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Nahversorgung am Butzweilerhof Hier: Antrag der SPD-Fraktion AN/1377/2017 in der Sitzung der BV 4 vom 09.10.2017

Mitteilung BV 0878/2018 vom 19.03.2018

Stand: Am 07.05.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 0878/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 Nahversorgung am Butzweilerhof Hier: Antrag der SPD-Fraktion AN/1377/2017 in der Sitzung der BV 4 vom 09.10.2017 Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln verfolgt das Ziel einer wohnortnahen, mög- lichst fußläufig erreichbaren Nahversorgung für seine Bewohner. Demnach sind großflächige Einzel- handelsbetriebe mit nahversorgungs- oder zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der ausgewie- senen Zentren nicht vorgesehen. Die Ansiedlung neuer Lebensmittelmärkte außerhalb der Zentren kann nur bei besonderem zusätzli- chem Bedarf und unter Einhaltung der vom Rat der Stadt Köln verabschiedeten Steuerungsregelun- gen erfolgen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln wird derzeit fortgeschrieben. Das Steuerungsschema wird in diesem Rahmen überprüft und an die aktuellen Bedarfslagen und Entwicklungen des Einzelhandels angepasst. Zum Stichtag 31.12.2016 lebten im Einzugsbereich Butzweilerhof rd. 1.500 Einwohner. Im Neubau- gebiet Butzweilerhof im Bebauungsplangebiet 6250/04 (6. Änderung) ist die Errichtung von insgesamt 640 neuen Wohneinheiten (WE) geplant, es wird von einem Belegungsschlüssel von 2,3 Personen/ WE ausgegangen. 250 WE wurden bereits realisiert, weitere 100 WE befinden sich aktuell in Bau. Nach Fertigstellung aller Bauabschnitte ist von einem maximalen Einwohnerzuwachs von weiteren rd. 1.500 Personen auszugehen. Rechnerisch ergibt sich daraus ein Kaufkraftpotenzial, das einem klein- flächigen Lebensmittelmarkt unter 800 m² entspricht. Bereits im Jahr 2009 wurde von der Verwaltung festgestellt, dass unter Beachtung der perspektivisch vorhandenen Bevölkerung ein kleinflächiger Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung der Wohnbevölke- rung in integrierter Lage mit dem Einzelhandles- und Zentrenkonzept vereinbar wäre. Grundvoraus- setzung ist jedoch eine Potenzialfläche in integrierter Lage sowie die Bereitschaft von einem Le- bensmittelhändler, diesen Standort zu betreiben.

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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