3441/2024
Organisation der Wahlen im Jahr 2025
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4749 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/34/345 Vorlagen-Nummer 3441/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 Organisation der Wahlen im Jahr 2025 Anfrage der SPD-Fraktion AN/1439/2024 Anfrage: 1. Plant die Verwaltung für die kommenden Kommunal- und Bundestagswahlen in jedem Stadtteil im Stadtbezirk Porz ein Wahllokal einzurichten? 2. Wenn nein: Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung alternativ vor, um allen Bürge- rinnen und Bürger eine wohnortnahe Wahlmöglichkeit zu ermöglichen? Antwort der Verwaltung: Im Stadtbezirk Porz wird es nach aktuellem Planungsstand – wie bei allen Wahlereignissen seit dem Jahr 2020, mit Ausnahme von Elsdorf und Lind – in jedem der 16 Stadtteile mindes- tens ein Wahlgebäude geben. Je nach Wahlereignis entscheidet sich ungefähr die Hälfte der Wähler*innen für die Art zu wählen, die mit den geringsten Hürden versehen ist, die Briefwahl. Sie kann mittels QR-Code, online oder dem der Wahlbenachrichtigung beiliegenden Antrag einfach und aufwandsarm be- antragt und es kann bequem zuhause gewählt werden. Die Quote differiert je nach Wahlereig- nis und lag z. B. bei der Bundestagswahl 2021 bei rund 58%. Dieser starken Verlagerung von der Urnen- zur Briefwahl musste seit 2020 in einem zweistufi- gen Verfahren durch eine gesamtstädtische Reduzierung der Urnenstimmbezirke und damit einhergehend einer Anpassung der Wahlgebäude Rechnung getragen werden. Dabei ist der Neuzuschnitt der Stimmbezirke und deren Zuordnung zu den jeweiligen Wahlgebäuden unter Berücksichtigung zahlreicher Einflussfaktoren stets auf Grundlage objektiver Kennzahlen er- folgt. Das Verfahren wurde vollständig interessensneutral durchgeführt. Die tragenden Gründe waren die Wahrung des Wahlgeheimnisses in kleinen Stimmbezirken mit wenigen Wahlbe- rechtigten und geringer Wahlbeteiligung sowie die Gewährleistung einer wahlorganisatorisch rechtskonformen, ordnungsgemäßen und effizienten Wahldurchführung. In Porz hat sich durch die Reduzierung der Stimmbezirke von 90 im Jahr 2020 auf 56 seit 2022 das Verhältnis der Stimmbezirke je Wahlgebäude von 3,75 (2020) auf 3,11 (Planung 2025) verbessert. Die durchschnittliche Distanz zum nächsten Wahlgebäude hat sich für die Wählenden im Stadtbezirk Porz dabei lediglich um 79 Meter verlängert. Insgesamt ist dieses Ergebnis für die Wählenden als zufriedenstellend zu bewerten. Dementsprechend hat die Ver- waltung hierzu keinerlei Beschwerden der Wahlberechtigten erhalten. Für die Eignung eines potenziellen Wahlgebäudes sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: 2 - Gemäß den seit 2021 geltenden wahlrechtlichen Vorschriften müssen alle Wahlgebäude oder in Betracht kommende Räumlichkeiten in jedem Fall rollstuhlgerecht zugänglich sein. - Für die Einrichtung des Wahlraums soll ausreichend Platz und erwachsenengerechtes Mobiliar zur Verfügung stehen. Falls kein oder nur unzureichendes Mobiliar vorhanden ist, müssen der logistische Aufwand sowie zusätzliche Personalressourcen für eine tem- poräre Beschaffung berücksichtigt werden. - Die Entfernung zum Wahlgebäude soll in einem vertretbaren Rahmen liegen, um eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten. - Eine Anfrage zur Nutzung eines privat genutzten Gebäudes als Wahlgebäude soll nur in Ausnahmefällen erwogen werden. Dabei sind Faktoren wie potenzielle Mietkosten und mögliche nutzungsrechtliche Einschränkungen zu beachten. Im Stadtteil Lind steht nur eine sehr begrenzte Anzahl städtischer Gebäude zur Verfügung, die aus wahlorganisatorischer Sicht jedoch als Wahlgebäude deutlich schlechter geeignet sind, als die GGS Heideschule. Konkret sind dies die Kindertageseinrichtung Viehtrift (Viehtrift 5, 51147 Köln) (kein erwachsenengerechtes Mobiliar) und die mobile Wohneinheit für Geflüchtete in der Aloys-Boecker-Straße 4, 51147 Köln (schlechte räumliche Lage). Die im Stadtteil Lind zuletzt für die Wahl im Jahr 2020 angemietete Eingangshalle der AK Au- toport Köln GmbH (Am Linder Kreuz 10, 51147 Köln) ist nicht erneut vorgesehen, weil neben zusätzlichen Mietkosten vor allem die Risiken z. B. für die nicht rechtzeitige Öffnung des Wahlgebäudes am Wahlsonntag und die Zugänglichkeit deutlich höher sind, da es als Objekt im Privateigentum nicht im unmittelbaren Einflussbereich der Stadt Köln liegt (kein unmittelba- rer Zugriff auf Ersatzschlüssel und Schulhausmeister*innen). Ungeachtet der nicht geeigneten Alternativen sieht die Verwaltung auch für den Stadtteil Porz- Lind eine wohnortnahe Wahlmöglichkeit als gewährleistet an, die keine unangemessene Hürde für die Wähler*innen darstellt. Die nicht gegebene Beschwerdelage unterstützt dies.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3441/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 31.10.2024
- Erstellt
- 31.10.2024 12:18