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AN/0607/2025

Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz und Missachtung städtischer Vorgaben durch das Grünflächenamt

Anfrage nach § 4 BV8 (Linke) 08.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 15.05.2025, TOP 9.2.4

Anfrage (Die Linke BV8)

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Anfrage (Die Linke BV8)

5273 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 08.05.2025 
AN/0607/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 
TOP 9.2.4 
 
Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz und Missachtung städtischer Vorgaben 
durch das Grünflächenamt 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Linke Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, die folgende Anfrage auf die  
Tagesordnung der 31. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025  
am Donnerstag, dem 15.05.2025 zu setzen. 
 
Auf der Internetseite der Stadt Köln (Wann darf ich meine Hecke schneiden? - Stadt Köln) ist 
zu lesen: 
In der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar des Folgejahres ist das Roden oder 
Beschneiden möglich. 
 
Im Zeitraum 1. März bis 30. September eines jeden Jahres ist es hingegen verboten, 
Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, 
abzuschneiden oder zu zerstören. 
 
Durch dieses Verbot sollen wertvolle Wohnräume und Brutstätten für verschiedene 
Kleinlebewesen geschützt werden. So sind zum Beispiel viele heimische Vögel auf 
dichtes Gebüsch angewiesen, um ungestört nisten und brüten zu können. 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
 
Im Grünhandbuch der Stadt Köln wird ab Seite 133 das Konzept „Hecken und Säume“ 
erläutert inklusive einer Liste dort zu pflanzender Arten. Wörtlich heißt es in dem Kapitel: 
Das Ziel ist es, neue Heckenstrukturen und Säume als Elemente der 
Biotopvernetzung anzulegen und dadurch die Standorte mit unterschiedlichen, 
ökologisch w ertvollen Pflanzen zu stärken. Dies fördert das Nahrungsangebot für 
Insekten, Vögel und Säugetiere und sorgt damit für eine Verbesserung der 
Artenvielfalt und Steigerung der Biodiversität. Negativen Prozessen w ie 
Insektensterben und Klimaw andel soll so aktiv entgegengew irkt w erden. 
 
Ebenfalls im Grünhandbuch gibt es Pflegekonzepte für Gehölzbestände. So heißt es ab 
Seite 224: 
Die Pflegemaßnahme w ird auf ein notw endiges Maß beschränkt. Die Funktion als 
Lebens- und Rückzugsraums für heimische Tiere soll auch nach der 
Pflegemaßnahme gew ährleistet sein […] Funktion und Gestaltung w ie z.B. 
Raumbildung und Schutzfunktionen sollte auch nach der Pflegemaßnahme 
gew ährleistet sein. […] Die Maßnahmen w erden entsprechend des § 39, Abs. 5.2, 
BNatSchG und § 64, Abs.2 LG NW in dem Zeitraum von 1.Oktober bis 28 bzw . 
29.Februar durchgeführt. 
Bei der Bearbeitung der Strauchbestände w ird schrittw eise vorgegangen. Das 
schrittw eise Vorgehen soll verhindern, dass die gesamte Fläche gleichbehandelt 
w ird. Sträucher w erden nur bei Erfordernis geschnitten. […] 
1. Die Strauchschnittmaßnahmen w erden über einen Zeitraum von zw ei Jahren 
durchgeführt. Im ersten Jahr w ird die Hälfte der Strauchflächen zurückgeschnitten. 
Es w ird darauf geachtet, dass in der Grünanlage Rückzugsmöglichkeiten für Tiere 
verbleiben. Im zw eiten Jahr w erden die übrigen Strauchflächen geschnitten 
 
Im März 2025 hat ein Trupp entweder der Stadt Köln oder in deren Auftrag, den 
gesamten Strauchstreifen zwischen Neubrückerring und Robert-Schuman-Str bzw. 
Käthe-Schlechter-Straße innerhalb weniger Tage auf Stock gesetzt. Darunter die in der 
oben genannten Liste genannten Sträucher. Blühende Schlehen wurden ebenso 
bodennah zurückgeschnitten, wie in Knospe stehende Felsenbirnen. Dieses Vorgehen 
verstößt nicht nur gegen das eigene Grünhandbuch, sondern eben auch gegen § 39, 
Abs. 5.2, BNatSchG und § 64, Abs.2 LG NW. 
 
Im Übrigen wurde der Antrag vom 17.11.2020 unter AN/1270/2020 am 03.12.2020 
einstimmig beschlossen und bis heute nicht oder nur mangelhaft umgesetzt. Es wurde 
unter anderem beschlossen:  
das Pflegekonzept derart anpassen, dass eine angemessene Verstrauchung 
zw ischen den Bäumen möglich ist und sachgerecht gepflegt w ird, ohne das es 
zur Heckenbildung kommt;

- 3 - 
Das ist der klassische Saum aus dem Grünhandbuch. Nicht nur, dass den meisten 
Beschlüssen aus diesem Antrag nicht Folge geleistet wurde oder wird (es gab lediglich 
eine falsche Stellungnahme zu den Baumfehlstellen) sondern das oben beschriebene 
Handeln läuft den Beschlüsse exakt zuwider. 
 
Daher haben wir die folgenden Fragen, um deren zügige Beantwortung und 
Weiterleitung an den zuständigen Fachausschuss wir bitten: 
 
 
1. Wer innerhalb der Stadtverwaltung kann wegen der Rechtsverstöße zur 
Verantwortung gezogen werden und wird dies die Verwaltung selbst tun oder 
muss eine Anzeige von außen erfolgen? 
2. Sind der verantwortlichen Abteilung die geltenden Gesetze und städtischen 
Vorgaben nicht bekannt (was für eine bessere Aus- Weiterbildung spräche) oder 
werden diese vorsätzlich ignoriert? 
3. Welche Maßnahmen, wird die Verwaltung ergreifen, damit ein solches Vorgehen 
in Zukunft nicht mehr vorkommt? 
4. Wann ist mit der Umsetzung der anderen im oben genannten Antrag 
beschlossenen Punkte oder wenigstens einem Sachstandsbericht zu rechnen? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsv orsitzender       Stellv ertretender  Fraktionsv orsitzende r

Aufnahmen vom 23

28 Zeichen

Aufnahmen vom 23. März 
2025

Beratungsverlauf (1)

15.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Käthe-Schlechter-Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0607/2025
Typ
Anfrage nach § 4 BV8 (Linke)
Datum
08.05.2025
Erstellt
08.05.2025 11:00