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3398/2020

Sicherung, Weiterentwicklung und Neuaufstellung der lit.COLOGNE 2021

Mitteilung Ausschuss 08.12.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 26.01.2021, TOP 8.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5103 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/2 
 
Vorlagen-Nummer  07.12.2020 
 3398/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 07.12.2020 
Ausschuss Kunst und Kultur  26.01.2021 
 
Sicherung, Weiterentwicklung und Neuaufstellung der lit.COLOGNE 2021 
Unter der Überschrift: „Struktursichernde Maßnahme und Weiterentwicklung/Neuaufstellung des Lite-
raturfestivals 2020/2021“ hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 unter TOP 
10.27 beschlossen: 
  
  
1. Der Rat bestätigt die strukturelle Bedeutung der lit.COLOGNE mit ihrer nationalen und internatio-
nalen Strahlkraft für den Standort Köln, das Land NRW sowie den gesamten deutschsprachigen 
Raum und erkennt den Bedarf für die Liquiditätssicherung und die Weiterentwicklung sowie die 
Durchführung des Literaturfestivals im Jubiläumsjahr 2021 an.  
2. Der Rat beschließt Aufwendungen in Höhe von bis zu 500.000 € für die struktursichernde Maß-
nahme und die Weiterentwicklung/Neuaufstellung des Literaturfestivals 2020/2021 im Teilergeb-
nisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, im Haus-
haltsjahr 2020. Dabei sind auch die Bereitsteller von Räumlichkeiten und Eventlocations als zu 
unterstützende Teile des Gesamtfestivalkonzeptes zu berücksichtigen. Die Deckung erfolgt in 
gleicher Höhe durch Mehrerträge im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in der 
Teilplanzeile 06, Kostenerstattungen und Umlagen, ebenfalls im Haushaltsjahr 2020. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in entsprechende Verhandlungen mit dem Veranstalter und 
dem Land NRW unter Berücksichtigung der in der Begründung dargestellten Rahmenbedingun-
gen einzusteigen mit dem unter 2. des Beschlusses dargestellten Ziel. 
  
Dabei hat der Rat der Stadt Köln die folgenden Rahmenbedingungen definiert: 
  
1. Strukturelle Liquiditätssicherung wird insoweit gewährt, als dass sie zur Weiterentwicklung und 
Vorbereitung des Festivals 2021 bereits in 2020 erforderlich ist, damit der Bestand der Veranstal-
tungsgesellschaft auch in 2021 gesichert ist. Andere gesetzliche Regelungen wie beispielsweise 
beihilferechtliche Bestimmungen dürfen diesen Maßnahmen nicht entgegenstehen. Dies setzt ei-
ne Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer sowie eines entsprechenden Rechtsexperten voraus. 
2. Die Auszahlung von liquiditätssichernden Mitteln erfolgt subsidiär. Die Ausschöpfung anderweiti-
ger Möglichkeiten und vorrangiger Förderungen wie bspw. durch Bund und Land sowie verträgli-
cher Finanzierungsmaßnahmen muss nachgewiesen werden. 
3. Es sollen Gespräche mit dem Land NRW aufgenommen werden mit dem Ziel, die Jubiläumsaus-
gabe des Literaturfestivals ebenfalls auf geeignete Weise mit zu fördern und zu gestalten.

2 
 
4. Sofern weitere Partner wie beispielsweise das Land NRW gewonnen werden, reduzieren sich die 
städtischen Zuschüsse entsprechend, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Erwirtschaftet 
die lit.COLOGNE 2021 Gewinne, werden diese bis zur Höhe der Projektkosten / Zuschüsse ver-
rechnet. 
5. Sämtliche Zuwendungen sind in den Jahresabschlüssen offenzulegen und der einschlägigen und 
entsprechend der aktuellen Steuergesetzgebung zu verbuchen und anzuzeigen. 
  
  
Entwicklungen/ Aktueller Sachstand: 
  
Der Veranstalter hat zwischenzeitlich einen Förderantrag mit unterschiedlichen Teilprojekten und un-
ter Berücksichtigung lokaler Spielstätten gestellt. Gleichzeitig wurde der vorzeitige Maßnahmenbe-
ginn beantragt. 
 
Sämtliche Teilprojekte zielen darauf auf ab, neue, innovative und teils hybride Formate zu realisieren 
und die Veranstaltung damit zukunftssicher zu gestalten, sowohl insgesamt als auch hinsichtlich der 
anhaltenden Pandemie. 
 
Insbesondere Letzteres ist von hoher Bedeutung für das Literaturfestival 2021. Durch die weiterhin 
andauernde Pandemie sind keinerlei Planungssicherheiten für klassische Präsenzveranstaltungen 
vorhanden. Auch legen sich Sponsoren angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht fest. Ohne eine 
Unterstützung durch die Stadt Köln wird die lit.COLOGNE in ihrem Jubiläumsjahr voraussichtlich nicht 
oder nur sehr eingeschränkt stattfinden können.  
 
Auf Basis des Ratsbeschlusses kann nun die erforderliche Planungssicherheit für das Literaturfestival 
2021 geschaffen werden. 
 
Die Gefahr einer Insolvenz der veranstaltenden GmbH besteht nach Angaben des Veranstalters nicht 
oder nicht mehr. Die Auszahlung einer Liquiditätshilfe unter strengen beihilferechtlichen Auflagen ist 
daher nicht oder nicht mehr erforderlich. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Veranstaltung ab 
2021 ist die Projektförderung jedoch unerlässlich.  
  
Daher ist geplant eine Mittelübertragung der Mittel 2020 in das Jahr 2021 zu beantragen. 
 
Gespräche über weitere Förderungen von Landes- oder Bundesebene können geführt werden, so-
bald Planungssicherheit und Gesamtkonzept des Literaturfestivals vorliegen. Die Verpflichtung zur 
Offenlage und die Möglichkeit der Verrechnung sämtlicher projektrelevanter Einnahmen / Förderun-
gen / Hilfen bleiben selbstverständlich bestehen. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

07.12.2020 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
26.01.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3398/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.12.2020
Erstellt
24.11.2020 11:01