Verkehrslärmbelästigung im Stadtbezirk Nippes - Beschluss vom 05.12.2019 zum Antrag der CDU AN/1585/2019
Mitteilung BV 0100/2020 vom 20.01.2020
Stand: Am 30.01.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 7_Maßnahmen in Nippes
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1/2 Umgesetzte und geplante verkehrslärmmindernde Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan im Stadtbezirk Nippes Maßnahmenart Umgesetzt Geplant Fahrbahnoberflächen mit lärmmindernder Wirkung Boltensternstr. von An der Schanz bis Amsterdamer Str. Riehler Str. von Frohngasse bis Boltensternstr LKW-Fahrverbote vollständiges Verbot in Hartwichstr. in Kombination mit nächtlichen Verboten in Nebenstraßen der Hartwichstr. Verstetigung durch Erneuerung von Ampelanlagen Diverse Erneuerungen insbesondere in der Boltensternstraße und der Wilhelm- Sollmann-Straße Verstetigung durch Kreisverkehre statt Ampelanlagen Kempener Straße / Lokomotivstraße Robert-Perthel-St raße / Longericher Str. Neusser Landstaße / Oranjehofstraße Reduzierung auf zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (in stärker frequentierten Bereichen) Kuenstr. (Neusser bis Niehler Str.) Blücherstr. (Neusser bis Niehler Str.) Hartwichstr. (Escher bis Merheimer Str.) Merheimer Platz Anlage 7 2/2 Maßnahmenart Umgesetzt Geplant Reduzierung auf zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (in stärker frequentierten Bereichen) Sechzigstr. (Hartwichstr. bis Siebachstr.) Siebachstr. (Sechzigstr. bis Merheimer Platz) Parkraummanagement Bewohnerparkgebiete in Köln Nippes Umgestaltung Straßen (diverse Maßnahmen mit Lärmminderungspotential) Neusser Str. Lärmschutz an Autobahnen Maßnahmen im Rahmen des Umbaus des Autobahnkreuzes Nord Lärmschutz am Schienennetz des Bundes Lärmschutzwände entlang der Strecke Köln-Neuss -
Anlage 2_ULR - Stufe 3 - STR_Lnight
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Niehl Longerich Riehl Nippes Weidenpesch Bilderstöckchen Mauenheim 500 0 500 1.000 1.500 2.000250 Meter Beurteilungszeitraum: 22.00 - 6.00 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUS (15. Mai 2006) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie - Straßenverkehrslärm LNight Stand 2017 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt L Night Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 50 - <= 55 dB(A) > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 dB(A) = 60 dB(A) (Auslösewert) -
Anlage 3_ULR - Stufe 3 - SCS_Lden
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Niehl Longerich Riehl Nippes Weidenpesch Bilderstöckchen Mauenheim 500 0 500 1.000 1.500 2.000250 Meter Beurteilungszeitraum: 24 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUSCH (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie - Schienenverkehrslärm LDEN - KVB und HGK Stand 2017 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt L DEN (Day, Evening, Night) Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 - <= 75 dB(A) > 75 dB(A) = 70 dB(A) (Auslösewert) -
Anlage 4_ULR - Stufe 3 - SCS_Lnight
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Niehl Longerich Riehl Nippes Weidenpesch Bilderstöckchen Mauenheim 500 0 500 1.000 1.500 2.000250 Meter Beurteilungszeitraum: 22.00 - 6.00 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUSCH (15. Mai 2006) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie - Schienenverkehrslärm LNight - KVB und HGK Stand 2017 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt L Night Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 50 - <= 55 dB(A) > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 dB(A) = 60 dB(A) (Auslösewert) -
Anlage 5_ULR - Stufe 3 - SCB_Lden
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Niehl Longerich Riehl Nippes Weidenpesch Bilderstöckchen Mauenheim 500 0 500 1.000 1.500 2.000250 Meter Beurteilungszeitraum: 24 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUSCH (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie - Schienenverkehrslärm LDEN des Bundes Stand 2017 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt L DEN (Day, Evening, Night) Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 - <= 75 dB(A) > 75 dB(A) Hinweis: Die Ergebnisse stammen aus der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes. Die Geometrie des Auslösewertes wurde nicht ermittelt. -
Anlage 6_ULR - Stufe 3 - SCB_Lnight
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Niehl Longerich Riehl Nippes Weidenpesch Bilderstöckchen Mauenheim 500 0 500 1.000 1.500 2.000250 Meter Beurteilungszeitraum: 22.00 - 6.00 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUSCH (15. Mai 2006) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie - Schienenverkehrslärm LNight des Bundes Stand 2017 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt L Night Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 50 - <= 55 dB(A) > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 dB(A) Hinweis: Die Ergebnisse stammen aus der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes. Die Geometrie des Auslösewertes wurde nicht ermittelt. -
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 0100/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 Verkehrslärmbelästigung im Stadtbezirk Nippes - Beschluss vom 05.12.2019 zum Antrag der CDU AN/1585/2019 Mitteilung der Verwaltung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in Ihrer Sitzung vom 05.12.2019 im Zusammenhang mit der Verkehrslärmbelastung in Nippes den Beschluss gefasst, die Verwaltung zu bitten, in der ersten BV Sitzung des Jahres 2020 anhand einer Lärmkartographie die Lärmbelästigung innerhalb des Stadtbezirks darzustellen und innerhalb des Ergebnisses Maßnahmen gegen den Lärm aufzu- zeigen. Darüber hinaus sei innerhalb der einzelnen Maßnahmen nach Aufwand der Umsetzung zu differenzieren, so dass leicht umzusetzende Maßnahmen mit höherem Wirkungsgrad priori- siert vorgestellt werden. Seitens der Verwaltung muss hierzu klargestellt werden, dass es stadtweite Erfassungen der Ver- kehrslärmsituation für Köln nur im Rahmen der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt. Ballungsräume wie Köln sind danach verpflichtet spätestens alle 5 Jahre eine Lärmkartierung durchzuführen. Gegenstand dieser Lärmkar- tierung sind die Erfassung des Lärms von Straßen, vom Schienennetz des Bundes, vom sonstigen Schienenverkehr (in Köln KVB und HGK) und von Großflughäfen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die beschriebenen Lärmquellen mittels separater Lärmberechnungen kartiert werden. Eine Kartierung in Form einer Gesamtlärmbetrachtung / -bewertung der beschriebenen Lärmquellen ist nicht Bestand- teil der Gesetzgebung und liegt dementsprechend nicht vor. Die beigefügten Karten stellen die Ergebnisse der Belastungen über 24 Stunden (Lden) und im Nachtzeitraum (Lnight, 22 – 6 Uhr) im Stadtbezirk Nippes differenziert nach den Verkehrslärmarten Straßen, Schienennetz des Bundes und sonstige Schienen aus der letzten Lärmkartierung nach EU- Umgebungslärmrichtlinie (2017) dar. Karten zur Fluglärmbelastung in Nippes sind nicht beigefügt. Normenkonform sind gemäß der Richtlinie Fluglärmbelastungen nur oberhalb von Lden 55 dB(A) / Lnight 45 dB(A) darzustellen. Diese sind entsprechend der vom Landesumweltamt durchgeführten Lärmkartierung in Nippes nicht gegeben. Als Weiteres ist eine Übersichtstabelle zu den im Lärmaktionsplan für den Bezirk Nippes erfassten sowie geplanten Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung beigefügt. Darüber hinaus hat im Dezember 2017 der Rat mit dem Lärmaktionsplan der Stufe II beschlossen, alle besonders stark lärmbelasteten Straßen mit hohen Einwohnerbetroffenheiten bei anstehenden technisch erforderlichen Straßensanierungen mit lärmmindernden Belägen auszustatten. Stark lärm- belastete Straßenabschnitte sind im Bezirk Nippes die Neusser Straße zwischen Kempener Straße und HGK-Trasse, die Amsterdamer Straße von An der Flora bis Barbarastraße und von Ruhrorter Straße bis Königsberger Straße, die Niehler Straße von Auerstraße bis Gneisenaustraße und von Blücherstraße bis Xantener Straße, die Kuenstraße von Neusser Straße bis Niehler Straße sowie die 2 Merheimer Straße vom Mauenheimer Gürtel bis Friedrich-Karl-Straße. Zukünftig wird bei Planungen von Straßensanierungen zusätzlich zu straßenbautechnischen Aspekten auch die vorliegende Lärm- belastungssituation bei der Priorisierung berücksichtigt werden. Weitere Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung (z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, Ver- stetigung durch Ampelschaltung oder Kreisverkehre) werden kontinuierlich im Sinne des Lärmakti- onsplans auf Machbarkeit überprüft und – sofern möglich – zur Umsetzung gebracht werden. Neben Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von Belastungen in konkreten Bereichen stehen bei der Lärmaktionsplanung auch langfristige Maßnahmen im Vordergrund. Insbesondere Maßnahmen zur Förderung von ÖPNV, SPNV, Fuß- und Radverkehr sollen eine Reduzierung des KFZ-Verkehrs als Hauptlärmverursacher im Kölner Stadtgebiet bewirken. Die Kommunen erhalten seitens EU, Bund und Land keine explizit auf die Lärmaktionsplanung aus- gerichtete finanzielle Unterstützung für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Maßnahmen der Lärmaktionsplanung erfolgen daher im Rahmen der Prioritäten der Fachdienststellen und unter Berücksichtigung verkehrsplanerischer und haushaltswirtschaftlicher Belange. 3 -
Anlage 1_ULR - Stufe 3 - STR_Lden
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Niehl Longerich Riehl Nippes Weidenpesch Bilderstöckchen Mauenheim 500 0 500 1.000 1.500 2.000250 Meter Beurteilungszeitraum: 24 h Immissionshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 x 10 m Berechnungsvorschrift: VBUS (15. Mai 2006)(Belastung über 24 h) Lärmkartierung der Stadt Köln - Ergebnisse aus Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie - Straßenverkehrslärm LDEN Stand 2017 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt L DEN (Day, Evening, Night) Klassen gleicher Mittelungspegel Erläuterung: > 55 - <= 60 dB(A) > 60 - <= 65 dB(A) > 65 - <= 70 dB(A) > 70 - <= 75 dB(A) > 75 dB(A) = 70 dB(A) (Auslösewert)
Beratungsverlauf
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30.01.2020
TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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