0089/2018
Mündliche Anfrage vom 23.11.2017 von Herrn Detjen zu ÖPP-Projekten (TOP 8.1)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0089/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 22.02.2018 Mündliche Anfrage vom 23.11.2017 von Herrn Detjen zu ÖPP-Projekten (TOP 8.1) In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.11.2017 stellte Herr Detjen mündlich un- ter TOP 8.1 Fragen zu ÖPP-Projekten: 1. Ihn interessiert, ob bei den drei aktuellen Schulneubauten mit ÖPP die Stadt Köln einen „Einrede- Verzicht“ abgegeben habe. In der Vorlage 2205/2017 stünde, dass die „Finanzierung der Investitions- kosten für die Bauleistungen nach Abnahme (…) in Abweichung von vorangegangenen ÖPP- Projekten in kommunaler Eigenfinanzierung erfolgen“. Er fragt nach, ob damit eine Forfaitierung und ein Einrede-Verzicht ausgeschlossen seien. 2. Auch möchte er erfahren, ob die Stadtverwaltung, anders als andere Kommunen, ein Einrede- Verzicht für bedenklich halte. Das würde bedeuten, dass sie alle Ansprüche gegenüber dem Investor an die Bank abtrete. Zuletzt möchte er darüber informiert werden, wie bei den bisherigen ÖPP/PPP Projekten verfahren wurde. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Zu 1.) Im Projekt ÖPP P3 wurde kein Einredeverzicht abgegeben. Beim Modell mit Einredeverzicht erfolgt die langfristige Finanzierung durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber erklärt dann mit er- folgter Abnahme gegenüber der finanzierenden Bank, dass die Zahlungen an den Auftragnehmer, die auf den investiven Anteil (Zins + Tilgung) entfallen, einredefrei gestellt werden, das heißt nicht zu kür- zen sind. Das hat Auswirkungen auf den Zinssatz, der dann deutlich niedriger ausfällt als bei einer Projektfinanzierung, bei der auch die Entgeltzahlungen für den investiven Anteil, also für das bereits abgenommene Gebäude, über die Vertragslaufzeit bei Schlechtleistungen gekürzt werden könnten. Bei einer Forfaitierung können "kommunalkreditähnliche" Konditionen erreicht werden. Es empfiehlt sich aber in allen Varianten, ein entsprechendes Baucontrolling auf Seiten des Auftraggebers vorzu- sehen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben auch beim Einredeverzicht unberührt. Projektfinanzierungen werden derzeit aufgrund der hohen Finanzierungskosten nur selten und dann nahezu ausschließlich bei Großprojekten und insbesondere im Fernstraßenbau umgesetzt. Insge- samt werden nur wenige Projekte mit langfristiger Finanzierung ausgeschrieben. Aufgrund der Zins- entwicklung wird die Mehrzahl der Projekte über eine Einmalzahlung bei Abnahme vergütet - so wie es auch beim "konventionellen" Bauen stattfindet. Beim aktuellen Projekt P3 erfolgt die langfristige Finanzierung klassisch über Kommunalkredit. Die Bauzwischenfinanzierung bis zur Fertigstellung der anfänglichen Bauleistung ist Bestandteil des Ver- trages und Leistung des Auftragnehmers. Die Zwischenfinanzierungskosten wurden durch vereinbar- te Abschlagszahlungen nach Abnahme definierter Leistungen reduziert. Die Bedingungen für die Ab- schlagszahlungen wurden im Vergabeverfahren kommuniziert. Den Zahlungen steht immer eine ent- sprechende Leistung gegenüber. In der vorbereitenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde diese Form der Finanzierung als wirtschaftlichste Lösung ermittelt. Da bei P3 keine langfristige Finanzie- rung durch den Auftraggeber erfolgt, war das Thema "Einredeverzicht" nicht relevant. 2 Zu 2.) Hierzu wird auf die Seiten 16-21 des bereits vorgelegten Berichtes „Evaluation“ verwiesen. Das Modell Forfaitierung mit Einredeverzicht wurde bisher in Köln nicht angewendet. Im Bericht werden auch die Projekte P1, P2 und P4 (Gesamtschule Rodenkirchen) in Bezug auf die Finanzierung be- schrieben. Bei einer Langfristfinanzierung über ein Forfaitierungsmodell mit Einredeverzicht wird die mit Fer- tigstellung des geschuldeten Bausolls und Abnahme durch die Kommune entstehende Werklohnzah- lung gestundet. Seitens der Kommune wird ein Einredeverzicht erklärt. Damit verzichtet die Kommu- ne auf alle Einwendungen, Einreden und Zurückbehaltungsrechte in Bezug auf die Entgelte. Ein sol- cher Einredeverzicht tangiert jedoch nicht die vertraglichen Rechte der Kommune gegenüber dem Auftragnehmer, die unverändert bestehen bleiben. Grundsätzlich wird die Forfaitierung mit Einredeverzicht im Evaluations-Bericht als Standardinstru- ment für ÖPP-Projekte bewertet, das dem Grunde nach nicht wesentlich anders als ein klassischer Kommunalkredit gesehen wird. Dabei ist wichtig, dass die Kommune diesen Einredeverzicht nur für die Entgeltanteile erklärt, die sich auf das bereits erfüllte Bausoll (Investitionskosten zuzüglich ggf. Kosten der Bauzeitfinanzierung) beziehen. Keinesfalls darf ein Einredeverzicht für Entgelte erklärt werden, die sich zum Beispiel auf Betriebsleistungen beziehen und noch nicht erbracht worden sind. Das Modell wird bei Übertragung von Langfristfinanzierung auf ÖPP-Partner grundsätzlich empfohlen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0089/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.01.2018
- Erstellt
- 08.01.2018 17:01