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3499/2019

Planfeststellungsverfahren Militärringstraße, Anbindung der Aachener Straße und der Stolberger Straße

Beschlussvorlage Ausschuss 08.11.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 21.01.2020, TOP 3.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023

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Anlage 2 - Ergebnisse Verkehrsuntersuchung

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Anlage 1 - Übersichtslageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6740 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/1 
664 
Vorlagen-Nummer 
 3499/2019 
Freigabedatum  08.11.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren Militärringstraße, Anbindung der Aachener Straße und der 
Stolberger Straße 
Planänderung, Entfall Rampe zur Aachener Straße 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die 2015 zur Planfeststellung eingereichte Ge-
nehmigungsplanung dahingehend zu ändern, dass die geplante neue Rampe von der Militärringstra-
ße zur Aachener Straße entfällt. Diese Planänderung ist mittels Deckblattverfahren in das laufende 
Planfeststellungsverfahren einzubringen. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen Lindenthal und 
Ehrenfeld uneingeschränkt zustimmen. 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
Verkehrsausschuss 02.12.2019 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.12.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 
Verkehrsausschuss 21.01.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Mit Beschluss vom 14.06.2012 (Vorlagen-Nr.: 3655/2011) hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung 
beauftragt, für die vorgestellte Variante 4 das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung 
Köln zu beantragen. 
 
Diese Planung beinhaltet zwei wesentliche Elemente: 
 den plangleichen ¾-Anschluss der Stolberger Straße an die Militärringstraße und 
 den direkten Anschluss der Militärringstraße an die Aachener Straße über eine neue Rampe. 
 
Daneben sind 
 der Kreisverkehr an der Vitalisstraße/Stolberger Straße/Wendelinstraße, 
 die Umwandlung des direkten Linksabbiegefahrstreifens von der Aachener Straße in den Alten 
Militärring in eine Busspur und 
 die Einrichtung eines direkten Linksabbiegers auf die vorhandene nord-östliche Rampe 
weitere Bestandteile der Planung. 
 
Mit der beschlossenen Planung wurde erstmals im Juni 2015 der Antrag auf Planfeststellung bei der 
Bezirksregierung Köln eingereicht. Zur Durchführung des Verfahrens mussten die Planunterlagen 
teilweise noch angepasst werden, so dass das Planfeststellungsverfahren im Sommer 2016 gestartet 
und die Offenlage der Unterlagen im September 2016 stattfinden konnte. 
 
Gegen den neuen Anschluss der Stolberger Straße an die Militärringstraße sind keine inhaltlichen 
kritischen Einwendungen eingegangen. 
 
Gegen die neue Rampe von der Militärringstraße an die Aachener Straße sind dahingegen schwer-
wiegende Einwendungen aufgrund erheblicher privater Betroffenheiten eingegangen. Die Einwen-
dungen waren äußerst umfangreich und betrafen im Wesentlichen die Themen Verkehrsführung, 
Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Grunderwerb, Wertverluste, 
Entschädigungen und Existenzgefährdungen. Es hat sich herausgestellt, dass dieses wesentliche 
Element der Planung sehr umstritten ist. 
 
Aufgrund dieser Einwendungen wurden folgende weitere Gutachten von der Verwaltung beauftragt 
und von externen Gutachtern erstellt: 
 Untersuchung Aktiver Lärmschutz an der neuen Rampe zum Schutz der Rückseiten der Liegen-
schaften am Alten Militärring 
 Nachuntersuchung Lärmschutz Kleingärten 
 Artenschutzgutachten für die Bereiche Stolberger Straße und Aachener Straße 
 Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Militärringstraße / vorhandene nord-
östliche Rampe mit Untersuchung eines Alternativvorschlags 
 
Die verkehrsgutachterliche Betrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Entfall der geplanten 
Rampe, der untersuchte vorhandene Knotenpunkt Militärringstraße bzw. die vorhandene nord-
östliche Rampe die zusätzlichen Verkehre leistungsfähig abwickeln kann.

3 
Darüber hinaus wurde eine detaillierte Reisezeitbetrachtung für die Fahrt von der Vitalisstraße bis zur 
Aachener Straße (Richtung Westen) vergleichend über alle Routen angefertigt: 
 
1) über den Alten Militärring,  
2) über die bestehende nord-östliche Rampe und  
3) über die geplante neue Rampe. 
Das Ergebnis zeigt, dass die Fahrzeiten über die vorhandene nord-östliche Rampe deutlich kürzer 
sein werden als über den Alten Militärring, wenn dieser konsequent verkehrsberuhigt wird. Dies kann 
in einem ersten Schritt über die bereits zugesicherte Einbindung des bislang freilaufenden Rechtsab-
biegers vom Alten Militärring in die Aachener Straße in die Signalisierung des Geradeausverkehrs 
wirkungsvoll erfolgen. In einem zweiten Schritt soll der gesamte Straßenzug im Sinne einer Stärkung 
des Umweltverbundes umgeplant werden. 
 
Aufgrund dieser neuen Untersuchungsergebnisse kann die unbedingte verkehrliche Notwendigkeit 
der Rampe im Planfeststellungsverfahren nicht ausreichend nachgewiesen werden. Aus Sicht der 
Verwaltung kann für die Rampe über das laufende Planfeststellungsverfahren kein Baurecht geschaf-
fen werden, da die Planrechtfertigung an dieser Stelle fehlt. 
 
Die Rampe verursacht schwerwiegende Eingriffe und Betroffenheiten der direkten Anliegerinnen und 
Anlieger. Da hier kein Einvernehmen erzielt werden kann, besteht ein sehr hohes Klagerisiko gegen 
einen Planfeststellungsbeschluss, der die Rampe beinhaltet. Neben einem hohen Prozessrisiko wür-
de eine mögliche Klage auch einen weiteren nicht abschätzbaren Zeitverzug in der Maßnahmenums-
etzung verursachen. 
 
Da die Rampe eines der beiden Hauptelemente der Gesamtplanung ist, stellt der Wegfall der Rampe 
eine wesentliche Änderung der Planung dar. Dies erfordert ein sogenanntes Deckblatt im laufenden 
Planfeststellungsverfahren. Dabei werden die vorgenommenen Änderungen in den Unterlagen kennt-
lich gemacht, erneut bei der Bezirksregierung mit einem Änderungsantrag eingereicht und öffentlich 
ausgelegt. Auch im Rahmen eines Deckblattverfahrens besteht für durch die Änderungen betroffene 
Personen die Möglichkeit, Einwendungen zu den geänderten Planungen zu erheben. Danach wird 
der Erörterungstermin von der Bezirksregierung durchgeführt und der Planfeststellungsbeschluss 
gefasst. 
 
Die für das Deckblattverfahren notwendigen Anpassungen in der Planung und bei den betroffenen 
Gutachten (z. B. Lärm, Luftschadstoffe) werden über noch freie Finanzmittel finanziert. Für die späte-
re Weiterplanung der planfestgestellten Planung müssen die weiteren Planungsleistungen über ein 
Ausschreibungsverfahren zu gegebener Zeit vergeben werden. 
 
 
 
Anlagen 
 
Der Übersichtslageplan (Anlage 1) wird nicht umgedruckt, kann aber online im Ratsinformationssys-
tem abgerufen werden. 
 
Anlage 1: Übersichtslageplan Genehmigungsplanung gemäß Beschluss vom 14.06.2012 
Anlage 2: Präsentation Ergebnisse Verkehrsuntersuchung (Ermittlung der Reisezeiten)

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023

1150 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/1 
664 
 
Vorlagen-Nummer 
3499/2019
Stand: 03.08.2023 
Sachstandsbericht  
Planfeststellungsverfahren Militärringstraße, Anbindung der Aachener Straße und der 
Stolberger Straße 
Planänderung, Entfall Rampe zur Aachener Straße 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die 2015 zur Planfeststellung ein-
gereichte Genehmigungsplanung dahingehend zu ändern, dass die geplante neue 
Rampe von der Militärringstraße zur Aachener Straße entfällt. Diese Planänderung ist 
mittels Deckblattverfahren in das laufende Planfeststellungsverfahren einzubringen.  
 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die beschlossene Änderung wurde in den Planunterlagen übernommen und mittels Deckblatt-
verfahren ins Planfeststellungsverfahren eingebunden. Hierzu fand 09/2020 eine Offenlage 
der Unterlagen statt. 
Nächste Schritte: 
Derzeit befinden sich die Planfeststellungsunterlagen zur Prüfung bei der Bezirksregierung. 
Ein Planfeststellungsbeschluss soll voraussichtlich in diesem Jahr erfolgen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 01.08.2024

Anlage 2 - Ergebnisse Verkehrsuntersuchung

5086 Zeichen

Folie 1Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Planfeststellungsverfahren
„Anbindung von Knotenpunkten (Aachener Straße und 
Stolberger Straße) an die Militärringstraße (L32)“
Sachstand Herbst 2019
Anlage 
Anlage 2lsadfjweaklfjl

Folie 2Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Bisheriges Planfeststellungsverfahrenwann was11.09.2013 Erster Antrag auf Planfeststellung10.06.2015 Zweiter Antrag auf Planfeststellung18.05.2016 Dritter Antrag auf Planfeststellung31.08.2016 – 30.09.2016 Offenlage02.09.2016 - 24.11.2016 Eingang Einwendungen:5 Private, 3 TÖBs07.07.2017 Übergabe Stellungnahmen zu Einwendungen an BezReg04.09.2018 Übergabe zusätzlich eingeforderte Gutachten zu Einwendungen an BezReg21.01.2019 Abstimmung BezReg weiteres VorgehenSommer 2019 Zusatzuntersuchung abgeschlossen

Folie 3Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Ergebnis Einwendungen Stolberger Str.
Lärm Kleingartenanlage:Einwendung TÖB:Aussage fehltErgebnis:Anspruch auf Lärmschutz wurde gutachterlich bestätigtEntschädigung für PächterKeine anschließende Weiter-verpachtungArtenschutzEinwendung TÖB:Aussage fehltErgebnis:Gutachten wurde erstelltKeine BedenkenAuflagen werden in Planfest-stellungsbeschluss formuliertFazit:Neuer Knotenpunkt unkritisch

Folie 4Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Ergebnis Einwendungen Aachener Str.Aktiver Lärmschutz:Private Einwendung:Aussage fehltErgebnis:Gutachten wurde erstelltErforderliche Höhe: bis zu 8,50 mGesamtlänge: 82 mStädtebaulich nicht vertretbarKosten-Nutzen unverhältnismäßigNur passiver LärmschutzArtenschutzEinwendung TÖB:Aussage fehltErgebnis:Gutachten wurde erstelltKeine BedenkenAuflagen werden in Planfeststellungsbeschluss formuliert

Folie 5Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Ergebnis Einwendungen Aachener Str.VerkehrsuntersuchungPrivate Einwendung:Verkehrliche Notwendigkeit der Rampe in Frage gestelltGegenvorschlag zur Verzicht auf Rampe eingereichtErgebnis:Gutachten wurde erstelltLösungen mit und ohne Rampe wurden gleichwertig untersuchtBeide Lösungen sind grundsätzlich leistungsfähigZusätzlich Reisezeitvergleich und wirtschaftliche Betrachtung angestelltbei Bezirksregierung vorgestellt

Folie 6Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Ergebnis Einwendungen Aachener Str.GrunderwerbPrivate Einwendung:Verkauf privater Flächen (Parkplatz) wird abgelehntErgebnis:Durch Umorganisation ist die Restfläche weiterhin nutzbarFazit:Geplante Rampe kritisch/umstritten

Folie 7Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Neuer Knotenpunkt unkritisch          Geplante Rampe kritisch/umstritten
Fazit aus Einwendungen

Folie 8Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Querschnitte Tagesverkehr [Kfz/24h]
1098123745611
mitRampeohneRampe

Folie 9Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Reisezeitvergleich aus Verkehrsuntersuchung 20181) Betroffen: ca. 1.500 Kfz/24h2) Durchschnittlicher Zeitvorteil Route c (neu geplante Rampe): 27 s3) Kalkulierte Baukosten Rampe: 1,65 Mio. €4) Ansatz 40 Jahre Bauwerkslebensdauer und DurchschnittslohnVereinfachter volkswirtschaftlicher Kostenvorteil: 650.000 €
Aufgabe: Untersuchung der Reisezeiten

Folie 10Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Vertiefende Untersuchung 2019 auf Anforderung der BezirksregierungZusatzuntersuchung Verkehrsgutachter ist abgeschlossenVorgehensweise:Umlegung und Simulation für Planfälle 1 (mit geplanter Rampe) und 2 (ohne Rampe)Fokus:Detaillierte Betrachtung der Reisezeiten Vitalisstraße→ Aachener StraßeBerücksichtigte Maßnahmen:• Einbindung Rechtsabbieger Alter Militärring in die Aachener Straße in die Signalisierung• Verkehrsberuhigung: Tempo 30 auf dem Alten Militärring (beide Fahrtrichtungen)

Folie 11Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Vergleich Reisezeiten Vitalisstraße→Aachener StraßeAlter Militärring (inkl. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung):Route aReisezeit morgens: 244-246 sReisezeit abends: 226-231 sBestehende Rampe:Route bReisezeit morgens: 186 sReisezeit abends: 198 sGeplante Rampe (Planfeststellung):Route cReisezeit morgens: 153 sReisezeit abends: 153 s
von
nach
Ergebnisse vertiefende Untersuchung

Folie 12Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Fazit• Route über die Militärringstraße auch ohne Realisierung der geplanten Rampe deutlich schneller und attraktiver als Route über den verkehrsberuhigten Alten Militärring(morgens ca. 60 s schneller, abends ca. 33 s)• Leistungsfähigkeit ist auch ohne die neue Rampe gegeben• Realisierung der geplanten Rampe vergrößert Reisezeitgewinne gegenüber Fahrt über den Alten Militärring zusätzlich (auf ca. 91 s morgens und ca. 73 s abends)•Durchschlagende Argumente für verkehrliche Notwendigkeit der neuen Rampe fehlen
Ergebnisse vertiefende Untersuchung

Folie 13Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Weiteres Vorgehen• Übermittlung Ergebnisse vertiefende Untersuchung an die Bezirksregierung • Abstimmung des Weiteren Vorgehens• Änderung Genehmigungsplanung (Entfall Rampe)oUmplanung und Einreichung aktualisierter Genehmigungsantrag durch die Stadt(politischer Beschluss zur Änderung der Planung ist vorab einzuholen)oGgf. Anpassung weiterer Unterlagen (Gutachten etc.) notwendig

Anlage 1 - Übersichtslageplan

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (5)

02.12.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
03.12.2019 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.01.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3499/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.11.2019
Erstellt
08.10.2019 09:10