3794/2021
Sachstand Neubau Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache Sürther Feld - AN/2238/2021
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Anfrage AN/2238/2021
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Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221-221-92303 Email: spd-bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2238/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Sachstand Neubau Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache Sürther Feld Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.11.2021 zu setzen: Laut Planungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache im Sürther Feld (1041/2019) sollte ein Baubeschluss 2020 erfolgen und der Bau im Juni 2022 abgeschlossen sein. Bisher ist jedoch kein Baubeschluss erfolgt. Die SPD-Fraktion möchte daher wissen: Die Verwaltung wird gebeten, der BV Köln-Rodenkirchen folgende Fragen zu beantworten. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache im Sürther Feld? 2. Was ist der Grund für die zeitliche Verzögerung? 3. Wie ist der aktuelle Zeitplan und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 4. Ist die Einsatzfähigkeit der Rettungswache und der freiwilligen Feuerwehr durch die zeitliche Verzögerung beeinträchtigt? 5. Ist der alte Standort bis zum geplanten Fertigstellungstermin einsatzfähig oder sind zusätzliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich? Wenn ja, welche Kosten entstehen dadurch? - 2 - Begründung: Der alte Standort der freiwilligen Feuerwehr Rodenkirchen und der Rettungswache in der Schillingsrotter Straße ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Der Neubau des Gerätehauses und der Rettungswache ist daher dringend erforderlich, damit die Einsatzfähigkeit sichergestellt und die freiwillige Feuerwehr wieder attraktiver für die Jugend in Rodenkirchen und Umgebung wird. Die zeitliche Verzögerung des Projektes kann daher nicht weiter hingenommen werden. Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/372/2 AN/2238/2021 Vorlagen-Nummer 3794/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Sachstand Neubau Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache Sürther Feld - AN/2238/2021 Mit Anfrageschreiben AN/2238/2021 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates bittet die SPD- Fraktion die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache im Sürther Feld? 2. Was ist der Grund für die zeitliche Verzögerung? 3. Wie ist der aktuelle Zeitplan und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 4. Ist die Einsatzfähigkeit der Rettungswache und der Freiwilligen Feuerwehr durch die zeitliche Verzögerung beeinträchtigt? 5. Ist der alte Standort bis zum geplanten Fertigstellungstermin einsatzfähig oder sind zusätzli- che Sanierungsmaßnahmen erforderlich? Wenn ja, welche Kosten entstehen dadurch?“ Antwort der Verwaltung: 1. Anfang September 2021 konnte die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit der ersten Kos- tenschätzung erfolgreich abgeschlossen werden. Der anschließende Übergang in die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erfolgte fließend und ohne Verzögerungen. Das fortwährende Bearbeiten der Entwurfsplanung spiegelt auch den aktuellen Sachstand im Projekt wieder. Geplanter Abschluss der Leistungsphase 3 ist für Ende des ersten Quartals 2022 vorgesehen. 2. Die Fertigstellung des Neubaus mit Termin Juni 2022 basiert auf einem Prognoseter- minplan aus der Machbarkeitsstudie von 2018. Aufgrund einer deutlich verlängerten Beauftragungsphase aller notwendigen Fachplaner, inklusive einem VgV Verfahren zur Beauftragung eines geeigneten Projektsteuerers, konnte dieser Prognoseterminplan nicht umgesetzt werden. Zusätzlich führten fehlende Kapazitäten bei der Gebäudewirt- schaft der Stadt zur verzögerten Projektumsetzung. Nicht zuletzt konnte die Zuarbeit durch die zuständigen Mitarbeitenden im Amt 37 aufgrund der Corona-Pandemie und ihren Konsequenzen in Form von z.B. der Aufrechterhaltung einer permanenten Ein- satzleitung, Errichten und Betreiben eines Pandemielagers, etc. nicht kontinuierlich er- folgen, auch dies behinderte einen reibungslosen Ablauf. Bisherige zeitliche Meilensteine sind: - Objektplaner: Die Auswahl erfolgte am 18.06.2020. Erstellung des Vertrages durch 26 erfolgte am 05.11.2020. Die ersten Vorentwürfe des Objektplaners wurden am 22.01.2021 vorgestellt - Fachplaner TGA: Erstellung des Vertrages durch 26 am 16.12.2020 erstellt - Bodengutachter: Erstellung des Vertrages durch 26 am 09.04.2021 2 - Verkehrs- und Außenanlagenplaner: Erstellung des Vertrages durch 26 am 26.04.2021 - Branschutzgutachter: Erstellung des Vertrages durch 26 am 30.04.2021 - Tragwerksplaner: Erstellung des Vertrages durch 26 am 03.05.2021 - Projektsteuerung: Erstellung des Vertrages durch 26 am 06.05.2021 - Sicherheits- und Gesundheitskoordinator: Erstellung des Vertrages durch 26 am 30.07.2021 - Bauphysiker: Erstellung des Vertrages durch 26 am 16.09.2021 Derzeit werden bei 37 standardisierte Gerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr ent- worfen. Da in insbesondere die individuelle Planung eines Gerätehauses sehr zeit- und kostenaufwändig ist, soll mit diesem Schritt eine Optimierung dieser Faktoren erfolgen. Durch die zukünftige standardisierte und modulare Bauweise ist von schnelleren und reibungsloseren Planungsphasen auszugehen. 3. Der aktuelle Planungsterminplan mit Stand 15.09.2021 sieht eine Fertigstellung des Ge- bäudes im ersten Quartal 2025 vor. 4. Die Gebäudesituation für die Mitglieder der Löschgruppe Rodenkirchen und den Mitar- beitenden des Rettungsdienstes ist, wie im Planungsbeschluss beschrieben, nicht gut und bedarf dringend einer Ablösung durch den Neubau. Eine Beeinträchtigung der Ein- satzfähigkeit ist zum jetzigen Zeitpunkt durch die Verzögerung im Projektverlauf jedoch nicht gegeben. 5. Zurzeit ist davon auszugehen, dass der bisherige Standort bis zum Fertigstellungster- min einsatzfähig bleibt. Es sind keine zusätzlichen Sanierungsarbeiten erforderlich. Le- diglich notwenige Bauunterhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des geregelten Betriebes werden, analog zu den anderen Liegenschaften im Amt 37, durchgeführt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3794/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.11.2021
- Erstellt
- 28.10.2021 10:46