0254/2021
Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion betr.: "Kosten für das ungenutzte Kölner Impfzentrum" (AN/0170/2021)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37/370/2 Vorlagen-Nummer 01.02.2021 0254/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 01.02.2021 Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion betr.: "Kosten für das ungenutzte Kölner Impfzentrum" (AN/0170/2021) Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellte zur Sitzung des Finanzausschusses am 01.02.2021 folgende Anfrage: „Das Impfzentrum der Stadt Köln auf dem Gelände der Messehalle 4 musste nach dem Leitbild des Bundesgesundheitsministeriums mit erheblichen Arbeitsaufwand und großem Zeitdruck errichtet wer- den. Doch seit der Eröffnung am 16 Dezember 2020 wird das Impfzentrum nicht genutzt, da die Bun- desregierung für das Betreiben des von ihr geforderten Impfzentrums deutlich zu wenig Impfdosen bestellt hat. Angedacht ist nun das Impfzentrum für die recht „überschaubare“ Gruppe der über Acht- zigjährigen ab dem 1. Februar zu öffnen. Die FDP-Fraktion kritisiert zum Einen die mangelhafte Kommunikation zwischen Bund und Ländern, wonach die Länder die Einrichtung von Impfzentren schnellstmöglich beschließen sollten, die Landesregierung von NRW jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht über den wochen- bis monatelangen Mangel an Impfstoff in Kenntnis gesetzt wurde. Zudem befürchtet die FDP durch dieses Impfdesaster enorme Folgekosten für die Stadt Köln, ohne, dass das Potenzial solch eines großen Impfzentrums zeitnah abgerufen wurde. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. In welcher Höhe belaufen sich die Errichtungskosten für das besagte Impfzentrum? 2. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten für das Impfzentrum? 3. Wie hoch sind die laufenden Personalkosten sowie des Sicherheitsdienstes für das Impfzentrum? 4. Inwiefern werden die oben angefragten Kosten vom Bund und / oder vom Land NRW bezahlt? 5. Sollten Bund oder Land nicht bereit sein die Kosten zu übernehmen, welcher Handlungsspielraum besteht für die Stadt Köln, um die Übernahme der entstandenen Kosten, wenigstens für die Zeit der erzwungenen Stilllegung durch fehlenden Impfstoff, einzufordern?“ Antwort der Verwaltung Mit Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 vom 04.12.2020 hat das Land Nord- rhein-Westfalen entschieden, dass in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt zunächst ein Impfzent- rum errichtet werden soll und ergänzend mobil aufsuchende Impfteams vorzusehen sind. Zum dama- ligen Zeitpunkt war davon auszugehen, dass erste Lieferungen von Impfstoffen an das Land voraus- sichtlich im Dezember 2020 erfolgen werden. Die Betriebsbereitschaft des Impfzentrums war mit Ab- lauf des 14.12.2020 herzustellen und das betriebsbereite Impfzentrum bis zur Lieferung erster Impf- stoffdosen im „stand by“ vorzuhalten. Die Kostentragung für die Impfzentren ist in dem o.g. Erlass wie folgt geregelt: Die Kosten für die Er- richtung und den Betrieb des Impfzentrums werden hälftig durch den Bund und das Land Nordrhein- 2 Westfalen getragen. Dies gilt nicht für die originären Personalkosten der Kommunen bzw. die Bereit- stellung kommunaler Liegenschaften. Die Verwaltung ist in intensivem Austausch mit dem Land NW, um die Refinanzierung der Mietauf- wendungen für das Impfzentrum in der KoelnMesse zu realisieren. Erstattungsfähig sind die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb des Impfzentrums ent- stehenden notwendigen Kosten. Mietkosten für Immobilien sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Wird eine Beauftragung Dritter erforderlich, so trägt das Land auch die daraus entstehenden notwendigen Kosten. Für Ausgaben, die auf Grundlage die- ser Weisung getätigt werden, gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Ab- rechnung erfolgt gegenüber dem Land. Ein Ausgleich der Kosten zwischen Bund und Land erfolgt im Innenverhältnis. Auf dieser Grundlage wurde im Zeitraum vom 11.12.2020 bis 14.12.2020 das Impfzentrum der Stadt Köln in der Halle 4 der Koelnmesse errichtet. Für die Errichtung sind einmalige Kosten i.H.v. 544.010,40 € angefallen. Der Betrieb des Impfzentrums ist für den Zeitraum vom 15.12.2020 bis 31.07.2021 vorgesehen. Für den Zeitraum vom 15.12.2020 bis 31.12.2020 sind Mietkosten inkl. Nebenkosten (Energie, Tele- fon/Internet, etc.) i.H.v. 827.001,75 € angefallen. Ab dem 01.01.2021 ist mit monatlichen Kosten von ca. 1.380.000 € Miete zzgl. ca. 120.000 € Nebenkosten zu rechnen. Personalkosten sind bislang nicht angefallen. Mit Inbetriebnahme des Impfzentrums ist bei einer vor- gesehenen Öffnung von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Nutzung aller 20 Impfstraßen mit monatlichen Kosten von ca. 1.430.000 € zu rechnen. Dieser Betrag reduziert sich entsprechend bei geringeren Öffnungszeiten oder nicht vollständiger Nutzung aller Impfstraßen aufgrund geringerer Impfstoffkapa- zitäten. Gemäß Erlass des MAGS NRW vom 04.12.2020 werden die Kosten für die Errichtung und den Be- trieb des Impfzentrums grundsätzlich durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen getragen. Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte, dass dies nicht auch für den Zeitraum der Vorhaltung im „stand by“ gilt. Gez. Blome i.V. für Dez. I
FDP Anfrage nach § 4
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www.FDP-Koeln.de An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden Des Finanzausschusses Herrn Dr. Gerrit Krupp Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.01.2021 AN/0170/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 01.02.2021 Kosten für das ungenutzte Kölner Impfzentrum Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Finanzausschusses am 1. Februar 2021 zu setzen. Das Impfzentrum der Stadt Köln auf dem Gelände der Messehalle 4 musste nach dem Leit- bild des Bundesgesundheitsministeriums mit erheblichen Arbeitsaufwand und großem Zeit- druck errichtet werden. Doch seit der Eröffnung am 16 Dezember 2020 wird das Impfzent- rum nicht genutzt, da die Bundesregierung für das Betreiben des von ihr geforderten Impf- zentrums deutlich zu wenig Impfdosen bestellt hat. Angedacht ist nun das Impfzentrum für die recht „überschaubare“ Gruppe der über Achtzigjährigen ab dem 1. Februar zu öffnen. Die FDP-Fraktion kritisiert zum Einen die mangelhafte Kommunikation zwischen Bund und Län- dern, wonach die Länder die Einrichtung von Impfzentren schnellstmöglich beschließen soll- ten, die Landesregierung von NRW jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht über den wochen- bis monatelangen Mangel an Impfstoff in Kenntnis gesetzt wurde. Zudem befürchtet die FDP durch dieses Impfdesaster enorme Folgekosten für die Stadt Köln, ohne, dass das Potenzial solch eines großen Impfzentrums zeitnah abgerufen wurde. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. In welcher Höhe belaufen sich die Errichtungskosten für das besagte Impfzentrum? 2. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten für das Impfzentrum? 3. Wie hoch sind die laufenden Personalkoten sowie des Sicherheitsdienstes für das Impf- zentrum? 4. Inwiefern werden die oben angefragten Kosten vom Bund und / oder vom Land NRW be- zahlt? 5. Sollten Bund oder Land nicht bereit sein die Kosten zu übernehmen, welcher Handlungs- spielraum besteht für die Stadt Köln, um die Übernahme der entstandenen Kosten, wenigs- tens für die Zeit der erzwungenen Stilllegung durch fehlenden Impfstoff, einzufordern? FDP -Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0254/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.02.2021
- Erstellt
- 25.01.2021 09:34