Beleuchtung des Fußgänger- und Fahrradweges Mühlenweg
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3226/2018 vom 02.11.2018
Stand: Am 13.11.2018 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660 Vorlagen-Nummer 3226/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.11.2018 Beleuchtung des Fußgänger- und Fahrradweges Mühlenweg hier: Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 08.11.2016, TOP 8.2.6 Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wann erfolgt die Umwidmung des Straßenabschnitts?“ 2. „Können Solarleuchten eingesetzt werden?“ 3. „Um welche Flächen handelt es sich in der Umgebung des Mühlenweges (Privat, Landschafts- schutz, Deutsche Bahn, Forst, Ausgleichsfläche)? Wann wurden Sie dazu deklariert? Vor oder nach dem Bau der ICE-Trasse?“ 4. „Das Haus am Mühlenweg sieht verwahrlost aus. Ist es noch bewohnbar?“ 5. „Wann ist mit der Umsetzung einer Beleuchtungsanlage zu rechnen?“ Antwort der Verwaltung: Eine Umwidmung erfolgt nicht, weil es sich um einen Wirtschaftsweg handelt, der von seinem Aufbau und seinem Querschnitt nicht geeignet ist, als Straße gewidmet zu werden. Um den Weg auszubauen, müsste entsprechendes Baurecht bestehen bzw. hergestellt werden. Dies ist nicht der Fall. Zudem müssten die erforderlichen Grundstücksrechte bestehen – ein großer Teil der anliegenden Grundstücke gehört der Deutschen Bahn AG. Selbst wenn all diese Voraussetzungen geschaffen würden, würde eine Beleuchtung am Veto der Unteren Naturschutzbehörde scheitern, die bereits im Februar 2016 Folgendes mitteilte: „Aufgrund der Lage in einem Landschaftsschutzgebiet ist aufgrund der Betroffenheit von Verbotsbe- stimmungen des Landschaftsplanes eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforder- lich. Die Voraussetzungen für eine Befreiung sind nicht erfüllt, da in diesem Bereich das öffentliche Interesse an einer Erhaltung bzw. Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als höherwertiger angesehen wird als das öffentliche Interesse an der Beleuchtung eines Schulweges.“ Eine wie auch immer geartete Beleuchtung – auch zeitweise – würde daher von der Unteren Natur- schutzbehörde abgelehnt. Das Amt für Wohnungswesen nimmt die Ermittlungen zu dem Haus „Am Mühlenweg“ (Adresse: Her- mann Löns Straße 60) erneut auf.
Beratungsverlauf
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13.11.2018
TOP 9.1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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