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0100/2020

Verkehrslärmbelästigung im Stadtbezirk Nippes - Beschluss vom 05.12.2019 zum Antrag der CDU AN/1585/2019

Mitteilung BV 20.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.01.2020, TOP 10.2.6

Anlage 7_Maßnahmen in Nippes

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Ansehen

Anlage 2_ULR - Stufe 3 - STR_Lnight

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Ansehen

Anlage 3_ULR - Stufe 3 - SCS_Lden

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Ansehen

Anlage 5_ULR - Stufe 3 - SCB_Lden

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Ansehen

Anlage 4_ULR - Stufe 3 - SCS_Lnight

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Ansehen

Anlage 6_ULR - Stufe 3 - SCB_Lnight

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Mitteilung BV

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Anlage 1_ULR - Stufe 3 - STR_Lden

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Ansehen

Anlage 7_Maßnahmen in Nippes

1597 Zeichen

1/2 
 
Umgesetzte und geplante verkehrslärmmindernde Maßnahmen in Zusammenhang mit dem 
Lärmaktionsplan im Stadtbezirk Nippes 
Maßnahmenart  Umgesetzt  Geplant  
Fahrbahnoberflächen mit lärmmindernder 
Wirkung 
Boltensternstr. von An der Schanz bis 
Amsterdamer Str. 
 
 Riehler Str. von Frohngasse bis 
Boltensternstr 
 
   
LKW-Fahrverbote vollständiges Verbot in Hartwichstr. in 
Kombination mit nächtlichen Verboten in 
Nebenstraßen der Hartwichstr. 
 
   
Verstetigung durch Erneuerung von 
Ampelanlagen 
Diverse Erneuerungen insbesondere in der 
Boltensternstraße und der Wilhelm-
Sollmann-Straße 
 
   
Verstetigung durch Kreisverkehre statt 
Ampelanlagen 
Kempener Straße / Lokomotivstraße Robert-Perthel-St raße / Longericher Str. 
 Neusser Landstaße / Oranjehofstraße  
   
Reduzierung auf zulässige 
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (in stärker 
frequentierten Bereichen) 
Kuenstr. (Neusser bis Niehler Str.)  
 Blücherstr. (Neusser bis Niehler Str.)  
 Hartwichstr. (Escher bis Merheimer Str.)  
 Merheimer Platz  
Anlage 7

2/2 
 
Maßnahmenart  Umgesetzt  Geplant  
Reduzierung auf zulässige 
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (in stärker 
frequentierten Bereichen) 
Sechzigstr. (Hartwichstr. bis Siebachstr.)  
 Siebachstr. (Sechzigstr. bis Merheimer 
Platz) 
 
   
Parkraummanagement Bewohnerparkgebiete in Köln Nippes  
   
Umgestaltung Straßen (diverse 
Maßnahmen mit Lärmminderungspotential) 
 Neusser Str. 
   
Lärmschutz an Autobahnen Maßnahmen im Rahmen des Umbaus des 
Autobahnkreuzes Nord 
 
   
Lärmschutz am Schienennetz des Bundes Lärmschutzwände entlang der Strecke 
Köln-Neuss

Anlage 2_ULR - Stufe 3 - STR_Lnight

585 Zeichen

Niehl
Longerich
Riehl
Nippes
Weidenpesch
Bilderstöckchen
Mauenheim
500 0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
Beurteilungszeitraum:
22.00 - 6.00 h
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUS (15. Mai 2006)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie -
Straßenverkehrslärm LNight
Stand 2017
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
L Night
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 50 - <= 55 dB(A)
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 dB(A)
= 60 dB(A) (Auslösewert)

Anlage 3_ULR - Stufe 3 - SCS_Lden

632 Zeichen

Niehl
Longerich
Riehl
Nippes
Weidenpesch
Bilderstöckchen
Mauenheim
500 0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
Beurteilungszeitraum:
24 h 
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUSCH (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie -
Schienenverkehrslärm LDEN - KVB und HGK
Stand 2017
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
L DEN (Day, Evening, Night)
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 - <= 75 dB(A)
> 75 dB(A)
= 70 dB(A) (Auslösewert)

Anlage 5_ULR - Stufe 3 - SCB_Lden

744 Zeichen

Niehl
Longerich
Riehl
Nippes
Weidenpesch
Bilderstöckchen
Mauenheim
500 0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
Beurteilungszeitraum:
24 h 
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUSCH (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie -
Schienenverkehrslärm LDEN des Bundes
Stand 2017
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
L DEN (Day, Evening, Night)
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 - <= 75 dB(A)
> 75 dB(A)
Hinweis: 
Die Ergebnisse stammen aus der Lärmkartierung 
des Eisenbahn-Bundesamtes. Die Geometrie des 
Auslösewertes wurde nicht ermittelt.

Anlage 4_ULR - Stufe 3 - SCS_Lnight

602 Zeichen

Niehl
Longerich
Riehl
Nippes
Weidenpesch
Bilderstöckchen
Mauenheim
500 0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
Beurteilungszeitraum:
22.00 - 6.00 h
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUSCH (15. Mai 2006)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie -
Schienenverkehrslärm LNight - KVB und HGK
Stand 2017
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
L Night
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 50 - <= 55 dB(A)
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 dB(A)
= 60 dB(A) (Auslösewert)

Anlage 6_ULR - Stufe 3 - SCB_Lnight

714 Zeichen

Niehl
Longerich
Riehl
Nippes
Weidenpesch
Bilderstöckchen
Mauenheim
500 0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
Beurteilungszeitraum:
22.00 - 6.00 h
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUSCH (15. Mai 2006)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie -
Schienenverkehrslärm LNight des Bundes
Stand 2017
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
L Night
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 50 - <= 55 dB(A)
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 dB(A)
Hinweis: 
Die Ergebnisse stammen aus der Lärmkartierung 
des Eisenbahn-Bundesamtes. Die Geometrie des 
Auslösewertes wurde nicht ermittelt.

Mitteilung BV

4409 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 0100/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 
 
Verkehrslärmbelästigung im Stadtbezirk Nippes - Beschluss vom 05.12.2019 zum Antrag der 
CDU AN/1585/2019 
Mitteilung der Verwaltung: 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in Ihrer Sitzung vom 05.12.2019 im Zusammenhang mit der 
Verkehrslärmbelastung in Nippes den Beschluss gefasst, die Verwaltung zu bitten, in der ersten 
BV Sitzung des Jahres 2020 anhand einer Lärmkartographie die Lärmbelästigung innerhalb des 
Stadtbezirks darzustellen und innerhalb des Ergebnisses Maßnahmen gegen den Lärm aufzu-
zeigen. Darüber hinaus sei innerhalb der einzelnen Maßnahmen nach Aufwand der Umsetzung 
zu differenzieren, so dass leicht umzusetzende Maßnahmen mit höherem Wirkungsgrad priori-
siert vorgestellt werden. 
 
Seitens der Verwaltung muss hierzu klargestellt werden, dass es stadtweite Erfassungen der Ver-
kehrslärmsituation für Köln nur im Rahmen der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 
bzw. § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt. Ballungsräume wie Köln sind danach 
verpflichtet spätestens alle 5 Jahre eine Lärmkartierung durchzuführen. Gegenstand dieser Lärmkar-
tierung sind die Erfassung des Lärms von Straßen, vom Schienennetz des Bundes, vom sonstigen 
Schienenverkehr (in Köln KVB und HGK) und von Großflughäfen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass 
die beschriebenen Lärmquellen mittels separater Lärmberechnungen kartiert werden. Eine Kartierung 
in Form einer Gesamtlärmbetrachtung / -bewertung der beschriebenen Lärmquellen ist nicht Bestand-
teil der Gesetzgebung und liegt dementsprechend nicht vor.  
Die beigefügten Karten stellen die Ergebnisse der Belastungen über 24 Stunden (Lden) und im 
Nachtzeitraum (Lnight, 22 – 6 Uhr) im Stadtbezirk Nippes differenziert nach den Verkehrslärmarten 
Straßen, Schienennetz des Bundes und sonstige Schienen aus der letzten Lärmkartierung nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie (2017) dar. Karten zur Fluglärmbelastung in Nippes sind nicht beigefügt. 
Normenkonform sind gemäß der Richtlinie Fluglärmbelastungen nur oberhalb von Lden 55 dB(A) / 
Lnight 45 dB(A) darzustellen. Diese sind entsprechend der vom Landesumweltamt durchgeführten 
Lärmkartierung in Nippes nicht gegeben. 
Als Weiteres ist eine Übersichtstabelle zu den im Lärmaktionsplan für den Bezirk Nippes erfassten 
sowie geplanten Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung beigefügt. 
Darüber hinaus hat im Dezember 2017 der Rat mit dem Lärmaktionsplan der Stufe II beschlossen, 
alle besonders stark lärmbelasteten Straßen mit hohen Einwohnerbetroffenheiten bei anstehenden 
technisch erforderlichen Straßensanierungen mit lärmmindernden Belägen auszustatten. Stark lärm-
belastete Straßenabschnitte sind im Bezirk Nippes die Neusser Straße zwischen Kempener Straße 
und HGK-Trasse, die Amsterdamer Straße von An der Flora bis Barbarastraße und von Ruhrorter 
Straße bis Königsberger Straße, die Niehler Straße von Auerstraße bis Gneisenaustraße und von 
Blücherstraße bis Xantener Straße, die Kuenstraße von Neusser Straße bis Niehler Straße sowie die

2 
 
Merheimer Straße vom Mauenheimer Gürtel bis Friedrich-Karl-Straße. Zukünftig wird bei Planungen 
von Straßensanierungen zusätzlich zu straßenbautechnischen Aspekten auch die vorliegende Lärm-
belastungssituation bei der Priorisierung berücksichtigt werden. 
Weitere Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung (z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, Ver-
stetigung durch Ampelschaltung oder Kreisverkehre) werden kontinuierlich im Sinne des Lärmakti-
onsplans auf Machbarkeit überprüft und – sofern möglich – zur Umsetzung gebracht werden.  
Neben Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von Belastungen in konkreten Bereichen stehen bei der 
Lärmaktionsplanung auch langfristige Maßnahmen im Vordergrund. Insbesondere Maßnahmen zur 
Förderung von ÖPNV, SPNV, Fuß- und Radverkehr sollen eine Reduzierung des KFZ-Verkehrs als 
Hauptlärmverursacher im Kölner Stadtgebiet bewirken.  
Die Kommunen erhalten seitens EU, Bund und Land keine explizit auf die Lärmaktionsplanung aus-
gerichtete finanzielle Unterstützung für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Maßnahmen 
der Lärmaktionsplanung erfolgen daher im Rahmen der Prioritäten der Fachdienststellen und unter 
Berücksichtigung verkehrsplanerischer und haushaltswirtschaftlicher Belange.

3

Anlage 1_ULR - Stufe 3 - STR_Lden

615 Zeichen

Niehl
Longerich
Riehl
Nippes
Weidenpesch
Bilderstöckchen
Mauenheim
500 0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
Beurteilungszeitraum:
24 h 
Immissionshöhe:
4,00 m
Berechnungsraster:
10 x 10 m
Berechnungsvorschrift:
VBUS (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h)
Lärmkartierung der Stadt Köln
- Ergebnisse aus Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie -
Straßenverkehrslärm LDEN
Stand 2017
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
L DEN (Day, Evening, Night)
Klassen gleicher Mittelungspegel
Erläuterung:
> 55 - <= 60 dB(A)
> 60 - <= 65 dB(A)
> 65 - <= 70 dB(A)
> 70 - <= 75 dB(A)
> 75 dB(A)
= 70 dB(A) (Auslösewert)

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (28)

  • Boltensternstraße
  • Amsterdamer Straße
  • Riehler Straße
  • Frohngasse
  • Hartwichstraße
  • Kempener Straße
  • Lokomotivstraße
  • Longericher Straße
  • Oranjehofstraße
  • Kuenstraße
  • Niehler Straße
  • Blücherstraße
  • Merheimer Straße
  • Sechzigstraße
  • Siebachstraße
  • Neusser Straße
  • Barbarastraße
  • Königsberger Straße
  • Gneisenaustraße
  • Xantener Straße
  • Friedrich-Karl-Straße
  • Merheimer Platz
  • An der Schanz
  • An der Flora
  • Wilhelm-Sollmann-Straße
  • Mauenheimer Gürtel
  • Ruhrorter Straße
  • Auerstraße

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Details

Aktenzeichen
0100/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.01.2020
Erstellt
14.01.2020 11:13