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0166/2025

Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend "Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) - AN/1689/2024 Stellungnahme des Dezernates für Mobilität

Mitteilung Ausschuss 23.01.2025

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.03.2025, TOP 6.2.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8258 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III 
 
Vorlagen-Nummer 23.01.2025 
 0166/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 28.01.2025 
 
Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend "Dat Jeld es fott - Einsparungen 
transparent machen" aus der Ratssitzung am 12.12.2024 - AN/1689/2024 
hier: Stellungnahme des Dezernates für Mobilität 
Mit Beschluss vom 12.12.2024 hat der Rat beschlossen, dass alle Dezernate (sofern dies 
noch nicht geschehen ist), die thematisch relevanten Ausschüsse in der nächsten Sitzung 
über die geplanten Kürzungen in ihren Ämtern im Rahmen der Haushaltsplanungen für die 
Jahre 2025 und 2026 in Form einer mündlichen und schriftlichen Mitteilung informieren und 
dabei die Kriterien für die Kürzungsentscheidungen darlegen. Zudem soll in jedem Ausschuss 
in einem Gesamtüberblick kurz dargelegt werden, welche Einsparvorgaben in  den jeweiligen 
Dezernaten zu berücksichtigen waren (AN/1689/2024). 
Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung wie folgt:  
I. Gesamtüberblick zum Haushaltsaufstellungsprozess sowie den hierbei erforderlichen Kon-
solidierungsvorgaben 
Der stadtweite Aufstellungsprozess wurde im Verwaltungsvorstand im Januar 2024 sowie im 
Finanzausschuss am 5.2.2024 gestartet. Zielsetzung des Gesamtprozesses war, einen Haus-
haltsplanentwurf vorzulegen, der eine Genehmigungsfähigkeit sicherstellt und die finanzielle 
Handlungsfähigkeit sichert, die Lasten gleichmäßig verteilt, aber auch Investitionen in die Zu-
kunft und die thematischen Schwerpunktsetzungen weiter ermöglicht. Zu dem Haushaltsauf-
stellungsprozess und die im Aufstellungsprozess ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen 
wird auf die ausführliche Darstellung im Vorbericht zum Haushalt (dort S. 50 ff.) verwiesen.  
Basis für den Aufstellungsprozess bildete die sog. Budgetvorgabe, die gegenüber der bisheri-
gen mittelfristigen Finanzplanung einerseits Herabsetzungen von rd. 7 bzw. 10 Prozent jen-
seits der sog. Zentralansätze beinhaltete, und andererseits die schon bekannten Chancen und 
Risiken mit entsprechenden Zusetzungen berücksichtigte (vgl. Vorlage 3702/2023). In weite-
ren Schritten schlossen sich Budgetgespräche auf Amts- und Dezernatsebene, Berichterstat-
tungen im Verwaltungsvorstand sowie eine Haushaltsklausur der Beigeordneten an, die von 
Gesprächen der Oberbürgermeisterin flankiert wurden und in denen sowohl Zu- und Schwer-
punktsetzungen als auch Priorisierungs- und Konsolidierungsmaßnahmen diskutiert wurden. 
Aufgrund der herausfordernden Haushaltslage waren alle Fachdezernate von Anfang an ge-
fordert, Vorschläge zur Entlastung des Haushalts zu erarbeiten, wobei im Grundsatz für frei-
willige Aufgaben keine Finanzmittel zentral zugesetzt werden konnten und notwendige Fort-
schreibungen im freiwilligen Bereich vorrangig durch dezernatsinterne Umschichtung zu reali-
sieren waren. Auch Pflichtaufgaben sollten auf das gesetzliche Minimum begrenzt und Stan-
dardreduzierungen geprüft und ggf. umgesetzt werden.

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In vielen Bereichen waren jedoch Mehrbedarfe unabweisbar, um die Pflichtaufgaben der Stadt 
erfüllen zu können, und es mussten erhebliche Zusetzungen vorgenommen werden. In 
Summe ist festzustellen, dass hierdurch die 2025er Budgets aller Dezernate trotz des Konsoli-
dierungsprozesses auf oder teilweise sogar deutlich über dem Niveau des Haushaltsplanes 
2024 liegen. 
Insgesamt erfährt der Haushalt mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf einen Zuwachs 
ausgehend von 5,82 Mrd. Euro in 2024 um rd. 460 Mio. Euro auf 6,28 Mrd. Euro in 2025 bzw. 
von rd. 670 Mio. Euro auf 6,49 Mrd. Euro in 2026. Da die Erträge hiermit nicht Schritt halten, 
sieht der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 (inkl. Veränderungsnachweise) aktuell ein Jahres-
defizit in 2025 von 396,2 Mio. Euro und in 2026 von 440,9 Mio. Euro vor.  Die Genehmigungs-
fähigkeit kann daher nur über einen globalen Minderaufwand sowie einen Verlustvortrag si-
chergestellt werden. Die Eigenkapitalverzehrquoten liegen mit 7,61 % in 2025 deutlich über 
der 5%-Schwelle und in 2026 nur dank eines Verlustvortrags von 190 Mio. Euro und einem 
globalen Minderaufwand von 45 Mio. Euro mit 4,96% nur knapp unter dieser Schwelle.   
Mit den eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen sichert die Stadt ihre Handlungs- und Zu-
kunftsfähigkeit in den Haushaltsjahren 2025 und 2026.  
Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf wurden dafür zunächst Konsolidierungsmaßnah-
men in einem Volumen von 93,5 Mio. Euro in 2025 aufwachsend auf 115,1 Mio. Euro in 2029 
entwickelt. Dieses Volumen fällt - gemessen an der Deckungslücke - relativ gering aus, weil 
umfangreichere Maßnahmen einen deutlich längerfristigen zeitlichen Vorlauf benötigen. Aus 
diesem Grund wurde auch der globale Minderaufwand, der mit 45 Mio. Euro in 2026 und 130 
bzw. 135 Mio. Euro ab 2027 veranschlagt ist, erst zeitversetzt und sukzessive aufwachsend 
eingeplant, um der Verwaltung und der Politik die notwendige Zeit zu geben, den politischen 
Diskurs zu Konsolidierungen fortzusetzen und ab 2026 mit weiteren konkreten Maßnahmen 
zu hinterlegen. Mindestens in Höhe dieser Veranschlagungen werden daher weitere Konsoli-
dierungsmaßnahmen zu entwickeln sein.  
(Hinweis: Da die größte Einzelmaßnahme im bisherigen Konsolidierungsvolumen auf Mehrer-
träge bei der Grundsteuer in Höhe von rd. 23 Mio. Euro entfiel, welche gemäß beschlossener 
Hebesatzsatzung nicht realisiert werden können und nur in den Jahren 2025 und 2026 ander-
weitig kompensiert werden, erhöht sich das noch zu konkretisierende Konsolidierungsvolumen 
ab 2027 zusätzlich.)  
Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sicherzustellen, waren alle Dezernate gleicher-
maßen gefordert, sich auf absolut notwendige Mehrbedarfe zu beschränken und innerhalb der 
Budgets die Aufgaben zu priorisieren. Die fachliche Priorisierung erfolgte dabei innerhalb der 
Dezernate.  
 
II. Konkretisierung des Dezernates für Mobilität 
Im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens wurden durch das Dezernat für Mobilität 
Prioritätensetzungen und umfangreiche Umschichtungen innerhalb der Ämterbudgets vorge-
nommen. Das Budget des Dezernates ist im Rahmen der Mobilitätswende finanziell im We-
sentlichen durch die Bereiche Verkehrsmanagement, Straßen und Radwegebau, nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung sowie Brücken, Tunnel und ÖPNV geprägt. 
 
Hier galt es, ausreichende finanzielle Mittel und die Handlungsfähigkeit zur Wahrnehmung 
pflichtiger Aufgaben aufrechtzuerhalten und nicht zu gefährden. Wesentliche Aufwandsberei-
che des im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 ff. veranschlagten Budgets sind: 
 
- Fahrbahn-, Rad- und Gehwegunterhaltung inkl. Attraktivierung des öffentlichen           
Straßenraumes. Bei diesen Planansätzen handelt es sich um das jährliche Budget für 
die Straßenunterhaltung (u. a. substanzerhaltende Maßnahmen inkl. Unterhaltung der 
Radwegeverbindungen).

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- Niederschlagswassergebühren. Diese Gebühren werden für die Einleitung von Nie-
derschlagswasser in das öffentliche Abwassernetz erhoben. Bemessungsgrundlage ist 
die an das öffentliche Abwassernetz angeschlossene Straßenlandfläche. 
- Betrieb und Unterhaltung der Lichtsignalanlagen. Diese Position beinhaltet die 
Energiekosten für den Betrieb der Lichtsignalanlagen sowie weiterer Verkehrsleitein-
richtungen (Parkleitsysteme, Variotafeln etc.) an die RheinEnergie AG sowie die Kos-
ten für Wartungsverträge der Anlagen. 
- Öffentliche Straßenbeleuchtung. Bei dieser Position handelt es sich um die Erstat-
tung an die RheinEnergie AG für die Erbringung der Dienstleistung "Beleuchtete Stadt" 
auf Basis des Straßenbeleuchtungsvertrages (Inkrafttreten zum 01.01.2015). 
- Haushaltsfinanzierte Reinigungsleistungen. Diese Position umfasst die Erstattung 
an die AWB für haushaltsfinanzierte Reinigungsleistungen gem. Anlagen 1-5 des Ver-
trages über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet. 
- Unterhaltung von Tunneln, Unterführungen, Brücken und Stadtbahnanlagen so-
wie entsprechenden Verträgen, aus denen sich erhebliche Zahlungsverpflichtungen 
ergeben. 
 
Damit die pflichtigen Aufgaben erfüllt werden können, waren neben den Herabsetzungen um 
rd. 7 bzw. 10 Prozent jenseits der sogenannten Zentralansätze keine weiteren Kürzungen in 
den o. g. Bereichen aufzufangen. 
  
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

18.03.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0166/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.01.2025
Erstellt
15.01.2025 11:56