0461/2024
Ersatzbeschaffung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich Friedhöfe; hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 Punkt 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
3882 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/670/21 Vorlagen-Nummer 11.03.2024 0461/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.04.2024 Finanzausschuss 06.05.2024 Rat 16.05.2024 Ersatzbeschaffung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich Friedhöfe; hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 Punkt 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 Der Rat nimmt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen zur Beschaffung von sechs Kolon- nenfahrzeugen, zuzüglich eines weiteren Kolonnenfahrzeugs, über rd. 306.354 € brutto zur Kenntnis. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 27. April 2023 der Beschaf- fung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich Friedhöfe zugestimmt (Vorlage 0613/2023). Nach Vorliegen der Submissionsergebnisse belaufen sich die Gesamtkosten für die Beschaf- fung der sechs Kolonnenfahrzeugen nunmehr auf 922.276 € statt bisher 769.634 €. Zudem muss ein verunfalltes Bestandsfahrzeug zum Erhalt des Betriebsablaufes kurzfristig ersetzt werden. Die abgeschlossene Vergabe für diese Fahrzeuge hat nur ein wertbares Angebot geliefert. Der Grund für die Preissteigerung liegt im Wesentlichen an der Marktsituation für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge. Derzeit sind keine großen Fahrzeughersteller im nachgefragten Segment vertreten, bei denen durch die Produktion größerer Stückzahlen die Produktionskos- ten gesenkt werden können. Die Marktsituation stellt sich nach wie vor so dar, dass sich bis- her nur kleinere und mittelständige Unternehmen mit der Umrüstung von konventionellen Ver- brenner-Markenfahrgestellen zu elektrisch betriebenen Modellen befassen. Mögliche Förderungen für diese Fahrzeugkategorie entfallen mangels entsprechender Förder- maßnahmen. Für ein Kolonnenfahrzeug (Kennzeichen K – LN 6719), welches durch einen nicht selbst ver- ursachten Unfall einen Totalschaden erlitten hat, muss kurzfristig Ersatz beschafft werden. Dieses Fahrzeug wurde erst im März 2021 neu zugelassen. Ein großer Teil der entstandenen Kosten wird jedoch durch eine zu erwartende Rückerstattung der Versicherung des Unfallver- ursachers gedeckt werden. 2 Es besteht die Möglichkeit, sich an die durchgeführte Vergabe anzuhängen, um kurzfristig ein Fahrzeug für den Betriebsablauf der Bestattungen zu beschaffen. Dieses Fahrzeug ist dann ebenfalls mit Elektroantrieb ausgestattet. Höhere Kosten und einen erneuten Zeitaufwand durch eine erneute Ausschreibung werden auf diese Weise vermieden. Finanzierung Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung für die Ersatzbeschaffung von nunmehr sieben Kolonnenfahrzeugen steht im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teil- finanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung bewegl. Anlagevermö- gens(KFZ), aufgrund von Verzögerungen bei anderen Beschaffungen zur Verfügung. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen von nunmehr 107.599 € p.a. stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Ab- schreibungen, ab dem Haushaltsjahr 2024 inklusive Mittelfristplanung im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushalts- planaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die in den Folgejahren erforderlichen Abschreibungsaufwendungen, gegebenenfalls durch Umschichtun- gen, vorsehen. gez. i.V. Blome
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0461/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 11.03.2024
- Erstellt
- 30.01.2024 16:38