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AN/1709/2021

Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 13.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.11.2021, TOP 8.1.5

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Sachstandsbericht BV Juli 2025

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Sachstandsbericht BV Juli 2022

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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

1941 Zeichen

Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Industriestr. 161 – Haus 1 – 50999 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 
0221/22192309 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1709/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 
 
Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesord-
nung der Sitzung der B V Rodenkirchen (BV2) am 06.09.2021 zu setzen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten die Möglichkeit der Ausweisung eines Naturschutz-
gebietes nach § 23 BNatSchG auf dem Gebiet des sogenannten „Weißer Bogen“ 
im Bezirk Rodenkirchen zu prüfen und dabei die Möglichkeit en und Grenzen der 
Vereinbarkeit mit dem Erhalt von Fuß - und Radwegen im potentiellen Natur-
schutzgebiet aufzuzeigen.  
 
Begründung:  
Die Aufforstung der Ackerflächen im „Weißer Bogen“ begann in der Nachkriegszeit. Es 
ist in den vergangenen 60 bis 70 Jahren in diesem Areal ein Auenwald entstanden, der 
aufgrund der Vielzahl verschiedener Standortverhältnisse auf kleinem Raum einen ho-
hen Artenreichtum aufweist. Auenwälder spielen eine bedeutende Rolle als Kinderstube 
für Fische. An wechselnde Pegelstände und in sbesondere hohe Wasserstände ange-
passte Naturräume wie im Weißer Bogen spielen auch eine bedeutende Rolle in einem 
zukunftgerichteten Gewässermanagement. Grundsätzlich wird die Akzeptanz für den 
Erhalt und den Schutz solcher Zonen im Bezirk und im nahen Um feld hoch eingeschätzt. 
Die Einbindung der Bevölkerung vor Ort und die didaktische Begleitung von Anfang an 
wird von den Antragstellern jedoch als erfolgskritisch betrachtet.

gez. Dr. Traude Castor -Cursiefen     gez. Ismail

Sachstandsbericht BV Juli 2025

1680 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1709/2021
Stand: 14.07.2025 
Sachstandsbericht  
Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen 
Aktueller Bearbeitungsstand Juli 2025: 
Die Verwaltung hat Ende 2024 ein externes Planungsbüro damit beauftragt für sechs Natur-
schutzgebiete (NSG) aus dem Konzept zur „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Natur-
schutzgebiete in Köln“ 2022 einen Entwurf zur Unterschutzstellung inkl. der Entwicklungs- und 
Festsetzungskarten, der textlichen Festsetzungen und Erläuterung sowie der Strategischen 
Umweltprüfung zu erarbeiten.  
 
Hierbei werden folgende sechs Gebiete bearbeitet: 
 
 NSG „Auf dem Dreißiger“ 
 NSG „Weißer Bogen“ 
 NSG Erweiterung N 17 „Langeler Auwald“ 
 NSG Erweiterung N 9 „Thielenbruch"  
 NSG „Mielenforster Wiesen“ 
 NSG „Gremberger Wäldchen“ 
 
Eine frühzeitige Abstimmung mit den anerkannten Umweltverbänden, der NABU-Naturschutz-
station Leverkusen-Köln und den maßgeblichen Fachämtern hat zu diesen Gebieten im Mai 
2025 stattgefunden. Zurzeit erarbeitet das beauftragte Planungsbüro eine Entwurfsfassung 
inkl. der Umweltprüfung. 
 
Nächste Schritte: 
Sobald in der Verwaltung abgestimmte Entwürfe zu einzelnen Gebieten vorliegen, ist geplant 
einen Aufstellungsbeschluss für einzelne oder mehrere Gebiete und somit auch für das NSG 
„Weißer Bogen“ zu fassen.  
Vor einem förmlichen Beschluss wird die Verwaltung mit der RheinEnergie AG als Eigentüme-
rin die Schutzzwecke, die Ver- und Gebote und die erforderlichen Unberührtheitsregelungen 
für das neue NSG „Weißer Bogen“ direkt abstimmen und in den Entwurf aufnehmen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

Sachstandsbericht BV Juli 2022

5054 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1709/2021 
 Stand: 12.07.2022 
Sachstandsbericht  
Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen 
Sachstandsbericht  
Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.11.2021 
 
 
8.1.5 Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen,  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
AN/1709/2021 
Die Verwaltung hat in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Erstellung eines Entwurfs für 
die Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet durch ein externes Gutachterbüro, unter Berücksichti-
gung der Biotoptypenkartierung und Gewichtung der Brutvogelkartierung und eines Abgrenzungsver-
schlag für die NSG-Ausweisung empfohlen wird.  
Der Antrag wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dahingehend modifiziert. 
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit der Ausweisung eines Naturschutzgebietes 
nach § 23 BNatSchG auf dem Gebiet des sogenannten „Weißer Bogen“ im Bezirk Rodenkir-
chen zu prüfen und dabei die Möglichkeiten und Grenzen der Vereinbarkeit mit dem Erhalt 
von Fuß- und Radwegen im potentiellen Naturschutzgebiet aufzuzeigen.  
Dies beinhaltet u.a. die Erstellung eines Entwurfs für die Unterschutzstellung als Naturschutz-
gebiet durch ein externes Gutachterbüro, unter Berücksichtigung der Biotoptypenkartierung 
und Gewichtung der Brutvogelkartierung und eines Abgrenzungsverschlag für die NSG-
Ausweisung. 
Der Bezirksvertretung Rodenkirchen soll das Ergebnis vorgestellt werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

2 
 
 
8.1.5.1 Stellungnahme der Verwaltung 
3751/2021 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und greift die 
Empfehlung auf. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung den Beschluss der BV Rodenkirchen aufgegriffen und sich ins-
gesamt mit der erforderlichen Fortschreibung und Neuausweisung weiterer Naturschutzgebiete bzw. 
der fachlich geeigneten Erweiterung der rechtskräftigen Naturschutzgebiete im Kölner Stadtgebiet 
befasst. 
 
Auf Grundlage eines gemeinsame Antrags von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion und 
Volt-Fraktion mit dem Titel „Neues NSG“ (AN/2064/2021) hat der AKUG die Verwaltung einstimmig 
beauftragt bis Ende 2022 eine Vorschlagsliste für ein neues Naturschutzgebiet in Köln vorzulegen. 
Die Vorschläge sollen in einer Bewertungsmatrix neben der naturschutzfachlichen Eignung und ande-
rer Punkte auch die Eigentumsverhältnisse, die Akzeptanz für ein Schutzgebiet vor Ort, die Auswir-
kungen auf bestehende Nutzungsmöglichkeiten und die Einschätzung des Naturschutzbeirates dar-
stellen. 
 
Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung eine vertiefte fachliche Prüfung der naturschutzwürdigen 
Flächen durchgeführt und bewertet. 13 Gebiete sind in einem „Konzept zur Neuausweisung und Er-
weiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln“ (Stand März 2022) naturschutzfachlich und auf ihre 
Eignung bewertet worden und zwischen dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und dem 
Umweltamt abgestimmt worden. Das Gebiet am „Weißer Bogen“ ist Bestandteil dieser naturschutz-
fachlichen Prüfung und in der Empfehlung der Verwaltung sind vier neuauszweisenden Naturschutz-
gebiet mit einer sehr hohen Priorität bewertet worden. Eines dieser mit sehr hoher Priorität bewerte-
ten Gebiete ist der „Weißer Bogen“.  
Die nun zur Beratung vorliegende Beschlussvorlage 0862/2022 „Konzept zur Neuausweisung und 
Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln“ wird am 20.06.2022 im Naturschutzbeirat und am 
25.08.2022 im AKUG beraten.  
Nächste Schritte: 
Sobald der AKUG diese Vorlage beschlossen hat, wird die Verwaltung die nächsten Schritte zur Vor-
bereitung der Umsetzung und Ausweisung neuer Naturschutzgebiete vorbereiten.  
Es ist beabsichtigt, auf Grundlage des Beschlusses die Vergabe der Biotoptypenkartierung, einer avi-
faunistischen sowie ggf. weitere faunistische Kartierungen in Vorbereitung auf ein Unterschutzstel-
lungsverfahren zur Ausweisung eines weiteren Naturschutzgebietes „Weißer Bogen“ im Bezirk Ro-
denkirchen vorzubereiten.  
Die Vergabe soll vegetationsbedingt und zur vollständigen Kartierung der relevanten Brutvögel, 
Durchzügler und anderen Artengruppen im 4. Quartal 2022 beauftragt werden. 
Daran anschließend soll die Vergabe zur Erarbeitung eines Vorentwurfs zur Unterschutzstellung ei-
nes weiteren Naturschutzgebietes „Weißer Bogen“ für den Herbst 2023 vorbereitet werden.

3 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Sobald ein Vorentwurf zur Unterschutzstellung des NSG „Weißer Bogen“ vorliegt, wird die Verwaltung 
über diesen neuen Sachstand berichten und einen Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung des Natur-
schutzgebietes vorbereiten. Geplant ist dies frühestens für das 4. Quartal 2024.

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Industriestraße 161

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Details

Aktenzeichen
AN/1709/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
13.09.2021
Erstellt
20.08.2021 16:30