4195/2019
Eingabe nach § 24 GO - AZ 187/19 B - 57 Maßnahmen für Mülheim
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Eingabe §24 GO vom 07.08.2019
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Initiative für ein lebenswertes Mülheim c/o Karin Lorra-Giese An den Bezirksbürgermeister BV9 Köln-Mülheim Herrn Norbert Fuchs Bezirksrathaus Köln-Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, 07.08.2019 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Initiative für ein lebenswertes Mülheim stellt folgende Anträge an die Bezirksvertretung: Die Bezirksvertretung möge beschließen 1. Durchgangsverkehr raus aus Mülheim Begründung: * Der Durchgangsverkehr verursacht sowohl eine hohe Gesundheitsgefährdung durch sehr hohe Schadstoffbelastung der Luft an . den Straßen Clevischer Ring, Pfälzischer Ring, Frankfurter Straße, Bergisch Gladbacher Str. und ihren Ausweichstraßen als auch durch Lärmbelästigung 24 Stunden täglich. Siehe Anlagen: Statistiken 2019, Schwebstaub PM10 und Stickstoffdioxid NO2 auf dem Clevischen Ring — Aktuell zeichnet sich ab, dass durch die teilweise Sperrungen der Brücke die Schadstoffbelastungen erheblich zurückgehen.) « Ein ausreichender 6 — 8spuriger Autobahnring ist vorhanden. Erste Maßnahmen: 1. Tempo 30 auf allen Durchgangsstraßen, insbesondere auf der Berliner Str., der Bergisch Gladbacher Str., der Frankfurter Str. und auf dem Clevischen Ring 2. Beibehaltung der Fahrbahnsperrungen, die zwecks Sanierung der Mülheimer Brücke erfolgreich durchgeführt wurden. Zweispuriger Autoverkehr auf dem Clevischen Ring und der Mülheimer Brücke: je eine Spur in jede Richtung soll für den Busschnellverkehr und die Radfahrer freigehalten werden. 3. Schließung der Schleichwege, insbesondere über den Rendsburger Platz 4. Ebenerdiger Übergang von der Genovevastr./Frankfurter Str. über den Clevischen Ring zur Buchheimer Str. für Fußgänger und Radfahrer 5. Umsetzung des Shared Space Prinzips auf der Frankfurter Straße 2. Ausbau des ÖPNV und des Fahrradnetzes Begründung: « Reduzierung der Gesundheitsgefährdung wie Punkt 1 „Durchgangsverkehr raus aus Mülheim" * Verbesserung des Stadtteilklimas « Mehr Raum für Fußgänger. Radfahrer, Grünflächen und Stadtgrün « Sicherstellung der klimagerechten Mobilität aller Menschen innerhalb des Stadtteils als auch mit anderen Stadtteilen Erste Maßnahmen: 1. Teilung der Fahrspuren Dusseldorfer Straße/Clevischer Ring auf eine Fahrspur für verstärkten ÖPNV und Fahrräder sowie eine Fahrspur für'den Individualverkehr je Richtung. Bau der rechtsrheinischen Stadtbahn von Leverkusen über Flittard, Stammheim, Mülheim, Deutz-Nülheimer- Straße mit Anschluss des neuen Wohngebietes Mülheim-Süd zum Bahnhof Deutz, Deutzer Hafen bis Porz Bau der Ringbahn über Frankfurter Straße nach Vingst und Porz Wiederherstellung der in den 60er Jahren gekappten Verbindungen nach Opladen (Linie O), Leverkusen-Schlebusch (Linie 4), Bergisch-Gladbach (Linie 18), und des zweiten S-Bahngleises (S 11) nach Bergisch-Gladbach, verbunden mit der Sperrung der Berliner Straße und der Bergisch- Gladbacher-Straße für den Durchgangsverkehr. Erweiterung und Neubau von Park-and-Ride-Plätzen in Opladen, Leverkusen-Wiesdorf, Leverkusen- Schlebusch und in Bergisch-Gladbach um Pendler auf Straßenbahn und S- Bahn umzulenken. Umfassenden Ausbau der oberirdischen Straßenbahnen und Buslinien mit vollwertigen Langzügen und Bahnstationen mit entsprechenden Längen. Ein Fahrradnetz das Mülheim mit der Stadt und dem Umland verbindet. * Radschnellweg Leverkusen - Mülheim — Deutz - Porz mit Radweg von der Bruder Klaus Siedlung zum Radschnellweg Clevischer Ring . « Radschnellweg Bergisch Gladbach — Köln Hbf » Radschnellweg Bergisch Gladbacher Str. bis Nippes / Ehrenfeld « Radroute über die Mülheimer Brücke mit je einer Fahrspur auf der Brücke Fahrradstraße Dünnwald - Berliner Straße - Mülheimer Brücke Errichtung einer Fahrradstation am Mülheimer Bahnhof als zentrale Umsteigestation für Pendler mit Rad, der Stadtbahn, S-Bahn und DB Wiener Platz: Bewachte Fahrradgarage, It. Stadt Köln schon genehmigt und budgetiert seit 2016 Die schnelle Umstellung von Autostraßen zu Fahrradstraßen erfolgt durch neue Beschilderung und Markierung auf bestehenden Straßen - umfassende Reparatur beschädigter Radwege - Beseitigung von Schlaglöchern und Wurzelwuchs, Schließung von Fuß- und Radweglücken: breite mit Piktogrammen versehende durchgehende Radwege. 10. Zur Sicherheit aller zu Fuß Gehenden sind unzureichende Bürgersteige zu erneuern und zu verbreitern, fehlende sind zu bauen. Nicht zuletzt geht es um den besonderen Schutz für Kinder, Behinderte und Senioren. 11. Einrichtung einer Busspur auf der B8 und Expressbuslinien in Mülheim 2 12.Neu- und Ausbau von Park & Ride Stationen an Bus-, S-Bahn und Stadtbahn Endstationen des ÖPNV. 13. Bau einer S-Bahn-Station Berliner Straße 14. Durchsetzung des Parkverbots auf Geh- und Radvsegen: Verstöße gegen die StVO sind durch Verhängen von Bußgeldern, bei illegal abgestellten Autos auf Bürgersteigen / Radwegen durch Abschleppen zu ahnden. 15. Anschluß der Bruder Klaus Siedlung mit Radwegen an die Radwege Berliner Straße und am Clevischer Ring 16.mehr Fahrradtrassen, die nicht durch Markierungen von der Siraße getrennt sind, sondern eigenständig verlaufen 3, Barrierefreier Öffentlicher Raum Begründung: Senioren, Behinderte, Familien mit Kleinkindern und Kindenvagen und Radfahrer sollen sich gefahrlos und ohne Hindernisse im öffentlichen Raum bewegen dürfen. Erste Maßnahmen: 1. Der Wiener Platz muss wieder ein ebenerdiger und begrünter Erlebnisraum und „Gute Stube“ für Mülheimer und Besucher werden. In der Zwischenzeit muss die KVB verpflichtet werden, für durchgängig funktionierende Rolltreppen und Fahrstühle zu sorgen. 2. Regelmäßige konsequente Kontrolle und Beseitigung von Stolperfallen auf allen Gehwegen. Radwegen, Plätzen und Überwegen 3. Austausch des Pflasters auf dem Wiener Platz gegen senioren- und behindertengerechten Belag , 4. Wiener Platz: Abbau der rot-weißen Pfähle um die Glasplatten auf dem Boden. da diese It. Architekt Schmitz unnötig sind. 4. Mülheim als Ort des Guten Lebens Begründung: „Städte sind für Menschen da, nicht für Autos. Eine nachhaltige Stadt ist vor allem eine menschenfreundliche Stadt‘, so Jahn Gel. der als einflussreichster Stadtplaner der Weltgilt. j D.h. zusätzliche Maßnahmen neben der Verhinderung des Durchgangsverkehrs: . Reduzierung des Mülls und der Falschparker auf den Gehwegen Reduzierung der Kriminalität im öffentlichen Raum und Gewerbebereich (Drogenhandel, Geldwäsche, Prostitution) Reduzierung von Angsträumen Reduzierung der Ghettoisierung einzelner Straßenzüge Förderung guter Aufenthalts-, Luft- und Klimaqualität im öffentlichen Raum Förderung von Angeboten für Kinder und Senioren Förderung von gepflegtem öffentlichen Grün Reduzierung von überbelegten, ungepflegten Immobilien, teilweise mit größerem Sanierungsbedarf Förderung des nachbarschaftlichen Friedens 3 « Enweiterung der Integrationsmaßnahmen für Neuzugezogene Erste Maßnahmen: 1. Erhalt der Klinik Holweide 2. Wiedereinrichtung der Notarztpraxis Genovevastr. 3. Dellbrück: Marktplatz teeren, da die Mittel seit 7 Jahren freigegeben sind 4. adäquate Präsenz von qualifiziertem, angemessen entlohntem Ordnungspersonals (Ordnungsamt/Polizei) und dem Notdienst der AWB insbesondere am Wiener Platz. Bahnhofgegend, Stadtgarten. Mülheim Süd bis einschließlich Mülheim Nord, Berliner Straße/Seitenstraßen an 7 Tagen pro Woche je 24 Stunden - Darüber hinaus die Garantie einer jederzeit telefonischen Erreichbarkeit des Ordnungspersonals. verbunden mit der Garantie eines zeitnahen Erscheinens am Einsatzort 5. Konsequentes Einschreiten bei allen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparker, nicht genehmigte Leuchtreklame, Geschäftsauslage auf dem Gehweg. Wildmüll. Wildpinkeln, ...) durch Bußgeldbescheide/Abschleppen 6. Einstellung eines Stadtraumkoordinators für den Wiener Platz mit ausreichendem Budget (1,5 Millionen, siehe Ebertplatz: Einbindung der Universität, Hochschulen...) 7. Keine personelle Umstrukturierung der Polizei zu Lasten Mülheims (KSTA vom 10.07.2019) 8. Stadtteilkümmerer (siehe Projekt Lindenthal) 9. Ausweitung des Projekts "Hallo Nachbar Dankeschön" auf ganz Mülheim 10. Reduzierung bestehender Wettbüros, Spielhallen und Shisha Bar, konsequente Verhinderung von Neuzulassungen mit allen juristischen Mitteln: Auflösung des „Bermudadreiecks“ Frankfurter Str./Ecke Lasallestr./Ecke Elisabeth-Breuer-Str. (Schulen / Spielhallen / Wettbüros / Pfandleihhaus / Goldankäufe / Shishabar / Metadonausgabe / Flüchtlingsunterkunft) 11.Intensive Hilfen für die vielen Obdachlosen. Bettler, Drogenabhängigen auf den 0.g Straßen und Plätzen, Unterführungen, Seitenstraßen, Parks 12.Maßnahmen gegen beginnende Ghettobildung im Sozialraum Mülheim, z.B. Schützenhofstr., Wallstraße/Ecke Buchheimer Str. und Adamstr./Ecke Buchheimer Str. 13.Rotation der Methadon-Ausgabe in regelmäßigem Turnus in andere Stadtteile als Köln-Mülheim 14.Schattenspendende Bäume auf allen Spielplätzen 15.Mehr Seniorentreffpunkte, besonders am Mülheimer Bahnhof 16. Verstärkte Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete, wie z.B. Anlernen der Müllvermeidung und Mülltrennung, Vermittlung der Vorstellung von Sonntags-, Feiertags-, Mittags- und Nachtruhe... 17.vor Kitas und Schulen autofreie Zonen 18. großzügige und sichere Aufstellflächen an ÖPNV-Stellen 19. öffentliche und gepflegte Toiletten 20.Neue Grillordnung im Stadtgarten, z.B. Anlage eines Grillplatzes entfernt von Wohnstraßen 5. Schaffung/Erhaltung von bezahlbarem lebenswerten Wohnraum Begründung: .» Mangel an bezahlbarem Y/ohnraum und Sozialwohnungen. Da über 50% der Kölner einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, reicht trotz erhöhter Bautätigkeit in diesem Segment die Anzahl der preisgebundenen Wohnungen nicht aus. Jährlich fallen mehr Wohnungen aus der meist nur 15-jährigen sozialen Bindung heraus als neu errichtet werden. Das geschieht bei steigendem Zuzug nach Mülheim und bei sinkender Verfügbarkeit von Bauland überhaupt und insbesondere von preisgünstigem Bauland. " Gegenwirken der Vernichtung vorhandenen Wohnraums * Mangelnde Fürsorge für leerstehenden, überbelegten und falsch genutzten und wegen Baumängeln gesundheitsgefährdenden Wohnraum « Entgegenwirken von stadtteil-, sozialraum- und klimaschädigenden verdichtenden Hochbauten « _ Vergrößerungen und Erhaltung von Frischlufischneisen zur Verringerung von städtischen Wärmeinseleffekt um innerstädtische Temperaturerhöhungen zu vermeiden Erste Maßnahmen: 1, 2. 3. Il: Erhaltung der Siedlung Egonstr. in Stammheim Haus Bergisch Gladbacher Str. 1006: Freigabe der Wohnungen im 1. und 2. OG und schrittweise Sanierung des Gebäudes Bau von ausreichend sozial gefördertem Wohnraum auch für Obdachlose und Geflüchtete in einem gesunden und stabilen sozialen Umfeld durch die Stadt selbst und nicht durch von der Stadt geförderte private Unternehmer. Nur so könnten die sozialen Mieten solange bestehen. wie die Stadt sie braucht. Zu welchen Problemen die unkontrollierte Einschaltung privater Unternehmer führt, ist an den Beispielen Esen und Füngeling ersichtlich. Gerechte Verteilung.von Bedürftigen und Problemgruppen entsprechend der Leistungsfähigkeit und der Stabilität des Umfeldes und des jeweiligen Stadtteils . Stärkung der Baugenossenschaften und Baugruppen durch zur Verfügung gestellte preiswerte städtische Baugrundstücke für neue Sozialwohnungen und günstige Mietwohnungen (unter 10 €/qm) . Keine weitere Verdichtung im Innenblockbereich, im Grün- und Erholungsbereich und in den Belüftungszonen Keine Vernichtung von Wohnraum. insbesondere Erhalt der Siedlung Egonstr. Konsequentes Einschreiten gegen Verwahrlosung, Überbelegung und Leerstand von VVohnraum, ebenso wie Zweckentfremdung von Wohnraum. z.B. durch Airbnb 1 Vollzeit-Sozialarbeiter und 1 Hausmeister für maximal 70 Personen/1 Haus .Kluge Durchmischung der Bewohner eines sozial geförderten Wohnbaus, dazu gehören in Regelmäßigkeit verteilt deutsch und englisch sprechende oder vielsprachige Studenten, und gut deutsch und englisch sprechende alte und junge Mieter, mit und ohne Behinderung Milieuschutzsatzung ke} 12. Verlängerung der aktuell bis 2020 geltenden Mietpreisbremse um weitere 5 Jahre und Abschaffung der vielen Ausnahmeregelungen als mietrechtliche Forderung an die Bundesregierung und Bundestag Insbesondere bitten wir um unverzügliche Umsetzung: « Erhaltung der Siedlung Egonstr. in Stammheim (8.1.) « Erhalt der Klinik Holweide (4.1.) * Wiedereinrichtung der Notarztpraxis Genovevastr. (4.2.) « _Dellbrück: Marktplatz teeren, da die Mittel seit 7 Jahren freigegeben sind (4.3.) « Wiener Platz: Abbau der rot-weißen Pfähle um die Glasplatten auf dem Boden, da diese It. Architekt Schmitz unnötig sind. (3.4.) » Wiener Platz: Bewachte Fahrradgarage. It. Stadt Köln schon genehmigt und budgetiert seit 2016 (2.8.) » Einstellung eines Stadtraumkoordinators für den Wiener Platz mit ausreichendem Budget (1,5 Millionen, siehe Ebertplatz: Einbindung der Universität, Hochschulen....) (4.6.) * Durchgangsverkehr raus aus Mülheim (1.1. - 1.5.) * Keine personelle Umstrukturierung der Polizei zu Lasten Mülheims, KSTA vom 10.07.2019 (4.7.) * Haus Bergisch Gladbacher Str. 1006: Freigabe der Wohnungen im 1. und 2. OG und schrittweise Sanierung des Gebäudes (5.2.) Sofern die Bezirksvertretung keine Beschlüsse fassen kann, möge die Bezirksvertretung beschließen: „Die Bezirksvertretung fordert den Rat der Stadt Köln auf, entsprechende Beschlüsse zu fassen.“ . Darüber hinaus erbitten wir in der Geschäftsführung der Bezirksvertretung ein Rederecht für die „Initiative für ein lebenswertes Mülheim“. Karin Lorra-Giese Im Namen der Initiative für ein lebenswertes Mülheim "UONSJLEISO UEP Jon LUNe4NZ wı pay Susssauaß IJQJ6 Jop pun „uybrl OP < vayemssayy pw vapunyg 2jje uaße) judy wi "Bej Betuuog uIe sjlamel ypeuep pun sonep Iaqom '5L02 I.dy "ZZ sıq 'S, Won USJEM MYN ul LELENSISO lg Wadsaßb uone}sssayy Jap ve yasıp Indsıye ap LEHSHSJSO Jap uuısag Ju Spınm Buy USyasIÄalg WAP INY "ge Ibenog „uydrl 09 < uayamıaywussße] wu obe] Jop Iyezuy ayoıLyel aßısseinz aıp ayuwusaıyer wı „wyBn gr IS! 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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324/3 Vorlagen-Nummer 4195/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO - AZ 187/19 B - 57 Maßnahmen für Mülheim, Anregung der "Initiative für ein lebenswertes Mülheim" vom 07.08.2019 Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin bzw. der „Initiative für ein lebenswertes Mülh eim“ für ihre Eingabe nach § 24 GO. Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die geforderten Maßnahmen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die bereits ausgeführten Maßnahmen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne eines lebenswerten Mülheims fortzuführen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 2 Begründung: Der städtische Ordnungsdienst sorgt für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung und die Einhaltung des Kölner Stadtrechts. Zur Wahrung und Sicherstellung eines positiven Erscheinungsbildes und zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Menschen in Köln ist der Ordnungsdienst an allen Tagen der Woche im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Dabei ist der Ordnungsdienst bezirklich strukturiert. Die Dienstgruppe 9 ist für den Stadtbezirk Mü l- heim zuständig. Hervorzuheben sei an dieser Stelle die enge Zusammenarbeit zwischen der Dienstgruppenleitung und der Leitung des Bürgeramtes Mülheim. Im Rahmen ihrer Steuerfunktion ist die Dienstgruppenlei- tung ständiger und verbindlicher Ansprechpartner für die Bürgeramtsleitung. So finden u.a. regelmä- ßige Rücksprachen statt, in denen fachliche und örtliche Schwerpunkte für die tägliche Arbeit im Be- zirk besprochen und festgelegt werden. Zudem besteht für die Bürgeramtsleitung eine telefonische Erreichbarkeit, über welche im Bedarfsfall sofort Kräfte angefordert werden können. Die Arbeit wird von allen Seiten als zielführend und konstruktiv bewertet. Problemlagen können schneller und effizi- enter als zuvor abgearbeitet werden. Zusätzlich wurde für 2019 erstmals eine zielgerichtete Vereinba- rung über die Zusammenarbeit unter Berücksichtigung von bezirklichen Besonderheiten geschlossen. Diese Maßnahmen wurden sukzessive abgearbeitet. Durch die gemeinsame Zielvereinbarung erhält die Zusammenarbeit eine nachhaltige und fokussierte Verbindlichkeit. Zu den in der Eingabe genannten ordnungsrechtlichen Themen im Einzelnen: Präsenzzeiten des Ordnungsdienstes Die Einsatzzeiten des Ordnungsdienstes der Stadt Köln richten sich nach den bisher prognostizierten Zeiten, in denen in der Hauptsache Ordnungsstörungen anfallen und Präsenz zu zeigen ist. Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 01:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 02:00 Uhr Samstag bzw. an Tagen vor Feiertagen 10:00 Uhr bis 02:00 Uhr Sonntag 10:00 Uhr bis 01:00 Uhr Innerhalb dieser Einsatzzeiten werden zwei Schichten mit entsprechenden Personalstärken nach den Erfahrungen über Häufigkeiten von Einsatzgeschehen, saisonalen Aspekten, Jahreszeiten, Wochen- endzeiten mit vielen Veranstaltungen und Anlässen mit erhöhtem Risikomanagement besetzt. Dar- über hinaus sind Ordnungsdienstkräfte zu abweichenden Randzeiten im Einsatz, um besondere ord- nungsrechtliche Problemlagen zu bearbeiten. Der Ordnungsdienst ist grundsätzlich über das Servicetelefon mit der Rufnummer 0221/221-32000 zu erreichen. Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr Samstag 09:00 Uhr bis 01:00 Uhr Sonntag 09:30 Uhr bis 24:00 Uhr Feiertag 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr Konsequentes Einschreiten des Ordnungsdienstes Die Dienstgruppe Mülheim ist täglich im gesamten Bezirk Mülheim im Einsatz. Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird der Bereich Wiener Platz, abhängig von der Personalk a- pazität, mehrmals täglich im Tag- sowie Spätdienst fußläufig bestreift. Je nach Möglichkeit geschieht dies zum Teil auch außerhalb der regulären Dienstzeit im Rahmen von Sonderdiensten. Die tägliche Präsenz des Ordnungsdienstes, aber auch die der Polizei, von Streetworkern etc. hat zu einer spür- baren Verbesserung der Situation am Wiener Platz geführt. Weitere Bereiche, die durch die Außendienstkräfte des Ordnungsdienstes abhängig von der Auftrags- lage bestreift werden, sind der Stadtgarten sowie Mülheim Süd bis Mülheim Nord. Der Bereich Bahn- 3 hof Mülheim ist dabei erfahrungsgemäß eher unauffällig. Bei den täglichen Präsenzstreifen in Mülheim werden Ordnungswidrigkeiten konsequent geahndet. Folgeverstöße sind dabei kaum zu verzeichnen. Die Fallzahlen der Ordnungswidrigkeiten sind dabei saisonal stark schwankend. So sind zum Beispiel in den Sommermonaten weitaus mehr Verstöße in Naturschutzgebieten im Stadtbezirk Mülheim als im Herbst/ Winter zu verzeichnen. Im direkten Bereich Wiener Platz/ Frankfurter Straße etc. ist die Falldichte im Hinblick auf die starke Frequentierung höher als vergleichsweise auf der Dellbrücker Hauptstraße. In 2019 wurden bisher 1530 Maßnahmen allein aufgrund von schriftlichen Eingaben durchgeführt und die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten geahndet. Hinzu kommen festgestellte Verstöße in Folge von Meldungen über das Servicetelefon und eigene Feststellungen im Rahmen von Präsenzstreifen. Grillen im Stadtgarten Zur Förderung von gepflegten öffentlichen Grünanlagen enthält die Kölner Stadtordnung eine Vielzahl von Vorgaben und Regelungen zum Thema Grillen, die dazu beitragen, die Umwelt zu schützen und die Belästigungen, z.B. für Anwohnende zu minimieren bzw. auszuschließen. Beschwerden bezüglich störender Gerüche oder das Grillen im Nahbereich von Bäumen, erreichen den Ordnungsdienst häu- fig. Bei Feststellung dieser Verstöße schreitet der Ordnungsdienst konsequent ein. Der Bau von festen Grillplätzen im Mülheimer Stadtgarten ist nicht zielführend. Zum einen werden diese kaum nachgefragt, da das Aufstellen mobiler Grills gestattet ist. Zum anderen ist der Pfleg e- aufwand solcher Anlagen zu hoch. Zudem ist der Stadtgarten insbesondere im Sommer so stark fre- quentiert, dass das Durchsetzen eines einzigen Grillplatzes nicht realisierbar erscheint. Wilder Müll – Reinigung und Integration Laut gültiger Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln erfolgt die Straßenreinigung des Wiener Plat- zes zwölfmal wöchentlich durch die AWB GmbH (fünfmal wöchentlich in der Früh - und Spätschicht sowie samstags und sonntags nur in der Frühschicht). Zur Reinigungsdurchführung setzt die AWB GmbH eine maschinell unterstützte Kolonne ein. Zusätzlich wird der Wiener Platz dreimal wöchentlich nass gereinigt. Diese Nassreinigung stellt einen erheblichen Mehraufwand dar, da diese Leistung zusätzlich zur regulären satzungsgemäßen Reinigung mittels Besenein satz und Kehrmaschine e r- folgt. Des Weiteren sind während der Nassreinigung Absperrmaßnahmen notwendig, damit die Reini- gungsaktionen keine Gefahr für die vorbeikommenden Passanten darstellen. Auf Grund der hohen Frequentierung jeglicher Couleurs steht der Wiener Platz sehr im Fokus der Öffentlichkeit und stellt für die AWB GmbH bezüglich der Reinigung täglich eine große Herausforde- rung dar. Oftmals ist festzustellen, dass Reinigungsleistungen kurze Zeit nach der Durchführung i n- folge neuer Verunreinigungen nicht mehr erkennbar sind. Das Amt für Integration und Vielfalt stellt darüber hinaus eine umfangreiche Broschüre zum Thema „Wohnen“ bereit, zu finden unter: https://www.ki-koeln.de/downloads/wegweiser-wohnen-in-koeln/. Diese enthält auch Informationen zur Abfallentsorgung und wird in der Regel an Geflüchtete ausg e- händigt, die aus Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln in privaten Wohnraum umziehen. Z u- sätzlich stellen die Abfallwirtschaftsbetriebe auf ihrer Internetseite sog. Handzettel zur Verfügung, auf denen der Umgang mit verschiedenen Abfallsorten erklärt ist. Diese Infoblätter sind in viele Sprachen übersetzt und stehen zum Download bereit. Personelle Umstrukturierung der Polizei Das Polizeipräsidium Köln unterliegt als Behörde des Landes NRW nicht der Zuständigkeit der Gre- mien bzw. der Verwaltung der Stadt Köln. Ein Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim bezüglich der Organisationsstruktur der Polizei könnte somit lediglich appellativen Charakter haben. Auf Nachfrage der Verwaltung erläutert die Polizei Köln allerdings, dass sie derzeit eine Organisat i- onsveränderung plant, die auch die für den Stadtbezirk Mülheim zuständige Polizeiinspektion 5 b e- trifft. Ein wesentliches Ziel der Organisationsanpassung ist die Stärkung des Wach - und Wechsel- dienstes in den Polizeiinspektionen und damit die Gewährleistung der sichtbaren Präsenz in den Stadtgebieten. Darüber hinaus bleiben die Bezirksbeamten in ihrer wichtigen Funktion als Ansprech- partner in den Bezirken in unveränderter Anzahl erhalten. Einsatztrupps und Schwerpunktdienste 4 werden auch für die rechtrheinischen Zuständigkeitsbereiche des Polizeipräsidiums Köln zu personell stärkeren und damit flexibleren Einheiten zusammengeführt. Ein entsprechender Antrag auf Organi- sationsänderung liegt dem Ministerium des Innern vor. Eine Entscheidung steht noch aus. Anlage Eingabe der „Initiative für ein lebenswertes Mülheim“ vom 07.08.2019
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4195/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.01.2020
- Erstellt
- 02.12.2019 12:09