Kunst-Ausstellungen des Bürgeramtes Porz im Jahr 2025
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0514/2025 vom 21.02.2025
Stand: Am 01.04.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02-7/0 02-7-4 Vorlagen-Nummer 0514/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kunst-Ausstellungen des Bürgeramtes Porz im Jahr 2025 Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, dem Bürgeramt Porz für die Ausrichtung von 3 Kunst- Ausstellungen im Jahr 2025 einen Betrag in Höhe von 1.200,00 Euro aus der Finanzposi- tion 0202.573.1800.4 zur Verfügung zu stellen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.200,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Bürgeramt Porz plant im Jahr 2025 drei Kunst-Ausstellungen in der Galerie des Bezirks- rathauses Porz. Für die Ausrichtung der Ausstellungen und der Vernissagen soll jeweils ein Betrag in Höhe von 400,00 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die erforderlichen Finanzmittel stehen bei FiPo: 0202.573.1800.4 bereit. -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel liegt bei der Bezirksvertretung Porz. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
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