1185/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Gummersbacher Straße, AZ 162/24
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1185/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Gummersbacher Straße, AZ 162/24 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt den Petenten für die Eingabe. Aufgrund verkehrsrechtlicher Gründe, kann eine Umgestaltung der Gummersbacher Straße nach den Vorschlägen der Petenten nicht erfolgen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten beantragen mit ihrer Eingabe eine fußgängerfreundliche Umgestaltung der Gummersbacher Straße in Köln-Innenstadt. Hierzu sollen die in der Eingabe unter Punkt 1 bis Punkt 6 aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden. Die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen nach § 24 Gemeindeordnung NRW hat nach Eingang der Eingabe diese an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Diese haben die Anregungen geprüft und kommen zu folgenden Ergebnissen: Zu Punkt 1: Die Gummersbacher Straße weist an der benannten Stelle heute bereits eine Mittelinsel auf. Es wird eine gesicherte Querung angeregt. Eine Unfallabfrage der Polizei der letzten drei Jahren ergaben, dass die Örtlichkeit unauffällig ist. Es gab keinen einzigen Unfall mit einem zu Fußgehenden. Daher ist die heutige Mittelinsel in der heutigen Form als sicher anzusehen. Einer Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer (GDV) hat ergeben, dass Querungs- inseln die sicherste aller Querungsformen sind, da die am Verkehr teilnehmenden den Kontakt untereinander suchen und so die Aufmerksamkeit und damit auch die Verkehrssicherheit er- höht wird. Die Anordnung eines Fußgängerüberweges scheidet aufgrund der vorhandenen zwei Fahr- streifen je Fahrtrichtung aus, da dies nicht rechtmäßig ist. Allgemein ist festzuhalten, dass die Gummersbacher Straße in den kommenden Monaten eine Veränderung des Verkehrsraumes erhalten wird. So werden (in der Regel) eine Fahrspur je Fahrtrichtung in Fahrradstreifen umgewandelt. Da dennoch zu bestimmten Veranstaltungen eine Mehrstreifigkeit gegeben ist, ist gesetzlich eine Anordnung eines Fußgängerüberweges ausgeschlossen. Zu Punkt 2: Der Gehweg weist in mehreren Abschnitten unterschiedliche Breiten auf, die nicht dem Regel- maß von 2,50 m entsprechen, jedoch im gesamten Straßenabschnitt die Mindestmaße von 1,50 m einhalten. Eine Verbreiterung des Gehweges ist nicht möglich, da die angrenzenden Grundstücke nicht im Besitz der Stadt Köln, sondern in Privatbesitz sind. Eine Erweiterung des Gehwegs in Richtung Fahrbahn ist zudem nicht kurzfristig umsetzbar. Durch die geradli- nige Führung von Straße und Gehweg ist der gesamte Bereich der Engstelle einsehbar und entgegenkommender Fußverkehr frühzeitig erkennbar. Die Begegnung kann daher auf Berei- che abgepasst werden, an denen eine ausreiche Breite vorhanden ist (z. B. durch kurzzeitiges Warten in den Einfahrten zu den privaten Grundstücken). Abgesehen von den Gehwegbreiten sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt: - Glatte, ebenmäßige Oberfläche 3 - Angemessene Querneigung - Gut ertastbare Gehweghinterkante für visuell eingeschränkte Personen Es wird empfohlen dem Vorschlag zu Punkt 2 nicht zu folgen. Zu Punkt 3: Die Prüfung einer barrierefreien Gestaltung des Gehwegs auf der südlichen Seite zwischen dem Park „Alter Deutzer Friedhof“ und dem Parkplatz P5 der Lanxess-Arena (Gum- mersbacher Straße 4) ist noch nicht abgeschlossen. Zu Punkt 4: Die Errichtung einer Bring- und Holzone ist nicht umsetzbar, da dies nicht StVO-konform ist. Da keine Alternative zur Abwicklung es Bring- und Holverkehres besteht, haben die Eltern der Kita-Kinder die Möglichkeit, einen Kurzparkschein zu ziehen und ihr Fahrzeug auf einem der Kurzzeitparkplätzen gegen Gebühr zu parken. Zu Punkt 5: Die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung sieht die Eingabe daher als Prüfauftrag an. Die Prü- fung hat folgendes ergeben: Die Gummersbacher Straße liegt im sog. Vorbehaltsnetz der Stadt Köln liegt. Dieses Vorbe- haltsnetz beinhaltet Straßen, auf denen aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Ver- kehrsbedeutung und -funktion für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau eine Regelgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern gelten soll. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und ent- spricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Eine innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 ist zudem gemäß VwV-StVO an einer abschließenden Liste an Bedingungen geknüpft: Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen,- horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderten Menschen, Alten- und Pflege- heimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Ein- richtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vor- handen ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen sowie auf weiteren Vor- fahrtstraßen. Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet wer- den, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder eine drohende Verkehrsver- lagerung auf die Wohnneben-straßen zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Que- rungshilfen einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Be- reich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken. Die Kindertagesstätten der Stadt Köln und der AWO haben keinen direkten Zugang zur Gum- mersbacher Straße. Fraglich ist das Fortbestehen der Kindertagesstätte am Willy-Brandt-Platz nach Aufgabe des Mietvertrages durch die Stadt Köln. In Bezug auf die Kindertagesstätte der AWO sind die Zugänge mit Luftlinie von über 50m zum Eingang gemessen worden. Dabei müssen über das weitläufige Gelände mehrmals um Gebäude, Tiefgarageneinfahrten oder Parkstände gelaufen werden. Daher ist selbst eine sehr wohlwolende Auslegung der Gesetz- gebung die gesetzlichen Bedingenden nicht erfüllt. Eine Unfallabfrage der letzten Jahren ergab, dass die Örtlichkeit völlig unauffällig ist sodass der Verkehrsraum als sicher zu bezeichnen ist. 4 Aus vorgenannten Gründen ist eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht rechtmäßig und kann daher nicht erfolgen. Es wird zudem zur Antwort zu Punkt 1 verwiesen. Anlagen
Eingabe
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Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstr. 8 50667 Köln Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW Köln, 16.12.2024 Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Gummersbacher Straße Sehr geehrter Bezirksbürgermeister Hupke, sehr geehrter Dr. Höver, sehr geehrte Damen und Herren, bitte setzen Sie folgende Anregung auf die Tagesordnung der nächstmöglichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung 1. eine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger:innen in Höhe des bereits bestehenden Fahrbahnteilers an der Gummersbacher Str. 31a einzurichten, 2. den Gehweg im nördlichen Abschnitt der Gummersbacher Straße in Höhe der Grundstücke 23 bis 27 in barrierefrei auszubauen, 3. den Gehweg auf der südlichen Seite zwischen dem Park ‚Alter Deutzer Friedhof‘ und dem Parkplatz P5 der Lanxess-Arena (Gummersbacher Straße 4) barrierefrei zu gestalten, 4. in angemessener Nähe der Kita eine Anfahrtszone/Kurzparkzone einzurichten, damit zu den Hol- und Bringzeiten Eltern auch ihre Kinder mit dem Auto bringen bzw. abholen können, 5. im Umkreis der AWO-Kindertagesstätten ‚Deutzer Wiese‘ (Gummersbacher Straße 31a) und der städt. Kindertageseinrichtung Willy-Brandt-Platz (Willy-Brandt-Platz 3) Tempo 30 anzuordnen, 6. die obigen Beschlusspunkte im Rahmen der anstehenden Maßnahme „Radverkehrsfreundliche Umgestaltung in der Gummersbacher Straße “ umzusetzen. Begründung Entlang der nördlichen Seite der Gummersbacher Straße sind zwischen der Lanxess- Arena und der Bahnbrücke in den vergangenen Jahren mehrere Apartment-Wohnungen entstanden. Weitere öffentlich geförderte Wohneinheiten werden dort entstehen. 2022 öffnete die Kita ‚Deutzer Wiese‘ – es werden dort seit wenigen Monaten über 60 Kinder betreut. Allerdings ist weder das Umfeld in Richtung Deutzer Freiheit noch in Richtung Stadtbahnhaltestelle ‚Deutz Technische Hochschule‘ angemessen und barrierefrei für den Fußverkehr erschlossen. Die fehlende sichere Querungsmöglichkeit auf der Gummersbacher Straße macht das Erreichen – insbesondere für Eltern mit ihren Kindern – äußerst gefährlich. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Diese Anregung wird unterstützt von
Ergänzte Stellungnahme zu Punkt 3 der Eingabe
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Von: @stadt-koeln.de> Gesendet: Montag, 28. April 2025 10:23 An: > Betreff: WG: Bürgereingabe nach § 24 GO – „Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Gummersbacher Straße“, Aktenzeichen 162/24 B Guten Morgen Frau, anbei sende ich Ihnen untenstehend noch die Stellungnahme zu Punkt 3. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Herzliche Grüße Für das Team Gremien bei 622 ________________________________________________________ Betreff: WG: Bürgereingabe nach § 24 GO – „Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Gummersbacher Straße“, Aktenzeichen 162/24 B Hallo Frau, die Absenkung des Bordsteins zum Park wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt. 665/21 mit der Bitte den Bereich (Foto) auf null abzusenken. Danke und Gruß Stellungnahme der Fachverwaltung zu Punkt 3 der Eingabe:
Ergänzte Stellungnahme zu Punkt 6 der Eingabe
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Stellungnahme der Fachverwaltung zu Punkt 6 der Eingabe: Von: @stadt-koeln.de> Gesendet: Montag, 19. Mai 2025 09:26 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: WG: Bürgereingabe nach § 24 GO – „Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Gummersbacher Straße“, Aktenzeichen 162/24 B Guten Morgen zusammen, anbei noch eine Stellungnahme zu Punkt 6 und der Beschlusstext. Zu Punkt 6: Im Rahmen der Umsetzung der anstehenden Maßnahme „Radverkehrsfreundliche Umgestaltung in der Gummersbacher Straße“ werden die Vorschläge des Petenten / der Petentin mit betrachtet. Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Begehren zur Kenntnis. Herzliche Grüße Für das Team Gremien bei 622 62/Bauvervaltungsamt 622/0 Grundsatz- und Gremienangelegenheiten (für die Ämter 64, 66, 68)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Gummersbacher Straße 31a
- Ludwigstraße 8
- Willy-Brandt-Platz 3
- Deutzer Freiheit
- Straße 4
- Straße 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1185/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.04.2025
- Erstellt
- 17.04.2025 11:06