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2204/2023

Ausschlusskriterien für die Benennung von Straßen und Plätzen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 04.09.2023, TOP 6.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2574 Zeichen

Gez. Wolfgramm 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 18.08.2023 
 2204/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.09.2023 
 
Ausschlusskriterien für die Benennung von Straßen und Plätzen 
Die Ratsvorlage mit der Vorlagen-Nummer 1203/2023 und dem Betreff „Ergänzung 
der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen 
hinsichtlich der Benennung nach Frauen“ wurde in der Sitzung des Ausschusses für 
die Gleichstellung von Frauen und Männern am 12.06.2023 unter TOP 4.2 vorberaten 
und einstimmig beschlossen.  
 
Ein Ausschussmitglied (SPD) hat folgende Frage gestellt: 
„Bei der Benennung nach Personen ist die Rede davon, dass es um Verdienste für die 
Stadt, auf Landes- und Bundesebene und in verschiedenen Sparten geht. Ausge-
schlossen scheint zu sein, dass sich jemand im Ausland für die Republik, das Land  
oder die Stadt eingesetzt hat, zum Beispiel die ältere Dame, die als Jüdin in die USA 
ausgewandert ist und dem Zoo ihr Vermögen vermachte. Fraglich ist, ob eine Benen-
nung von Straßen oder Plätzen nach dieser Dame möglich wäre.“ 
 
Die Ausschussvorsitzende bittet die Verwaltung um die Beantwortung dieser mündli-
chen Anfrage und um eine Klärung bezüglich der Ausschlusskriterien für die Benen-
nung von Straßen und Plätzen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Unter Punkt 3.2 (Benennung nach Personen) der Benennungsrichtlinien wird erläutert, 
dass Straßen nur nach Personen benannt werden können, die sich „um die Stadt oder 
deren Bürger“, „auf Landes- oder Bundesebene“ und/oder „regional oder überregional 
in der Kunst, Wissenschaft u. ä.“ besondere Verdienste erworben haben. Es wird in 
den Richtlinien nicht geregelt, wo diese Person gewohnt haben muss bzw. welche 
Staatsangehörigkeit sie haben muss. Als Beispiel kann die Benennung nach John F. 
Kennedy (Kennedy-Ufer, Kennedyplatz) genannt werden. Nach der Benennungsricht-
linie sind demnach Personen auszuschließen, die keinen Bezug zu Köln oder 
Deutschland haben. Die angesprochene Dame, die dem Kölner Zoo ihr Vermögen 
vermachte, fällt daher nicht unter diese Ausschlusskriterien. 
 
Die im Ausschuss geäußerten Fragen beziehen sich auf Punkt 3.2 (Benennung nach 
Personen) der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und 
Plätzen. In den Benennungsrichtlinien sind weitere Ausschlusskriterien für die Benen-
nung von Straßen und Plätzen aufgeführt, die hier jedoch nicht von Belang sind.

Beratungsverlauf (1)

04.09.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 6.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2204/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.08.2023
Erstellt
10.07.2023 12:06