2625/2018
AN/1116/2018 - Gemeinsamer Änderungsantrag von CDU-Fraktion, B90/Grüne-Fraktion, FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung (BV) Porz zu TOP 7.2 der Sitzung der BV am 09.07.2018: "ISEK Porz Mitte" hier: Stellungnahme der Verwaltung
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
24720 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/15/152
152/1
Vorlagen-Nummer
2625/2018
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018
AN/1116/2018 - Gemeinsamer Änderungsantrag von CDU-Fraktion, B90/Grüne-Fraktion, FDP-
Fraktion in der Bezirksvertretung (BV) Porz zu TOP 7.2 der Sitzung der BV am 09.07.2018:
"ISEK Porz Mitte"
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Wo soll die Außengastronomie am Rheinboulevard angesiedelt werden?
Ist die Ansiedlung von Außengastronomie am unteren Rheinufer trotz der
Beschränkung des Landschaftsplanes möglich?
Die Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz ist als Maßnahme 1.01.
im ISEK verankert. Als grundlegendes Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligungen und damit festge-
legtes Hauptziel der Maßnahme sind die stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwertung
sowie Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu benennen.
Die Verwaltung bereitet die Auslobung eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs für Teile des
Betrachtungsraumes des ISEK Porz-Mitte vor. Der dafür erforderliche Bedarfsfeststellungsbe-
schluss soll im September in den politischen Gremien (BV Porz und Stadtentwicklungsausschuss)
beraten werden. Der Rheinboulevard ist im Betrachtungsraum des Wettbewerbes enthalten. Auf-
gabe der Wettbewerbsteilnehmer wird es unter anderem sein, die räumlichen Vernetzungen zum
Rheinboulevard zu stärken und durch hochwertige Angebote die Anziehungskraft des Rheinufers
zu stärken.
Der Rheinboulevard Porz liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln, der hier das Land-
schaftsschutzgebiet L20 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“
festsetzt. Darüber hinaus wurde zur Maßnahmenkonkretisierung des Landschaftsplans das „Pfle-
ge- und Entwicklungskonzept der Rheinuferbereiche in Köln“ erarbeitet und politisch beschlossen.
Dieses Konzept sieht für den Porzer Uferbereich die „Fortsetzung der praktizierten gärtnerischen
Pflege der gesamten Parkanlage“ vor. Bei der Parkanlage handelt es sich im Übrigen um eine so-
genannte denkmalwerte Grünanlage.
Durch die Errichtung von Außengastronomie im Rheinuferbereich sind unterschiedliche Verbots-
tatbestände des Landschaftsplans betroffen. Welche hier erfüllt sind, ist von der Art der geplanten
Nutzung abhängig, sollen beispielsweise nur Tische und Sitzbänke aufgestellt oder sollen Sani-
täreinrichtungen errichtet werden. Sind Verbotstatbestände erfüllt, widerspricht dies den Vorgaben
des Landschaftsplans und das Vorhaben ist folglich nicht zulässig. Es besteht die Möglichkeit,
sich von den Verboten des Landschaftsplans befreien zu lassen, wenn dies beispielsweise mit ei-
nem übergeordneten öffentlichen Interesse begründet werden kann.
Eine entsprechende Befreiung wurde vor einigen Jahren für einen Gastronomiebetrieb am Porzer
Rheinufer seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Umweltamt der Stadt Köln erteilt,
der lediglich Sitzmöglichkeiten und einen Verkaufswagen aufstellen wollte. Sämtliche Außengast-
ronomie-Überlegungen sollten bereits im Vorfeld mit der UNB erörtert werden.
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Weiterhin sind die Belange des Denkmalschutzes und des Hochwasserschutzes, bei dem gesam-
ten Bereich des Porzer Rheinboulevards handelt es sich um ein festgesetztes Überschwem-
mungsgebiet, zu berücksichtigen.
Maßnahme 3.01 (Seite 66) – Grünfläche an der Glashüttenstr./Trendsportanlage
Wurde der Beschluss aus der Bezirksvertretung Porz vom 06.12.2016 zu TOP 6.2 berück-
sichtigt?
Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 06.12.2016, mit dem die Verwaltung beauftragt
wurde, u.a. neben dem Jugendzentrum Glashütte entlang der KVB-Linie in Porz-Mitte alle not-
wendigen Schritte für die Errichtung einer Trendsportanlage einzuleiten, wurde berücksichtigt.
Im Bereich der Parkanlage Glashüttenstraße sollen demnach Flächen für eine multifunktionale
Trendsportanlage (ca.1.000 qm) sowie für einen zusätzlichen Spielplatz bereitgehalten werden.
Außerdem soll der bestehende Bolzplatz modernisiert werden. Die Ergebnisse eines umfassen-
den zielgruppenorientierten Beteiligungsverfahrens werden bei der Umsetzung berücksichtigt.
Da es sich bei der neuen Wohnbebauung im Bereich der Glashüttenstraße um einen Angebots-
bebauungsplan handelt, bei dem die Stadt das Baurecht schafft, um das Grundstück einer Ver-
marktung zuzuführen, gibt es hier keinen Investor. Demnach ist die Herrichtung dieser öffentli-
chen Flächen Aufgabe der Stadt.
Für den Ausbau der Trendsportanlage (500.000 €) sowie des bestehenden Bolzplatzes (350.000
€) werden Förderanträge über das ISEK gestellt.
Maßnahme 3.02 (Seite 68) – Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte
Kann die nördlich des Jugendzentrums gelegene Fläche entlang der KVB-Trasse für die
Jugendeinrichtung mit einbezogen werden?
Eine Erweiterung des Geländes für das Jugendzentrum über den eingezäunten Bereich hinaus ist
nicht erforderlich. Diese Einschätzung wird seitens der Einrichtungsleitung geteilt.
Eine gemeinsame Schnittmenge zwischen der Jugendeinrichtung Glashütte und der außerhalb
des Zaunes liegenden städtischen Fläche zur Errichtung einer Trendsportanlage wird gesehen
und ist im Rahmen der Planungen zur Maßnahme 3.01 zu betrachten. Die Jugendeinrichtung
Glashütte verfügt über eine Gastronomie und über Toilettenanlagen, die auch von Besuchern der
Freizeitfläche „Trendsportanlage“ genutzt werden könnten. Eventuell erscheint es auch sinnvoll,
den Kindern und Jugendlichen Angebote zur Ausleihe zum Beispiel von Skateboards vorzuhalten,
da möglicherweise nicht alle über eine eigene Ausrüstung verfügen. Zu bedenken ist allerdings,
dass bei dem aktuellen Personalbestand der Glashütte keine zusätzlichen Aufgaben durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen werden können.
Maßnahme 4.01 (Seite 72) - Haus-, Hof-, Fassadenprogramm
Für das gesamte Quartier stehen Finanzmittel von 500.000 € für die Haus-, Hof- und Fassa-
denerneuerung zur Verfügung.
Wer kann diese Mittel abrufen?
Sind diese Mittel überhaupt ausreichend für die Vielzahl an Immobilien?
Zur Erneuerung und sozialen Stabilisierung sowie Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsquali-
tät im Quartier sollen u.a. Verschönerungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen des
Haus-, Hof- und Fassadenprogrammes beitragen. Die Bewohnerschaft soll dazu angeregt und
mobilisiert werden, nachhaltige Verbesserungen an Wohnhäusern oder am unmittelbaren Woh-
numfeld vorzunehmen.
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Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur
Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien von 2008) können Maßnahmen zur Fas-
sadenverbesserung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie
Maßnahmen an Außenwänden und Dächern zu 50% gefördert werden. Antragsteller können
Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Mieterinnen und Mieter,
Nutzungsberechtigte, Wohnungswirtschaftliche Akteure sein.
Die finanzielle Veranschlagung beruht auf Erfahrungswerten mit Blick auf Inanspruchnahmen in
vergleichbaren Gebieten.
Maßnahme 4.02 (Seite 74) - Quartiersmanagement
Detaillierte Aufgabenbeschreibung des Quartiersmanagers darlegen.
Welche Qualifikationen muss der Quartiersmanager mitbringen?
Wie beurteilt die Verwaltung die Ergebnisse des Anfang der 2000er Jahre eingesetzten
Quartiermanagers und welche Maßnahmen wurden damals umgesetzt?
Wird das Wohnungsaufsichtsgesetz, insbesondere in der Wohnsiedlung an der Glashüt-
tenstraße angewendet? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bisher veranlasst?
Das Quartiersmanagement übernimmt die zentrale Steuerung und Vernetzung der im Rah-
men des ISEKs Porz Mitte vorgesehenen Maßnahmen und ist zentrale Ansprechpartnerin
bzw. Ansprechpartner für die Bewohnerschaft und die weiteren lokalen Akteurinnen und Ak-
teure. Es erfolgt eine Begleitung der Maßnahmenumsetzung als „Motor“ und als „Kümme-
rer“, um vorhandene Ressourcen im Quartier zu wecken, um Projekte zu initiieren und zu
unterstützen. Durch das Quartiersmanagement werden die Bewohnerinnen und Bewohner
in die Prozesse eingebunden.
Das Maßnahmenpaket des ISEK löst einen neuen und zusätzlichen Koordinierungsaufwand
für den Sozialraum aus, der durch bestehende Strukturen nicht gedeckt werden kann. Mit
der fachlichen, inhaltlichen Koordination der einzelnen Projektmaßnahmen sind grundsätz-
lich die jeweiligen Fachämter betraut, es bedarf jedoch einer auf das ISEK bezogenen
Kommunikation und Informationsvermittlung vor Ort.
Das Quartiersmanagement ist für die Dauer der Vertragsleistung kontinuierlich mit einer vol-
len Stelle vorgesehen (39 Wochenstunden). Qualifikationen im Bereich Stadt- und Quartier-
sentwicklung, mindestens Abschluss Bachelor oder vergleichbar im Bereich Stadt- und Re-
gionalplanung, Raumplanung, Geographie, Architektur oder vergleichbarer planerischer
Ausrichtung. Alternativ sozialpädagogische/sozialarbeiterische Fachrichtung mit Schwer-
punkt auf Quartiers- und Stadtentwicklung.
Ende der 90er Jahre wurde ein „CityCenter-Management“ im Rahmen eines Landesförder-
programmes eingerichtet. Der Nutzen dieses Instrumentes ist schwer einzuordnen, da die
Betreuung damals nur 1 Jahr andauerte und bereits vor der Errichtung des CityCenters an-
setzte. Um eine gesicherte Aussage zu tätigen, wäre eine Kontinuität der Betreuung durch
das CityCenter-Management erforderlich gewesen.
Ein sozial ausgerichtetes Quartiersmanagement für Porz Mitte gab es bislang nicht. Diese
Maßnahme wird nun erstmalig im Rahmen des ISEK aufgelegt.
Die Wohnsiedlung an der Glashüttenstraße umfasst mehrere Hochhauskomplexe an der
Glashüttenstraße und im Bereich der Friedrichstraße 51-59 in Köln-Porz. Zu der Frage, ob
das Wohnungsaufsichtsgesetz, insbesondere in der Wohnsiedlung an der Glashüttenstraße
angewendet wird und wenn ja, welche Maßnahmen bisher veranlasst wurden, sind der
Wohnungsaufsicht seit Anfang der 2000er-Jahre hier lediglich sechs Vorgänge bekannt ge-
worden. In zwei Fällen hat der Vermieter die Mängel nach Anhörung freiwillig beseitigt. In
drei weiteren Fällen lagen die Mängel begründet in fehlerhaftem Lüft- und Heizverhalten der
Mieter. In einem Fall wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt. Aktuell liegen der
Wohnungsaufsicht keine Hinweise auf erhebliche bauliche Mängel, Verwahrlosung oder
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Überbelegung im Bereich Porz-Mitte und der o.g. Wohnsiedlung vor.
Maßnahme 4.03 (Seite 77) - Porzer Jugendforum
Von welchem Porzer Jugendforum ist hier die Rede?
In Porz ist derzeit das an der Glashütte angebundene Jugendforum aktiv. Es führt beispielsweise
Projekte wie „mixed up“ durch, das den Kindern und Jugendlichen des Stadtbezirks die Möglich-
keit eröffnet, in ihrem direkten Lebensumfeld politisch teilzuhaben.
Ein Jugendforum, das der katholischen Kirchengemeinde Maximilian Kolbe zugeordnet werden
kann, könnte sich zukünftig reaktivieren.
Einzelhandel
Hinsichtlich der Einzelhandelsflächen ergeben sich aus dem Stadtentwicklungskonzept
Porz-Mitte, dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept und dem Integrierten Stadtentwick-
lungskonzept Porz-Mitte unterschiedliche Angaben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkaufsflächen von Porz Mitte (Rheinufer bis DB-
Trasse) vor und nach Schließung des Hertie-Kaufhauses sowie nach Fertigstellung der
„neuen Porz-Mitte“ darzustellen. Zudem soll die Verwaltung eine Beurteilung abgeben, ob
die Verkaufsflächen nach Fertigstellung der „neuen Porzer Mitte“ ausreichend sind.
Wenn ja, ist eine ausführliche Begründung zu geben.
Wenn nein, soll die Verwaltung Vorschläge machen, wo die zusätzlichen Einzelhandelsflä-
chen entstehen sollen.
Wie kann den derzeitigen Leerständen im Einzelhandel begegnet werden?
Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung zur Verbesserung der Einzelhandelssituation
der Bahnhof-, Karl- und Hauptstraße vor?
Grundlage für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK Porz Mitte) mit
23.000 m² angegebene Gesamtverkaufsfläche (s. dort S. 23) ist das 2013 beschlossene Einzel-
handels- und Zentrenkonzept (EHZK), das auf Erhebungen aus dem Jahr 2008 basiert.
Das EHZK wird derzeit fortgeschrieben. Erhebungen hierzu fanden im Stadtbezirk Porz im Jahr
2016 statt. Diese haben ergeben, dass u. a. wegen
des Wegfalls der Verkaufsfläche des früheren Hertie-Kaufhauses
(rund 6.500 m²),
der aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen erforderlichen Neufestsetzung der Ge-
bietsabgrenzung des Bezirkszentrums Porz (als zentraler Versorgungsbereich), durch die z. B.
der an der Friedrichstraße gelegene großflächige REWE-Markt voraussichtlich nicht mehr zum
Bezirkszentrum Porz gezählt wird, sowie
verschiedener Leerstände im Bezirkszentrum
die Gesamtverkaufsfläche im Bezirkszentrum Porz derzeit rund 12.000 m² beträgt.
In der 5. Sitzung des Beirats Porz Mitte am 05.06.2018 war seitens der Verwaltung ausgeführt
worden, dass als sinnvolle und tragfähige Größenordnung für Einzelhandelsflächen rund 18.000 –
20.000 m² erreicht werden können.
Diese Größenordnung basiert auf
der Angabe im EHZK mit 23.000 m²
abzgl. Fortfall Hertie-Kaufhaus 6.500 m²
Verkaufsflächenwegfall durch voraussichtlich
zu ändernde Gebietsabgrenzung 1.500 m²
15.000 m²
zzgl. Verkaufsflächen in den Gebäuden 1-3 rund 5.000 m²
empfohlene Gesamtverkaufsfläche rund 20.000 m²
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Analyse und Darstellung der Verkaufsflächen von Porz-Mitte ist Gegenstand der sich aktuell in
Bearbeitung befindlichen Fortschreibung EHZK. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Ergebnis
dieser Fortschreibung im Entwurf im Zuge der Beratungen im Rat der Stadt Köln, seiner Fachaus-
schüsse und der BV Porz präsentiert.
In der Fortschreibung des EHZK wird auch zu der Frage, ob die im Bezirkszentrum Porz-Mitte ge-
legenen Einzelhandelsflächen als auskömmlich angesehen werden, dezidiert Stellung genom-
men. Die im Zusammenhang mit dem 2013 beschlossenen EHZK geforderte zentrale Ansiedlung
eines Vollsortimenters befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Bereits im Entwicklungskonzept Porz-Mitte, das vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 beschlos-
sen worden war, wurde darüber hinaus die Etablierung eines Geschäftshauses mit Einzelhan-
delsnutzung im Erdgeschoss auf der derzeit als Parkplatz genutzten Fläche zwischen Mühlen-
straße und Stadtbahntrasse als Möglichkeit zur Erweiterung der im Bezirkszentrum Porz-Mitte ge-
legenen Einzelhandelsflächen gesehen. Dieser potenzielle Neubau wurde auch in das ISEK Porz
Mitte aufgenommen, allerdings als eine zu einem späteren Zeitpunkt zu realisierende Maßnahme,
um den bestehenden Einzelhandel und generell den Verkehrsfluss im Bezirkszentrum nicht zum
jetzigen Zeitpunkt durch eine weitere Baustelle zu beeinträchtigen.
Eine darüber hinausgehende Ausweisung von Verkaufsflächen wird aufgrund der obigen Ausfüh-
rungen als nicht notwendig angesehen.
Mit dem EHZK wird das Ziel verfolgt, gewachsene Geschäftszentren wie z. B. Porz-Mitte in ihrer
Versorgungsfunktion sowie als Mittelpunkte des öffentlichen Lebens zu stärken und damit die
wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen zu sichern. Die Ansiedlung von zen-
trenrelevantem Einzelhandel in nicht integrierten Lagen soll zu diesem Zweck vermieden werden,
so dass die Händlerschaft vor Ort durch die damit verbundene Attraktivierung der Geschäftszen-
tren geschützt wird.
Das EHZK hat aber nur bedingt Einfluss auf Leerstände in den Geschäftszentren. Hier sind die
Ursachen oftmals in überzogenen Renditeerwartungen, fehlender moderner Ausstattung, schlech-
tem Instandhaltungszustand der Immobilien und zu geringer Größe der Ladenlokale zu suchen.
Hier sind die Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen gefragt, die einzig Abhilfe schaffen
können. Oftmals fehlt es an einer Vernetzung der Eigentümerinnen und Eigentümer, so wie sie
teilweise in Interessengemeinschaften oder Immobilien-Eigentümer-Gemeinschaften gegeben ist.
Aber auch der Stadt Köln kommt in diesem Zusammenhang eine aktivierende und koordinierende
Aufgabe zu. Im Rahmen des ISEK Porz Mitte ist daher vorgesehen, dass
ein Innenstadtmanagement installiert wird, das in enger Abstimmung mit den Gewerbe-
treibenden und der Stadt Köln geschäftsbelebende Maßnahmen konzipieren soll,
die Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft geprüft werden soll, in der in
Eigenregie der Eigentümerschaft und der Gewerbetreibenden Maßnahmen entwickelt und
umgesetzt werden, die die Wahrnehmung und Attraktivität des Geschäftszentrums Porz-
Mitte deutlich verbessern, und
ein Verfügungsfonds aufgelegt wird, mit dem städtebauliche Maßnahmen wie Begrünung,
Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Verbesserung der Gestaltung umgesetzt werden
können.
Die genannten Maßnahmen können jedoch nur greifen, wenn die Eigentümerinnen und Eigentü-
mer Willens sind, das ihre dazu beizutragen, dass aus dem Geschäftszentrum Porz-Mitte ein
nachgefragter und damit weniger von Leerständen betroffener Standort wird.
Im 2013 beschlossenen EHZK wurden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Einzelhan-
delssituation benannt:
Vorrangige Entwicklung des Bereichs Hertie
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► Diese Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Stärkung und Arrondierung des Zentrums durch Verkleinerung der Gebietsabgrenzung im Nor-
den sowie der Verhinderung einer Erweiterung von Einzelhandelsnutzungen über diese hinaus
► Diese Maßnahme wird voraussichtlich auch Bestandteil der Fortschreibung
des EHZK sein.
Konsolidierung der Einkaufslage Bahnhofstraße durch ein umfassendes Maßnahmenpaket in-
klusive der Prüfung einer möglichen Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft
(ISG)
► Ein solches Maßnahmenpaket ist Bestandteil des ISEK Porz Mitte.
Einbindung von örtlichen Akteuren wie z. B. dem Innenstadtgemeinschaft
Porz e. V.
► Diese Einbindung erfolgt bereits im Zusammenhang mit dem ISEK Porz Mitte.
Wichtig für die Verbesserung der Einzelhandelssituation in den genannten Lagen ist darüber hin-
aus die Beseitigung der bestehenden Leerstände. Hier ist, wie bereits ausgeführt, vor allem die
Eigentümerschaft gefragt.
Auch die geplante Reduzierung der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente am Son-
derstandort Eil (Real und Fachmärkte) wird sich positiv auf die Revitalisierung von Porz auswir-
ken.
Schule
Wann ist mit dem Beginn der Planung und des Neubaus der Gemeinschaftsgrundschule zu
rechnen?
Wann wird die mündliche Anfrage zu TOP 9.2.3 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz
vom 16.05.2018 beantwortet?
Wann erfolgt die Verlagerung des Berufskollegs nach Deutz?
Hierbei sind die Beschlüsse aus der Bezirksvertretung Porz vom 26.04.2018, TOP 8.15,
Punkt 7 und aus dem Schulausschuss vom 14.05.2018, TOP 2.2 ein zu beziehen und zu be-
urteilen.
Würde bei einem Neubau der Musikschule in Porz der Anteil der Rheinischen Musikschule
und Anteil des Fördervereins berücksichtigt werden?
Da der nach Satzungslage erforderliche konkrete Auftrag der Kernverwaltung an die Gebäude-
wirtschaft, die Maßnahme umzusetzen, noch nicht vorliegt, wurde mit der Planung noch nicht be-
gonnen. Es wurde lediglich in einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, ob und wie der von der
Schulverwaltung angemeldete Mehrbedarf zuzüglich einer 2-fach Sporthalle auf dem Grundstück,
das sich im Sondereigentum der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln befindet, untergebracht wer-
den könnte.
Die mündliche Anfrage zu TOP 9.2.3 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 16.05.2018
wird mit Vorlage 2358/2018 zur Sitzung am 11.09.2018 beantwortet.
Ein Zeitpunkt der Verlagerung des Berufskollegs an den Standort in Deutz kann nicht genannt
werden. Derzeit wird im Rahmen der Priorisierung der Schulbaumaßnahmen (Auftrag des Rates)
abgestimmt, welche Maßnahmen in welcher Rangfolge mit den eingeschränkten Kapazitäten er-
ledigt werden sollen. Nach derzeitiger Einschätzung wird die Verlagerung des Berufskollegs
wahrscheinlich eine mittlere Rangfolge einnehmen.
Die Verwaltung wird beim Neubau der Musikschule den Gremien vorschlagen, dass die Anteile
der Rheinischen Musikschule und des Fördervereines berücksichtigt werden.
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Verkehr
Wie soll der Verkehr, insbesondere aus dem Porzer Süden in die Porzer Innenstadt geführt
werden?
Wie kann die Hauptstraße entlastet werden, um das Zentrum näher mit dem Rheinufer zu
verknüpfen?
Die Problematik um das hohe Verkehrsaufkommen und erhöhte Lärmemissionen in der Porzer Ci-
ty und die damit einhergehende Belastung für die Anliegerinnen und Anlieger ist bekannt und seit
Jahren ein Thema, welches bei dem zuständigen Fachamt für Straßen und Verkehrsentwicklung
im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Bezirks betrachtet wird. Hierzu fanden u. a.
Diskussionsrunden mit den Bürgervereinen in Porz statt (zuletzt im April dieses Jahres). Die
Hauptstraße selbst ist in ihrer Funktion einer örtlichen Haupt- und Umgehungsstraße die einzige
direkte Verbindungsstraße von Porz Mitte zu dem südlich gelegenen Zündorf und den nördlich ge-
legenen Stadtteilen Ensen und Westhoven.
Die von Bürgerschaft und Politik regelmäßig gewünschten verkehrlichen Entwicklungsmöglichkei-
ten müssen im gesamtstädtischen Bezug betrachtet werden, damit möglichst viele Handlungsbe-
darfe aufgegriffen und in konkrete Maßnahmen überführt werden können und das Gesamtziel der
Entlastung erreicht werden kann. Auch im Zusammenhang mit den Planungen für die Entwicklung
von Zündorf-Süd muss eine großräumige Lösung für den motorisierten Individualverkehr gefun-
den werden.
Die Machbarkeitsstudie zur L 82 n (Ortsumgehung Zündorf) ist derzeit in Bearbeitung.
Zudem betreibt der Landesbetrieb Straße NRW intensiv das Verfahren zum Bau der BAB 553 (mit
Rheinquerung). Beide Vorhaben werden zur Minderung des Kfz- Verkehrs auf der Hauptstraße
beitragen.
Im ISEK Porz Mitte wird mit der Umgestaltung der Hauptstraße zwischen Poststraße und Stein-
straße vorrangig das Ziel verfolgt, die Konflikte zwischen Wohnen, Einkaufen und dem Durch-
gangsverkehr sowie den verschiedenen Verkehrsteilnehmern verträglich zu gestalten. Die geplan-
ten baulichen Maßnahmen sollen zu einer funktionalen und gestalterischen Aufwertung führen. Im
Zuge der schrittweisen Umgestaltung sind bspw. eine Änderung des Straßenprofils zur Verbesse-
rung des Miteinanders verschiedener Verkehrsteilnehmer, eine Ordnung des ruhenden Verkehrs,
Schutzstreifen für Radfahrer, bessere Geh- und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und damit
eine Öffnung und Durchlässigkeit zum Rheinboulevard Porz vorgesehen.
Die Umgestaltung muss dabei in Einklang mit der zukünftigen Verkehrsbedeutung und den not-
wendigen Verkehrsfunktionen als Erschließungs- und Verbindungstraße erfolgen.
Die Planungen zur Umgestaltung der Hauptstraße sind zur Zeit in Bearbeitung.
Kinderspielplätze
Wie viele Kinderspielplätze sind in Porz-Mitte erforderlich?
Wo sollen diese entstehen?
Wie in verschiedenen Stellungnahmen mitgeteilt, besteht im Stadtviertel Porz ein erheblicher
Fehlbedarf (ca. 12.000 qm) an Spiel- und Aufenthaltsflächen. Damit der bestehende Flächenfehl-
bedarf nicht weiter ansteigt, ist bei jeder größeren Wohnbaumaßnahme die Herrichtung und Aus-
stattung von öffentlichen Spielplätzen (entsprechend der Anzahl der entstehenden Wohnungen),
welche im Bebauungsplan festzulegen ist, dringend erforderlich. Darüber hinaus ist auch die Er-
richtung von privaten Spielflächen -gemäß der Privaten Spielplatzsatzung der Stadt Köln-, die den
Bedarf der 0 - 6jährigen Kinder abdecken soll, umzusetzen.
Der Innenstadtbereich von Porz soll aufgrund seiner Lage mit einzelnen attraktiven Spielpunkten
im Fußgängerbereich ausgestattet werden. Hierbei ist zu beachten, dass diese Spielpunkte nach
der Neugestaltung des zentralen Bereiches des ehemaligen Hertie- Warenhauses / Friedrich-
Ebert-Platz nicht nur von den im Stadtteil lebenden Kindern und Jugendlichen, sondern auch von
Besuchern stark genutzt werden.
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Da allein durch die Errichtung von Spielpunkten in der Innenstadt der Bedarf der zukünftig hier le-
benden Kindern und Jugendlichen nicht gedeckt wird, ist die Herrichtung der bereits bestehenden
Spielfläche Rathausstraße / Steinstraße durch den Investor gefordert.
Anlage 1_gemeinsamer Änd.antrag zum ISEK Porz Mitte
4909 Zeichen
in der Bezirksvertretung Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 08.07.2018 Änderungsantrag zu Top 7.2 der Sitzung der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 09.07.2018 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet „Soziale Stadt“ Porz-Mitte Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Beschlußentwurf: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, nachfolgende Fragen sowie nach- folgende Punkte zu prüfen und zu untersuchen und die Ergebnisse bis spätestens zum 01.09.2018 der Bezirksvertretung Porz und den weiteren Gremien schriftlich vorzulegen: Maßnahme 1.01 (Seite 55) Wo soll die Außengastronomie am Rheinboulevard angesiedelt werden? Ist die Ansiedlung von Außengastronomie am unteren Rheinufer trotz der Be- schränkung des Landschaftsplanes möglich? Maßnahme 3.01 (Seite 66) Wurde der Beschluß aus der Bezirksvertretung Porz vom 06.12.2016 zu TOP 6.2 berücksichtigt? Maßnahme 3.02 (Seite 68) Kann die nördlich des Jugendzentrums gelegene Fläche entlang der KVB-Trasse für die Jugendeinrichtung mit einbezogen werden? Maßnahme 4.01 (Seite 72) Für das gesamte Quartier stehen Finanzmittel von 500.000 € für die Haus-, Hof- und Fassadenerneuerung zur Verfügung. Wer kann diese Mittel abrufen? in der Bezirksvertretung Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Sind diese Mittel überhaupt ausreichend für die Vielzahl an Immobilien? Maßnahme 4.02 (Seite 74) Detaillierte Aufgabenbeschreibung des Quartiersmanagers darlegen. Welche Qualifikationen muss der Quartiersmanager mitbringen? Wie beurteilt die Verwaltung die Ergebnisse des Anfang der 2000er Jahre einge- setzten Quartiermanagers und welche Maßnahmen wurden damals umgesetzt? Wird das Wohnungsaufsichtsgesetz, insbesondere in der Wohnsiedlung an der Glas- hüttenstraße angewendet? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bisher veran- lasst? Maßnahme 4.03 (Seite 77) Von welchem Porzer Jugendforum ist hier die Rede? Einzelhandel Hinsichtlich der Einzelhandelsflächen ergeben sich aus dem Stadtentwicklungskon- zept Porz-Mitte, dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept und dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte unterschiedliche Angaben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkaufsflächen von Porz Mitte (Rheinufer bis DB-Trasse) vor und nach Schließung des Hertie-Kaufhauses sowie nach Fertigstel- lung der „neuen Porz-Mitte“ darzustellen. Zudem soll die Verwaltung eine Beurtei- lung abgeben, ob die Verkaufsflächen nach Fertigstellung der „neuen Porzer Mitte“ ausreichend sind. Wenn ja, ist eine ausführliche Begründung zu geben. Wenn nein, soll die Verwaltung Vorschläge machen, wo die zusätzlichen Einzelhan- delsflächen entstehen sollen. Wie kann den derzeitigen Leerständen im Einzelhandel begegnet werden? Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung zur Verbesserung der Einzelhandelssi- tuation der Bahnhof-, Karl- und Hauptstraße vor? Schulen Wann ist mit dem Beginn der Planung und des Neubaus der Gemeinschaftsgrund- schule zu rechnen? Wann wird die mündliche Anfrage zu TOP 9.2.3 aus der Sitzung der Bezirksvertre- tung Porz vom 16.05.2018 beantwortet? Wann erfolgt die Verlagerung des Berufskollegs nach Deutz? Hierbei sind die Beschlüsse aus der Bezirksvertretung Porz vom 26.04.2018, TOP 8.15, Punkt 7 und aus dem Schulausschuss vom 14.05.2018, TOP 2.2 ein zu beziehen und zu beurteilen. Würde bei einem Neubau der Musikschule in Porz der Anteil der Rheinischen Musikschule und Anteil des Fördervereins berücksichtigt werden? Verkehr Wie soll der Verkehr, insbesondere aus dem Porzer Süden in die Porzer Innenstadt geführt werden? in der Bezirksvertretung Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Wie kann die Hauptstraße entlastet werden, um das Zentrum näher mit dem Rheinufer zu verknüpfen? Kinderspielplätze Wie viele Kinderspielplätze sind in Porz-Mitte erforderlich? Wo sollen diese entstehen? Die Verwaltungsvorlage ist zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.09.2018 zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu setzen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Werner Marx Dieter Redlin Elvira Bastian Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (11)
- Glashüttenstraße
- Friedrichstraße 51
- Poststraße
- Steinstraße
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Friedrich-Ebert-Platz
- Bahnhofstraße
- Rathausstraße
- Hüttenstraße
- Hauptstraße
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 2625/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.09.2018
- Erstellt
- 07.08.2018 15:22