3620/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkplätze Kolumbastraße und Brückenstraße (Az.: 02-1600-188/18)
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Eingabe
1074 Zeichen
Bezirksvertretung Innenstadt
Herrn Andreas Hupke
Bürgeramtsleiter
Herr Ulrich Höver
Köln, den 27.10. 2018
Bürgereingabe Kolumbastraße und Brückenstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge einer Baumaßnahme im Kolumbaviertel am Kolumba-Museum entfallen zeitweise
Autoparkpätze auf der Brückenstraße und der Kolumbastraße.
Daher beantrage ich, die Verwaltung aufzufordern, nach Beendigung der Baummaßnahme
diesen bewährten Zustand beizubehalten. Der aktuelle Wegfall der Parkplätze für Autos führt
zu keiner großer Behinderung.
Diese Anregung ist in Übereinstimmung mit dem preisgekrönten Konzept Gestaltung
Kolumbaviertel aus dem Jahre 2007. Der aktuelle Zustand zeigt doch auf, dass diese
Parkplätze für Autos nicht gebraucht werden, da sie problemlos entfallen konnten. Und auch
keine dramatische Parkplatznot in diesem Viertel entstanden ist. Die umliegenden
Parkhäuser haben ausreichend Kapazitäten.
Zudem ist es allmählich an der Zeit, den damaligen Beschluss endlich umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 3620/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkplätze Kolumbastraße und Brückenstraße (Az.: 02- 1600-188/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt die Beibehal- tung und erneute Nutzung der Stellplätze als Kurzzeitparkplätze im Bereich der Brückenstraße für das Bewohnerparken nach Beendigung der Baumaßnahme sowie die Beibehaltung der Ladezone mit Bewohnerreservierung in der Kolumbastraße. Im Rahmen der anstehenden Umgestaltung des ge- samten Kolumbaviertels werden die notwendigen Ladezonen beibehalten, während die bewirtschafte- ten Kurzzeitparkplätze entfallen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 2 Begründung: Der Petent beantragt, die zurzeit wegen einer Baumaßnahme nicht nutzbaren Stellplätze in der Brü- ckenstraße und der Kolumbastraße nach Beendigung der Baumaßnahme dauerhaft den Verkehrs- teilnehmenden zu entziehen. Der Petent argumentiert, dass in den umliegenden Parkhäusern ausrei- chende Kapazitäten zur Verfügung stehen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung teilt mit, dass die Brückenstraße und die Kolumbastraße zum Bewohnerparkgebiet (BWP) CITY gehören. In der Brückenstraße werden im Abschnitt Ludwigstraße bis Kolumbastraße 7 Stellplätze über einen Parkscheinautomaten (PSA) bewirtschaftet. In der Kolumbastraße befindet sich im Abschnitt zwischen Breite Straße und Brückenstraße eine Ladezone, die in einem Teilbereich mit insgesamt 6 Stellplätzen für Bewohner/innen des BWP City freigegeben sind. Bewohner/innen kön- nen auf diesen Stellplätzen mit gültigem Bewohnerparkausweis parken. Die Stellplätze in der Kolum- bastraße decken überwiegend den Parkbedarf der Bewohner/innen in den Nachmittags- und Abend- stunden. Das BWP City gehört durch seine zentrale Lage in der Kölner Innenstadt zu den Bewohnerparkgebie- ten, die hohen Parkdruck bei einer vergleichsweise geringen Anzahl an Stellplätzen im öffentlichen Straßenland aufweisen. Durch Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs, Außengastronomie auf Stellplätzen und andere politische Beschlüsse, wie zum Beispiel den am 23.07.2019 umgesetzten, dauerhaften Entfall der Parkplätze im Bereich der Herzogstraße, wird das öffentliche Stellplatzange- bot in der Innenstadt kontinuierlich reduziert. Darüber hinaus ist im Rahmen des Beschlusses „Verkehrskonzept Kolumbaviertel“ der Be- zirksvertretung Innenstadt eine Umgestaltung u. a. der Kolumba- und Brückenstraße vorgesehen, bei der das Parken im öffentlichen Raum durch den Rückbau von Parkplätzen zugunsten von Aufenthalts – und Funktionsflächen für Fuß- und Radverkehr reduziert wird. Nach Umsetzung des Konzeptes werden die Parkflächen im oben genannten Bereich dauerhaft ent- fallen. Der Entfall von Stellplätzen wird erfahrungsgemäß nur in Verbindung mit einer entsprechenden bauli- chen Umgestaltung (breitere Gehwege o. ä.) angenommen; eine ausschließliche Beschilderung mit Haltverboten führt in der Regel nicht zum gewünschten Ergebnis. Darüber hinaus ist die Ladezone im Bereich der Kolumbastraße für die Andienung der dortigen Ge- werbebetriebe zwingend erforderlich. Bereits vor Umsetzung des Verkehrskonzeptes kann jedoch seitens der Verwaltung, unter In- kaufnahme von Einnahmeausfällen, geprüft werden, ob im Bereich Kolumbastraße und Brü- ckenstraße die Parkflächen in zeitlich befristete Ladezonen mit einer nächtlichen Anwohnerre- servierung umgewandelt werden können. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Brückenstraße
- Kolumbastraße 7
- Breite Straße
- Ludwigstraße
- Herzogstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3620/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.10.2019
- Erstellt
- 16.10.2019 14:02