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0371/2017

Anfrage der Fraktion Freie Demokraten Eingang 12.01.2017 für die Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 20.02.2017, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3006 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 0371/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 
 
Anfrage der Fraktion Freie Demokraten AN/0014/2017, Eingang 12.01.2017, für die nächste 
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen Ausübung der Jagd auf den Grünflächen des 
Sürther Feldes 
Die FDP Fraktion in der BV Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
In den Morgenstunden des 16.12.2016 erschossen zwei Jäger auf den Grünflächen des Sürther Fel-
des einen Hasen. Nachdem besorgte Bürger diesen Umstand bei der Polizeiwache in 
Rodenkirchen meldeten, wurde ihnen mitgeteilt, dass diese Jagd angemeldet und genehmigt 
worden sei. Weiterhin wurde Ihnen mitgeteilt, dass der unbebaute Teil des Sürther Feldes als 
Jagdgebiet ausgewiesen sei. 
 
Die Grünflächen des Sürther Feldes werden von Schul-/Fahrradwegen an zwei Seiten begrenzt, 
an der anderen Seite von der Bezirkssportanlage und der Gesamtschule Rodenkirchen. 
Hunde und ihre Halter spazieren regelmäßig auf den Wegen durch die Grünflächen des Sürther Fel-
des. Hierzu stellt die FDP Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung. 
 
1. Inwieweit ist es zutreffend, dass die Grünflächen des Sürther Feldes als Jagdgebiet ausge-
wiesen sind? 
2. Für den Fall, dass die Durchführung der Jagd am 16.12.2016 rechtmäßig durchgeführt wurde, 
wird angefragt, inwieweit die Verwaltung die Ausübung der Jagd mittels Schusswaffen mit den 
Interessen der sich auf den Wegen in den Grünflächen des Sürther Feldes bewegenden 
Schülern, Spaziergängern, Radfahrer und Hunden in Einklang zu bringen gedenkt? 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1.: 
 
Die Grünflächen des Sürther Feldes liegen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Weißer Bogen, der an 
zwei Jagdausübungsberechtigte verpachtet ist. Bereits bestehende Wohnbauflächen sowie die dazu-
gehörigen Hausgärten sind kraft Gesetz befriedet, so dass dort nicht gejagt werden darf. 
zu 2.: 
Eine Hasenjagd am 16.12.2016 ist jagdrechtlich nicht zu beanstanden, da die Jagdzeit von Feldhasen 
erst am 31. Dezember endet. 
Über den Einsatz der Schusswaffe entscheidet der Jagdausübungsberechtigte unter Beachtung der 
Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) eigenverantwortlich. So darf ein Schuss erst abgegeben

2 
 
werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird. Eine Gefährdung ist 
z. B. dann gegeben, wenn Personen durch Geschosse oder Geschossteile verletzt werden können, 
die an Steinen, gefrorenem Boden, Ästen, Wasserflächen oder am Wildkörper abprallen bzw. beim 
Durchschlagen des Wildkörpers abgelenkt werden oder beim Schießen mit Einzelgeschossen kein 
ausreichender Kugelfang vorhanden ist. 
Es ist hier demnach keine Interessenabwägung, sondern eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, 
die alleine der Jagdausübungsberechtigte in der jeweiligen Situation vornehmen und die nicht durch 
eine Behörde ersetzt werden kann.

Beratungsverlauf (1)

20.02.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0371/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27