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AN/0827/2026

Anfrage zum Umgang mit trans* Personen in und durch die Verwaltung der Stadt Köln

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 22.05.2026

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik, Sitzung am 10.09.2026, TOP 2.5

Anfrage zum Umgang mit trans* Personen in und durch die Verwaltung der Stadt Köln

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Anfrage zum Umgang mit trans* Personen in und durch die Verwaltung der Stadt Köln

2946 Zeichen

[ku:] - queere Entfaltung e.V.  Bayenstraße 11 50678 Köln 
An Oberbürgermeister Torsten Burmester  Vorsitzender der StadtAG Queerpolitik Stadt Köln, Geschäftsstelle der Stadt AG Queerpolitik Amt für Integration und Vielfalt  Köln, 21.05.2026  Anfrage zum Umgang mit trans* Personen in und durch die Verwaltung der Stadt Köln   Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  Der [ku:] – queere Entfaltung e.V. bittet darum, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der StadtAG Queerpolitik zu setzen.  Die Ergebnisse der Sonderauswertung aus Köln der Lebenlagenstudie queerer Menschen in NRW 0221/2026 zeichnen ein eindeutiges Bild: Die Chancengleichheit für queere Menschen bei Ämtern und Behörden ist sehr gering. Weniger als die Hälfte aller queeren Teilnehmenden sieht, dass ihre Lebenssituation bei Behörden und Ämtern berücksichtigt wird.  Insbesondere bei nicht-binären trans* Personen liegt der Anteil an Personen, die äußern, dass ihre Lebenssituation nicht berücksichtigt wird bei fast 90%.   Im Zuge dessen, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:  1. Ist in allen Formularen und Vorlagen, welche die Verwaltung der Stadt Köln bereit stellt, sichergestellt, dass Personen ihr Geschlecht oder ihre Anrede gemäß den personenstandsrechtlichen Optionen (männlich, weiblich, divers oder keine Angabe) auswählen können? Falls dies nicht der Fall ist, bis wann wird dies umgesetzt? 2. Wie stellt die Stadt sicher, dass bei Ansprache von Personen aus der Stadtgesellschaft in der Verwaltung diese nicht aktiv misgendert1 werden durch Falschzuweisung eines vermuteten Geschlechts? 3. Wie stellt die Stadt Köln sicher, dass ihre Gesundheitsangebote alle Personen ansprechen, für die es Relevanz hat, und nicht exkludierend gegenüber trans* und/oder inter* Personen sind?  4. Kann die Stadt, wenn die rechtlich vorgegebene Anzahl an Toiletten für Männer und Frauen in ihren Gebäuden erreicht ist, weitere Toiletten als all gender Toiletten umwidmen? Dies wäre bspw. kostengünstig durch die simple Änderung der Klobeschilderungen möglich.  5. Die Stadt Köln hat ein Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern.  Ist perspektivisch eine Erweiterung des Verständnisses von Gleichstellung in dem Sinne angedacht, dass alle Personen, die auf Grund ihres Geschlechtes diskriminiert werden, mitgedacht werden, spezifisch bezogen auf Belange von Mitarbeitenden und Stadtgesellschaft sowie Angebote wie explizit das Förderprogramm für Frauen?  Es wird darum gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senior*innen, des Gleichstellungsausschusses und des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales weiterzuleiten.  Vielen dank und freundliche Grüße, hørmie Hermeling  1 (bspw. wenn eine Person fälschlicherweise als Herr oder Frau angesprochen wird, wenn dies nicht der Fall ist, weil die Person nicht-binär ist)

Beratungsverlauf (1)

10.09.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 2.5 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bayenstraße 11

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Details

Aktenzeichen
AN/0827/2026
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
22.05.2026
Erstellt
22.05.2026 08:33