3499/2019
Planfeststellungsverfahren Militärringstraße, Anbindung der Aachener Straße und der Stolberger Straße
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/1 664 Vorlagen-Nummer 3499/2019 Freigabedatum 08.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren Militärringstraße, Anbindung der Aachener Straße und der Stolberger Straße Planänderung, Entfall Rampe zur Aachener Straße Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die 2015 zur Planfeststellung eingereichte Ge- nehmigungsplanung dahingehend zu ändern, dass die geplante neue Rampe von der Militärringstra- ße zur Aachener Straße entfällt. Diese Planänderung ist mittels Deckblattverfahren in das laufende Planfeststellungsverfahren einzubringen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld uneingeschränkt zustimmen. Alternative: keine Verkehrsausschuss 02.12.2019 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 Verkehrsausschuss 21.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Beschluss vom 14.06.2012 (Vorlagen-Nr.: 3655/2011) hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt, für die vorgestellte Variante 4 das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Diese Planung beinhaltet zwei wesentliche Elemente: den plangleichen ¾-Anschluss der Stolberger Straße an die Militärringstraße und den direkten Anschluss der Militärringstraße an die Aachener Straße über eine neue Rampe. Daneben sind der Kreisverkehr an der Vitalisstraße/Stolberger Straße/Wendelinstraße, die Umwandlung des direkten Linksabbiegefahrstreifens von der Aachener Straße in den Alten Militärring in eine Busspur und die Einrichtung eines direkten Linksabbiegers auf die vorhandene nord-östliche Rampe weitere Bestandteile der Planung. Mit der beschlossenen Planung wurde erstmals im Juni 2015 der Antrag auf Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Zur Durchführung des Verfahrens mussten die Planunterlagen teilweise noch angepasst werden, so dass das Planfeststellungsverfahren im Sommer 2016 gestartet und die Offenlage der Unterlagen im September 2016 stattfinden konnte. Gegen den neuen Anschluss der Stolberger Straße an die Militärringstraße sind keine inhaltlichen kritischen Einwendungen eingegangen. Gegen die neue Rampe von der Militärringstraße an die Aachener Straße sind dahingegen schwer- wiegende Einwendungen aufgrund erheblicher privater Betroffenheiten eingegangen. Die Einwen- dungen waren äußerst umfangreich und betrafen im Wesentlichen die Themen Verkehrsführung, Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Grunderwerb, Wertverluste, Entschädigungen und Existenzgefährdungen. Es hat sich herausgestellt, dass dieses wesentliche Element der Planung sehr umstritten ist. Aufgrund dieser Einwendungen wurden folgende weitere Gutachten von der Verwaltung beauftragt und von externen Gutachtern erstellt: Untersuchung Aktiver Lärmschutz an der neuen Rampe zum Schutz der Rückseiten der Liegen- schaften am Alten Militärring Nachuntersuchung Lärmschutz Kleingärten Artenschutzgutachten für die Bereiche Stolberger Straße und Aachener Straße Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Militärringstraße / vorhandene nord- östliche Rampe mit Untersuchung eines Alternativvorschlags Die verkehrsgutachterliche Betrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Entfall der geplanten Rampe, der untersuchte vorhandene Knotenpunkt Militärringstraße bzw. die vorhandene nord- östliche Rampe die zusätzlichen Verkehre leistungsfähig abwickeln kann. 3 Darüber hinaus wurde eine detaillierte Reisezeitbetrachtung für die Fahrt von der Vitalisstraße bis zur Aachener Straße (Richtung Westen) vergleichend über alle Routen angefertigt: 1) über den Alten Militärring, 2) über die bestehende nord-östliche Rampe und 3) über die geplante neue Rampe. Das Ergebnis zeigt, dass die Fahrzeiten über die vorhandene nord-östliche Rampe deutlich kürzer sein werden als über den Alten Militärring, wenn dieser konsequent verkehrsberuhigt wird. Dies kann in einem ersten Schritt über die bereits zugesicherte Einbindung des bislang freilaufenden Rechtsab- biegers vom Alten Militärring in die Aachener Straße in die Signalisierung des Geradeausverkehrs wirkungsvoll erfolgen. In einem zweiten Schritt soll der gesamte Straßenzug im Sinne einer Stärkung des Umweltverbundes umgeplant werden. Aufgrund dieser neuen Untersuchungsergebnisse kann die unbedingte verkehrliche Notwendigkeit der Rampe im Planfeststellungsverfahren nicht ausreichend nachgewiesen werden. Aus Sicht der Verwaltung kann für die Rampe über das laufende Planfeststellungsverfahren kein Baurecht geschaf- fen werden, da die Planrechtfertigung an dieser Stelle fehlt. Die Rampe verursacht schwerwiegende Eingriffe und Betroffenheiten der direkten Anliegerinnen und Anlieger. Da hier kein Einvernehmen erzielt werden kann, besteht ein sehr hohes Klagerisiko gegen einen Planfeststellungsbeschluss, der die Rampe beinhaltet. Neben einem hohen Prozessrisiko wür- de eine mögliche Klage auch einen weiteren nicht abschätzbaren Zeitverzug in der Maßnahmenums- etzung verursachen. Da die Rampe eines der beiden Hauptelemente der Gesamtplanung ist, stellt der Wegfall der Rampe eine wesentliche Änderung der Planung dar. Dies erfordert ein sogenanntes Deckblatt im laufenden Planfeststellungsverfahren. Dabei werden die vorgenommenen Änderungen in den Unterlagen kennt- lich gemacht, erneut bei der Bezirksregierung mit einem Änderungsantrag eingereicht und öffentlich ausgelegt. Auch im Rahmen eines Deckblattverfahrens besteht für durch die Änderungen betroffene Personen die Möglichkeit, Einwendungen zu den geänderten Planungen zu erheben. Danach wird der Erörterungstermin von der Bezirksregierung durchgeführt und der Planfeststellungsbeschluss gefasst. Die für das Deckblattverfahren notwendigen Anpassungen in der Planung und bei den betroffenen Gutachten (z. B. Lärm, Luftschadstoffe) werden über noch freie Finanzmittel finanziert. Für die späte- re Weiterplanung der planfestgestellten Planung müssen die weiteren Planungsleistungen über ein Ausschreibungsverfahren zu gegebener Zeit vergeben werden. Anlagen Der Übersichtslageplan (Anlage 1) wird nicht umgedruckt, kann aber online im Ratsinformationssys- tem abgerufen werden. Anlage 1: Übersichtslageplan Genehmigungsplanung gemäß Beschluss vom 14.06.2012 Anlage 2: Präsentation Ergebnisse Verkehrsuntersuchung (Ermittlung der Reisezeiten)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/66/664/1
664
Vorlagen-Nummer
3499/2019
Stand: 03.08.2023
Sachstandsbericht
Planfeststellungsverfahren Militärringstraße, Anbindung der Aachener Straße und der
Stolberger Straße
Planänderung, Entfall Rampe zur Aachener Straße
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die 2015 zur Planfeststellung ein-
gereichte Genehmigungsplanung dahingehend zu ändern, dass die geplante neue
Rampe von der Militärringstraße zur Aachener Straße entfällt. Diese Planänderung ist
mittels Deckblattverfahren in das laufende Planfeststellungsverfahren einzubringen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die beschlossene Änderung wurde in den Planunterlagen übernommen und mittels Deckblatt-
verfahren ins Planfeststellungsverfahren eingebunden. Hierzu fand 09/2020 eine Offenlage
der Unterlagen statt.
Nächste Schritte:
Derzeit befinden sich die Planfeststellungsunterlagen zur Prüfung bei der Bezirksregierung.
Ein Planfeststellungsbeschluss soll voraussichtlich in diesem Jahr erfolgen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 01.08.2024
Anlage 2 - Ergebnisse Verkehrsuntersuchung
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Folie 1Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Planfeststellungsverfahren „Anbindung von Knotenpunkten (Aachener Straße und Stolberger Straße) an die Militärringstraße (L32)“ Sachstand Herbst 2019 Anlage Anlage 2lsadfjweaklfjl Folie 2Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Bisheriges Planfeststellungsverfahrenwann was11.09.2013 Erster Antrag auf Planfeststellung10.06.2015 Zweiter Antrag auf Planfeststellung18.05.2016 Dritter Antrag auf Planfeststellung31.08.2016 – 30.09.2016 Offenlage02.09.2016 - 24.11.2016 Eingang Einwendungen:5 Private, 3 TÖBs07.07.2017 Übergabe Stellungnahmen zu Einwendungen an BezReg04.09.2018 Übergabe zusätzlich eingeforderte Gutachten zu Einwendungen an BezReg21.01.2019 Abstimmung BezReg weiteres VorgehenSommer 2019 Zusatzuntersuchung abgeschlossen Folie 3Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Ergebnis Einwendungen Stolberger Str. Lärm Kleingartenanlage:Einwendung TÖB:Aussage fehltErgebnis:Anspruch auf Lärmschutz wurde gutachterlich bestätigtEntschädigung für PächterKeine anschließende Weiter-verpachtungArtenschutzEinwendung TÖB:Aussage fehltErgebnis:Gutachten wurde erstelltKeine BedenkenAuflagen werden in Planfest-stellungsbeschluss formuliertFazit:Neuer Knotenpunkt unkritisch Folie 4Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Ergebnis Einwendungen Aachener Str.Aktiver Lärmschutz:Private Einwendung:Aussage fehltErgebnis:Gutachten wurde erstelltErforderliche Höhe: bis zu 8,50 mGesamtlänge: 82 mStädtebaulich nicht vertretbarKosten-Nutzen unverhältnismäßigNur passiver LärmschutzArtenschutzEinwendung TÖB:Aussage fehltErgebnis:Gutachten wurde erstelltKeine BedenkenAuflagen werden in Planfeststellungsbeschluss formuliert Folie 5Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Ergebnis Einwendungen Aachener Str.VerkehrsuntersuchungPrivate Einwendung:Verkehrliche Notwendigkeit der Rampe in Frage gestelltGegenvorschlag zur Verzicht auf Rampe eingereichtErgebnis:Gutachten wurde erstelltLösungen mit und ohne Rampe wurden gleichwertig untersuchtBeide Lösungen sind grundsätzlich leistungsfähigZusätzlich Reisezeitvergleich und wirtschaftliche Betrachtung angestelltbei Bezirksregierung vorgestellt Folie 6Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Ergebnis Einwendungen Aachener Str.GrunderwerbPrivate Einwendung:Verkauf privater Flächen (Parkplatz) wird abgelehntErgebnis:Durch Umorganisation ist die Restfläche weiterhin nutzbarFazit:Geplante Rampe kritisch/umstritten Folie 7Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Neuer Knotenpunkt unkritisch Geplante Rampe kritisch/umstritten Fazit aus Einwendungen Folie 8Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Querschnitte Tagesverkehr [Kfz/24h] 1098123745611 mitRampeohneRampe Folie 9Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Reisezeitvergleich aus Verkehrsuntersuchung 20181) Betroffen: ca. 1.500 Kfz/24h2) Durchschnittlicher Zeitvorteil Route c (neu geplante Rampe): 27 s3) Kalkulierte Baukosten Rampe: 1,65 Mio. €4) Ansatz 40 Jahre Bauwerkslebensdauer und DurchschnittslohnVereinfachter volkswirtschaftlicher Kostenvorteil: 650.000 € Aufgabe: Untersuchung der Reisezeiten Folie 10Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Vertiefende Untersuchung 2019 auf Anforderung der BezirksregierungZusatzuntersuchung Verkehrsgutachter ist abgeschlossenVorgehensweise:Umlegung und Simulation für Planfälle 1 (mit geplanter Rampe) und 2 (ohne Rampe)Fokus:Detaillierte Betrachtung der Reisezeiten Vitalisstraße→ Aachener StraßeBerücksichtigte Maßnahmen:• Einbindung Rechtsabbieger Alter Militärring in die Aachener Straße in die Signalisierung• Verkehrsberuhigung: Tempo 30 auf dem Alten Militärring (beide Fahrtrichtungen) Folie 11Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Vergleich Reisezeiten Vitalisstraße→Aachener StraßeAlter Militärring (inkl. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung):Route aReisezeit morgens: 244-246 sReisezeit abends: 226-231 sBestehende Rampe:Route bReisezeit morgens: 186 sReisezeit abends: 198 sGeplante Rampe (Planfeststellung):Route cReisezeit morgens: 153 sReisezeit abends: 153 s von nach Ergebnisse vertiefende Untersuchung Folie 12Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Fazit• Route über die Militärringstraße auch ohne Realisierung der geplanten Rampe deutlich schneller und attraktiver als Route über den verkehrsberuhigten Alten Militärring(morgens ca. 60 s schneller, abends ca. 33 s)• Leistungsfähigkeit ist auch ohne die neue Rampe gegeben• Realisierung der geplanten Rampe vergrößert Reisezeitgewinne gegenüber Fahrt über den Alten Militärring zusätzlich (auf ca. 91 s morgens und ca. 73 s abends)•Durchschlagende Argumente für verkehrliche Notwendigkeit der neuen Rampe fehlen Ergebnisse vertiefende Untersuchung Folie 13Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Weiteres Vorgehen• Übermittlung Ergebnisse vertiefende Untersuchung an die Bezirksregierung • Abstimmung des Weiteren Vorgehens• Änderung Genehmigungsplanung (Entfall Rampe)oUmplanung und Einreichung aktualisierter Genehmigungsantrag durch die Stadt(politischer Beschluss zur Änderung der Planung ist vorab einzuholen)oGgf. Anpassung weiterer Unterlagen (Gutachten etc.) notwendig
Anlage 1 - Übersichtslageplan
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Anlage 1
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3499/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.11.2019
- Erstellt
- 08.10.2019 09:10