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3441/2024

Organisation der Wahlen im Jahr 2025

Beantwortung einer Anfrage (BV) 31.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.11.2024

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4749 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/34/345 
 
Vorlagen-Nummer 
 3441/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 
 
Organisation der Wahlen im Jahr 2025 
Anfrage der SPD-Fraktion AN/1439/2024 
Anfrage: 
1. Plant die Verwaltung für die kommenden Kommunal- und Bundestagswahlen in jedem 
Stadtteil im Stadtbezirk Porz ein Wahllokal einzurichten? 
2. Wenn nein: Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung alternativ vor, um allen Bürge-
rinnen und Bürger eine wohnortnahe Wahlmöglichkeit zu ermöglichen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Stadtbezirk Porz wird es nach aktuellem Planungsstand – wie bei allen Wahlereignissen 
seit dem Jahr 2020, mit Ausnahme von Elsdorf und Lind – in jedem der 16 Stadtteile mindes-
tens ein Wahlgebäude geben. 
 
Je nach Wahlereignis entscheidet sich ungefähr die Hälfte der Wähler*innen für die Art zu 
wählen, die mit den geringsten Hürden versehen ist, die Briefwahl. Sie kann mittels QR-Code, 
online oder dem der Wahlbenachrichtigung beiliegenden Antrag einfach und aufwandsarm be-
antragt und es kann bequem zuhause gewählt werden. Die Quote differiert je nach Wahlereig-
nis und lag z. B. bei der Bundestagswahl 2021 bei rund 58%. 
 
Dieser starken Verlagerung von der Urnen- zur Briefwahl musste seit 2020 in einem zweistufi-
gen Verfahren durch eine gesamtstädtische Reduzierung der Urnenstimmbezirke und damit 
einhergehend einer Anpassung der Wahlgebäude Rechnung getragen werden. Dabei ist der 
Neuzuschnitt der Stimmbezirke und deren Zuordnung zu den jeweiligen Wahlgebäuden unter 
Berücksichtigung zahlreicher Einflussfaktoren stets auf Grundlage objektiver Kennzahlen er-
folgt. Das Verfahren wurde vollständig interessensneutral durchgeführt. Die tragenden Gründe 
waren die Wahrung des Wahlgeheimnisses in kleinen Stimmbezirken mit wenigen Wahlbe-
rechtigten und geringer Wahlbeteiligung sowie die Gewährleistung einer wahlorganisatorisch 
rechtskonformen, ordnungsgemäßen und effizienten Wahldurchführung. 
 
In Porz hat sich durch die Reduzierung der Stimmbezirke von 90 im Jahr 2020 auf 56 seit 
2022 das Verhältnis der Stimmbezirke je Wahlgebäude von 3,75 (2020) auf 3,11 (Planung 
2025) verbessert. Die durchschnittliche Distanz zum nächsten Wahlgebäude hat sich für die 
Wählenden im Stadtbezirk Porz dabei lediglich um 79 Meter verlängert. Insgesamt ist dieses 
Ergebnis für die Wählenden als zufriedenstellend zu bewerten. Dementsprechend hat die Ver-
waltung hierzu keinerlei Beschwerden der Wahlberechtigten erhalten. 
 
Für die Eignung eines potenziellen Wahlgebäudes sind insbesondere folgende Aspekte zu 
berücksichtigen:

2 
 
- Gemäß den seit 2021 geltenden wahlrechtlichen Vorschriften müssen alle Wahlgebäude 
oder in Betracht kommende Räumlichkeiten in jedem Fall rollstuhlgerecht zugänglich 
sein. 
- Für die Einrichtung des Wahlraums soll ausreichend Platz und erwachsenengerechtes 
Mobiliar zur Verfügung stehen. Falls kein oder nur unzureichendes Mobiliar vorhanden 
ist, müssen der logistische Aufwand sowie zusätzliche Personalressourcen für eine tem-
poräre Beschaffung berücksichtigt werden. 
- Die Entfernung zum Wahlgebäude soll in einem vertretbaren Rahmen liegen, um eine 
gute Erreichbarkeit zu gewährleisten. 
- Eine Anfrage zur Nutzung eines privat genutzten Gebäudes als Wahlgebäude soll nur in 
Ausnahmefällen erwogen werden. Dabei sind Faktoren wie potenzielle Mietkosten und 
mögliche nutzungsrechtliche Einschränkungen zu beachten. 
 
Im Stadtteil Lind steht nur eine sehr begrenzte Anzahl städtischer Gebäude zur Verfügung, die 
aus wahlorganisatorischer Sicht jedoch als Wahlgebäude deutlich schlechter geeignet sind, 
als die GGS Heideschule. Konkret sind dies  
 die Kindertageseinrichtung Viehtrift (Viehtrift 5, 51147 Köln) (kein erwachsenengerechtes 
Mobiliar) und  
 die mobile Wohneinheit für Geflüchtete in der Aloys-Boecker-Straße 4, 51147 Köln 
(schlechte räumliche Lage). 
 
Die im Stadtteil Lind zuletzt für die Wahl im Jahr 2020 angemietete Eingangshalle der AK Au-
toport Köln GmbH (Am Linder Kreuz 10, 51147 Köln) ist nicht erneut vorgesehen, weil neben 
zusätzlichen Mietkosten vor allem die Risiken z. B. für die nicht rechtzeitige Öffnung des 
Wahlgebäudes am Wahlsonntag und die Zugänglichkeit deutlich höher sind, da es als Objekt 
im Privateigentum nicht im unmittelbaren Einflussbereich der Stadt Köln liegt (kein unmittelba-
rer Zugriff auf Ersatzschlüssel und Schulhausmeister*innen). 
 
Ungeachtet der nicht geeigneten Alternativen sieht die Verwaltung auch für den Stadtteil Porz-
Lind eine wohnortnahe Wahlmöglichkeit als gewährleistet an, die keine unangemessene 
Hürde für die Wähler*innen darstellt. Die nicht gegebene Beschwerdelage unterstützt dies.

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3441/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
31.10.2024
Erstellt
31.10.2024 12:18