3398/2020
Sicherung, Weiterentwicklung und Neuaufstellung der lit.COLOGNE 2021
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 07.12.2020 3398/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 07.12.2020 Ausschuss Kunst und Kultur 26.01.2021 Sicherung, Weiterentwicklung und Neuaufstellung der lit.COLOGNE 2021 Unter der Überschrift: „Struktursichernde Maßnahme und Weiterentwicklung/Neuaufstellung des Lite- raturfestivals 2020/2021“ hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 unter TOP 10.27 beschlossen: 1. Der Rat bestätigt die strukturelle Bedeutung der lit.COLOGNE mit ihrer nationalen und internatio- nalen Strahlkraft für den Standort Köln, das Land NRW sowie den gesamten deutschsprachigen Raum und erkennt den Bedarf für die Liquiditätssicherung und die Weiterentwicklung sowie die Durchführung des Literaturfestivals im Jubiläumsjahr 2021 an. 2. Der Rat beschließt Aufwendungen in Höhe von bis zu 500.000 € für die struktursichernde Maß- nahme und die Weiterentwicklung/Neuaufstellung des Literaturfestivals 2020/2021 im Teilergeb- nisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, im Haus- haltsjahr 2020. Dabei sind auch die Bereitsteller von Räumlichkeiten und Eventlocations als zu unterstützende Teile des Gesamtfestivalkonzeptes zu berücksichtigen. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Mehrerträge im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in der Teilplanzeile 06, Kostenerstattungen und Umlagen, ebenfalls im Haushaltsjahr 2020. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in entsprechende Verhandlungen mit dem Veranstalter und dem Land NRW unter Berücksichtigung der in der Begründung dargestellten Rahmenbedingun- gen einzusteigen mit dem unter 2. des Beschlusses dargestellten Ziel. Dabei hat der Rat der Stadt Köln die folgenden Rahmenbedingungen definiert: 1. Strukturelle Liquiditätssicherung wird insoweit gewährt, als dass sie zur Weiterentwicklung und Vorbereitung des Festivals 2021 bereits in 2020 erforderlich ist, damit der Bestand der Veranstal- tungsgesellschaft auch in 2021 gesichert ist. Andere gesetzliche Regelungen wie beispielsweise beihilferechtliche Bestimmungen dürfen diesen Maßnahmen nicht entgegenstehen. Dies setzt ei- ne Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer sowie eines entsprechenden Rechtsexperten voraus. 2. Die Auszahlung von liquiditätssichernden Mitteln erfolgt subsidiär. Die Ausschöpfung anderweiti- ger Möglichkeiten und vorrangiger Förderungen wie bspw. durch Bund und Land sowie verträgli- cher Finanzierungsmaßnahmen muss nachgewiesen werden. 3. Es sollen Gespräche mit dem Land NRW aufgenommen werden mit dem Ziel, die Jubiläumsaus- gabe des Literaturfestivals ebenfalls auf geeignete Weise mit zu fördern und zu gestalten. 2 4. Sofern weitere Partner wie beispielsweise das Land NRW gewonnen werden, reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Erwirtschaftet die lit.COLOGNE 2021 Gewinne, werden diese bis zur Höhe der Projektkosten / Zuschüsse ver- rechnet. 5. Sämtliche Zuwendungen sind in den Jahresabschlüssen offenzulegen und der einschlägigen und entsprechend der aktuellen Steuergesetzgebung zu verbuchen und anzuzeigen. Entwicklungen/ Aktueller Sachstand: Der Veranstalter hat zwischenzeitlich einen Förderantrag mit unterschiedlichen Teilprojekten und un- ter Berücksichtigung lokaler Spielstätten gestellt. Gleichzeitig wurde der vorzeitige Maßnahmenbe- ginn beantragt. Sämtliche Teilprojekte zielen darauf auf ab, neue, innovative und teils hybride Formate zu realisieren und die Veranstaltung damit zukunftssicher zu gestalten, sowohl insgesamt als auch hinsichtlich der anhaltenden Pandemie. Insbesondere Letzteres ist von hoher Bedeutung für das Literaturfestival 2021. Durch die weiterhin andauernde Pandemie sind keinerlei Planungssicherheiten für klassische Präsenzveranstaltungen vorhanden. Auch legen sich Sponsoren angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht fest. Ohne eine Unterstützung durch die Stadt Köln wird die lit.COLOGNE in ihrem Jubiläumsjahr voraussichtlich nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden können. Auf Basis des Ratsbeschlusses kann nun die erforderliche Planungssicherheit für das Literaturfestival 2021 geschaffen werden. Die Gefahr einer Insolvenz der veranstaltenden GmbH besteht nach Angaben des Veranstalters nicht oder nicht mehr. Die Auszahlung einer Liquiditätshilfe unter strengen beihilferechtlichen Auflagen ist daher nicht oder nicht mehr erforderlich. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Veranstaltung ab 2021 ist die Projektförderung jedoch unerlässlich. Daher ist geplant eine Mittelübertragung der Mittel 2020 in das Jahr 2021 zu beantragen. Gespräche über weitere Förderungen von Landes- oder Bundesebene können geführt werden, so- bald Planungssicherheit und Gesamtkonzept des Literaturfestivals vorliegen. Die Verpflichtung zur Offenlage und die Möglichkeit der Verrechnung sämtlicher projektrelevanter Einnahmen / Förderun- gen / Hilfen bleiben selbstverständlich bestehen. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3398/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.12.2020
- Erstellt
- 24.11.2020 11:01