V/0324/2005
Verkehrssituation Schulteweg
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Beschlussvorlage
7049 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Stadtplanungsamt
Betrifft
Verkehrssituation Schulteweg
Antrag der SPD-Frakion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 24.01.2005 und
Wiederholungsantrag vom 01.02.2005
Beratungsfolge
24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Der geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahme Schulteweg wird zugestimmt (s. Anlage 2).
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Markierung von 7 Längsstellplätzen Kosten in Höhe
von ca. 200 EUR, aber keine Folgekosten entstehen.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6308.950.1056.6 Bau. Str. kl. Verkehrsberuhi-
gungsmaßnahmen / Tempo 30
im Bezirk West
2005 10.000,- Auf der
Grundlage
der Etatbera-
tung 2005
Insgesamt: 10.000,-
Vorlagen-Nr.:
V/0324/2005
Auskunft erteilt:
Herr Witt
Ruf:
492 61 57
E-Mail:
WittG@stadt-muenster.de
Datum:
25.04.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
Begründung:
Die Verkehrssituation Schulteweg wurde mit der Berichtsvorlage V/0024/2005 in der 4. Sitzung der
Bezirksvertretung Münster-West am 01.02.2005 bereits umfassend thematisiert. Frau Seyfferth
stellte hiernach für die SPD-Fraktion einen Wiederholungsantrag (s. Anlage 1 Seite 2).
Des weiteren kam die Bezirksvertretung Münster-West überein, einen Ortstermin unter Beteiligung
von Vertretern der Bezirksvertretung Münster-West, der Verwaltung und der Polizei anzuberau-
men. Dieser fand am 04.04.2005 statt.
Im Ergebnis ist folgendes festzustellen.
1. Verkehrsberuhigungsmaßnahme Schulteweg
Zur Verkehrsberuhigung werden alternierende Längsstellplätze markiert (s. Anlage 2). Die Lage
der Stellplätze wurde in Abhängigkeit der Grundstückszufahrten und der Schleppkurven eines 3-
achsigen Müllfahrzeuges als Bemessungsfahrzeug festgelegt.
2. Verkehrsberuhigter Bereich Schulteweg
Die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ Schulteweg ist aufgrund der Verkehrsfüh-
rung von Kfz, Radfahrern und Fußgängern nach dem Trennungsprinzip (Aufteilung der Verkehrs-
fläche in baulich gegeneinander abgegrenzte Bereiche) nicht möglich. Die Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) schreibt vor, dass in „Verkehrsberuhigten Bereichen“ Fahrbahn und Fußgänger-
wege niveaugleich ausgebaut sein müssen. Eine „Fahrbahn“ im klassischen Sinne gibt es nicht.
Die Verträglichkeit der Nutzungen ist durch Entwurfs- und Gestaltungsmaßnahmen sicherzustel-
len. Der allgemeine Fahrzeugverkehr ist zulässig und wird mit Schrittgeschwindigkeit im Mischver-
kehr geführt. Es wäre rechtswidrig und gefährlich, eine "normale" Straße lediglich durch Aufstel-
lung von Verkehrsschildern in einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ (Z. 325 StVO) umzuwandeln.
Diese müssen vielmehr so beschaffen sein, dass sich dem Kraftfahrer die Funktion des „Verkehrs-
beruhigten Bereiches“ auch dann aufdrängen würde, wenn kein Zeichen vorhanden wäre.
3. Markierung von Querbalken Schmeddingstraße und
Tempo 30 Piktogramme Schulteweg
Markierungen auf der Fahrbahn sind Verkehrszeichen, deren Aufbringung sich nach den Bestim-
mungen des § 42 Absatz 6 Ziffer 3 StVO richtet. Die Verwaltungsvorschrift führt hierzu näher aus,
dass durch die Wiedergabe eines Verkehrszeichen auf der Fahrbahn der Fahrzeugführer auf eine
besondere Situation aufmerksam gemacht werden soll. Von dieser Möglichkeit ist jedoch nur sehr
sparsam Gebrauch zu machen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Piktogramme keine erhöhte
Beachtung der Verkehrszeichen zur Folge haben. Zudem würde der flächendeckende Einsatz von
Piktogrammen, lässt man die rechtlichen Bedenken einmal außer Acht, zu einem Gewöhnungsef-
fekt führen, der die angestrebte Wirkung beim Kraftfahrzeugführer verringert. Letztlich spricht ge-
gen Piktogramme auch die Tatsache, dass sie auf grund von hohem Verschleiß im Gegensatz zu
Verkehrsschildern ständig erneuert werden müssen und ihre Aufbringung somit hohe Folgekosten
verursacht. Gem. § 45 (1c) der Verwaltungsvorschrift zur StVO kann die Zonen-Anordnung in gro-
ßen Zonen durch das Aufbringen von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. In diesem Fall
liegt jedoch keine besondere Situation vor, auf die der Autofahrer hingewiesen werden müsste. Es
ist hinlänglich bekannt, dass Tempo-30-Zonen zur Verbesserung der Sicherheit und des Wohnum-
feldes eingerichtet wurden. Wird eine solche Zone befahren, so muss der Autofahrer grundsätzlich
verstärkt auf andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere auf Kinder, achten. Die Erkennbarkeit der
Zone ist aufgrund der Verkehrszeichen bereits ausreichend gegeben. Der § 39 Absatz 1 StVO
besagt, dass örtliche Anordnungen von Verkehrszeichen nur dort getroffen werden sollen, wo dies
aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Zweck dieser Vorschrift ist es, die ei-
genverantwortliche Befolgung der allgemeinen Regeln im Straßenverkehr zu stärken und gleich-
zeitig den bestehenden Schilderwald nicht zu vergrößern sondern abzubauen. Innerhalb geschlos-
sener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen zu
- 3 -
rechnen. Für die Schmeddingstraße/Schulteweg liegen keine besonderen Gründe vor, neben den
bereits vorhandenen Verkehrszeichen, Fahrbahneinengungen und Freiburger Kegeln zusätzlich
Piktogramme bzw. Querbalken aufzubringen. Insges amt wird die Verkehrssituation in diesem Be-
reich als ausreichend verkehrssicher angesehen, so dass weitere Maßnahmen über das beste-
hende und geplante Maß hinaus nicht erforderlich sind.
4. Markierungspfahl Schmeddingstraße
Ein Überfahren des Gehweges im Bereich der Garagenzufahrten lässt sich nicht dadurch verhin-
dern, indem der kürzlich aufgestellte Poller versetzt wird. Dieser Poller erfüllt seinen Zweck indem
der Kfz-Verkehr von einer Befahrung des Gehweges über den Bereich der Garagenzufahrten hin-
aus abgehalten wird. Die Anordnung weiterer Poller im Gehwegbereich vor den Garagen ist wohl
eher nicht möglich. Hierzu bedarf es eines abgestimmten Erschließungskonzeptes und einer pri-
vatrechtlichen Vereinbarung der Garagenbesitzer untereinander, um die Zu- und Abfahrten zu den
Garagen gewährleisten zu können. Ein Rückbau von Fahrbahneinengungen ist gleichfalls nicht in
Betracht zu ziehen. Derartige Maßnahmen dürften eher dazu führen, das Geschwindigkeitsniveau
wieder zu erhöhen. Verwaltungsseitig wird geprüft ob durch eine Neuordnung des ruhenden Ver-
kehrs die Situation verbessert werden kann. Zielsetzung ist, mehr Begegnungsfälle auf kürzen
Streckenabschnitten zuzulassen. Es darf erwartet werden, dass hierdurch ein Befahren des Geh-
weges dann eher die Ausnahme als die Regel sein wird.
i.V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1 Seite 1 Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom
24.01.2005
Anlage 1 Seite 2 Wiederholungsantrag der SPD-Fraktion vom 01.02.2005
Anlage 2 Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Schmeddingstraße
- Schulteweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0324/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 25.04.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37