AN/0607/2025
Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz und Missachtung städtischer Vorgaben durch das Grünflächenamt
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Anfrage (Die Linke BV8)
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Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 08.05.2025 AN/0607/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 TOP 9.2.4 Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz und Missachtung städtischer Vorgaben durch das Grünflächenamt Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Linke Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 31. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 15.05.2025 zu setzen. Auf der Internetseite der Stadt Köln (Wann darf ich meine Hecke schneiden? - Stadt Köln) ist zu lesen: In der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar des Folgejahres ist das Roden oder Beschneiden möglich. Im Zeitraum 1. März bis 30. September eines jeden Jahres ist es hingegen verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Durch dieses Verbot sollen wertvolle Wohnräume und Brutstätten für verschiedene Kleinlebewesen geschützt werden. So sind zum Beispiel viele heimische Vögel auf dichtes Gebüsch angewiesen, um ungestört nisten und brüten zu können. Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Im Grünhandbuch der Stadt Köln wird ab Seite 133 das Konzept „Hecken und Säume“ erläutert inklusive einer Liste dort zu pflanzender Arten. Wörtlich heißt es in dem Kapitel: Das Ziel ist es, neue Heckenstrukturen und Säume als Elemente der Biotopvernetzung anzulegen und dadurch die Standorte mit unterschiedlichen, ökologisch w ertvollen Pflanzen zu stärken. Dies fördert das Nahrungsangebot für Insekten, Vögel und Säugetiere und sorgt damit für eine Verbesserung der Artenvielfalt und Steigerung der Biodiversität. Negativen Prozessen w ie Insektensterben und Klimaw andel soll so aktiv entgegengew irkt w erden. Ebenfalls im Grünhandbuch gibt es Pflegekonzepte für Gehölzbestände. So heißt es ab Seite 224: Die Pflegemaßnahme w ird auf ein notw endiges Maß beschränkt. Die Funktion als Lebens- und Rückzugsraums für heimische Tiere soll auch nach der Pflegemaßnahme gew ährleistet sein […] Funktion und Gestaltung w ie z.B. Raumbildung und Schutzfunktionen sollte auch nach der Pflegemaßnahme gew ährleistet sein. […] Die Maßnahmen w erden entsprechend des § 39, Abs. 5.2, BNatSchG und § 64, Abs.2 LG NW in dem Zeitraum von 1.Oktober bis 28 bzw . 29.Februar durchgeführt. Bei der Bearbeitung der Strauchbestände w ird schrittw eise vorgegangen. Das schrittw eise Vorgehen soll verhindern, dass die gesamte Fläche gleichbehandelt w ird. Sträucher w erden nur bei Erfordernis geschnitten. […] 1. Die Strauchschnittmaßnahmen w erden über einen Zeitraum von zw ei Jahren durchgeführt. Im ersten Jahr w ird die Hälfte der Strauchflächen zurückgeschnitten. Es w ird darauf geachtet, dass in der Grünanlage Rückzugsmöglichkeiten für Tiere verbleiben. Im zw eiten Jahr w erden die übrigen Strauchflächen geschnitten Im März 2025 hat ein Trupp entweder der Stadt Köln oder in deren Auftrag, den gesamten Strauchstreifen zwischen Neubrückerring und Robert-Schuman-Str bzw. Käthe-Schlechter-Straße innerhalb weniger Tage auf Stock gesetzt. Darunter die in der oben genannten Liste genannten Sträucher. Blühende Schlehen wurden ebenso bodennah zurückgeschnitten, wie in Knospe stehende Felsenbirnen. Dieses Vorgehen verstößt nicht nur gegen das eigene Grünhandbuch, sondern eben auch gegen § 39, Abs. 5.2, BNatSchG und § 64, Abs.2 LG NW. Im Übrigen wurde der Antrag vom 17.11.2020 unter AN/1270/2020 am 03.12.2020 einstimmig beschlossen und bis heute nicht oder nur mangelhaft umgesetzt. Es wurde unter anderem beschlossen: das Pflegekonzept derart anpassen, dass eine angemessene Verstrauchung zw ischen den Bäumen möglich ist und sachgerecht gepflegt w ird, ohne das es zur Heckenbildung kommt; - 3 - Das ist der klassische Saum aus dem Grünhandbuch. Nicht nur, dass den meisten Beschlüssen aus diesem Antrag nicht Folge geleistet wurde oder wird (es gab lediglich eine falsche Stellungnahme zu den Baumfehlstellen) sondern das oben beschriebene Handeln läuft den Beschlüsse exakt zuwider. Daher haben wir die folgenden Fragen, um deren zügige Beantwortung und Weiterleitung an den zuständigen Fachausschuss wir bitten: 1. Wer innerhalb der Stadtverwaltung kann wegen der Rechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden und wird dies die Verwaltung selbst tun oder muss eine Anzeige von außen erfolgen? 2. Sind der verantwortlichen Abteilung die geltenden Gesetze und städtischen Vorgaben nicht bekannt (was für eine bessere Aus- Weiterbildung spräche) oder werden diese vorsätzlich ignoriert? 3. Welche Maßnahmen, wird die Verwaltung ergreifen, damit ein solches Vorgehen in Zukunft nicht mehr vorkommt? 4. Wann ist mit der Umsetzung der anderen im oben genannten Antrag beschlossenen Punkte oder wenigstens einem Sachstandsbericht zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsv orsitzender Stellv ertretender Fraktionsv orsitzende r
Aufnahmen vom 23
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Aufnahmen vom 23. März 2025
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Kalker Hauptstraße 247
- Käthe-Schlechter-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0607/2025
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV8 (Linke)
- Datum
- 08.05.2025
- Erstellt
- 08.05.2025 11:00