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0461/2024

Ersatzbeschaffung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich Friedhöfe; hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 Punkt 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 11.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024, TOP 7.2.2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3882 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/670/21 
 
Vorlagen-Nummer 11.03.2024 
 0461/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.04.2024 
Finanzausschuss 06.05.2024 
Rat 16.05.2024 
 
Ersatzbeschaffung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich 
Friedhöfe; hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 
KomHVO i.V.m. § 12 Punkt 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2023/2024 
Der Rat nimmt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen zur Beschaffung von sechs Kolon-
nenfahrzeugen, zuzüglich eines weiteren Kolonnenfahrzeugs, über rd. 306.354 € brutto zur 
Kenntnis. 
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 27. April 2023 der Beschaf-
fung von sechs Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich Friedhöfe zugestimmt 
(Vorlage 0613/2023). 
 
Nach Vorliegen der Submissionsergebnisse belaufen sich die Gesamtkosten für die Beschaf-
fung der sechs Kolonnenfahrzeugen nunmehr auf 922.276 € statt bisher 769.634 €. Zudem 
muss ein verunfalltes Bestandsfahrzeug zum Erhalt des Betriebsablaufes kurzfristig ersetzt 
werden. 
 
Die abgeschlossene Vergabe für diese Fahrzeuge hat nur ein wertbares Angebot geliefert.  
 
Der Grund für die Preissteigerung liegt im Wesentlichen an der Marktsituation für elektrisch 
betriebene Nutzfahrzeuge. Derzeit sind keine großen Fahrzeughersteller im nachgefragten 
Segment vertreten, bei denen durch die Produktion größerer Stückzahlen die Produktionskos-
ten gesenkt werden können. Die Marktsituation stellt sich nach wie vor so dar, dass sich bis-
her nur kleinere und mittelständige Unternehmen mit der Umrüstung von konventionellen Ver-
brenner-Markenfahrgestellen zu elektrisch betriebenen Modellen befassen. 
 
Mögliche Förderungen für diese Fahrzeugkategorie entfallen mangels entsprechender Förder-
maßnahmen. 
 
Für ein Kolonnenfahrzeug (Kennzeichen K – LN 6719), welches durch einen nicht selbst ver-
ursachten Unfall einen Totalschaden erlitten hat, muss kurzfristig Ersatz beschafft werden. 
Dieses Fahrzeug wurde erst im März 2021 neu zugelassen. Ein großer Teil der entstandenen 
Kosten wird jedoch durch eine zu erwartende Rückerstattung der Versicherung des Unfallver-
ursachers gedeckt werden.

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Es besteht die Möglichkeit, sich an die durchgeführte Vergabe anzuhängen, um kurzfristig ein 
Fahrzeug für den Betriebsablauf der Bestattungen zu beschaffen. Dieses Fahrzeug ist dann 
ebenfalls mit Elektroantrieb ausgestattet. Höhere Kosten und einen erneuten Zeitaufwand 
durch eine erneute Ausschreibung werden auf diese Weise vermieden. 
 
Finanzierung 
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung für die Ersatzbeschaffung von nunmehr 
sieben Kolonnenfahrzeugen steht im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teil-
finanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, 
Friedhöfe und Krematorium, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung bewegl. Anlagevermö-
gens(KFZ), aufgrund von Verzögerungen bei anderen Beschaffungen zur Verfügung.  
 
Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen von nunmehr 
107.599 € p.a. stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen 
in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Ab-
schreibungen, ab dem Haushaltsjahr 2024 inklusive Mittelfristplanung im Haushaltsplan 
2023/2024 zur Verfügung. 
 
Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushalts-
planaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die in den 
Folgejahren erforderlichen Abschreibungsaufwendungen, gegebenenfalls durch Umschichtun-
gen, vorsehen. 
 
 
gez. i.V. Blome

Beratungsverlauf (3)

25.04.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.05.2024 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2024 Rat
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0461/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
11.03.2024
Erstellt
30.01.2024 16:38