0166/2025
Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend "Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) - AN/1689/2024 Stellungnahme des Dezernates für Mobilität
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III Vorlagen-Nummer 23.01.2025 0166/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 28.01.2025 Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend "Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" aus der Ratssitzung am 12.12.2024 - AN/1689/2024 hier: Stellungnahme des Dezernates für Mobilität Mit Beschluss vom 12.12.2024 hat der Rat beschlossen, dass alle Dezernate (sofern dies noch nicht geschehen ist), die thematisch relevanten Ausschüsse in der nächsten Sitzung über die geplanten Kürzungen in ihren Ämtern im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2025 und 2026 in Form einer mündlichen und schriftlichen Mitteilung informieren und dabei die Kriterien für die Kürzungsentscheidungen darlegen. Zudem soll in jedem Ausschuss in einem Gesamtüberblick kurz dargelegt werden, welche Einsparvorgaben in den jeweiligen Dezernaten zu berücksichtigen waren (AN/1689/2024). Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung wie folgt: I. Gesamtüberblick zum Haushaltsaufstellungsprozess sowie den hierbei erforderlichen Kon- solidierungsvorgaben Der stadtweite Aufstellungsprozess wurde im Verwaltungsvorstand im Januar 2024 sowie im Finanzausschuss am 5.2.2024 gestartet. Zielsetzung des Gesamtprozesses war, einen Haus- haltsplanentwurf vorzulegen, der eine Genehmigungsfähigkeit sicherstellt und die finanzielle Handlungsfähigkeit sichert, die Lasten gleichmäßig verteilt, aber auch Investitionen in die Zu- kunft und die thematischen Schwerpunktsetzungen weiter ermöglicht. Zu dem Haushaltsauf- stellungsprozess und die im Aufstellungsprozess ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen wird auf die ausführliche Darstellung im Vorbericht zum Haushalt (dort S. 50 ff.) verwiesen. Basis für den Aufstellungsprozess bildete die sog. Budgetvorgabe, die gegenüber der bisheri- gen mittelfristigen Finanzplanung einerseits Herabsetzungen von rd. 7 bzw. 10 Prozent jen- seits der sog. Zentralansätze beinhaltete, und andererseits die schon bekannten Chancen und Risiken mit entsprechenden Zusetzungen berücksichtigte (vgl. Vorlage 3702/2023). In weite- ren Schritten schlossen sich Budgetgespräche auf Amts- und Dezernatsebene, Berichterstat- tungen im Verwaltungsvorstand sowie eine Haushaltsklausur der Beigeordneten an, die von Gesprächen der Oberbürgermeisterin flankiert wurden und in denen sowohl Zu- und Schwer- punktsetzungen als auch Priorisierungs- und Konsolidierungsmaßnahmen diskutiert wurden. Aufgrund der herausfordernden Haushaltslage waren alle Fachdezernate von Anfang an ge- fordert, Vorschläge zur Entlastung des Haushalts zu erarbeiten, wobei im Grundsatz für frei- willige Aufgaben keine Finanzmittel zentral zugesetzt werden konnten und notwendige Fort- schreibungen im freiwilligen Bereich vorrangig durch dezernatsinterne Umschichtung zu reali- sieren waren. Auch Pflichtaufgaben sollten auf das gesetzliche Minimum begrenzt und Stan- dardreduzierungen geprüft und ggf. umgesetzt werden. 2 In vielen Bereichen waren jedoch Mehrbedarfe unabweisbar, um die Pflichtaufgaben der Stadt erfüllen zu können, und es mussten erhebliche Zusetzungen vorgenommen werden. In Summe ist festzustellen, dass hierdurch die 2025er Budgets aller Dezernate trotz des Konsoli- dierungsprozesses auf oder teilweise sogar deutlich über dem Niveau des Haushaltsplanes 2024 liegen. Insgesamt erfährt der Haushalt mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf einen Zuwachs ausgehend von 5,82 Mrd. Euro in 2024 um rd. 460 Mio. Euro auf 6,28 Mrd. Euro in 2025 bzw. von rd. 670 Mio. Euro auf 6,49 Mrd. Euro in 2026. Da die Erträge hiermit nicht Schritt halten, sieht der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 (inkl. Veränderungsnachweise) aktuell ein Jahres- defizit in 2025 von 396,2 Mio. Euro und in 2026 von 440,9 Mio. Euro vor. Die Genehmigungs- fähigkeit kann daher nur über einen globalen Minderaufwand sowie einen Verlustvortrag si- chergestellt werden. Die Eigenkapitalverzehrquoten liegen mit 7,61 % in 2025 deutlich über der 5%-Schwelle und in 2026 nur dank eines Verlustvortrags von 190 Mio. Euro und einem globalen Minderaufwand von 45 Mio. Euro mit 4,96% nur knapp unter dieser Schwelle. Mit den eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen sichert die Stadt ihre Handlungs- und Zu- kunftsfähigkeit in den Haushaltsjahren 2025 und 2026. Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf wurden dafür zunächst Konsolidierungsmaßnah- men in einem Volumen von 93,5 Mio. Euro in 2025 aufwachsend auf 115,1 Mio. Euro in 2029 entwickelt. Dieses Volumen fällt - gemessen an der Deckungslücke - relativ gering aus, weil umfangreichere Maßnahmen einen deutlich längerfristigen zeitlichen Vorlauf benötigen. Aus diesem Grund wurde auch der globale Minderaufwand, der mit 45 Mio. Euro in 2026 und 130 bzw. 135 Mio. Euro ab 2027 veranschlagt ist, erst zeitversetzt und sukzessive aufwachsend eingeplant, um der Verwaltung und der Politik die notwendige Zeit zu geben, den politischen Diskurs zu Konsolidierungen fortzusetzen und ab 2026 mit weiteren konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Mindestens in Höhe dieser Veranschlagungen werden daher weitere Konsoli- dierungsmaßnahmen zu entwickeln sein. (Hinweis: Da die größte Einzelmaßnahme im bisherigen Konsolidierungsvolumen auf Mehrer- träge bei der Grundsteuer in Höhe von rd. 23 Mio. Euro entfiel, welche gemäß beschlossener Hebesatzsatzung nicht realisiert werden können und nur in den Jahren 2025 und 2026 ander- weitig kompensiert werden, erhöht sich das noch zu konkretisierende Konsolidierungsvolumen ab 2027 zusätzlich.) Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sicherzustellen, waren alle Dezernate gleicher- maßen gefordert, sich auf absolut notwendige Mehrbedarfe zu beschränken und innerhalb der Budgets die Aufgaben zu priorisieren. Die fachliche Priorisierung erfolgte dabei innerhalb der Dezernate. II. Konkretisierung des Dezernates für Mobilität Im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens wurden durch das Dezernat für Mobilität Prioritätensetzungen und umfangreiche Umschichtungen innerhalb der Ämterbudgets vorge- nommen. Das Budget des Dezernates ist im Rahmen der Mobilitätswende finanziell im We- sentlichen durch die Bereiche Verkehrsmanagement, Straßen und Radwegebau, nachhaltige Mobilitätsentwicklung sowie Brücken, Tunnel und ÖPNV geprägt. Hier galt es, ausreichende finanzielle Mittel und die Handlungsfähigkeit zur Wahrnehmung pflichtiger Aufgaben aufrechtzuerhalten und nicht zu gefährden. Wesentliche Aufwandsberei- che des im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 ff. veranschlagten Budgets sind: - Fahrbahn-, Rad- und Gehwegunterhaltung inkl. Attraktivierung des öffentlichen Straßenraumes. Bei diesen Planansätzen handelt es sich um das jährliche Budget für die Straßenunterhaltung (u. a. substanzerhaltende Maßnahmen inkl. Unterhaltung der Radwegeverbindungen). 3 - Niederschlagswassergebühren. Diese Gebühren werden für die Einleitung von Nie- derschlagswasser in das öffentliche Abwassernetz erhoben. Bemessungsgrundlage ist die an das öffentliche Abwassernetz angeschlossene Straßenlandfläche. - Betrieb und Unterhaltung der Lichtsignalanlagen. Diese Position beinhaltet die Energiekosten für den Betrieb der Lichtsignalanlagen sowie weiterer Verkehrsleitein- richtungen (Parkleitsysteme, Variotafeln etc.) an die RheinEnergie AG sowie die Kos- ten für Wartungsverträge der Anlagen. - Öffentliche Straßenbeleuchtung. Bei dieser Position handelt es sich um die Erstat- tung an die RheinEnergie AG für die Erbringung der Dienstleistung "Beleuchtete Stadt" auf Basis des Straßenbeleuchtungsvertrages (Inkrafttreten zum 01.01.2015). - Haushaltsfinanzierte Reinigungsleistungen. Diese Position umfasst die Erstattung an die AWB für haushaltsfinanzierte Reinigungsleistungen gem. Anlagen 1-5 des Ver- trages über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet. - Unterhaltung von Tunneln, Unterführungen, Brücken und Stadtbahnanlagen so- wie entsprechenden Verträgen, aus denen sich erhebliche Zahlungsverpflichtungen ergeben. Damit die pflichtigen Aufgaben erfüllt werden können, waren neben den Herabsetzungen um rd. 7 bzw. 10 Prozent jenseits der sogenannten Zentralansätze keine weiteren Kürzungen in den o. g. Bereichen aufzufangen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0166/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.01.2025
- Erstellt
- 15.01.2025 11:56