AN/1856/2021
Bescheidener Änderungsantrag zur Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2022 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unter TOP 8.1.6
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Änderungsantrag (Die Linke BV8)
3210 Zeichen
Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/1856/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Bescheidener Änderungsantrag zur Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2022 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unter TOP 8.1.6 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet um Aufnahme des folgenden Änderungsantrags zu TOP 8.1.6 „Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2022 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unter TOP 8.1.6“ auf die Tagesordnuung der Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 10.06.2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, dass der Rat der Stadt Köln seinen Beschluss vom 24.06.2021 revidieren möge und die bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. §37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 für den Stadtbezirk neu festsetzt auf eine Höhe von 166.300 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 32.400€ und je Einwohner einen Kopfbetrag in Höhe von 1,11 € bei 120.610 Einwohnerinnen im Bezirk. (gesamt: 133.877€) Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Daraus ergeben sich gerundet die folgenden neuen Zahlen Konsumtiver Bereich Teilergebnisplan Bezeichnung Teilergebnisplan Ansatz2022 Finanzposition 0301 Schulträgeraufgaben 10.450,00 0285.573.1800.4 0416 Kulturförderung 12.540,00 0285.573.1800.4 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 52.250,00 0285.573.1800.4 0604 Kinder-und Jugendarbeit 60.755,00 0285.573.1800.4 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 9.405,00 0285.573.1800.4 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 20.900,00 0285.573.1800.4 Gesamtsummen DR 68 166.300 €. Erläuterung: Für die Berechnung der Mittel in Höhe von 166.300 € hat DIE LINKE auf Basis der Beschlüsse des Rates vom 30.06.2016 (Vorlagen-Nr. 2221/2016) und vom 07.11.2019 (Vorlagen-Nr. 3619/2019), Für den Bezirk einen Sockelbetrag in Höhe von 32.400 € je Einwohner einen Kopfbetrag in Höhe von 1,11 € die Vorlage der Stadt Köln (Vorlagen-Nr. 1763/2021), sowie für den Sockelbetrag die Inflationsraten von 2016 bis 2021 und für den Kopfbetrag die Inflationsraten von 2019 bis 2021 zugrunde gelegt. Damit ist die aktuelle Inflation noch nicht abgebildet, die ja wesentlich höher ausfallen wird, als die Inflationsraten der letzten Jahre Begründung: Eine Nichtanpassung an die Inflationsrate, würde de facto zu einer Kürzung führen. Der Verzicht auf eine eigentlich notwendige weitere Erhöhung wegen erhöhter Bedarfe, trägt der Einnahmesituation der Stadt Köln - 3 - während der Seuche Rechnung. Diese wird in den nächsten Jahren aber dringend fällig. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsv orsitzender Stellv ertretender Fraktionsv orsitzende r
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kalker Hauptstraße 247
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1856/2021
- Typ
- Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 02.09.2021
- Erstellt
- 01.09.2021 19:43