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V/0324/2005

Verkehrssituation Schulteweg

Vorlage 25.04.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 24.05.2005, TOP 5.2

Wiederholungsantrag der SPD-Fraktion

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Lageplan

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Beschlussvorlage

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Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2005

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Beschlussvorlage

7049 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verkehrssituation Schulteweg 
Antrag der SPD-Frakion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 24.01.2005 und 
Wiederholungsantrag vom 01.02.2005 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahme Schulteweg wird zugestimmt (s. Anlage 2). 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Markierung von 7 Längsstellplätzen Kosten in Höhe 
von ca. 200 EUR, aber keine Folgekosten entstehen.  
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6308.950.1056.6 Bau. Str. kl. Verkehrsberuhi-
gungsmaßnahmen / Tempo 30 
im Bezirk West 
2005 10.000,- Auf der 
Grundlage 
der Etatbera-
tung 2005 
     
 
Insgesamt: 10.000,-  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0324/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
WittG@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.04.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Begründung: 
 
Die Verkehrssituation Schulteweg wurde mit der Berichtsvorlage V/0024/2005 in der 4. Sitzung der 
Bezirksvertretung Münster-West am 01.02.2005 bereits umfassend thematisiert. Frau Seyfferth 
stellte hiernach für die SPD-Fraktion einen Wiederholungsantrag (s. Anlage 1 Seite 2). 
Des weiteren kam die Bezirksvertretung Münster-West überein, einen Ortstermin unter Beteiligung 
von Vertretern der Bezirksvertretung Münster-West, der Verwaltung und der Polizei anzuberau-
men. Dieser fand am 04.04.2005 statt. 
 
Im Ergebnis ist folgendes festzustellen. 
 
1. Verkehrsberuhigungsmaßnahme Schulteweg 
 
Zur Verkehrsberuhigung werden alternierende Längsstellplätze markiert (s. Anlage 2). Die Lage 
der Stellplätze wurde in Abhängigkeit der Grundstückszufahrten und der Schleppkurven eines 3-
achsigen Müllfahrzeuges als Bemessungsfahrzeug festgelegt. 
 
2. Verkehrsberuhigter Bereich Schulteweg 
 
Die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ Schulteweg ist aufgrund der Verkehrsfüh-
rung von Kfz, Radfahrern und Fußgängern nach dem Trennungsprinzip (Aufteilung der Verkehrs-
fläche in baulich gegeneinander abgegrenzte Bereiche) nicht möglich. Die Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) schreibt vor, dass in „Verkehrsberuhigten Bereichen“ Fahrbahn und Fußgänger-
wege niveaugleich ausgebaut sein müssen. Eine „Fahrbahn“ im klassischen Sinne gibt es nicht. 
Die Verträglichkeit der Nutzungen ist durch Entwurfs- und Gestaltungsmaßnahmen sicherzustel-
len. Der allgemeine Fahrzeugverkehr ist zulässig und wird mit Schrittgeschwindigkeit im Mischver-
kehr geführt. Es wäre rechtswidrig und gefährlich, eine "normale" Straße lediglich durch Aufstel-
lung von Verkehrsschildern in einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ (Z. 325 StVO) umzuwandeln. 
Diese müssen vielmehr so beschaffen sein, dass sich dem Kraftfahrer die Funktion des „Verkehrs-
beruhigten Bereiches“ auch dann aufdrängen würde, wenn kein Zeichen vorhanden wäre. 
 
3. Markierung von Querbalken Schmeddingstraße und 
Tempo 30 Piktogramme Schulteweg  
 
Markierungen auf der Fahrbahn sind Verkehrszeichen, deren Aufbringung sich nach den Bestim-
mungen des § 42 Absatz 6 Ziffer 3 StVO richtet. Die Verwaltungsvorschrift führt hierzu näher aus, 
dass durch die Wiedergabe eines Verkehrszeichen auf der Fahrbahn der Fahrzeugführer auf eine 
besondere Situation aufmerksam gemacht werden soll. Von dieser Möglichkeit ist jedoch nur sehr 
sparsam Gebrauch zu machen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Piktogramme keine erhöhte 
Beachtung der Verkehrszeichen zur Folge haben. Zudem würde der flächendeckende Einsatz von 
Piktogrammen, lässt man die rechtlichen Bedenken einmal außer Acht, zu einem Gewöhnungsef-
fekt führen, der die angestrebte Wirkung beim Kraftfahrzeugführer verringert. Letztlich spricht ge-
gen Piktogramme auch die Tatsache, dass sie auf grund von hohem Verschleiß im Gegensatz zu 
Verkehrsschildern ständig erneuert werden müssen und ihre Aufbringung somit hohe Folgekosten 
verursacht. Gem. § 45 (1c) der Verwaltungsvorschrift zur StVO kann die Zonen-Anordnung in gro-
ßen Zonen durch das Aufbringen von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. In diesem Fall 
liegt jedoch keine besondere Situation vor, auf die der Autofahrer hingewiesen werden müsste. Es 
ist hinlänglich bekannt, dass Tempo-30-Zonen zur Verbesserung der Sicherheit und des Wohnum-
feldes eingerichtet wurden. Wird eine solche Zone befahren, so muss der Autofahrer grundsätzlich 
verstärkt auf andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere auf Kinder, achten. Die Erkennbarkeit der 
Zone ist aufgrund der Verkehrszeichen bereits ausreichend gegeben. Der § 39 Absatz 1 StVO 
besagt, dass örtliche Anordnungen von Verkehrszeichen nur dort getroffen werden sollen, wo dies 
aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Zweck dieser Vorschrift ist es, die ei-
genverantwortliche Befolgung der allgemeinen Regeln im Straßenverkehr zu stärken und gleich-
zeitig den bestehenden Schilderwald nicht zu vergrößern sondern abzubauen. Innerhalb geschlos-
sener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen zu

- 3 - 
rechnen. Für die Schmeddingstraße/Schulteweg liegen keine besonderen Gründe vor, neben den 
bereits vorhandenen Verkehrszeichen, Fahrbahneinengungen und Freiburger Kegeln zusätzlich 
Piktogramme bzw. Querbalken aufzubringen. Insges amt wird die Verkehrssituation in diesem Be-
reich als ausreichend verkehrssicher angesehen,  so dass weitere Maßnahmen über das beste-
hende und geplante Maß hinaus nicht erforderlich sind.  
 
4. Markierungspfahl Schmeddingstraße 
 
Ein Überfahren des Gehweges im Bereich der Garagenzufahrten lässt sich nicht dadurch verhin-
dern, indem der kürzlich aufgestellte Poller versetzt wird. Dieser Poller erfüllt seinen Zweck indem 
der Kfz-Verkehr von einer Befahrung des Gehweges über den Bereich der Garagenzufahrten hin-
aus abgehalten wird. Die Anordnung weiterer Poller im Gehwegbereich vor den Garagen ist wohl 
eher nicht möglich. Hierzu bedarf es eines abgestimmten Erschließungskonzeptes und einer pri-
vatrechtlichen Vereinbarung der Garagenbesitzer untereinander, um die Zu- und Abfahrten zu den 
Garagen gewährleisten zu können. Ein Rückbau von Fahrbahneinengungen ist gleichfalls nicht in 
Betracht zu ziehen. Derartige Maßnahmen dürften eher dazu führen, das Geschwindigkeitsniveau 
wieder zu erhöhen. Verwaltungsseitig wird geprüft ob durch eine Neuordnung des ruhenden Ver-
kehrs die Situation verbessert werden kann. Zielsetzung ist, mehr Begegnungsfälle auf kürzen 
Streckenabschnitten zuzulassen. Es darf erwartet werden, dass hierdurch ein Befahren des Geh-
weges dann eher die Ausnahme als die Regel sein wird. 
 
i.V. 
 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Seite 1 Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 
24.01.2005 
Anlage 1 Seite 2 Wiederholungsantrag der SPD-Fraktion vom 01.02.2005 
Anlage 2  Lageplan

Beratungsverlauf (1)

24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Schmeddingstraße
  • Schulteweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0324/2005
Typ
Vorlage
Datum
25.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37