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0878/2018

Nahversorgung am Butzweilerhof Hier: Antrag der SPD-Fraktion AN/1377/2017 in der Sitzung der BV 4 vom 09.10.2017

Mitteilung BV 19.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.05.2018, TOP 12.2

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2128 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 0878/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 
 
Nahversorgung am Butzweilerhof  
Hier: Antrag der SPD-Fraktion AN/1377/2017 in der Sitzung der BV 4 vom 09.10.2017 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln verfolgt das Ziel einer wohnortnahen, mög-
lichst fußläufig erreichbaren Nahversorgung für seine Bewohner. Demnach sind großflächige Einzel-
handelsbetriebe mit nahversorgungs- oder zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der ausgewie-
senen Zentren nicht vorgesehen. 
Die Ansiedlung neuer Lebensmittelmärkte außerhalb der Zentren kann nur bei besonderem zusätzli-
chem Bedarf und unter Einhaltung der vom Rat der Stadt Köln verabschiedeten Steuerungsregelun-
gen erfolgen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln wird derzeit fortgeschrieben. 
Das Steuerungsschema wird in diesem Rahmen überprüft und an die aktuellen Bedarfslagen und 
Entwicklungen des Einzelhandels angepasst. 
Zum Stichtag 31.12.2016 lebten im Einzugsbereich Butzweilerhof rd. 1.500 Einwohner. Im Neubau-
gebiet Butzweilerhof im Bebauungsplangebiet 6250/04 (6. Änderung) ist die Errichtung von insgesamt 
640 neuen Wohneinheiten (WE) geplant, es wird von einem Belegungsschlüssel von 2,3 Personen/ 
WE ausgegangen. 250 WE wurden bereits realisiert, weitere 100 WE befinden sich aktuell in Bau. 
Nach Fertigstellung aller Bauabschnitte ist von einem maximalen Einwohnerzuwachs von weiteren rd. 
1.500 Personen auszugehen. Rechnerisch ergibt sich daraus ein Kaufkraftpotenzial, das einem klein-
flächigen Lebensmittelmarkt unter 800 m² entspricht. 
Bereits im Jahr 2009 wurde von der Verwaltung festgestellt, dass unter Beachtung der perspektivisch 
vorhandenen Bevölkerung ein kleinflächiger Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung der Wohnbevölke-
rung in integrierter Lage mit dem Einzelhandles- und Zentrenkonzept vereinbar wäre. Grundvoraus-
setzung ist jedoch eine Potenzialfläche in integrierter Lage sowie die Bereitschaft von einem Le-
bensmittelhändler, diesen Standort zu betreiben.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0878/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
19.03.2018
Erstellt
19.03.2018 14:45