Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Antrag des SE Fahlenbock vom 04.06.2025 betr. barrierefreien Umbau der Haltestellen der Linie 13
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1146/2025 vom 20.08.2025
Stand: Am 24.06.2025 im Verkehrsausschuss geändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Antrag nach § 3
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Bernd Fahlenbock als sachkundiger Einwohner auf Empfehlung der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Antrag zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.06.2025 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, und empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, dass die Planungen für den barrierefreien Umbau der Haltestellen der Linie 13 zwischen der Haltestelle Berrenrather Str./Gürtel und Haltestelle Venloer Str./Gürtel umgehend begonnen werden. Begründung: Die stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik haben in ihrer Vorbereitungssitzung am 03.06.2025 im Sinne des vorliegenden Antrags einen Beschluss gefasst. In der Vorlage 2763/2024 "ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2024" wird unter Punkt L1 die Bahnsteiganhebung zur Herstellung der Barrierefreiheit dieser zehn Haltestellen auf unbestimmte Zeit verschoben. Dies wird damit begründet, dass „Der genaue Zeitpunkt für den Aufbau der Projektgruppe und Vergabe der ersten Planungsleistungen sowie der Beginn der Planung zurzeit nicht absehbar ist“ und die Planung „abhängig von der Personalisierung“ ist. Auf diesem Streckenabschnitt sind wichtige Umsteigebeziehungen zu Hauptverkehrsstraßen wie Venloer-, Aachener-, Dürener- oder Zülpicher Straße, die für Menschen mit Mobilitätseinschränkung nicht nutzbar sind. Als einziger Zeithorizont wird das Jahr 2035 genannt. Dies bedeutet, dass die Vorgaben aus dem Personenbeförderungsgesetz zur Barrierefreiheit (2022) um 13 Jahre nach hinten geschoben würden. Insbesondere nach dem Beschluss zur unterirdischen Variante der Ost-West-Achse ist zu befürchten, dass die beschränkten Planungskapazitäten für andere Prioritäten genutzt werden. Aus diesen Gründen fordern die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, dass umgehend mit der Planung der Barrierefreiheit auf diesem Streckenabschnitt begonnen wird. Die anderen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit, wie Aufzugnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen, dürfen deswegen nicht vernachlässigt werden. Mit freundlichem Gruß, gez. Bernd Fahlenbock, Sachkundiger Einwohner im Verkehrsausschuss gez. Paul Intveen, Mitglied in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln, den 04.06.2025
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz