mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/1709/2021 vom 13.09.2021

Stand: Am 08.11.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

    PDF

    Herunterladen: Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Industriestr. 161 – Haus 1 – 50999 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1709/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesord- nung der Sitzung der B V Rodenkirchen (BV2) am 06.09.2021 zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten die Möglichkeit der Ausweisung eines Naturschutz- gebietes nach § 23 BNatSchG auf dem Gebiet des sogenannten „Weißer Bogen“ im Bezirk Rodenkirchen zu prüfen und dabei die Möglichkeit en und Grenzen der Vereinbarkeit mit dem Erhalt von Fuß - und Radwegen im potentiellen Natur- schutzgebiet aufzuzeigen. Begründung: Die Aufforstung der Ackerflächen im „Weißer Bogen“ begann in der Nachkriegszeit. Es ist in den vergangenen 60 bis 70 Jahren in diesem Areal ein Auenwald entstanden, der aufgrund der Vielzahl verschiedener Standortverhältnisse auf kleinem Raum einen ho- hen Artenreichtum aufweist. Auenwälder spielen eine bedeutende Rolle als Kinderstube für Fische. An wechselnde Pegelstände und in sbesondere hohe Wasserstände ange- passte Naturräume wie im Weißer Bogen spielen auch eine bedeutende Rolle in einem zukunftgerichteten Gewässermanagement. Grundsätzlich wird die Akzeptanz für den Erhalt und den Schutz solcher Zonen im Bezirk und im nahen Um feld hoch eingeschätzt. Die Einbindung der Bevölkerung vor Ort und die didaktische Begleitung von Anfang an wird von den Antragstellern jedoch als erfolgskritisch betrachtet. gez. Dr. Traude Castor -Cursiefen gez. Ismail
  • Sachstandsbericht BV Juli 2025

    PDF

    Herunterladen: Sachstandsbericht BV Juli 2025

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle VIII/67/671 Vorlagen-Nummer AN/1709/2021 Stand: 14.07.2025 Sachstandsbericht Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen Aktueller Bearbeitungsstand Juli 2025: Die Verwaltung hat Ende 2024 ein externes Planungsbüro damit beauftragt für sechs Natur- schutzgebiete (NSG) aus dem Konzept zur „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Natur- schutzgebiete in Köln“ 2022 einen Entwurf zur Unterschutzstellung inkl. der Entwicklungs- und Festsetzungskarten, der textlichen Festsetzungen und Erläuterung sowie der Strategischen Umweltprüfung zu erarbeiten. Hierbei werden folgende sechs Gebiete bearbeitet:  NSG „Auf dem Dreißiger“  NSG „Weißer Bogen“  NSG Erweiterung N 17 „Langeler Auwald“  NSG Erweiterung N 9 „Thielenbruch"  NSG „Mielenforster Wiesen“  NSG „Gremberger Wäldchen“ Eine frühzeitige Abstimmung mit den anerkannten Umweltverbänden, der NABU-Naturschutz- station Leverkusen-Köln und den maßgeblichen Fachämtern hat zu diesen Gebieten im Mai 2025 stattgefunden. Zurzeit erarbeitet das beauftragte Planungsbüro eine Entwurfsfassung inkl. der Umweltprüfung. Nächste Schritte: Sobald in der Verwaltung abgestimmte Entwürfe zu einzelnen Gebieten vorliegen, ist geplant einen Aufstellungsbeschluss für einzelne oder mehrere Gebiete und somit auch für das NSG „Weißer Bogen“ zu fassen. Vor einem förmlichen Beschluss wird die Verwaltung mit der RheinEnergie AG als Eigentüme- rin die Schutzzwecke, die Ver- und Gebote und die erforderlichen Unberührtheitsregelungen für das neue NSG „Weißer Bogen“ direkt abstimmen und in den Entwurf aufnehmen. Status in Bearbeitung erledigt
  • Sachstandsbericht BV Juli 2022

    PDF

    Herunterladen: Sachstandsbericht BV Juli 2022

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1709/2021 Stand: 12.07.2022 Sachstandsbericht Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen Sachstandsbericht Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.11.2021 8.1.5 Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/1709/2021 Die Verwaltung hat in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Erstellung eines Entwurfs für die Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet durch ein externes Gutachterbüro, unter Berücksichti- gung der Biotoptypenkartierung und Gewichtung der Brutvogelkartierung und eines Abgrenzungsver- schlag für die NSG-Ausweisung empfohlen wird. Der Antrag wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dahingehend modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit der Ausweisung eines Naturschutzgebietes nach § 23 BNatSchG auf dem Gebiet des sogenannten „Weißer Bogen“ im Bezirk Rodenkir- chen zu prüfen und dabei die Möglichkeiten und Grenzen der Vereinbarkeit mit dem Erhalt von Fuß- und Radwegen im potentiellen Naturschutzgebiet aufzuzeigen. Dies beinhaltet u.a. die Erstellung eines Entwurfs für die Unterschutzstellung als Naturschutz- gebiet durch ein externes Gutachterbüro, unter Berücksichtigung der Biotoptypenkartierung und Gewichtung der Brutvogelkartierung und eines Abgrenzungsverschlag für die NSG- Ausweisung. Der Bezirksvertretung Rodenkirchen soll das Ergebnis vorgestellt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 2 8.1.5.1 Stellungnahme der Verwaltung 3751/2021 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und greift die Empfehlung auf. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Zwischenzeitlich hat die Verwaltung den Beschluss der BV Rodenkirchen aufgegriffen und sich ins- gesamt mit der erforderlichen Fortschreibung und Neuausweisung weiterer Naturschutzgebiete bzw. der fachlich geeigneten Erweiterung der rechtskräftigen Naturschutzgebiete im Kölner Stadtgebiet befasst. Auf Grundlage eines gemeinsame Antrags von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion mit dem Titel „Neues NSG“ (AN/2064/2021) hat der AKUG die Verwaltung einstimmig beauftragt bis Ende 2022 eine Vorschlagsliste für ein neues Naturschutzgebiet in Köln vorzulegen. Die Vorschläge sollen in einer Bewertungsmatrix neben der naturschutzfachlichen Eignung und ande- rer Punkte auch die Eigentumsverhältnisse, die Akzeptanz für ein Schutzgebiet vor Ort, die Auswir- kungen auf bestehende Nutzungsmöglichkeiten und die Einschätzung des Naturschutzbeirates dar- stellen. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung eine vertiefte fachliche Prüfung der naturschutzwürdigen Flächen durchgeführt und bewertet. 13 Gebiete sind in einem „Konzept zur Neuausweisung und Er- weiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln“ (Stand März 2022) naturschutzfachlich und auf ihre Eignung bewertet worden und zwischen dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und dem Umweltamt abgestimmt worden. Das Gebiet am „Weißer Bogen“ ist Bestandteil dieser naturschutz- fachlichen Prüfung und in der Empfehlung der Verwaltung sind vier neuauszweisenden Naturschutz- gebiet mit einer sehr hohen Priorität bewertet worden. Eines dieser mit sehr hoher Priorität bewerte- ten Gebiete ist der „Weißer Bogen“. Die nun zur Beratung vorliegende Beschlussvorlage 0862/2022 „Konzept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln“ wird am 20.06.2022 im Naturschutzbeirat und am 25.08.2022 im AKUG beraten. Nächste Schritte: Sobald der AKUG diese Vorlage beschlossen hat, wird die Verwaltung die nächsten Schritte zur Vor- bereitung der Umsetzung und Ausweisung neuer Naturschutzgebiete vorbereiten. Es ist beabsichtigt, auf Grundlage des Beschlusses die Vergabe der Biotoptypenkartierung, einer avi- faunistischen sowie ggf. weitere faunistische Kartierungen in Vorbereitung auf ein Unterschutzstel- lungsverfahren zur Ausweisung eines weiteren Naturschutzgebietes „Weißer Bogen“ im Bezirk Ro- denkirchen vorzubereiten. Die Vergabe soll vegetationsbedingt und zur vollständigen Kartierung der relevanten Brutvögel, Durchzügler und anderen Artengruppen im 4. Quartal 2022 beauftragt werden. Daran anschließend soll die Vergabe zur Erarbeitung eines Vorentwurfs zur Unterschutzstellung ei- nes weiteren Naturschutzgebietes „Weißer Bogen“ für den Herbst 2023 vorbereitet werden. 3 Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Sobald ein Vorentwurf zur Unterschutzstellung des NSG „Weißer Bogen“ vorliegt, wird die Verwaltung über diesen neuen Sachstand berichten und einen Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung des Natur- schutzgebietes vorbereiten. Geplant ist dies frühestens für das 4. Quartal 2024.

Beratungsverlauf

  1. 08.11.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.5, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz