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2625/2018

AN/1116/2018 - Gemeinsamer Änderungsantrag von CDU-Fraktion, B90/Grüne-Fraktion, FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung (BV) Porz zu TOP 7.2 der Sitzung der BV am 09.07.2018: "ISEK Porz Mitte" hier: Stellungnahme der Verwaltung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.09.2018, TOP 7.2.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1_gemeinsamer Änd.antrag zum ISEK Porz Mitte

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

24720 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 2625/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 
 
AN/1116/2018 - Gemeinsamer Änderungsantrag von CDU-Fraktion, B90/Grüne-Fraktion, FDP-
Fraktion in der Bezirksvertretung (BV) Porz zu TOP 7.2 der Sitzung der BV am 09.07.2018: 
"ISEK Porz Mitte"  
hier: Stellungnahme der Verwaltung 
 Wo soll die Außengastronomie am Rheinboulevard angesiedelt werden? 
Ist die Ansiedlung von Außengastronomie am unteren Rheinufer trotz der  
Beschränkung des Landschaftsplanes möglich? 
Die Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz ist als Maßnahme 1.01. 
im ISEK verankert. Als grundlegendes Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligungen und damit festge-
legtes Hauptziel der Maßnahme sind die stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwertung 
sowie Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu benennen.  
 
Die Verwaltung bereitet die Auslobung eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs für Teile des 
Betrachtungsraumes des ISEK Porz-Mitte vor. Der dafür erforderliche Bedarfsfeststellungsbe-
schluss soll im September in den politischen Gremien (BV Porz und Stadtentwicklungsausschuss) 
beraten werden. Der Rheinboulevard ist im Betrachtungsraum des Wettbewerbes enthalten. Auf-
gabe der Wettbewerbsteilnehmer wird es unter anderem sein, die räumlichen Vernetzungen zum 
Rheinboulevard zu stärken und durch hochwertige Angebote die Anziehungskraft des Rheinufers 
zu stärken. 
 
Der Rheinboulevard Porz liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln, der hier das Land-
schaftsschutzgebiet L20 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ 
festsetzt. Darüber hinaus wurde zur Maßnahmenkonkretisierung des Landschaftsplans das „Pfle-
ge- und Entwicklungskonzept der Rheinuferbereiche in Köln“ erarbeitet und politisch beschlossen. 
Dieses Konzept sieht für den Porzer Uferbereich die „Fortsetzung der praktizierten gärtnerischen 
Pflege der gesamten Parkanlage“ vor. Bei der Parkanlage handelt es sich im Übrigen um eine so-
genannte denkmalwerte Grünanlage.  
 
Durch die Errichtung von Außengastronomie im Rheinuferbereich sind unterschiedliche Verbots-
tatbestände des Landschaftsplans betroffen. Welche hier erfüllt sind, ist von der Art der geplanten 
Nutzung abhängig, sollen beispielsweise nur Tische und Sitzbänke aufgestellt oder sollen Sani-
täreinrichtungen errichtet werden. Sind Verbotstatbestände erfüllt, widerspricht dies den Vorgaben 
des Landschaftsplans und das Vorhaben ist folglich nicht zulässig. Es besteht die Möglichkeit, 
sich von den Verboten des Landschaftsplans befreien zu lassen, wenn dies beispielsweise mit ei-
nem übergeordneten öffentlichen Interesse begründet werden kann.  
 
Eine entsprechende Befreiung wurde vor einigen Jahren für einen Gastronomiebetrieb am Porzer 
Rheinufer seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Umweltamt der Stadt Köln erteilt, 
der lediglich Sitzmöglichkeiten und einen Verkaufswagen aufstellen wollte. Sämtliche Außengast-
ronomie-Überlegungen sollten bereits im Vorfeld mit der UNB erörtert werden.

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Weiterhin sind die Belange des Denkmalschutzes und des Hochwasserschutzes, bei dem gesam-
ten Bereich des Porzer Rheinboulevards handelt es sich um ein festgesetztes Überschwem-
mungsgebiet, zu berücksichtigen. 
 
 Maßnahme 3.01 (Seite 66) – Grünfläche an der Glashüttenstr./Trendsportanlage 
Wurde der Beschluss aus der Bezirksvertretung Porz vom 06.12.2016 zu TOP 6.2 berück-
sichtigt? 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 06.12.2016, mit dem die Verwaltung beauftragt 
wurde, u.a. neben dem Jugendzentrum Glashütte entlang der KVB-Linie in Porz-Mitte alle not-
wendigen Schritte für die Errichtung einer Trendsportanlage einzuleiten, wurde berücksichtigt. 
 
Im Bereich der Parkanlage Glashüttenstraße sollen demnach Flächen für eine multifunktionale 
Trendsportanlage (ca.1.000 qm) sowie für einen zusätzlichen Spielplatz bereitgehalten werden. 
Außerdem soll der bestehende Bolzplatz modernisiert werden. Die Ergebnisse eines umfassen-
den zielgruppenorientierten Beteiligungsverfahrens werden bei der Umsetzung berücksichtigt. 
 
Da es sich bei der neuen Wohnbebauung im Bereich der Glashüttenstraße um einen Angebots-
bebauungsplan handelt, bei dem die Stadt das Baurecht schafft, um das Grundstück einer Ver-
marktung zuzuführen, gibt es hier keinen Investor. Demnach ist die Herrichtung dieser öffentli-
chen Flächen Aufgabe der Stadt.  
 
Für den Ausbau der Trendsportanlage (500.000 €) sowie des bestehenden Bolzplatzes (350.000 
€) werden Förderanträge über das ISEK gestellt. 
 
 Maßnahme 3.02 (Seite 68) – Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte 
Kann die nördlich des Jugendzentrums gelegene Fläche entlang der KVB-Trasse für die 
Jugendeinrichtung mit einbezogen werden?  
Eine Erweiterung des Geländes für das Jugendzentrum über den eingezäunten Bereich hinaus ist 
nicht erforderlich. Diese Einschätzung wird seitens der Einrichtungsleitung geteilt. 
 
Eine gemeinsame Schnittmenge zwischen der Jugendeinrichtung Glashütte und der außerhalb 
des Zaunes liegenden städtischen Fläche zur Errichtung einer Trendsportanlage wird gesehen 
und ist im Rahmen der Planungen zur Maßnahme 3.01 zu betrachten. Die Jugendeinrichtung 
Glashütte verfügt über eine Gastronomie und über Toilettenanlagen, die auch von Besuchern der 
Freizeitfläche „Trendsportanlage“ genutzt werden könnten. Eventuell erscheint es auch sinnvoll, 
den Kindern und Jugendlichen Angebote zur Ausleihe zum Beispiel von Skateboards vorzuhalten, 
da möglicherweise nicht alle über eine eigene Ausrüstung verfügen. Zu bedenken ist allerdings, 
dass bei dem aktuellen Personalbestand der Glashütte keine zusätzlichen Aufgaben durch die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen werden können. 
 
 Maßnahme 4.01 (Seite 72) - Haus-, Hof-, Fassadenprogramm 
Für das gesamte Quartier stehen Finanzmittel von 500.000 € für die Haus-, Hof- und Fassa-
denerneuerung zur Verfügung.  
Wer kann diese Mittel abrufen?  
Sind diese Mittel überhaupt ausreichend für die Vielzahl an Immobilien? 
 
Zur Erneuerung und sozialen Stabilisierung sowie Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsquali-
tät im Quartier sollen u.a. Verschönerungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen des 
Haus-, Hof- und Fassadenprogrammes beitragen. Die Bewohnerschaft soll dazu angeregt und 
mobilisiert werden, nachhaltige Verbesserungen an Wohnhäusern oder am unmittelbaren Woh-
numfeld vorzunehmen.

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Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur 
Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien von 2008) können Maßnahmen zur Fas-
sadenverbesserung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie 
Maßnahmen an Außenwänden und Dächern zu 50% gefördert werden. Antragsteller können 
Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Mieterinnen und Mieter, 
Nutzungsberechtigte, Wohnungswirtschaftliche Akteure sein. 
 
Die finanzielle Veranschlagung beruht auf Erfahrungswerten mit Blick auf Inanspruchnahmen in 
vergleichbaren Gebieten. 
 
 Maßnahme 4.02 (Seite 74) - Quartiersmanagement 
Detaillierte Aufgabenbeschreibung des Quartiersmanagers darlegen. 
Welche Qualifikationen muss der Quartiersmanager mitbringen? 
Wie beurteilt die Verwaltung die Ergebnisse des Anfang der 2000er Jahre eingesetzten 
Quartiermanagers und welche Maßnahmen wurden damals umgesetzt? 
Wird das Wohnungsaufsichtsgesetz, insbesondere in der Wohnsiedlung an der Glashüt-
tenstraße angewendet? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bisher veranlasst? 
 
Das Quartiersmanagement übernimmt die zentrale Steuerung und Vernetzung der im Rah-
men des ISEKs Porz Mitte vorgesehenen Maßnahmen und ist zentrale Ansprechpartnerin 
bzw. Ansprechpartner für die Bewohnerschaft und die weiteren lokalen Akteurinnen und Ak-
teure. Es erfolgt eine Begleitung der Maßnahmenumsetzung als „Motor“ und als „Kümme-
rer“, um vorhandene Ressourcen im Quartier zu wecken, um Projekte zu initiieren und zu 
unterstützen. Durch das Quartiersmanagement werden die Bewohnerinnen und Bewohner 
in die Prozesse eingebunden. 
 
Das Maßnahmenpaket des ISEK löst einen neuen und zusätzlichen Koordinierungsaufwand 
für den Sozialraum aus, der durch bestehende Strukturen nicht gedeckt werden kann. Mit 
der fachlichen, inhaltlichen Koordination der einzelnen Projektmaßnahmen sind grundsätz-
lich die jeweiligen Fachämter betraut, es bedarf jedoch einer auf das ISEK bezogenen 
Kommunikation und Informationsvermittlung vor Ort.  
 
Das Quartiersmanagement ist für die Dauer der Vertragsleistung kontinuierlich mit einer vol-
len Stelle vorgesehen (39 Wochenstunden). Qualifikationen im Bereich Stadt- und Quartier-
sentwicklung, mindestens Abschluss Bachelor oder vergleichbar im Bereich Stadt- und Re-
gionalplanung, Raumplanung, Geographie, Architektur oder vergleichbarer planerischer 
Ausrichtung. Alternativ sozialpädagogische/sozialarbeiterische Fachrichtung mit Schwer-
punkt auf Quartiers- und Stadtentwicklung. 
 
Ende der 90er Jahre wurde ein „CityCenter-Management“ im Rahmen eines Landesförder-
programmes eingerichtet. Der Nutzen dieses Instrumentes ist schwer einzuordnen, da die 
Betreuung damals nur 1 Jahr andauerte und bereits vor der Errichtung des CityCenters an-
setzte. Um eine gesicherte Aussage zu tätigen, wäre eine Kontinuität der Betreuung durch 
das CityCenter-Management erforderlich gewesen. 
Ein sozial ausgerichtetes Quartiersmanagement für Porz Mitte gab es bislang nicht. Diese 
Maßnahme wird nun erstmalig im Rahmen des ISEK aufgelegt. 
 
Die Wohnsiedlung an der Glashüttenstraße umfasst mehrere Hochhauskomplexe an der 
Glashüttenstraße und im Bereich der Friedrichstraße 51-59 in Köln-Porz. Zu der Frage, ob 
das Wohnungsaufsichtsgesetz, insbesondere in der Wohnsiedlung an der Glashüttenstraße 
angewendet wird und wenn ja, welche Maßnahmen bisher veranlasst wurden, sind der 
Wohnungsaufsicht seit Anfang der 2000er-Jahre hier lediglich sechs Vorgänge bekannt ge-
worden. In zwei Fällen hat der Vermieter die Mängel nach Anhörung freiwillig beseitigt. In 
drei weiteren Fällen lagen die Mängel begründet in fehlerhaftem Lüft- und Heizverhalten der 
Mieter. In einem Fall wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt. Aktuell liegen der 
Wohnungsaufsicht keine Hinweise auf erhebliche bauliche Mängel, Verwahrlosung oder

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Überbelegung im Bereich Porz-Mitte und der o.g. Wohnsiedlung vor. 
 
 Maßnahme 4.03 (Seite 77) - Porzer Jugendforum 
Von welchem Porzer Jugendforum ist hier die Rede? 
In Porz ist derzeit das an der Glashütte angebundene Jugendforum aktiv. Es führt beispielsweise 
Projekte wie „mixed up“ durch, das den Kindern und Jugendlichen des Stadtbezirks die Möglich-
keit eröffnet, in ihrem direkten Lebensumfeld politisch teilzuhaben.  
Ein Jugendforum, das der katholischen Kirchengemeinde Maximilian Kolbe zugeordnet werden 
kann, könnte sich zukünftig reaktivieren.  
 
 Einzelhandel 
Hinsichtlich der Einzelhandelsflächen ergeben sich aus dem Stadtentwicklungskonzept 
Porz-Mitte, dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept und dem Integrierten Stadtentwick-
lungskonzept Porz-Mitte unterschiedliche Angaben. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkaufsflächen von Porz Mitte (Rheinufer bis DB-
Trasse) vor und nach Schließung des  Hertie-Kaufhauses sowie nach Fertigstellung der 
„neuen Porz-Mitte“ darzustellen. Zudem soll die Verwaltung eine Beurteilung abgeben, ob 
die Verkaufsflächen nach Fertigstellung der „neuen Porzer Mitte“ ausreichend sind. 
Wenn ja, ist eine ausführliche Begründung zu geben. 
Wenn nein, soll die Verwaltung Vorschläge machen, wo die zusätzlichen Einzelhandelsflä-
chen entstehen sollen.  
Wie kann den derzeitigen Leerständen im Einzelhandel begegnet werden? 
Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung zur Verbesserung der Einzelhandelssituation 
der Bahnhof-, Karl- und Hauptstraße vor? 
 
Grundlage für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK Porz Mitte) mit 
23.000 m² angegebene Gesamtverkaufsfläche (s. dort S. 23) ist das 2013 beschlossene Einzel-
handels- und Zentrenkonzept (EHZK), das auf Erhebungen aus dem Jahr 2008 basiert. 
Das EHZK wird derzeit fortgeschrieben. Erhebungen hierzu fanden im Stadtbezirk Porz im Jahr 
2016 statt. Diese haben ergeben, dass u. a. wegen  
 des Wegfalls der Verkaufsfläche des früheren Hertie-Kaufhauses  
(rund 6.500 m²), 
 der aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen erforderlichen Neufestsetzung der Ge-
bietsabgrenzung des Bezirkszentrums Porz (als zentraler Versorgungsbereich), durch die z. B. 
der an der Friedrichstraße gelegene großflächige REWE-Markt voraussichtlich nicht mehr zum 
Bezirkszentrum Porz gezählt wird, sowie 
 verschiedener Leerstände im Bezirkszentrum 
die Gesamtverkaufsfläche im Bezirkszentrum Porz derzeit rund 12.000 m² beträgt.  
In der 5. Sitzung des Beirats Porz Mitte am 05.06.2018 war seitens der Verwaltung ausgeführt 
worden, dass als sinnvolle und tragfähige Größenordnung für Einzelhandelsflächen rund 18.000 – 
20.000 m² erreicht werden können.  
Diese Größenordnung basiert auf 
     der Angabe im EHZK mit                                                             23.000 m² 
     abzgl.  Fortfall Hertie-Kaufhaus                                                     6.500 m² 
                 Verkaufsflächenwegfall durch voraussichtlich 
                 zu ändernde Gebietsabgrenzung                                       1.500 m² 
                                                                                                          15.000 m² 
     zzgl.     Verkaufsflächen in den Gebäuden 1-3                      rund 5.000 m² 
     empfohlene Gesamtverkaufsfläche                                     rund 20.000 m²

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Analyse und Darstellung der Verkaufsflächen von Porz-Mitte ist Gegenstand der sich aktuell in 
Bearbeitung befindlichen Fortschreibung EHZK. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Ergebnis 
dieser Fortschreibung im Entwurf im Zuge der Beratungen im Rat der Stadt Köln, seiner Fachaus-
schüsse und der BV Porz präsentiert.  
In der Fortschreibung des EHZK wird auch zu der Frage, ob die im Bezirkszentrum Porz-Mitte ge-
legenen Einzelhandelsflächen als auskömmlich angesehen werden, dezidiert Stellung genom-
men. Die im Zusammenhang mit dem 2013 beschlossenen EHZK geforderte zentrale Ansiedlung 
eines Vollsortimenters befindet sich derzeit in der Umsetzung. 
Bereits im Entwicklungskonzept Porz-Mitte, das vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 beschlos-
sen worden war, wurde darüber hinaus die Etablierung eines Geschäftshauses mit Einzelhan-
delsnutzung im Erdgeschoss auf der derzeit als Parkplatz genutzten Fläche zwischen Mühlen-
straße und Stadtbahntrasse als Möglichkeit zur Erweiterung der im Bezirkszentrum Porz-Mitte ge-
legenen Einzelhandelsflächen gesehen. Dieser potenzielle Neubau wurde auch in das ISEK Porz 
Mitte aufgenommen, allerdings als eine zu einem späteren Zeitpunkt zu realisierende Maßnahme, 
um den bestehenden Einzelhandel und generell den Verkehrsfluss im Bezirkszentrum nicht zum 
jetzigen Zeitpunkt durch eine weitere Baustelle zu beeinträchtigen. 
 
Eine darüber hinausgehende Ausweisung von Verkaufsflächen wird aufgrund der obigen Ausfüh-
rungen als nicht notwendig angesehen. 
Mit dem EHZK wird das Ziel verfolgt, gewachsene Geschäftszentren wie z. B. Porz-Mitte in ihrer 
Versorgungsfunktion sowie als Mittelpunkte des öffentlichen Lebens zu stärken und damit die 
wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen zu sichern. Die Ansiedlung von zen-
trenrelevantem Einzelhandel in nicht integrierten Lagen soll zu diesem Zweck vermieden werden, 
so dass die Händlerschaft vor Ort durch die damit verbundene Attraktivierung der Geschäftszen-
tren geschützt wird. 
Das EHZK hat aber nur bedingt Einfluss auf Leerstände in den Geschäftszentren. Hier sind die 
Ursachen oftmals in überzogenen Renditeerwartungen, fehlender moderner Ausstattung, schlech-
tem Instandhaltungszustand der Immobilien und zu geringer Größe der Ladenlokale zu suchen. 
Hier sind die Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen gefragt, die einzig Abhilfe schaffen 
können. Oftmals fehlt es an einer Vernetzung der Eigentümerinnen und Eigentümer, so wie sie 
teilweise in Interessengemeinschaften oder Immobilien-Eigentümer-Gemeinschaften gegeben ist.  
Aber auch der Stadt Köln kommt in diesem Zusammenhang eine aktivierende und koordinierende 
Aufgabe zu. Im Rahmen des ISEK Porz Mitte ist daher vorgesehen, dass 
 ein Innenstadtmanagement installiert wird, das in enger Abstimmung mit den Gewerbe-
treibenden und der Stadt Köln geschäftsbelebende Maßnahmen konzipieren soll, 
 die Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft geprüft werden soll, in der in 
Eigenregie der Eigentümerschaft und der Gewerbetreibenden Maßnahmen entwickelt und 
umgesetzt werden, die die Wahrnehmung und Attraktivität des Geschäftszentrums Porz-
Mitte deutlich verbessern, und 
 ein Verfügungsfonds aufgelegt wird, mit dem städtebauliche Maßnahmen wie Begrünung, 
Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Verbesserung der Gestaltung umgesetzt werden 
können.  
Die genannten Maßnahmen können jedoch nur greifen, wenn die Eigentümerinnen und Eigentü-
mer Willens sind, das ihre dazu beizutragen, dass aus dem Geschäftszentrum Porz-Mitte ein 
nachgefragter und damit weniger von Leerständen betroffener Standort wird. 
 
Im 2013 beschlossenen EHZK wurden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Einzelhan-
delssituation benannt: 
 Vorrangige Entwicklung des Bereichs Hertie

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► Diese Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung. 
 
 Stärkung und Arrondierung des Zentrums durch Verkleinerung der Gebietsabgrenzung im Nor-
den sowie der Verhinderung einer Erweiterung von Einzelhandelsnutzungen über diese hinaus 
► Diese Maßnahme wird voraussichtlich auch Bestandteil der Fortschreibung  
    des EHZK sein. 
 
 Konsolidierung der Einkaufslage Bahnhofstraße durch ein umfassendes Maßnahmenpaket in-
klusive der Prüfung einer möglichen Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft 
(ISG) 
► Ein solches Maßnahmenpaket ist Bestandteil des ISEK Porz Mitte. 
 
 Einbindung von örtlichen Akteuren wie z. B. dem Innenstadtgemeinschaft  
Porz e. V. 
► Diese Einbindung erfolgt bereits im Zusammenhang mit dem ISEK Porz Mitte. 
 
Wichtig für die Verbesserung der Einzelhandelssituation in den genannten Lagen ist darüber hin-
aus die Beseitigung der bestehenden Leerstände. Hier ist, wie bereits ausgeführt, vor allem die 
Eigentümerschaft gefragt. 
Auch die geplante Reduzierung der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente am Son-
derstandort Eil (Real und Fachmärkte) wird sich positiv auf die Revitalisierung von Porz auswir-
ken. 
 
 Schule 
Wann ist mit dem Beginn der Planung und des Neubaus der Gemeinschaftsgrundschule zu 
rechnen?  
Wann wird die mündliche Anfrage zu TOP 9.2.3 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 16.05.2018 beantwortet?  
Wann erfolgt die Verlagerung des Berufskollegs nach Deutz? 
Hierbei sind die Beschlüsse aus der Bezirksvertretung Porz vom 26.04.2018, TOP 8.15, 
Punkt 7 und aus dem Schulausschuss vom 14.05.2018, TOP 2.2 ein zu beziehen und zu be-
urteilen.  
Würde bei einem Neubau der Musikschule in Porz der Anteil der Rheinischen Musikschule 
und Anteil des Fördervereins berücksichtigt werden? 
 
Da der nach Satzungslage erforderliche konkrete Auftrag der Kernverwaltung an die Gebäude-
wirtschaft, die Maßnahme umzusetzen, noch nicht vorliegt, wurde mit der Planung noch nicht be-
gonnen. Es wurde lediglich in einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, ob und wie der von der 
Schulverwaltung angemeldete Mehrbedarf zuzüglich einer 2-fach Sporthalle auf dem Grundstück, 
das sich im Sondereigentum der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln befindet, untergebracht wer-
den könnte. 
 
Die mündliche Anfrage zu TOP 9.2.3 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 16.05.2018 
wird mit Vorlage 2358/2018 zur Sitzung am 11.09.2018 beantwortet. 
 
Ein Zeitpunkt der Verlagerung des Berufskollegs an den Standort in Deutz kann nicht genannt 
werden. Derzeit wird im Rahmen der Priorisierung der Schulbaumaßnahmen (Auftrag des Rates) 
abgestimmt, welche Maßnahmen in welcher Rangfolge mit den eingeschränkten Kapazitäten er-
ledigt werden sollen. Nach derzeitiger Einschätzung wird die Verlagerung des Berufskollegs 
wahrscheinlich eine mittlere Rangfolge einnehmen. 
 
Die Verwaltung wird beim Neubau der Musikschule den Gremien vorschlagen, dass die Anteile 
der Rheinischen Musikschule und des Fördervereines berücksichtigt werden.

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 Verkehr 
Wie soll der Verkehr, insbesondere aus dem Porzer Süden in die Porzer Innenstadt geführt 
werden? 
Wie kann die Hauptstraße entlastet werden, um das Zentrum näher mit dem Rheinufer zu 
verknüpfen? 
Die Problematik um das hohe Verkehrsaufkommen und erhöhte Lärmemissionen in der Porzer Ci-
ty und die damit einhergehende Belastung für die Anliegerinnen und Anlieger ist bekannt und seit 
Jahren ein Thema, welches bei dem zuständigen Fachamt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Bezirks betrachtet wird. Hierzu fanden u. a. 
Diskussionsrunden mit den Bürgervereinen in Porz statt (zuletzt im April dieses Jahres). Die 
Hauptstraße selbst ist in ihrer Funktion einer örtlichen Haupt- und Umgehungsstraße die einzige 
direkte Verbindungsstraße von Porz Mitte zu dem südlich gelegenen Zündorf und den nördlich ge-
legenen Stadtteilen Ensen und Westhoven.  
 
Die von Bürgerschaft und Politik regelmäßig gewünschten verkehrlichen Entwicklungsmöglichkei-
ten müssen im gesamtstädtischen Bezug betrachtet werden, damit möglichst viele Handlungsbe-
darfe aufgegriffen und in konkrete Maßnahmen überführt werden können und das Gesamtziel der 
Entlastung erreicht werden kann. Auch im Zusammenhang mit den Planungen für die Entwicklung 
von Zündorf-Süd muss eine großräumige Lösung für den motorisierten Individualverkehr gefun-
den werden. 
Die Machbarkeitsstudie zur L 82 n (Ortsumgehung Zündorf) ist derzeit in Bearbeitung.  
Zudem betreibt der Landesbetrieb Straße NRW intensiv das Verfahren zum Bau der BAB 553 (mit 
Rheinquerung). Beide Vorhaben werden zur Minderung des Kfz- Verkehrs auf der Hauptstraße 
beitragen. 
 
Im ISEK Porz Mitte wird mit der Umgestaltung der Hauptstraße zwischen Poststraße und Stein-
straße vorrangig das Ziel verfolgt, die Konflikte zwischen Wohnen, Einkaufen und dem Durch-
gangsverkehr sowie den verschiedenen Verkehrsteilnehmern verträglich zu gestalten. Die geplan-
ten baulichen Maßnahmen sollen zu einer funktionalen und gestalterischen Aufwertung führen. Im 
Zuge der schrittweisen Umgestaltung sind bspw. eine Änderung des Straßenprofils zur Verbesse-
rung des Miteinanders verschiedener Verkehrsteilnehmer, eine Ordnung des ruhenden Verkehrs, 
Schutzstreifen für Radfahrer, bessere Geh- und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und damit 
eine Öffnung und Durchlässigkeit zum Rheinboulevard Porz vorgesehen.  
Die Umgestaltung muss dabei in Einklang mit der zukünftigen Verkehrsbedeutung und den not-
wendigen Verkehrsfunktionen als Erschließungs- und Verbindungstraße erfolgen. 
Die Planungen zur Umgestaltung der Hauptstraße sind zur Zeit in Bearbeitung. 
 
 
 Kinderspielplätze 
Wie viele Kinderspielplätze sind in Porz-Mitte erforderlich? 
Wo sollen diese entstehen? 
Wie in verschiedenen Stellungnahmen mitgeteilt, besteht im Stadtviertel Porz ein erheblicher 
Fehlbedarf (ca. 12.000 qm) an Spiel- und Aufenthaltsflächen. Damit der bestehende Flächenfehl-
bedarf nicht weiter ansteigt, ist bei jeder größeren Wohnbaumaßnahme die Herrichtung und Aus-
stattung von öffentlichen Spielplätzen (entsprechend der Anzahl der entstehenden Wohnungen), 
welche im Bebauungsplan festzulegen ist, dringend erforderlich. Darüber hinaus ist auch die Er-
richtung von privaten Spielflächen -gemäß der Privaten Spielplatzsatzung der Stadt Köln-, die den 
Bedarf der 0 - 6jährigen Kinder abdecken soll, umzusetzen.  
 
Der Innenstadtbereich von Porz soll aufgrund seiner Lage mit einzelnen attraktiven Spielpunkten 
im Fußgängerbereich ausgestattet werden. Hierbei ist zu beachten, dass diese Spielpunkte nach 
der Neugestaltung des zentralen Bereiches des ehemaligen Hertie- Warenhauses / Friedrich-
Ebert-Platz nicht nur von den im Stadtteil lebenden Kindern und Jugendlichen, sondern auch von 
Besuchern stark genutzt werden.

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Da allein durch die Errichtung von Spielpunkten in der Innenstadt der Bedarf der zukünftig hier le-
benden Kindern und Jugendlichen nicht gedeckt wird, ist die Herrichtung der bereits bestehenden 
Spielfläche Rathausstraße / Steinstraße durch den Investor gefordert.

Anlage 1_gemeinsamer Änd.antrag zum ISEK Porz Mitte

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in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 
64-70, 51143 Köln 
in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister         
Henk van Benthem          
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Köln-Porz, den 08.07.2018 
 
 
   
Änderungsantrag zu Top 7.2 der Sitzung der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
09.07.2018 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet „Soziale Stadt“ Porz-Mitte   
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
 
Beschlußentwurf: 
 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, nachfolgende Fragen sowie nach-
folgende Punkte zu prüfen und zu untersuchen und die Ergebnisse bis spätestens zum 
01.09.2018 der Bezirksvertretung Porz und den weiteren Gremien schriftlich vorzulegen: 
 
 Maßnahme 1.01 (Seite 55) 
 Wo soll die Außengastronomie am Rheinboulevard angesiedelt werden? 
 Ist die Ansiedlung von Außengastronomie am unteren Rheinufer trotz der Be-
 schränkung des Landschaftsplanes möglich? 
 
 Maßnahme 3.01 (Seite 66) 
 Wurde der Beschluß aus der Bezirksvertretung Porz vom 06.12.2016 zu TOP 6.2 
 berücksichtigt? 
 
 Maßnahme 3.02 (Seite 68) 
 Kann die nördlich des Jugendzentrums gelegene Fläche entlang der KVB-Trasse für 
 die Jugendeinrichtung mit einbezogen werden?  
 
 Maßnahme 4.01 (Seite 72) 
 Für das gesamte Quartier stehen  Finanzmittel von 500.000 € für die Haus-, Hof- 
 und Fassadenerneuerung zur Verfügung. 
 Wer kann diese Mittel abrufen?

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 
64-70, 51143 Köln 
in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
 Sind diese Mittel überhaupt ausreichend für die Vielzahl an Immobilien? 
 
 Maßnahme 4.02 (Seite 74) 
 Detaillierte Aufgabenbeschreibung des Quartiersmanagers darlegen. 
 Welche Qualifikationen muss der Quartiersmanager mitbringen? 
 Wie beurteilt die Verwaltung die Ergebnisse des Anfang der 2000er Jahre einge-
 setzten Quartiermanagers und welche Maßnahmen wurden damals umgesetzt? 
 Wird das Wohnungsaufsichtsgesetz, insbesondere in der Wohnsiedlung an der Glas-
 hüttenstraße angewendet? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bisher veran-
 lasst? 
 
 Maßnahme 4.03 (Seite 77) 
 Von welchem Porzer Jugendforum ist hier die Rede? 
 
 Einzelhandel 
 Hinsichtlich der Einzelhandelsflächen ergeben sich aus dem Stadtentwicklungskon-
 zept Porz-Mitte, dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept und dem Integrierten 
 Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte unterschiedliche Angaben. 
 Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkaufsflächen von Porz Mitte (Rheinufer bis 
 DB-Trasse) vor und nach Schließung des  Hertie-Kaufhauses sowie nach Fertigstel-
 lung der „neuen Porz-Mitte“ darzustellen. Zudem soll die Verwaltung eine Beurtei-
 lung abgeben, ob die Verkaufsflächen nach Fertigstellung der „neuen Porzer Mitte“  
 ausreichend sind. 
 Wenn ja, ist eine ausführliche Begründung zu geben. 
 Wenn nein, soll die Verwaltung Vorschläge machen, wo die zusätzlichen Einzelhan-
 delsflächen entstehen sollen.  
 Wie kann den derzeitigen Leerständen im Einzelhandel begegnet werden? 
 Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung zur Verbesserung der Einzelhandelssi-
 tuation der Bahnhof-, Karl- und Hauptstraße vor? 
 
 Schulen 
 Wann ist mit dem Beginn der Planung und des Neubaus der Gemeinschaftsgrund-
 schule zu rechnen? 
Wann wird die mündliche Anfrage zu TOP 9.2.3 aus der Sitzung der Bezirksvertre-
tung Porz vom 16.05.2018 beantwortet? 
 Wann erfolgt die Verlagerung des Berufskollegs nach Deutz? 
 Hierbei sind die Beschlüsse aus der Bezirksvertretung Porz vom 26.04.2018, TOP 
 8.15, Punkt 7 und aus dem Schulausschuss vom 14.05.2018, TOP 2.2 ein zu beziehen 
 und zu beurteilen. 
 Würde bei einem Neubau der Musikschule in Porz der Anteil der Rheinischen  
Musikschule und Anteil des Fördervereins berücksichtigt werden? 
 
 Verkehr 
 Wie soll der Verkehr, insbesondere aus dem Porzer Süden in die Porzer Innenstadt 
geführt werden?

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 
64-70, 51143 Köln 
in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
 Wie kann die Hauptstraße entlastet werden, um das Zentrum näher mit dem  
 Rheinufer zu verknüpfen? 
 
 Kinderspielplätze 
Wie viele Kinderspielplätze sind in Porz-Mitte erforderlich? 
 Wo sollen diese entstehen? 
 
 
Die Verwaltungsvorlage ist zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.09.2018 
zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu setzen. 
 
 
 
Begründung:  
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
Mit  freundlichen Grüßen 
 
 
Werner Marx   Dieter Redlin     Elvira Bastian 
Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender  Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

11.09.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Glashüttenstraße
  • Friedrichstraße 51
  • Poststraße
  • Steinstraße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Friedrich-Ebert-Platz
  • Bahnhofstraße
  • Rathausstraße
  • Hüttenstraße
  • Hauptstraße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2625/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.09.2018
Erstellt
07.08.2018 15:22