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AN/1856/2021

Bescheidener Änderungsantrag zur Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2022 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unter TOP 8.1.6

Änderungsantrag BV8 (Linke) 02.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 02.09.2021

Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Änderungsantrag (Die Linke BV8)

3210 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/1856/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk)  
 
Bescheidener Änderungsantrag zur Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das 
Jahr 2022 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
unter TOP 8.1.6 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet um Aufnahme des 
folgenden Änderungsantrags zu TOP 8.1.6 „Veranschlagung der 
bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2022 gemäß § 37 Abs. 3 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unter TOP 8.1.6“ auf 
die Tagesordnuung der Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 10.06.2021 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, dass der Rat der Stadt Köln seinen 
Beschluss vom 24.06.2021 revidieren möge und die  bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel gem. §37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 für 
den Stadtbezirk neu festsetzt auf eine Höhe von 166.300 €. 
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 32.400€ 
und je Einwohner einen Kopfbetrag in Höhe von 1,11 € bei 120.610 
Einwohnerinnen im Bezirk. (gesamt: 133.877€) 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
 
Daraus ergeben sich gerundet die folgenden neuen Zahlen 
 
Konsumtiver Bereich 
Teilergebnisplan Bezeichnung 
Teilergebnisplan Ansatz2022 Finanzposition 
0301  Schulträgeraufgaben 10.450,00 0285.573.1800.4 
0416 Kulturförderung 12.540,00 0285.573.1800.4 
0504 Freiwillige  Sozialleistungen  
und interkulturelle  Hilfen 
52.250,00 0285.573.1800.4 
0604 Kinder-und  Jugendarbeit 60.755,00 0285.573.1800.4 
0801 Sportförderung/Unterhaltung  
von Sportstätten 
9.405,00 0285.573.1800.4 
1301 Öffentliches  Grün,  Wald-
und Forstwirtschaft,  
Erholungsanlagen 
20.900,00 0285.573.1800.4 
 Gesamtsummen  DR 68 166.300 €.  
 
 
Erläuterung: 
Für die Berechnung der Mittel in Höhe von 166.300 € hat DIE LINKE auf 
Basis der Beschlüsse des Rates vom 30.06.2016 (Vorlagen-Nr. 2221/2016) 
und vom 07.11.2019 (Vorlagen-Nr. 3619/2019),  
 Für den Bezirk einen Sockelbetrag in Höhe von 32.400 €  
 je Einwohner einen Kopfbetrag in Höhe von 1,11 €  
 die Vorlage der Stadt Köln (Vorlagen-Nr. 1763/2021), sowie 
 für den Sockelbetrag die Inflationsraten von 2016 bis 2021 und  
 für den Kopfbetrag die Inflationsraten von 2019 bis 2021  
zugrunde gelegt.  
 
Damit ist die aktuelle Inflation noch nicht abgebildet, die ja wesentlich höher 
ausfallen wird, als die Inflationsraten der letzten Jahre 
 
Begründung: 
Eine Nichtanpassung an die Inflationsrate, würde de facto zu einer Kürzung 
führen. Der Verzicht auf eine eigentlich notwendige weitere Erhöhung 
wegen erhöhter Bedarfe, trägt der Einnahmesituation der Stadt Köln

- 3 - 
während der Seuche Rechnung. Diese wird in den nächsten Jahren aber 
dringend fällig. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsv orsitzender       Stellv ertretender  Fraktionsv orsitzende r

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kalker Hauptstraße 247

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Details

Aktenzeichen
AN/1856/2021
Typ
Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
02.09.2021
Erstellt
01.09.2021 19:43