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4473/2020

Brandschutznachrüstung - Einbau von trockenen Löschwasserleitungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 10.2

Anlage 3 Entwurfsplan Haltestelle Neusser Str. - Gürtel

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Ansehen

Anlage 6 - Auszug FA 07.09.2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 2 Entwurfsplan Haltestelle Geldernstr. - Parkgürtel

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2023

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Ansehen

Anlage 5 - Auszug BV Nippes 03.09.2020

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Ansehen

Anlage 1 Entwurfsplan Haltestelle Florastraße

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Ansehen

Anlage 3 Entwurfsplan Haltestelle Neusser Str. - Gürtel

2926 Zeichen

TreppeOK 46,20 müNNA
431 Radweg7849/550.500.502.003.902.00Standort mit Anordnung von:- Feuerlöscheinspeisestelle
Baugrube UK=-1,15m UK Gelände
TGA_FL_Trockenleitung VerteilungKabelwegUmschalteinrichtungSteigepunkt nach oben gehend ELTWandverteilerBlitzleuchte
Beschilderung nachDIN4066 148x420mm(hxb)-Feuerwehrwesen nach DIN14925-SCHEdelstahlscharniere
Beispiel - Armatur
Schieberiegel doppeltoben und unten
Schieberiegel doppeltoben und unten
Fundament
KSB KSBKSBOK Gelände
BaugrubeUK= -1,15m UK Gelände
neuer Löschwasser-einspeiseschrankEinzelfundament 1,52m x 1,02m x 1,10 mC35/45, XC4, XD2, XF2OK = OK Gelände; UK = 110cm UK GeländeVor dem Betonieren die Rohre derLöschwasserleitungen verlegen/einbauen !!!
Kernbohrung3 X DN 2001 X DN 150 
Außenkante BestandswandMaß vonAußenkanteBestandswand
OK Gelände
Baugrube als BoxverbauUK= OK Bestandsdecke
1. Verfüllphase2. Verfüllphase
Blitzleuchte
Neusser StraßeStraßenebene
Planverfasser/in :
Haltestelle Neusser Str./GürtelDarstellung FIZ-Schrank- und Lageplan
gepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr. IndexZeichnungsnummerPhase StatusPlantypInhalt
N
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:
DatumNameArt der Abstimmung   /   Dienststelle
Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen
EFLGR GrundrissLöWa0076F-
Planstufe:
Planskizze:
Prüfingenieur / Prüfingenieurin:
123456 7 891110
Änderung Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung
Bauwerk:
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
ENTWURFSPLANUNG
-----
M. 1:501050x5502126
20.05.20StübbeckeSchulzStübbecke5FNHU&RQVXOW,QJHQLHXU%URIU(OHNWUR%HOHXFKWXQJVX(QHUJLHWHFKQLNMöhnestraße 5559755 Arnsberg20.05.2020.05.20
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeDatum / Unterschrift
Datum / UnterschriftEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeDatum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Stadt KölnStadt KölnAmt 690-12Stadt KölnAmt 66
Stadt KölnAmt 61
KVB AGAmt 37 XXX XXHr. Gerhard  19.11.2019Fr. Michels  05.03.2020Fr. Krüger  07.04.2020
Hr. Baumer  30.01.2020
Hr. Schwark  20.03.2020
Hr. Ugurlu 08.05.2020Stadt KölnAmt 693Hr. Grimsehl  17.02.2020X
Datum / UnterschriftDatum / Unterschriftfreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 692/11
Datum / Unterschrift
Rode / 22.06.2020Melchert / 19.06.2020Kleemann / 12.06.2020Schmitz / 08.06.2020Schorn / 05.06.2020X X X

Anlage 6 - Auszug FA 07.09.2020

1218 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 08.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 07.09.2020  
öffentlich 
10.48 Brandschutznachrüstung - Einbau von trockenen Löschwasserleitun-
gen in den unterirdischen Stadtbahnhaltestellen Florastraße, Neusser 
Straße und Geldern Straße/Parkgürtel 
4473/2020 
 
 
Geänderter Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Nippes:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem nachträglichen Einbau von trockenen 
Löschwasserleitungen und der baulichen Umsetzung der nach BOStrab § 24 Abs. 5 
geforderten Ersatzeinspeisungen innerhalb der Stadtbahnhaltestellen Florastraße, 
Neusser Straße/ Gürtel und Geldern Straße/ Parkgürtel mit städtischen Gesamtkos-
ten in Höhe von 1.434.433,57 Euro brutto. 
 
An der Haltestelle Florastraße ist die Löschwassereinspeisung so zu gestalten, dass 
es zu keiner Sichtbehinderung kommt, ggf. ist sie auf der gegenüberliegenden Stra-
ßenseite anzubringen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

12565 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/690/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4473/2020 
Freigabedatum 
 14.08.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Brandschutznachrüstung - Einbau von trockenen Löschwasserleitungen in den unterirdischen 
Stadtbahnhaltestellen Florastraße, Neusser Straße und Geldern Straße/Parkgürtel 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem nachträglichen Einbau von trockenen Löschwasserleitun-
gen und der baulichen Umsetzung der nach BOStrab § 24 Abs. 5 geforderten Ersatzeinspeisungen 
innerhalb der Stadtbahnhaltestellen Florastraße, Neusser Straße/ Gürtel und Geldern Straße/ 
Parkgürtel mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von 1.434.433,57 Euro brutto. 
 
Verkehrsausschuss 01.09.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.434.433,57 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Förderung 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   48.216,25 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:      
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Am 14.02.2017 hat der Rat (Vorlagennummer 2893/2016) den Änderungsbeschluss für den Pla-
nungsbeschluss zum nachträglichen Einbau von trockenen Löschwasserleitungen an insgesamt 7 
Haltestellen beschlossen. 
 
An folgenden 7 Haltestellen fehlen Ausstattungen zur Versorgung mit Löschwasser zur Brandbe-
kämpfung durch die Berufsfeuerwehr Köln: 
 
 Florastraße 
 Geldern Straße / Parkgürtel 
 Neusser Str. / Gürtel 
 Kalk Kapelle 
 Heimersdorf 
 Rudolfplatz 
 Hans-Böckler-Platz

3 
Um die Sicherstellung des Fahrbetriebes seitens der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) zu gewährleis-
ten und die Einschränkungen in den öffentlichen Bereichen so gering wie möglich zu halten, erfolgt 
der nachträgliche Einbau von Löschwasserleitungen innerhalb der Haltestellen in 2 Stufen, beginnend 
mit den Haltestellen 
 
 Florastraße 
 Geldern Straße / Parkgürtel 
 Neusser Str. / Gürtel 
 
Im Anschluss an die Baumaßnahmen der ersten 3 oben genannten Haltestellen erfolgt die Ausstat-
tung mit trockenen Löschwasserleitungen an den weiteren Haltestellen 
 
 Kalk Kapelle 
 Heimersdorf 
 Rudolfplatz 
 
An der Haltestelle Hans-Böckler-Platz erfolgt die Nachrüstung mit trockenen Löschwasserleitungen 
im Rahmen einer brandschutztechnischen Sanierung der Gesamthaltestelle. Die Planungen hierfür 
haben bereits begonnen. 
Die Forderung der Berufsfeuerwehr Köln nach einer ausreichenden Löschwasserversorgung an 
Stadtbahnhaltestellen wird bei allen weiteren brandschutztechnisch zu ertüchtigenden Haltestellen 
konsequent umgesetzt. 
 
 
Beschreibung der vorhandenen Situation 
 
Die Stadtbahnhaltestellen Florastraße, Neusser Straße und Geldern Straße/Parkgürtel befinden sich 
im Kölner Stadtbezirk Nippes und werden von den Linien 12, 13 und 15 angefahren. 
Die Haltestellen verfügen im Brandfall über keine Löschwasserversorgung und müssen nachträglich 
mit trockenen Löschwasserleitungen ausgestattet werden. Gleichzeitig erfolgt an den 3 Haltestellen 
die Installation der nach BOStrab § 24 Abs. 5 geforderten Ersatzeinspeisung für die Sicherstellung 
des Fahrbetriebes bei Netzausfall. 
Dieser Synergieeffekt beider Maßnahmen minimiert auch die Baukosten für die jeweilige einzelne 
Einbringung der Leitungen von den Ebenen 0 (Straßenebene) bis in die unterirdischen Ebenen  
-2 (Fahrebene). Die Maßnahme ist kein Bestandteil der Brandschutzsanierung, wird aber zur Nutzung 
von Synergieeffekten und zur Minimierung von Einschränkungen des Fahrbetriebes in diese Maß-
nahme integriert. 
Die zusätzlich erforderlichen Baukosten für die Erneuerung der Abhangdecke und der Beleuchtung 
innerhalb der Verteilerebene der Haltestelle Florastraße zur Sicherstellung der Betriebssicherheit der 
Haltestelle sind innerhalb der städtischen Gesamtkosten berücksichtigt. 
 
 
Planung 
 
Die Grundlage der Planung für den Einbau der trockenen Löschwasserleitungen und der geforderten 
Hilfseinspeisung ergeben sich aus den engen Abstimmungen und festgelegten Vorgaben der Berufs-
feuerwehr Köln und dem Betreiber KVB. 
Die Standorte und Gestaltung der oberirdischen Löschwassereinspeiseschränke sind verwaltungsin-
tern abgestimmt. 
 
Die erforderlichen Arbeiten und Aufgaben für die Einbringung der Versorgungsleitungen von der Ebe-
ne 0 bis in die Ebene -2 können für die jeweilige Haltestelle in folgende Abschnitte unterteilt werden: 
 
1. Rohbau und allgemeiner Ausbau 
 
Auf der Straßenebene ist an jeder der drei Haltestellen ein Löschwassereinspeiseschrank für die 
Versorgung der Haltestellen mit Löschwasser vorgesehen.

4 
Hierfür müssen im Gehwegbereich folgende bauliche Arbeiten erbracht werden:  
 
 Pflasterarbeiten  
 Erdarbeiten  
 Beton- und Stahlbauarbeiten 
 
2. Allgemeiner Ausbau 
 
In den unterirdischen Ebenen sind die Bestandsdecken für die Verlegung der Versorgungsleitun-
gen zu öffnen und anschließend wieder ordnungsgemäß herzurichten. Für die temporären Öff-
nungen der Abhangdecken sind folgende bauliche Arbeiten zu erbringen:  
 
 Abbrucharbeiten 
 Trockenbauarbeiten  
 Malerarbeiten 
 Fliesenarbeiten 
 
3. Technische Ausrüstung 
 
Für den Einbau der trockenen Löschwasserleitungen und Hilfseinspeisungen müssen Anlagen 
der Betriebstechnik ertüchtigt, erweitert oder erneuert werden, da diese nicht mehr den aktuellen 
technischen Anforderungen entsprechen bzw. ihre Nutzungsdauer erreicht oder bereits über-
schritten ist. 
Folgende technische Anlagen müssen nachgerüstet bzw. erneuert werden: 
 
 Nachrüstung von trockenen Löschwasserleitungen für die Versorgung der Haltestellen 
 Montage von neuen grauen Metallschränken (Löschwassereinspeiseschränke) auf der 
Straßenebene 
 Nachrüstung von Blitzleuchten in die bestehende Elektroanlage 
 Nachrüstung von Fluchtwegpiktogrammen und Sicherheitsbeleuchtung 
 Ergänzung der bestehenden Niederspannungshauptverteilungen für die Anbindung der 
Hilfseinspeisung 
 Einbindung und Erdung der neuen Löschwasserleitungen in den Potenzialausgleich der 
Haltestellen 
 
Nachfolgend werden anstehende Arbeiten in den öffentlich zugänglichen Bereichen näher beschrie-
ben, die teilweise zu einer dauerhaften Veränderung der Haltestellengestaltung führen. 
 
Ebene 0 (Straßenoberfläche) 
 
Im oberirdischen Bereich der Haltestellen Florastraße, Neusser Straße/Gürtel und Geldern Stra-
ße/Parkgürtel wird jeweils ein grauer Metallschrank mit der Löschwassereinspeisung für die Feuer-
wehr errichtet. Im Gehwegbereich erfolgt der Einbau eines bodenbündigen Unterflurverteilers, um die 
späteren Einschränkungen im öffentlichen Straßenbereich so gering wie möglich zu halten (s. Anla-
gen 1-3). 
 
Ebene -1 (Verteilerhalle) 
 
In den Verteilerhallen werden die Abhangdecken temporär geöffnet und anschließend wieder herge-
richtet. 
An der Haltestelle Florastraße erfolgt zusätzlich der Einbau einer neuen Abhangdecke mit umlaufen-
der Schattenfuge und neuer Beleuchtungsanlage in umweltfreundlicher LED-Technik.

5 
Ebenen -2 (Fahrebenen) 
 
Die Abhangdecken aus Streckmetall sind teilweise temporär zu demontieren. Die alten Streckmetalle 
werden gereinigt und anschließend wieder montiert. Somit bleibt die bestehende Architektur erhalten.  
 
Treppenabgang zur Ebene -2 
 
An der Haltestelle Florastraße wird die Abhangdecke im Treppenabgang von der Ebene -1 (Verteiler-
halle) in die Ebene -2 (Fahrebene) erneuert. 
 
 
Einschränkungen während der Bauphase 
 
Grundsätzlich ist eine Sanierung unter laufendem Betrieb vorgesehen, dennoch sind für Arbeiten in 
öffentlichen Bereichen temporäre Einschränkungen unvermeidbar. In enger Abstimmung mit der KVB 
werden diese durch betriebliche Anpassungen größtenteils kompensiert, so ist z.B. die Verschiebung 
der Haltepunkte der Schienenfahrzeuge zur Einbringung von Versorgungsleitungen im Bereich der 
Fahrebene vorgesehen. Diese mit der KVB abgestimmten Maßnahmen minimieren die Einschrän-
kungen in den öffentlich zugänglichen Bereichen, sowie die Gesamtkosten und sollen gleichzeitig den 
Bieterkreis der Fachfirmen vergrößern, da die erforderlichen Arbeiten in den Ebenen -2 (Fahrebene) 
tagsüber durchgeführt werden können. In den Ebenen -1 werden Teilbereiche der Verteilerhalle unter 
Einhaltung der Mindestdurchgangsbreiten provisorisch abgetrennt und eingehaust, um die Abhang-
decke zu demontieren und Versorgungsleitungen zu verlegen. Für die Zeit der Baumaßnahme und 
damit verbundenen Einschränkungen ist die Sicherstellung der erforderlichen Fluchtwege jederzeit 
gewährleistet. Die Fahrgäste werden rechtzeitig über die Einschränkungen informiert.  
 
 
Bauzeit 
Die Bauleistungsausschreibungen sollen im Frühjahr 2021 veröffentlicht werden, um nach der Auf-
tragsvergabe ab Ende 2021 mit der Sanierung beginnen zu können. Für die Durchführung der Maß-
nahme wurde ein Zeitraum von ca. 9 Monaten ermittelt. 
 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Das Genehmigungsverfahren wird bis Ende 2020 eingeleitet. 
 
 
Kosten 
 
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden städtische Gesamtkosten (Planungs- und Baukosten) von 
1.434.433,57 Euro (brutto) ermittelt. Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenberech-
nung. Aufgrund der Kostenqualität „Kostenberechnung“ können sich bis zur Kostenfeststellung Ab-
weichungen von bis zu 20 % ergeben. 
 
 
RPA 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat gegen die Fortführung der Maßnahme keine Bedenken erhoben (s. 
Anlage 4). Die geprüften Kosten betragen 1.434.433,57 Euro (brutto). 
Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden bei der Fortführung der Maßnahme berück-
sichtigt.

6 
Finanzierung 
 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Planungs- und Bauleistungen belaufen sich auf 
1.434.433,57 €. Im Haushaltsplan 2020/2021 stehen im Haushaltsjahr 2020 dafür investive Auszah-
lungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel. Stadtbahn, 
ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6903-1202-0-8012, 
Einbau von Trockenen Löschwasserleitungen zur Verfügung.  
 
Von den darüber hinaus benötigten Finanzmitteln wurden im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive der 
Mittelfristplanung an gleicher Stelle folgende Veranschlagungen berücksichtigt: 
 
Jahr Veranschlagung 
2021 300.000 € 
2022 377.700 € 
 
Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 256.733,57 € werden im Rahmen zukünftiger Haus-
haltsplan-Aufstellungsverfahren ab dem Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV – entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsgerecht berücksichtigt. Gleiches 
gilt für die Aufwendungen der bilanziellen Abschreibungen. Dezernat III wird im Rahmen des Haus-
haltsaufstellungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mit-
tel vorsehen. 
 
Sollten in der Planungsphase entgegen der dargestellten Erwartungen unterjährig Mehrbedarfe ent-
stehen, werden diese vorrangig im Dezernatsbudget gedeckt.  
 
 
Förderung 
 
Die Maßnahme wurde bereits zu Beginn der ursprünglichen Planungen im Jahr 2011 beim Förderge-
ber angemeldet und ein entsprechender Förderantrag gestellt. Dieser wurde mit Datum vom 
08.02.2011 unter dem Ordnungsmerkmal OM 2008 27 315 mit einer Fördersumme in Höhe von 1,465 
Mio. € bewilligt. Aufgrund der erfolglosen Vergabe und der daraus resultierenden Planänderung wur-
de ein Kostenänderungsantrag zum oben genannten Ordnungsmerkmal eingereicht. Eine Bewilligung 
wird auf Grund niedrigerer Gesamtkosten erwartet, liegt aber noch nicht vor. 
 
 
 
Anlagen 
 
1. Entwurfsplan Haltestelle Florastr., Darstellung FIZ-Schrank- und Lageplan Ebene 0 (Straßenober-
fläche) 
2. Entwurfsplan Haltestelle Geldernstr./Parkgürtel; Darstellung FIZ-Schrank- und Lageplan Ebene 0 
(Straßenoberfläche) 
3. Entwurfsplan Haltestelle Neusser Str./Gürtel; Darstellung FIZ-Schrank- und Lageplan Ebene 0 
(Straßenoberfläche) 
4. Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt vom 16.07.2020

Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1399 Zeichen

14 16.07.2020 
143 Hr. Vieten 
R 28502 
69 über Dez III 
Stadtbahnhaltestellen, Florastraße, Neusser Straße, Geldernstraße/ Parkgürtel 
Nachträglicher Einbau von trockenen Löschwasserleitungen 
Stellungnahme zur Kostenberechnung, RPA-Nr. 2020/0850 
Summe eingereicht inklusive Baunebenkosten  1.205.4 06,36 Mio. € netto 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Schreiben vom 05.06.2020 (Eingang 14 am 03.07.2020) haben Sie die Entwurfsplanungs- 
unterlagen zu oben genanntem Projekt zur Prüfung vorgelegt.  
Auf Basis eines Planungsbeschlusses aus 2017 ist de r nachträgliche Einbau von trockenen 
Löschwasserleitungen an insgesamt 7 Haltestellen zu Brandschutzzwecken vorgesehen. Mit 
der jetzigen Vorlage soll der Weiterplanungs- und Baubeschluss für die oben genannten drei 
Haltestellen erwirkt werden. 
Die konkreten Mengenangaben können derzeit, mit Ausnahme der Löschwasserleitungen, auf 
Grund fehlender Mengenermittlungen nicht bestätigt werden. Kosten für Arbeiten zum Nach- 
weis (Stundenlohnarbeiten) können ebenfalls nicht b estätigt werden, da sie nicht zur Errei- 
chung des Projekterfolges erforderlich sind. 
Im Ergebnis ist die eingereichte Planung jedoch insgesamt plausibel und nachvollziehbar, so 
dass ein ausreichender Überblick über die Maßnahme besteht. Gegen die Fortführung der 
Maßnahme bestehen keine Bedenken.  
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Jülich      ausgefertigt Vieten

Anlage 2 Entwurfsplan Haltestelle Geldernstr. - Parkgürtel

3287 Zeichen

11,00
T 2.2112 Stg. 15/33
Gleisachse
GleisachseOKF + 46,55OKR + 46,47
OK Brüstung 47,42UK Sturz 49,10
46,35UK Sturz 49,03
3.12
T 2.22
UK Sturz 49,03
Fußboden im Gefälled= 20 cmOKR +46,47OKR +46,37
BC
Foto 56x PVC RohrNW30 i.d. Decke
Standort mit Anordnung von:- Feuerlöschschlüsseldepot- Feuerlöscheinspeisestelle-Blitzleuchte zur Kennzeichnung des Zuganges
Standort LöschwassereinspeiseschrankOberirdischSchrank gemäß Detail 1
Baugrube UK=-1,15m UK Gelände
Steigepunkt nach unten gehendSteigepunkt von unten kommendFeuerlöscheinspeiseeinrichtungTGA_FL_Trockenleitung Steigepunkt nach oben gehend
VerteilungKabelweg
Beschilderung nachDIN4066 148x420mm(hxb)-Feuerwehrwesen nach DIN14925-SCHEdelstahlscharniere
Beispiel - Armatur
Schieberiegel doppeltoben und unten
Schieberiegel doppeltoben und unten
Fundament
KSB KSBKSBOK Gelände
BaugrubeUK= -1,15m UK Gelände
neuer Löschwasser-einspeiseschrankEinzelfundament 1,52m x 1,02m x 1,10 mC35/45, XC4, XD2, XF2OK = OK Gelände; UK = 110cm UK GeländeVor dem Betonieren die Rohre derLöschwasserleitungen verlegen/einbauen !!!
Kernbohrung3 X DN 2001 X DN 150 
Außenkante BestandswandMaß vonAußenkanteBestandswand
OK Gelände
Baugrube als BoxverbauUK= OK Bestandsdecke
1. Verfüllphase2. Verfüllphase
Blitzleuchte
Geldern StraßeStraßenebene
Planverfasser/in :
Haltestelle Geldernstraße/ParkgürtelDarstellung FIZ-Schrank- und Lageplan
gepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr. IndexZeichnungsnummerPhase StatusPlantypInhalt
N
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:
DatumNameArt der Abstimmung   /   Dienststelle
Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen
EFLGR GrundrissLöWa0063F-
Planstufe:
Planskizze:
Prüfingenieur / Prüfingenieurin:
123456 7 891110
Änderung Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung
Bauwerk:
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
ENTWURFSPLANUNG
-----
M. 1:501050x5502126
StübbeckeSchulzStübbecke5FNHU&RQVXOW,QJHQLHXU%URIU(OHNWUR%HOHXFKWXQJVX(QHUJLHWHFKQLNMöhnestraße 5559755 Arnsberg20.05.2020.05.2020.05.20
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeDatum / Unterschrift
Datum / UnterschriftEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeDatum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Stadt KölnStadt KölnAmt 690-12Stadt KölnAmt 66
Stadt KölnAmt 61
KVB AGAmt 37 XXX XXHr. Gerhard  19.11.2019Fr. Michels  05.03.2020Fr. Krüger  07.04.2020
Hr. Baumer  30.01.2020
Hr. Schwark  20.03.2020
Hr. Ugurlu 08.05.2020Stadt KölnAmt 693Hr. Grimsehl  17.02.2020X
Datum / UnterschriftDatum / Unterschriftfreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 692/11
Datum / Unterschrift
Rode / 22.06.2020Melchert / 19.06.2020Kleemann / 12.06.2020Schmitz / 08.06.2020Schorn / 05.06.2020X X X

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2023

1503 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/690/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4473/2020
Stand: 29.11.2023 
Sachstandsbericht  
Brandschutznachrüstung - Einbau von trockenen Löschwasserleitungen in den 
unterirdischen Stadtbahnhaltestellen Florastraße, Neusser Straße und Geldern 
Straße/Parkgürtel 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem nachträglichen Einbau von trockenen Löschwasserlei-
tungen und der baulichen Umsetzung der nach BOStrab § 24 Abs. 5 geforderten Ersatzeinspei-
sungen innerhalb der Stadtbahnhaltestellen  Florastraße, Neusser Straße/ Gürtel und Geldern 
Straße/ Parkgürtel mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von 1.434.433,57 Euro brutto.  
An der Haltestelle Florastraße ist die Löschwassereinspeisung so zu gestalten, dass es zu 
keiner Sichtbehinderung kommt, ggf. ist sie auf der gegenüberliegenden Straßenseite anzu-
bringen.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Arbeiten zum Einbau der trockenen Löschwasserleitungen in den unterirdischen Stadt-
bahnhaltestellen wurden im Oktober 2023 begonnen. Die Arbeiten werden sowohl am Tag als 
auch in Nachtarbeit ausgeführt. Der Fahrbetrieb der Kölner Verkehrs-Betriebe AG wird wäh-
rend der gesamten Bauzeit aufrechterhalten und auch der Verkehr auf den angrenzenden 
Straßen wird durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt. Mitte 2024 sollen die Arbeiten voraus-
sichtlich abgeschlossen werden. 
 
Nächste Schritte:  
Bauausführung 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: /

Anlage 5 - Auszug BV Nippes 03.09.2020

1232 Zeichen

Anlage 5 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 04.09.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 46. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes  vom 03.09.2020  
öffentlich 
9.2.6 Brandschutznachrüstung - Einbau von trockenen 
Löschwasserleitungen in den unterirdischen Stadtbahnhaltestellen 
Florastraße, Neusser Straße und Geldern Straße/Parkgürtel 
4473/2020 
Die Bezirksvertretung Nippes erweitert den Beschlussvorschlag der Verwaltung und 
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem nachträglichen Einbau von trockenen 
Löschwasserleitungen und der baulichen Umsetzung der nach BOStrab § 24 Abs. 5 
geforderten Ersatzeinspeisungen innerhalb der Stadtbahnhaltestellen Florastraße, 
Neusser Straße/Gürtel und Geldern Straße/Parkgürtel mit städtischen Gesamtkosten 
in Höhe von 1.434.433,57 Euro brutto. 
 
An der Haltestelle Florastraße ist die Löschwassereinspeisung so zu gestalten, dass 
es zu keiner Sichtbehinderung kommt, ggf. ist sie auf der gegenüberliegenden 
Straßenseite anzubringen.“ 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 1 Entwurfsplan Haltestelle Florastraße

3285 Zeichen

Baugrube UK=-1,15m UK Gelände
Standort mit Anordnung von:-Feuerlöscheinspeisestelle.Feuerlöscheinspeiseeinrichtung:1600 l/minC-AnschlussMaße (BxHxT):1.640x700x300 mm
FeuerlöscheinspeiseeinrichtungTGA_FL_Trockenleitung VerteilungKabelwegUmschalteinrichtungUnterflursystemBlitzleuchte
OK Gehweg
Beschilderung nachDIN4066 148x420mm(hxb)Verschluss Einrichtung -Feuerwehrwesen nach DIN14925-SCHEdelstahlscharniere
Türrahmen 30x30mm
6% Gefälleb b
aa
Falztreibriegel01.324.3000.426
 AnsichtSeitenansicht
Schnitt a-a
6% Gefälle
Beispiel - ArmaturWasserfester  Anstrich2-3mm;Farbe:ZementgrauFA.WATCO o.glw.
Schieberiegel doppeltoben und unten
Schieberiegel doppeltoben und unten
Beispiel - Einspeisearmatur
Fundament
2 Ankern HST-R-M14,Fa. HILTI (o. glw.) anmindestens 4 SeitenEdelstahlschrank
Schnitt b-b
OK Gehweg
ca.62
45°
31000 52000
365
OK Gelände
BaugrubeUK= -1,15m UK Gelände
neuer Löschwasser-einspeiseschrankEinzelfundament 1,52m x 1,02m x 1,10 mC35/45, XC4, XD2, XF2OK = OK Gelände; UK = 110cm UK GeländeVor dem Betonieren die Rohre derLöschwasserleitungen verlegen/einbauen !!!
Kernbohrung3 X DN 2001 X DN 150 
Außenkante BestandswandMaß vonAußenkanteBestandswand
OK Gelände
Baugrube als BoxverbauUK= OK Bestandsdecke
1. Verfüllphase2. Verfüllphase
Blitzleuchte
Flora StraßeStraßenebene
Planverfasser/in :
Haltestelle FlorastraßeDarstellung FIZ-Schrank- und Lageplan
gepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr. IndexZeichnungsnummerPhase StatusPlantypInhalt
N
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:
DatumNameArt der Abstimmung   /   Dienststelle
Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen
EFLGR GrundrissLöWa0056F-
Planstufe:
Planskizze:
Prüfingenieur / Prüfingenieurin:
123456 7 891110
Änderung Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung
Bauwerk:
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
ENTWURFSPLANUNG
-----
M. 1:501050x5502126
StübbeckeSchulzStübbecke5FNHU&RQVXOW,QJHQLHXU%URIU(OHNWUR%HOHXFKWXQJVX(QHUJLHWHFKQLNMöhnestraße 5559755 Arnsberg20.05.2020.05.2020.05.20
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeDatum / Unterschrift
Datum / UnterschriftEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeDatum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Stadt KölnStadt KölnAmt 690-12Stadt KölnAmt 66
Stadt KölnAmt 61
KVB AGAmt 37 XXX XXHr. Gerhard  19.11.2019Fr. Michels  05.03.2020Fr. Krüger  07.04.2020
Hr. Baumer  30.01.2020
Hr. Schwark  20.03.2020
Hr. Ugurlu 08.05.2020Stadt KölnAmt 693Hr. Grimsehl  17.02.2020X
Datum / UnterschriftDatum / Unterschriftfreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 692/11
Datum / Unterschrift
Rode / 22.06.2020Melchert / 19.06.2020Kleemann / 12.06.2020Schmitz / 08.06.2020Schorn / 05.06.2020X X X

Beratungsverlauf (4)

01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.48 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4473/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.08.2020
Erstellt
06.01.2020 13:33