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V/0168/2023

Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster

Vorlagen 29.03.2023

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 23.05.2023, TOP 6

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1_V_0168_2023

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

3178 Zeichen

Anlage A zur V/0168/2023 
Kurzüberblick 
Förderentscheidung 2023 für Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen von Mitgliedsvereinen 
des Stadtsportbund Münster e. V. im Zusammenhang mit der Angebotssicherung und zur Müns-
teraner Sport- und Sportstättenentwicklung unter Berücksichtigung des NRW-Landes-
förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ und Drittförderung anderer Stellen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereins-
baumaßnahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem Sportetat die Sportvereine als freie 
Träger im Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zukunftsfähi-
gen Sportstätteninfrastruktur. Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssport-
anlagen als Stätten für Bewegungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein, stützt 
die Stadtziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen zum Teil von finanziel-
len Aufwendungen für die Maßnahmen entlastet. 
Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportförderung den Eigenanteil der Vereine am Auf-
wand, das NRW-Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“, die Drittförderung anderer 
Stellen im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonformen Mitteleinsatzes. Mit der Beschlussfas-
sung über die beantragte finanzielle Sportförderung wird das Ziel einer Stadt mit funktions- und 
zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträgerschaft verfolgt. Als Teilziel sind Sanierung und Aus-
bau von Vereinssportanlagen innerhalb der richtliniengemäßen Fristen zu nennen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine bei 
der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereinssport-
anlagen. Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde. 
Für die Sportvereine gibt es außer dem NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ die 
Drittförderung anderer Stellen wie Ministerien, Verbände oder Sportbünde und die städt. Förder-
möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Baumaßnahmen. Im Sinne der Stadtziele, kommunalen Da-
seinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen trägt die Stadt 
Münster durch die richtliniengemäße Vereinsförderung zur Sportstättenentwicklung bei. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Verein-
sangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessier-
ten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.

Anlage 1_V_0168_2023

3607 Zeichen

Anlage 1_V/0168/2023_Tabelle_Bezuschussungen/Vertagungen 
1. Bezuschussungen 
BV Verein Maßnahme Antragseingang Baukosten* Zuschusshöhe 
(max. 50 %)  
Komplementär-
förderung 
(möglich)  
Hiltrup 1. TC Hiltrup e. V. Erneuerung des Ballfangzauns 22.12.2022          44.700 €  22.350 €   
Hiltrup 1. TC Hiltrup e. V. Flutlichtanlange Plätze 1 - 4 22.12.2022          17.500 €  8.750 €   
Hiltrup 1. TC Hiltrup e. V. Grundinstandsetzung von vier 
Tennisplätzen 
22.12.2022          79.400 €  39.700 €   
Hiltrup DLRG Münster e. V.  Erneuerung von fünf Rolltoren 25.08.2022          20.300 €  10.150 €   
Mitte Akademischer Ruder-Club zu Münster e. V. Bootshaus Mauritz / Ergometerraum: 
Sanierung und Ausbau 
01.12.2021          30.000 €  15.000 € X 
Mitte Turngemeinde Münster von 1862 e. V. Tennisanlage: Erneuerung des 
Geräteschuppens 
28.12.2021            6.100 €  3.050 € X  
Ost Paddel Sport Münster e. V. Erneuerung der Türen im Sanitärbereich 30.12.2022            4.400 €  2.200 €   
Ost Reitclub St. Mauritz Münster e.V. Umbau des Paddocks in eine Weide 03.05.2022            9.700 €  4.850 €   
Ost Schwimmvereinigung Münster von 1891 
e.V. 
Reparatur des Kinderschwimmbeckens 04.08.2022            8.100 €  4.050 €   
Ost TC St. Mauritz e. V. Umbau zu zwei Ganzjahrestenniscourts 20.12.2022        368.800 €  184.400 €   
West 1. FC Gievenbeck 1949 e.V. Umgestaltung - Raum hinter der Tribüne 05.08.2022          10.800 €  5.400 €   
West Reit- und Fahrverein Nienberge e.V Umrüstung auf LED Beleuchtung 
Reitplatz/Reithalle 
12.11.2022          11.500 €  5.750 €   
West Reit- und Fahrverein Nienberge e.V Longierplatz: Sanierung und Zaunbau 09.07.2020          11.300 €  5.650 € X 
West Reit- und Fahrverein Nienberge e.V Dressurplatz: Sanierung und Zaunbau 09.07.2020          24.700 €  12.350 € X 
West Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Wegeverbreiterung für die 
Materialanlieferung 
31.08.2022          19.700 €  9.850 €   
West Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Sanierung der Dusch-, WC- und 
Umkleideanlagen (Hockey) 
30.12.2022          60.300 €  30.150 €   
 * gerundet auf hundert          727.300 €  363.650 €

2. Vertagungen 
BV Verein Maßnahme Antrags- 
eingang Baukosten*  
Zuschuss- 
höhe 
(max. 50 %)  
Begründung 
Hiltrup Reit- und Fahrverein Hiltrup e.V. Sanierung des Reithallendachs 16.09.2020      83.000 €  41.500 € Abhängig von Maßnahme 
Masterplan 
Hiltrup Reit- und Fahrverein Hiltrup e.V. Masterplan - Entwicklung der Reitanlage  16.09.2020 1.400.000 €  700.000 € integrierte gesamtstädtische 
Sportentwicklungsplanung 
Ost Turngemeinde Münster von 1862 e.V. Tennisheim: Sanierung der Heizung, 
Fenster, Duschen und Sanitäranlagen 
(inkl. Fliesen / Malerarbeiten) 
28.12.2021   127.900 €  63.950 € keine ausreichende 
Flächensicherung 
Ost Turngemeinde Münster von 1862 e.V. Tennisanlage: Erneuerung des 
Ballfangzauns 
28.12.2021     12.300 € 6.150 € Maßnahme soll mit dem Umbau 
der Tennisplätze erfolgen 
Ost Turngemeinde Münster von 1862 e.V. Tennisanlage: Umbau zu 
Ganzjahrestenniscourts  
28.12.2021    206.000 €  103.000 € keine ausreichende 
Flächensicherung 
West DJK SC Nienberge e.V. Umbau von 4 Plätzen zu 3 
Ganzjahrescourts 
20.12.2022 394.900 €  197.450 € keine ausreichende 
Flächensicherung 
West DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e.V. Bau von zwei Tennisplätzen 29.12.2022    160.600 €  80.300 € keine ausreichende 
Flächensicherung / integrierte 
gesamtstädtische 
Sportentwicklungsplanung 
West Tennis- und Hockey-Club Münster e.V. Erneuerung der Heizungsanlage 29.12.2021  n.n.   n.n.  fehlender Maßnahmen- und 
Kostenplan 
 * gerundet auf hundert

Beschlussvorlage

11658 Zeichen

V/0168/2023 
V/0168/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   23.05.2023 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I.  Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss stimmt der Bewilligung der in Anlage 1 unter Punkt 1 aufgelisteten Anträge 
auf Gewährung eines Baukostenzuschusses von 363.650 EUR als  maximal 50-%-Förderung 
gemäß der Sportförderrichtlinie zu. 
 
2. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, das s 3 Sportvereine für ihre Maßnahmen neben dem 
Antrag auf einen städtischen Baukostenzuschuss ebenso einen Antrag zur Förderung nach 
dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ eingereicht haben (siehe Markierung in 
Spalte „Komplementärförderung möglich“ der Tabelle in Anlage 1). Diese Vereine erhalten den 
beantragten Zuschuss als subsidiäre Komplementärförderung zur Landesförderung, um der In-
tention des Förderprogramms gerecht zu werden.  
 
3. Der Sportausschuss stimmt zu, dass die Entscheidung über die in Anlage 1 unter Punkt 2 auf-
geführten Anträge auf Gewährung eines Baukostenzuschusses vertagt wird. 
 
4. Der Sportausschuss stimmt zu, dass folgender Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wird:  
BV Verein  Maßnahme  Antrags-
eingang  Baukosten Zuschusshöhe 
(max. 50 %) 
Hiltrup Hünenburger Tennisclub 
Münster 1984 e.V.  
Sanierung von 6 
Tennisplätzen 
24.07.2022  65.000 €  32.500 € 
 
Sportamt 
 
06.04.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Richter / Herr 
Warbinger 
Telefon: 492-5215 
RichterEvalena@stadt-
muenster.de

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V/0168/2023 
5. Der Sportausschuss stimmt zu, dass analog zum Amt für Immobilienmanagement eine Bau-
preissteigerung von 8 % für etwaige Mehrkosten berücksichtigt wird. Bei einer Baukostenbezu-
schussung in Höhe von 363.650 EUR, wird zusätzlich ein finanzieller Puffer von insgesamt 
29.092 EUR vorgesehen. 
 
6. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Sportstätten, für die nach d en Beschluss-
punkten 1 und 2 der Sachentscheidung eine Förderung gewährt wird, auf Antrag der Vereine 
bei der Berechnung der künftigen Betriebskostenzuschüsse aus dem Sportetat berücksichtigt 
werden können.  
 
7. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit 
dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, 
Sportanlagen und - stätten 
   
Investitionsmaßnahme 0700 Geförderte Vereinsbaumaß-
nahmen 
   
Auszahlungen von akti-
vierbaren Zuwendungen 
  2023 392.750  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. 
Investitionsmaßnahme zur Verfügung. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbundes Münster 
e. V. (SSB) Baumaßnahmen auf Sportanlagen. Die Förderanträge werden durch das Sportamt bear-
beitet. Dieses stimmt sich mit Bezug zu den Zielen kommunaler baulic her Sportstätten- und inhaltli-
cher Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den Fördervorschlägen, die die Verwaltung entwickelt, 
werden die Bezirksvertretungen angehört, in deren Zuständigkeitsbereich die Sportanlagen liegen. 
Die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt laut der Förderrichtlinie dem Sportaus-
schuss.  
Generell gilt nach der Sportförderrichtlinie, dass die bewilligten Zuschussbeträge den Vereinen auf 
Anforderung und nachgewiesenem Baufortschritt - auch über das Jahr 2023 hinaus - ausgezahlt wer-
den. 
 
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung  
 
Die in der Anlage 1, Punkt 1 aufgeführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die for-
mellen Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. Die Auswahl der zu fördernden 
Maßnahmen erfolgte in Abstimmung mit dem SSB im Hinblick auf die sachliche Notwendigkeit, Dring-
lichkeit und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen. Sollten zusätzliche weitere dringende Anträge, die 
nach der Sportförderrichtlinie grundsätzlich förderfähig sind, noch in d iesem Jahr zur Entscheidung 
gebracht werden müssen, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage für die Beratungskette 
des Sportausschusses im Herbst 2023 einbringen.

- 3 - 
V/0168/2023 
 
Die Vereine sollen mit der Entscheidung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungssi-
cherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb eine 
50%ige Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als Maximalförderung vor. 
 
In welcher Höhe die Vereine im Rahmen der städtischen Bewilligung nach dem Bauende letztendlich 
Zuschüsse erhalten, hängt davon ab, welchen förderfähigen Aufwand die Verwaltung bei der Schluss-
rechnung anerkennt. Gegebenenfalls legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung aus Sachgrün-
den niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschlossen hat. Belegen die Vereine unab-
weisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge 
zur weiteren Förderung. 
 
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung  
 
Mit der Förderung im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ vom Land NRW und der 
Förderung durch die Stadt Münster soll sichergestellt werden, dass die Vereine ihre Maßnahmen mit 
einer höchstmöglichen öffentlichen Förderung durchführen können. Die Entscheidung, ob bezie-
hungsweise in welcher Höhe das Land NRW die Maßnahmen von münsterschen SSB-Vereinen för-
dern wird, wird voraussichtlich erst nach der Beschlussfassung des Sportausschusses über die städ-
tischen Zuschüsse aus dem Sportetat 2023 gefällt.  
Die in der Anlage 1 unter Punkt 1 gekennzeichneten Vereine, für die die Verwaltung unter Beschluss-
punkt 1 der Sachentscheidung eine städtische Förderung vorschlägt, haben einen Antrag auf Landes-
förderung an den SSB zur Weiterleitung an die Düsseldorfer Staatskanzlei gerichtet. 
Die Verwaltung schlägt vor, zu diesen Maßnahmen als städtische Förderung aus dem Sportetat bis 
zu 50% Maximalzuschuss zu bewilligen und nach der Förderentscheidung des Landes NRW den Ei-
genanteil der Vereine und die NRW-Landesmittel auf diese städtische Förderung anzurechnen (Kom-
plementärförderung). Durch die Komplementärförderung wird sichergestellt, dass nach Abzug von 
Vereinsanteil und Landesförderung kein Vereinsaufwand ungedeckt bleibt und eine Überzahlung der 
Vereine mit öffentlichen Mitteln ausgeschlossen ist. Die so gef örderten Sportvereine müssen zur Fi-
nanzierung ihrer Maßnahmen einen nach dem Aufwand gestaffelten Eigenanteil erbringen. Der Ei-
genanteil liegt pro Maßnahme bei einem Aufwand bis 100.000 € bei 10%, ab 100.000 € Aufwand bei 
15% und ab 1.000.000 € Aufwand bei 20%.  
Kommt wegen der Gewährung eines Landeszuschusses an die Sportvereine eine Komplementärför-
derung der Stadt Münster in Betracht, setzt sie bei der Abrechnung der Baumaßnahmen die städti-
schen Zuschüsse neu fest und der Sportetat wird entlastet.  
Entfällt eine Zuwendung des Landes NRW, bleibt die Stadt bei ihrer Höchstförderung von 50 % der 
förderfähigen Aufwendungen. 
 
Zu Punkt 3 der Sachentscheidung  
 
Von den fristgerecht für das Jahr 2023 gestellten Zuschussanträgen können die in der Anlage 1, 
Punkt 2 aufgeführten nicht beschieden werden. Einerseits, weil die nach Sportförderrichtlinie erforder-
lichen Antragsunterlagen oder Antragsvoraussetzungen fehlen  oder die Bauvorhaben nicht hinrei-
chend genau geplant sind. Die Entscheidung über diese Anträge soll vertagt werden, bis eine ab-
schließende Prüfung und Entwicklung eines Fördervorschlags möglich sind. Andererseits gibt es An-
träge zu geplanten Baumaßnahmen, die aus Sicht des Sportamtes in Zusammenhang mit der Sport-
stättenentwicklung der Stadt Münster behandelt werden müssen. Zum Teil entfalten diese eine Wir-
kung über die reine Sportfunktion hinaus (z. B. Kooperationsprojekte, überfachliche Stadtteilausrich-
tung, multifunktionale Nutzung). Einige lösen zudem einen hohen Investitionsbedarf aus. Diese sollen 
deshalb nicht im Standardverfahren nach der Sportförderrichtlinie bearbeitet und aus den Fördermit-
teln des 3 -Millionen-Budgets finanziert werden. Die Förderu ng dieser Maßnahmen soll im Rahmen 
von Einzelentscheidungen mit einer Finanzierung außerhalb des 3 -Millionen-Budgets herbeigeführt 
werden.  
Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Anträge im Jahr 2023 auszusetzen. Die Ver-
waltung bleibt mit de n Vereinen über die Baumaßnahmen im Gespräch und wird den politischen 
Gremien entsprechend der Antragsentwicklung und Realisierungsaussicht zu gegebener Zeit Ent-

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V/0168/2023 
scheidungsvorschläge unterbreiten. 
 
Zu Punkt 4 der Sachentscheidung  
 
Die Stadt Münster fördert nur Bauvorhaben bei denen alle Fördervoraussetzungen gemäß Sportför-
derrichtlinie erfüllt sind. Gemäß II. B. Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinie darf mit der Baumaßnahme erst 
nach Bewilligung der Maßnahme oder der Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Bau-
beginns begonnen werden. Im vorliegenden Fall wurde ohne Rücksprache mit dem Sportamt die 
Maßnahme begonnen, folglich kann dem Antrag nicht stattgegeben werden. 
 
Zu Punkt 5 der Sachentscheidung  
 
Grundsätzlich wurden allgemeine Preissteigerungen b ei der Baukostenbezuschussung bisher nicht 
berücksichtigt. Aufgrund der aktuell herrschenden Krisen und der darauf zurückzuführenden Bau-
preisentwicklung wird entsprechend der Regelung des Amts für Immobilienmanagement erstmalig ein 
finanzieller Puffer für mögliche Baupreissteigerungen von 8 % veranschlagt. Das bedeutet, dass Ver-
eine im Falle von auftretenden Mehrkosten aufgrund der Baupreissteigerung schnell eine weitere Be-
zuschussung erlangen können. Bezuschussungen von Mehrkosten, die nicht auf die Baupreissteige-
rung zurückzuführen sind, werden weiterhin dem Sportausschuss im Rahmen der nächsten Baukos-
tenbezuschussung zur Entscheidung vorgelegt. Durch das Verfahren soll vermieden werden, dass 
der Sportausschuss bei geringfügiger Kostensteigerung aufgrund d er allgemeinen Baupreisentwick-
lung hinzugezogen werden muss.   
 
Zu Punkt 6 der Sachentscheidung 
 
Baumaßnahmen, die nach den Beschlusspunkten 1 und 2 dieser Vorlage gefördert werden sollen, 
können nach fachgerechter Ausführung zu Mehrkosten im laufenden Bet rieb führen. Diese können 
dann im Rahmen der Sportförderrichtlinie bei der Beantragung der Vereine auf Gewährung von Be-
triebskostenzuschüssen berücksichtigt werden und dort zu einem höheren Zuschussbetrag führen. 
Grundlage entsprechender Vorschläge der Verwaltung an die Politik sind der Austausch mit den Ver-
einen zur Anlagenführung und die Sportstättenbesichtigung von Verwaltung, Stadtsportbund und 
Vereinen. 
 
Zu Punkt 7 der Sachentscheidung  
 
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür 
arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sportver-
eine eng zusammen. Der in dieser Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag wurde im Rahmen dieser 
Zusammenarbeit mit dem Stadt sportbund Münster e.V. diesem zugeleitet, um die Interessenvertre-
tung der Sportvereine sicherzustellen.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
 Anlage A 
 V/0168/2023_Anlage 1_Tabelle_Bezuschussungen/Vertagungen

Beratungsverlauf (5)

20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.05.2023 Sportausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0168/2023
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2023
Erstellt
17.03.2023 11:04