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3226/2018

Beleuchtung des Fußgänger- und Fahrradweges Mühlenweg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 13.11.2018, TOP 9.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2324 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660 
 
Vorlagen-Nummer 
 3226/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.11.2018 
 
Beleuchtung des Fußgänger- und Fahrradweges Mühlenweg 
hier: Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 08.11.2016, 
TOP 8.2.6 
Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. „Wann erfolgt die Umwidmung des Straßenabschnitts?“ 
 
2. „Können Solarleuchten eingesetzt werden?“ 
 
3. „Um welche Flächen handelt es sich in der Umgebung des Mühlenweges (Privat, Landschafts-
schutz, Deutsche Bahn, Forst, Ausgleichsfläche)? Wann wurden Sie dazu deklariert? Vor oder nach 
dem Bau der ICE-Trasse?“ 
 
4. „Das Haus am Mühlenweg sieht verwahrlost aus. Ist es noch bewohnbar?“ 
 
5. „Wann ist mit der Umsetzung einer Beleuchtungsanlage zu rechnen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Eine Umwidmung erfolgt nicht, weil es sich um einen Wirtschaftsweg handelt, der von seinem Aufbau 
und seinem Querschnitt nicht geeignet ist, als Straße gewidmet zu werden. 
Um den Weg auszubauen, müsste entsprechendes Baurecht bestehen bzw. hergestellt werden. Dies 
ist nicht der Fall. Zudem müssten die erforderlichen Grundstücksrechte bestehen – ein großer Teil der 
anliegenden Grundstücke gehört der Deutschen Bahn AG. 
 
Selbst wenn all diese Voraussetzungen geschaffen würden, würde eine Beleuchtung am Veto der 
Unteren Naturschutzbehörde scheitern, die bereits im Februar 2016 Folgendes mitteilte: 
„Aufgrund der Lage in einem Landschaftsschutzgebiet ist aufgrund der Betroffenheit von Verbotsbe-
stimmungen des Landschaftsplanes eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforder-
lich. Die Voraussetzungen für eine Befreiung sind nicht erfüllt, da in diesem Bereich das öffentliche 
Interesse an einer Erhaltung bzw. Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als 
höherwertiger angesehen wird als das öffentliche Interesse an der Beleuchtung eines Schulweges.“ 
 
Eine wie auch immer geartete Beleuchtung – auch zeitweise – würde daher von der Unteren Natur-
schutzbehörde abgelehnt. 
 
Das Amt für Wohnungswesen nimmt die Ermittlungen zu dem Haus „Am Mühlenweg“ (Adresse: Her-
mann Löns Straße 60) erneut auf.

Beratungsverlauf (1)

13.11.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mühlenweg
  • Straße 6

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Details

Aktenzeichen
3226/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.11.2018
Erstellt
04.10.2018 14:27