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V/0270/2008

Prinz-Eugen-

Vorlagen 03.04.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 22.04.2008, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5911 Zeichen

V/0270/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Prinz-Eugen-Straße  -  Ausbau zwischen Am Krug und Sentmaringer Weg  - 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte stimmt der vom Tiefbauamt aufgestellten Ausführungsplanung 
(Lageplan Nr. 9728 Blatt 1-2 (2) vom 30.11.2007) und dem Bau zu. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 807.000 € 
entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Ver-
fügung: 
 
Auszahlungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
 
Haush.-
jahr 
 
Betrag 
€ 
Bemerkungen
  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
 
Investitionsmaßnahme 4056 Prinz-Eugen-Straße 
 
 
2009 
2010 
 
 
 
 
360.000 
447.000 
 
 
 
Insgesamt: 807.000  
 
Die Stadtwerke GmbH beteiligt sich mit ca. 1% an den Baukosten. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0270/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Vissing 
Ruf: 
492 66 44 
E-Mail: 
Vissing@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0270/2008 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Nach erfolgtem Kanalbau (Erneuerung der Schm utz- und Regenwasserkanalisation und einiger 
Hausanschlüsse) und erforderlichen Arbeiten durch die Stadtwerke (Erneuerung der Stromleitun-
gen) wird die Prinz-Eugen-Straße zwischen den Straßen „Am Krug“ und „Sentmaringer Weg“ wie-
der hergestellt. 
 
Dem verkehrstechnischen Entwurf des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrs-
planung wurde am 30.05.2006 in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte einstimmig zu-
gestimmt. 
 
Zuvor hatte es am 22.06.2005 es eine Bürgerinformationsveranstaltung unter Leitung von Herrn 
Fischer-Baumeister zur Umgestaltung gegeben, in der die Anlieger die Möglichkeit hatten, bei der 
zukünftigen Gestaltung des Straßenraumes mitzuwirken. Diese Mitarbeit war sehr konstruktiv. Sei-
tens der Anlieger wurde die geplante Baumaßnahme begrüßt und der Gestaltung zugestimmt. Die 
dort vorgebrachten Fragen und Anregungen wurden durch die Verwaltung geprüft und teilweise in 
die Planung integriert. Über wichtige Detailf ragen (Befestigung der Gehwege im Baumbereich) 
wurde bereits am Veranstaltungsabend abgestimmt. So hat sich beispielsweise die Mehrheit der 
Anwohner für einen Ausbau der Gehwege mit Gehwegplatten und Asphalt ausgesprochen, ob-
schon durch diese Bauart Anliegerbeiträge nach dem KAG erhoben werden können. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die Fahrbahnbreite bleibt in der derzeitigen Breite von ca. 7,00 m bestehen, sie wird asphaltiert. 
Das Abstellen von PKW ist in der Tempo-30-Zone nach wie vor am Straßenrand möglich. Die Ein-
bauten zur Verkehrsberuhigung bleiben erhalten. 
  
Ein Großteil der vorhandenen 53 Straßenbäume bleibt ebenfalls erhalten. Etwa 19  Bäume müssen 
aufgrund des eigenen Zustandes bzw. der verursachten Schäden im Gehwegbereich gefällt wer-
den. Geplant ist es, ca. 27 Bäume neu zu pfl anzen. In welchem Umfang möglicherweise dennoch 
von den oben genannten Bäumen einige erhalten blei ben können, ist erst im Rahmen der Bau-
maßnahme abschließend festzustellen. 
 
Dort, wo vorhandene Bäume erhalten bleiben, wird der Gehweg aus Gehwegplatten auf minimal 
1,00 m eingeengt, so dass auch Personen mit Rollstuhl und/oder Kinderwagen die Gehwege nut-
zen können. Bei Baumneupflanzungen ist eine Gehwegbreite von ca. 1,50 m vorgesehen. Wurzel-
schutzfolien sollen verhindern, dass die Baumwurzeln die Gehwegplatten erneut anheben. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt gemeinsam mit dem Kanalbau nach der Zustimmung  in 
der BV und im AUB (Kanalbau). 
 
Mit dem Baubeginn wird Anfang 2009 gerechnet. Die Länge der Bauzeit beträgt etwa 2 Jahre (für 
Kanal- und Straßenbau). 
 
4. Beiträge/Zuschüsse 
 
Im Rahmen der Kanalsanierung werden Fahr bahn und Gehwege verbessert wiederhergestellt. 
Diese Verbesserungen sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts.

- 3 - 
V/0270/2008 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 in 
der jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe a) die Prinz-Eugen-Straße als 
Anliegerstraße eingestuft.  
 
An den voraussichtlich beitragsfähigen Kosten für die Fahrbahnverbesserung in Höhe von ca. 
445.000 € und für die Gehwegverbesserung in Höhe von ca. 362.000 € beteiligen sich die Grund-
stückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer Einstufung als Anliegerstraße mit 80 %. 
 
Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer Beitragsberechnung rd. 645.600 €. 
 
Der Verteilerwert liegt nach der vorläufigen Beitragsberechnung bei 6,33 € je Quadratmeter ver-
vielfältigter Grundstücksgröße. 
 
Die Wohnbebauung der Prinz-Eugen-Straße ist überwiegend zweigeschossig. Auf ein durch-
schnittliches Wohngrundstück mit einer Größe von 500 Quadratmetern (vervielfältigt mit dem Fak-
tor 1,3 für zweigeschossig bebaut) entfällt ein Straßenbaubeitrag von voraussichtlich rd. 4.100 €. 
 
Auf das Hittorf-Gymnasium entfallen ca. 50,9 % der Anliegerbeiträge (329.060 €), die Beitragshö-
hen ohne Schulgrundstück liegen zwischen 2.865 € und 52.045 €. 
 
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden etwa einen Monat vor Baubeginn im 
Rahmen des Service-Versprechens des Tiefbauamtes persönlich angeschrieben und über die 
Maßnahme und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge der Baumaßnahme 
informiert. 
 
5. Genehmigungen 
 
Seitens des Straßenbaus sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0271/2008. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Prinz-Eugen-Straße 2009
  • Sentmaringer Weg
  • Am Krug

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0270/2008
Typ
Vorlagen
Datum
03.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37