V/0270/2008
Prinz-Eugen-
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Beschlussvorlage
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V/0270/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Prinz-Eugen-Straße - Ausbau zwischen Am Krug und Sentmaringer Weg - - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Bezirksvertretung Münster-Mitte stimmt der vom Tiefbauamt aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 9728 Blatt 1-2 (2) vom 30.11.2007) und dem Bau zu. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 807.000 € entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Ver- fügung: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und –anlagen Investitionsmaßnahme 4056 Prinz-Eugen-Straße 2009 2010 360.000 447.000 Insgesamt: 807.000 Die Stadtwerke GmbH beteiligt sich mit ca. 1% an den Baukosten. Vorlagen-Nr.: V/0270/2008 Auskunft erteilt: Frau Vissing Ruf: 492 66 44 E-Mail: Vissing@stadt-muenster.de Datum: 03.04.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0270/2008 Begründung: 1. Voraussetzungen Nach erfolgtem Kanalbau (Erneuerung der Schm utz- und Regenwasserkanalisation und einiger Hausanschlüsse) und erforderlichen Arbeiten durch die Stadtwerke (Erneuerung der Stromleitun- gen) wird die Prinz-Eugen-Straße zwischen den Straßen „Am Krug“ und „Sentmaringer Weg“ wie- der hergestellt. Dem verkehrstechnischen Entwurf des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrs- planung wurde am 30.05.2006 in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte einstimmig zu- gestimmt. Zuvor hatte es am 22.06.2005 es eine Bürgerinformationsveranstaltung unter Leitung von Herrn Fischer-Baumeister zur Umgestaltung gegeben, in der die Anlieger die Möglichkeit hatten, bei der zukünftigen Gestaltung des Straßenraumes mitzuwirken. Diese Mitarbeit war sehr konstruktiv. Sei- tens der Anlieger wurde die geplante Baumaßnahme begrüßt und der Gestaltung zugestimmt. Die dort vorgebrachten Fragen und Anregungen wurden durch die Verwaltung geprüft und teilweise in die Planung integriert. Über wichtige Detailf ragen (Befestigung der Gehwege im Baumbereich) wurde bereits am Veranstaltungsabend abgestimmt. So hat sich beispielsweise die Mehrheit der Anwohner für einen Ausbau der Gehwege mit Gehwegplatten und Asphalt ausgesprochen, ob- schon durch diese Bauart Anliegerbeiträge nach dem KAG erhoben werden können. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Die Fahrbahnbreite bleibt in der derzeitigen Breite von ca. 7,00 m bestehen, sie wird asphaltiert. Das Abstellen von PKW ist in der Tempo-30-Zone nach wie vor am Straßenrand möglich. Die Ein- bauten zur Verkehrsberuhigung bleiben erhalten. Ein Großteil der vorhandenen 53 Straßenbäume bleibt ebenfalls erhalten. Etwa 19 Bäume müssen aufgrund des eigenen Zustandes bzw. der verursachten Schäden im Gehwegbereich gefällt wer- den. Geplant ist es, ca. 27 Bäume neu zu pfl anzen. In welchem Umfang möglicherweise dennoch von den oben genannten Bäumen einige erhalten blei ben können, ist erst im Rahmen der Bau- maßnahme abschließend festzustellen. Dort, wo vorhandene Bäume erhalten bleiben, wird der Gehweg aus Gehwegplatten auf minimal 1,00 m eingeengt, so dass auch Personen mit Rollstuhl und/oder Kinderwagen die Gehwege nut- zen können. Bei Baumneupflanzungen ist eine Gehwegbreite von ca. 1,50 m vorgesehen. Wurzel- schutzfolien sollen verhindern, dass die Baumwurzeln die Gehwegplatten erneut anheben. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt gemeinsam mit dem Kanalbau nach der Zustimmung in der BV und im AUB (Kanalbau). Mit dem Baubeginn wird Anfang 2009 gerechnet. Die Länge der Bauzeit beträgt etwa 2 Jahre (für Kanal- und Straßenbau). 4. Beiträge/Zuschüsse Im Rahmen der Kanalsanierung werden Fahr bahn und Gehwege verbessert wiederhergestellt. Diese Verbesserungen sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. - 3 - V/0270/2008 Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 in der jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe a) die Prinz-Eugen-Straße als Anliegerstraße eingestuft. An den voraussichtlich beitragsfähigen Kosten für die Fahrbahnverbesserung in Höhe von ca. 445.000 € und für die Gehwegverbesserung in Höhe von ca. 362.000 € beteiligen sich die Grund- stückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer Einstufung als Anliegerstraße mit 80 %. Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer Beitragsberechnung rd. 645.600 €. Der Verteilerwert liegt nach der vorläufigen Beitragsberechnung bei 6,33 € je Quadratmeter ver- vielfältigter Grundstücksgröße. Die Wohnbebauung der Prinz-Eugen-Straße ist überwiegend zweigeschossig. Auf ein durch- schnittliches Wohngrundstück mit einer Größe von 500 Quadratmetern (vervielfältigt mit dem Fak- tor 1,3 für zweigeschossig bebaut) entfällt ein Straßenbaubeitrag von voraussichtlich rd. 4.100 €. Auf das Hittorf-Gymnasium entfallen ca. 50,9 % der Anliegerbeiträge (329.060 €), die Beitragshö- hen ohne Schulgrundstück liegen zwischen 2.865 € und 52.045 €. Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden etwa einen Monat vor Baubeginn im Rahmen des Service-Versprechens des Tiefbauamtes persönlich angeschrieben und über die Maßnahme und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge der Baumaßnahme informiert. 5. Genehmigungen Seitens des Straßenbaus sind keine Genehmigungen erforderlich. Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0271/2008. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Prinz-Eugen-Straße 2009
- Sentmaringer Weg
- Am Krug
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0270/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37