V/0168/2023
Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0168/2023 Kurzüberblick Förderentscheidung 2023 für Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen von Mitgliedsvereinen des Stadtsportbund Münster e. V. im Zusammenhang mit der Angebotssicherung und zur Müns- teraner Sport- und Sportstättenentwicklung unter Berücksichtigung des NRW-Landes- förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ und Drittförderung anderer Stellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereins- baumaßnahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem Sportetat die Sportvereine als freie Träger im Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zukunftsfähi- gen Sportstätteninfrastruktur. Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssport- anlagen als Stätten für Bewegungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein, stützt die Stadtziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen zum Teil von finanziel- len Aufwendungen für die Maßnahmen entlastet. Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportförderung den Eigenanteil der Vereine am Auf- wand, das NRW-Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“, die Drittförderung anderer Stellen im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonformen Mitteleinsatzes. Mit der Beschlussfas- sung über die beantragte finanzielle Sportförderung wird das Ziel einer Stadt mit funktions- und zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträgerschaft verfolgt. Als Teilziel sind Sanierung und Aus- bau von Vereinssportanlagen innerhalb der richtliniengemäßen Fristen zu nennen. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine bei der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereinssport- anlagen. Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde. Für die Sportvereine gibt es außer dem NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ die Drittförderung anderer Stellen wie Ministerien, Verbände oder Sportbünde und die städt. Förder- möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Baumaßnahmen. Im Sinne der Stadtziele, kommunalen Da- seinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen trägt die Stadt Münster durch die richtliniengemäße Vereinsförderung zur Sportstättenentwicklung bei. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Verein- sangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessier- ten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.
Anlage 1_V_0168_2023
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Anlage 1_V/0168/2023_Tabelle_Bezuschussungen/Vertagungen 1. Bezuschussungen BV Verein Maßnahme Antragseingang Baukosten* Zuschusshöhe (max. 50 %) Komplementär- förderung (möglich) Hiltrup 1. TC Hiltrup e. V. Erneuerung des Ballfangzauns 22.12.2022 44.700 € 22.350 € Hiltrup 1. TC Hiltrup e. V. Flutlichtanlange Plätze 1 - 4 22.12.2022 17.500 € 8.750 € Hiltrup 1. TC Hiltrup e. V. Grundinstandsetzung von vier Tennisplätzen 22.12.2022 79.400 € 39.700 € Hiltrup DLRG Münster e. V. Erneuerung von fünf Rolltoren 25.08.2022 20.300 € 10.150 € Mitte Akademischer Ruder-Club zu Münster e. V. Bootshaus Mauritz / Ergometerraum: Sanierung und Ausbau 01.12.2021 30.000 € 15.000 € X Mitte Turngemeinde Münster von 1862 e. V. Tennisanlage: Erneuerung des Geräteschuppens 28.12.2021 6.100 € 3.050 € X Ost Paddel Sport Münster e. V. Erneuerung der Türen im Sanitärbereich 30.12.2022 4.400 € 2.200 € Ost Reitclub St. Mauritz Münster e.V. Umbau des Paddocks in eine Weide 03.05.2022 9.700 € 4.850 € Ost Schwimmvereinigung Münster von 1891 e.V. Reparatur des Kinderschwimmbeckens 04.08.2022 8.100 € 4.050 € Ost TC St. Mauritz e. V. Umbau zu zwei Ganzjahrestenniscourts 20.12.2022 368.800 € 184.400 € West 1. FC Gievenbeck 1949 e.V. Umgestaltung - Raum hinter der Tribüne 05.08.2022 10.800 € 5.400 € West Reit- und Fahrverein Nienberge e.V Umrüstung auf LED Beleuchtung Reitplatz/Reithalle 12.11.2022 11.500 € 5.750 € West Reit- und Fahrverein Nienberge e.V Longierplatz: Sanierung und Zaunbau 09.07.2020 11.300 € 5.650 € X West Reit- und Fahrverein Nienberge e.V Dressurplatz: Sanierung und Zaunbau 09.07.2020 24.700 € 12.350 € X West Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Wegeverbreiterung für die Materialanlieferung 31.08.2022 19.700 € 9.850 € West Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Sanierung der Dusch-, WC- und Umkleideanlagen (Hockey) 30.12.2022 60.300 € 30.150 € * gerundet auf hundert 727.300 € 363.650 € 2. Vertagungen BV Verein Maßnahme Antrags- eingang Baukosten* Zuschuss- höhe (max. 50 %) Begründung Hiltrup Reit- und Fahrverein Hiltrup e.V. Sanierung des Reithallendachs 16.09.2020 83.000 € 41.500 € Abhängig von Maßnahme Masterplan Hiltrup Reit- und Fahrverein Hiltrup e.V. Masterplan - Entwicklung der Reitanlage 16.09.2020 1.400.000 € 700.000 € integrierte gesamtstädtische Sportentwicklungsplanung Ost Turngemeinde Münster von 1862 e.V. Tennisheim: Sanierung der Heizung, Fenster, Duschen und Sanitäranlagen (inkl. Fliesen / Malerarbeiten) 28.12.2021 127.900 € 63.950 € keine ausreichende Flächensicherung Ost Turngemeinde Münster von 1862 e.V. Tennisanlage: Erneuerung des Ballfangzauns 28.12.2021 12.300 € 6.150 € Maßnahme soll mit dem Umbau der Tennisplätze erfolgen Ost Turngemeinde Münster von 1862 e.V. Tennisanlage: Umbau zu Ganzjahrestenniscourts 28.12.2021 206.000 € 103.000 € keine ausreichende Flächensicherung West DJK SC Nienberge e.V. Umbau von 4 Plätzen zu 3 Ganzjahrescourts 20.12.2022 394.900 € 197.450 € keine ausreichende Flächensicherung West DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e.V. Bau von zwei Tennisplätzen 29.12.2022 160.600 € 80.300 € keine ausreichende Flächensicherung / integrierte gesamtstädtische Sportentwicklungsplanung West Tennis- und Hockey-Club Münster e.V. Erneuerung der Heizungsanlage 29.12.2021 n.n. n.n. fehlender Maßnahmen- und Kostenplan * gerundet auf hundert
Beschlussvorlage
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V/0168/2023 V/0168/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Beratungsfolge 20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.05.2023 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss stimmt der Bewilligung der in Anlage 1 unter Punkt 1 aufgelisteten Anträge auf Gewährung eines Baukostenzuschusses von 363.650 EUR als maximal 50-%-Förderung gemäß der Sportförderrichtlinie zu. 2. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, das s 3 Sportvereine für ihre Maßnahmen neben dem Antrag auf einen städtischen Baukostenzuschuss ebenso einen Antrag zur Förderung nach dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ eingereicht haben (siehe Markierung in Spalte „Komplementärförderung möglich“ der Tabelle in Anlage 1). Diese Vereine erhalten den beantragten Zuschuss als subsidiäre Komplementärförderung zur Landesförderung, um der In- tention des Förderprogramms gerecht zu werden. 3. Der Sportausschuss stimmt zu, dass die Entscheidung über die in Anlage 1 unter Punkt 2 auf- geführten Anträge auf Gewährung eines Baukostenzuschusses vertagt wird. 4. Der Sportausschuss stimmt zu, dass folgender Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wird: BV Verein Maßnahme Antrags- eingang Baukosten Zuschusshöhe (max. 50 %) Hiltrup Hünenburger Tennisclub Münster 1984 e.V. Sanierung von 6 Tennisplätzen 24.07.2022 65.000 € 32.500 € Sportamt 06.04.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Richter / Herr Warbinger Telefon: 492-5215 RichterEvalena@stadt- muenster.de - 2 - V/0168/2023 5. Der Sportausschuss stimmt zu, dass analog zum Amt für Immobilienmanagement eine Bau- preissteigerung von 8 % für etwaige Mehrkosten berücksichtigt wird. Bei einer Baukostenbezu- schussung in Höhe von 363.650 EUR, wird zusätzlich ein finanzieller Puffer von insgesamt 29.092 EUR vorgesehen. 6. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Sportstätten, für die nach d en Beschluss- punkten 1 und 2 der Sachentscheidung eine Förderung gewährt wird, auf Antrag der Vereine bei der Berechnung der künftigen Betriebskostenzuschüsse aus dem Sportetat berücksichtigt werden können. 7. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und - stätten Investitionsmaßnahme 0700 Geförderte Vereinsbaumaß- nahmen Auszahlungen von akti- vierbaren Zuwendungen 2023 392.750 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Investitionsmaßnahme zur Verfügung. Begründung: Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbundes Münster e. V. (SSB) Baumaßnahmen auf Sportanlagen. Die Förderanträge werden durch das Sportamt bear- beitet. Dieses stimmt sich mit Bezug zu den Zielen kommunaler baulic her Sportstätten- und inhaltli- cher Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den Fördervorschlägen, die die Verwaltung entwickelt, werden die Bezirksvertretungen angehört, in deren Zuständigkeitsbereich die Sportanlagen liegen. Die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt laut der Förderrichtlinie dem Sportaus- schuss. Generell gilt nach der Sportförderrichtlinie, dass die bewilligten Zuschussbeträge den Vereinen auf Anforderung und nachgewiesenem Baufortschritt - auch über das Jahr 2023 hinaus - ausgezahlt wer- den. Zu Punkt 1 der Sachentscheidung Die in der Anlage 1, Punkt 1 aufgeführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die for- mellen Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgte in Abstimmung mit dem SSB im Hinblick auf die sachliche Notwendigkeit, Dring- lichkeit und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen. Sollten zusätzliche weitere dringende Anträge, die nach der Sportförderrichtlinie grundsätzlich förderfähig sind, noch in d iesem Jahr zur Entscheidung gebracht werden müssen, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage für die Beratungskette des Sportausschusses im Herbst 2023 einbringen. - 3 - V/0168/2023 Die Vereine sollen mit der Entscheidung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungssi- cherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb eine 50%ige Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als Maximalförderung vor. In welcher Höhe die Vereine im Rahmen der städtischen Bewilligung nach dem Bauende letztendlich Zuschüsse erhalten, hängt davon ab, welchen förderfähigen Aufwand die Verwaltung bei der Schluss- rechnung anerkennt. Gegebenenfalls legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung aus Sachgrün- den niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschlossen hat. Belegen die Vereine unab- weisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge zur weiteren Förderung. Zu Punkt 2 der Sachentscheidung Mit der Förderung im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ vom Land NRW und der Förderung durch die Stadt Münster soll sichergestellt werden, dass die Vereine ihre Maßnahmen mit einer höchstmöglichen öffentlichen Förderung durchführen können. Die Entscheidung, ob bezie- hungsweise in welcher Höhe das Land NRW die Maßnahmen von münsterschen SSB-Vereinen för- dern wird, wird voraussichtlich erst nach der Beschlussfassung des Sportausschusses über die städ- tischen Zuschüsse aus dem Sportetat 2023 gefällt. Die in der Anlage 1 unter Punkt 1 gekennzeichneten Vereine, für die die Verwaltung unter Beschluss- punkt 1 der Sachentscheidung eine städtische Förderung vorschlägt, haben einen Antrag auf Landes- förderung an den SSB zur Weiterleitung an die Düsseldorfer Staatskanzlei gerichtet. Die Verwaltung schlägt vor, zu diesen Maßnahmen als städtische Förderung aus dem Sportetat bis zu 50% Maximalzuschuss zu bewilligen und nach der Förderentscheidung des Landes NRW den Ei- genanteil der Vereine und die NRW-Landesmittel auf diese städtische Förderung anzurechnen (Kom- plementärförderung). Durch die Komplementärförderung wird sichergestellt, dass nach Abzug von Vereinsanteil und Landesförderung kein Vereinsaufwand ungedeckt bleibt und eine Überzahlung der Vereine mit öffentlichen Mitteln ausgeschlossen ist. Die so gef örderten Sportvereine müssen zur Fi- nanzierung ihrer Maßnahmen einen nach dem Aufwand gestaffelten Eigenanteil erbringen. Der Ei- genanteil liegt pro Maßnahme bei einem Aufwand bis 100.000 € bei 10%, ab 100.000 € Aufwand bei 15% und ab 1.000.000 € Aufwand bei 20%. Kommt wegen der Gewährung eines Landeszuschusses an die Sportvereine eine Komplementärför- derung der Stadt Münster in Betracht, setzt sie bei der Abrechnung der Baumaßnahmen die städti- schen Zuschüsse neu fest und der Sportetat wird entlastet. Entfällt eine Zuwendung des Landes NRW, bleibt die Stadt bei ihrer Höchstförderung von 50 % der förderfähigen Aufwendungen. Zu Punkt 3 der Sachentscheidung Von den fristgerecht für das Jahr 2023 gestellten Zuschussanträgen können die in der Anlage 1, Punkt 2 aufgeführten nicht beschieden werden. Einerseits, weil die nach Sportförderrichtlinie erforder- lichen Antragsunterlagen oder Antragsvoraussetzungen fehlen oder die Bauvorhaben nicht hinrei- chend genau geplant sind. Die Entscheidung über diese Anträge soll vertagt werden, bis eine ab- schließende Prüfung und Entwicklung eines Fördervorschlags möglich sind. Andererseits gibt es An- träge zu geplanten Baumaßnahmen, die aus Sicht des Sportamtes in Zusammenhang mit der Sport- stättenentwicklung der Stadt Münster behandelt werden müssen. Zum Teil entfalten diese eine Wir- kung über die reine Sportfunktion hinaus (z. B. Kooperationsprojekte, überfachliche Stadtteilausrich- tung, multifunktionale Nutzung). Einige lösen zudem einen hohen Investitionsbedarf aus. Diese sollen deshalb nicht im Standardverfahren nach der Sportförderrichtlinie bearbeitet und aus den Fördermit- teln des 3 -Millionen-Budgets finanziert werden. Die Förderu ng dieser Maßnahmen soll im Rahmen von Einzelentscheidungen mit einer Finanzierung außerhalb des 3 -Millionen-Budgets herbeigeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Anträge im Jahr 2023 auszusetzen. Die Ver- waltung bleibt mit de n Vereinen über die Baumaßnahmen im Gespräch und wird den politischen Gremien entsprechend der Antragsentwicklung und Realisierungsaussicht zu gegebener Zeit Ent- - 4 - V/0168/2023 scheidungsvorschläge unterbreiten. Zu Punkt 4 der Sachentscheidung Die Stadt Münster fördert nur Bauvorhaben bei denen alle Fördervoraussetzungen gemäß Sportför- derrichtlinie erfüllt sind. Gemäß II. B. Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinie darf mit der Baumaßnahme erst nach Bewilligung der Maßnahme oder der Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Bau- beginns begonnen werden. Im vorliegenden Fall wurde ohne Rücksprache mit dem Sportamt die Maßnahme begonnen, folglich kann dem Antrag nicht stattgegeben werden. Zu Punkt 5 der Sachentscheidung Grundsätzlich wurden allgemeine Preissteigerungen b ei der Baukostenbezuschussung bisher nicht berücksichtigt. Aufgrund der aktuell herrschenden Krisen und der darauf zurückzuführenden Bau- preisentwicklung wird entsprechend der Regelung des Amts für Immobilienmanagement erstmalig ein finanzieller Puffer für mögliche Baupreissteigerungen von 8 % veranschlagt. Das bedeutet, dass Ver- eine im Falle von auftretenden Mehrkosten aufgrund der Baupreissteigerung schnell eine weitere Be- zuschussung erlangen können. Bezuschussungen von Mehrkosten, die nicht auf die Baupreissteige- rung zurückzuführen sind, werden weiterhin dem Sportausschuss im Rahmen der nächsten Baukos- tenbezuschussung zur Entscheidung vorgelegt. Durch das Verfahren soll vermieden werden, dass der Sportausschuss bei geringfügiger Kostensteigerung aufgrund d er allgemeinen Baupreisentwick- lung hinzugezogen werden muss. Zu Punkt 6 der Sachentscheidung Baumaßnahmen, die nach den Beschlusspunkten 1 und 2 dieser Vorlage gefördert werden sollen, können nach fachgerechter Ausführung zu Mehrkosten im laufenden Bet rieb führen. Diese können dann im Rahmen der Sportförderrichtlinie bei der Beantragung der Vereine auf Gewährung von Be- triebskostenzuschüssen berücksichtigt werden und dort zu einem höheren Zuschussbetrag führen. Grundlage entsprechender Vorschläge der Verwaltung an die Politik sind der Austausch mit den Ver- einen zur Anlagenführung und die Sportstättenbesichtigung von Verwaltung, Stadtsportbund und Vereinen. Zu Punkt 7 der Sachentscheidung Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sportver- eine eng zusammen. Der in dieser Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag wurde im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit dem Stadt sportbund Münster e.V. diesem zugeleitet, um die Interessenvertre- tung der Sportvereine sicherzustellen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A V/0168/2023_Anlage 1_Tabelle_Bezuschussungen/Vertagungen
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0168/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2023
- Erstellt
- 17.03.2023 11:04