushaltslage aufgefordert, den Rat frühzeitig und zusätzlich zum etablierten „Bericht über die Entwicklung der Ertrags - und Auf- wandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung“ zu unterrichten, wenn sich wesentliche Änderungen in der Haus- haltsbewirtschaftung zeigen, die Gegensteuerungsmaßnahmen erfordern. - 2 - 2. Das Portfolio der zahlreichen städtischen Beteiligungen soll konsolidiert und zukunfts- fähig aufgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Synergieeffekte zwischen Be- teiligungen zu identifizieren und Vorschläge zu erarbeiten, wie diese durch eine Opti- mierung der bestehenden Strukturen bis hin zu einer möglichen Verschmelzung von Gesellschaften realisiert werden können. Die Mitglieder der Aufsichtsorgane werden angehalten, die Geschäftsleitungen aufzufordern, Struktur- und Ergebnisverbesserun- gen innerhalb der jeweiligen Beteiligungen zu untersuchen und umzusetzen. Das Er- gebnissicherungskonzept des Stadtwerke Köln Konzerns soll unter enger Einbindung der städtischen Beteiligten so fortgeschrieben werden, dass die wesentlichen Wei- chenstellungen im kommenden Haushalt Berücksichtigung finden können. Die Verwal- tung wird gebeten, Vorschläge für die Strukturierung des weiteren Beratungsprozesses zu erarbeiten und der Politik vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden städtischen Bau- und Ausstattungs- standards für städtische Gebäude und Bauprojekte zu überprüfen und zu aktualisieren und diese an die aktuellen Anforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Wirtschaft- lichkeit und Nutzerfreundlichkeit anzupassen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen zum ersten Quartal 2026 den zuständigen Ratsgremien vorgelegt werden. 4. Die Verwaltung wird gebeten, die vorhand enen Restmittel aus dem im Haushalt 2023/2024 aufgelegten Strukturförderfonds in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen und zur weiteren Struktursicherung zu nutzen. In 2026 soll bei erfolgreicher Einführung einer Verpackungssteuer ein entsprechender Fonds gebildet werden. 5. Das „Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport“ wird aufgefordert, die Tarifsteigerungen bei den freien Trägern ab dem Haushaltsjahr 2027 anteilig zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird die Sportverwaltung beauftragt, die politisch gefasste n Planungsbe- schlüsse für Sportfreianlagen (z.B. aus der Sportentwicklungsplanung oder der Kunst- rasenprioritätenliste) und für Hochbauprojekte (Sportentwicklungsplanung) umzuset- zen. Dies erfolgt bis spätestens zum Ende des Zeitraums der mittelfristigen Finanzpla- nung (2029). Die Sportverwaltung legt dafür dem Sportausschuss eine Umsetzungs- planung mit Zeitplan vor. 6. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Aufwand im Bereich der Unterbringung geflüch- teter Menschen in den Jahren 2025 und 2026 um jeweils 3 Millionen Euro zu reduzie- ren und dem Rat bzw. den Fachausschüssen entsprechende Vorschläge zu unterbrei- ten. Hierbei sollen vorrangig strukturelle Optimierungen und Effizienzsteigerungen identifiziert und umgesetzt werden, ohne die angemessene Unterbringungsqualität und menschenwürdige Versorgung der Geflüchteten im Sinne der neuen Leitlinien, die der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen verabschiedet hat, zu gefährden. Begründung: Der Doppelhaushalt 2025/2026 wächst auf der einen Seite insgesamt auf, auf der anderen - 3 - Seite besteht auch in den kommenden Jahren weiterer Konsolidierungsbedarf um den weite- ren Vermögensverzehr zu verhindern, auf eine Haushaltssicherung verzichten zu können und die sozialen Strukturen in der Stadt erhalten zu können. Hierfür besteht neben den Umschichtungen im Haushalt 2025/2026 die Notwendigkeit, schon jetzt die erforderlichen Schritte einzuleiten, um zu Beginn des Haushaltsaufstellungsprozesses für den Haushalt 2027 mit ersten Ergebnissen der weiteren Konsolidierungen planen zu kön- nen. Zu 1) Der Rat der Stadt Köln ist sich bewusst, dass weitere Gegensteuerungsmaßnahmen sowohl für 2026 als auch für die Folgejahre zu erarbeiten sind. Hierzu ist es auf der einen Seite notwendig, die Politik zeitnah in geeigneter Form über aktuelle auftretende Handlungserfor- dernisse zu unterrichten, als auch die Beratungen für die Haushaltsjahre 2027 ff. anzupassen. Damit die Fachausschüsse einen Überblick über die sie betreffenden Teilpläne erhalten, sollen diese nach Einbringung den betroffenen Fachausschüssen vorgestellt werden. Zu 2) Die Stadt Köln verfügt über zahlreiche Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe, die im Sinne der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger tätig sind. In Vorbereitung auf die weiteren Konsolidierungen in den zukünftigen Haushalten ist es von besonderer Bedeu- tung, die Effizienz und Effektivität dieser Strukturen regelmäßig zu hinterfragen. Eine Analyse der bestehenden Aufgaben, Prozesse und Verflechtungen kann dazu beitragen, Potenziale zur Optimierung aufzudecken und langfristig die Leistungsfähigkeit sowie Wirtschaftlichkeit dieser Unternehmen zu steigern. Zu 3) Die Stadt Köln errichtet eine Vielzahl eigener Gebäude, darunter Schulen, Kindertages- stätten, Sozialwohnungen, Unterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete sowie Museen und Verwaltungsgebäude. Neben den gesetzlichen Vorgaben hat sich die Stadt zusätzliche Stan- dards gesetzt, die nun einer Überprüfung und Aktualisierung bedürfen, um den aktuellen Her- ausforderungen und Entwicklungen gerecht zu werden. Dabei ist die Sicherstellung der Aktu- alität und Angemessenheit der städtischen Standards sowie die Förderung von Wirtschaftlich- keit und Nachhaltigkeit und kommunalen Bauprojekten zu berücksichtigen. Zu 4) Da der Strukturförderfonds in den Jahren 2023 und 2024 nicht in voller Höhe ausge- schöpft wurde, stehen hier entsprechende Restmittel zur Verfügung. Da sich auch im Haushalt 2025/2026 noch Bedarfe für eine weitere Struktursicherung ergeben könnten, wird die Verwal- tung gebeten, die entsprechenden Mittel zu übertragen. Durch die Einführung einer Verpa- ckungssteuer können sich Einnahmen von geschätzten 10 Millionen Euro in 2026 generieren lassen. Sobald diese kommunale Steuer eingeführt wird, sollen Teile dieser zusätzlichen Ein- nahmen zur weiteren Struktursicherung verwendet werden. Zu 5) Die Maßnahmen aus der Sportentwicklungsplanung oder der Kunstrasenprioritätenliste sind seit langer Zeit Beschlusslage des Rates. Um die Infrastruktur auch in diesen Bereich entsprechend ausbauen zu können und trotzdem den Anforderungen der Haushaltskonsoli- dierung gerecht zu werden, bedarf es einer ausgewogenen Planung für die kommenden Jahre. Zu 6) Angesichts der mittelfristigen Finanzplanung, die für die Unterbringung geflüchteter Men- schen eine Kostensteigerung vorsieht, ist es erforderlich, Einsparpotenziale zu prüfen, ohne - 4 - die menschenwürdige Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten zu gefährden. Die ge- plante Reduzierung der Mittel soll durch eine Opt imierung der Prozesse und Strukturen er- reicht werden. Hierzu gehören u.a. die Ermittlung der effizientesten Formen der Unterbringung unter Berücksichtigung von Kosten, langfristiger Planungssicherheit und sozialer Integration sowie die bessere Ausnutzung bestehender Immobilien. Für den Fall, dass die Zahl der an- kommenden Geflüchteten die Prognosen übersteigt, soll eine regelmäßige Überprüfung der Haushaltsansätze vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass auf unvorhergesehene Entwicklungen flexibel mit Hilfe von Bundes- und Landesmitteln reagiert werden kann. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0060/2025
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 16.01.2025
- Erstellt
- 16.01.2025 16:53