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0471/2017

Mittelverteilung 2017 an verschiedene Träger

Beschlussvorlage Ausschuss 28.02.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 2.2.11

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4366 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 0471/2017 
Freigabedatum  28.02.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mittelverteilung 2017 an verschiedene Träger 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus-
haltsjahr 2017 jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den folgenden Trägern zu gewähren: 
 
„Waage Köln e. V.“       41.228,44 Euro 
„Lobby für  Mädchen e. V.“    113.795,06 Euro 
„Zartbitter e. V.     122.010,22 Euro 
„Rom e. V.“ (Projekt Amaro Kher)   120.839,98 Euro 
„Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e. V.   541.819,52 Euro 
 
Zuschüsse Anträger  insgesamt    939.693,22 Euro 
 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  939.693,22 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
„Die Waage Köln e. V.“: 
Im Rahmen der Maßnahme soll der durch Straftaten gestörte soziale Frieden zwischen Täter und 
Geschädigtem wieder hergestellt werden. 
Entsprechend der Kostenaufstellung des Trägers fallen für die Maßnahme in 2017 Gesamtkosten in 
Höhe von 142.000,00 Euro an. Davon übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen einen Betrag in Hö-
he von 88.200,00 Euro. Der Träger stellt Eigenmittel in Höhe von 14.300,00 Euro zur Verfügung. Der 
Restbetrag in Höhe von 41.228,44 Euro soll als städtischer Zuschuss gewährt werden. 
 
 
„Lobby für Mädchen Mädchenhaus Köln e. V.“: 
Der Verein „Lobby für Mädchen Mädchenhaus Köln e. V.“ berät Mädchen und junge Frauen im Alltag 
der offenen Jugendarbeit (Beratung bei Essstörungen, Integrationsprobleme, Zwangsverheiratung, 
sexuelle Übergriffe usw.). 
Hierfür soll der Verein „Lobby für Mädchen Mädchenhaus Köln e. V. einen Zuschuss in Höhe von 
113.795,06 Euro erhalten. 
 
 
„Zartbitter e. v.“: 
Der Verein „Zartbitter e. V.“ leistet Beratungsarbeit in seiner Kölner Kontakt- und Informationsstelle 
gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen. 
Dem Verein „Zartbitter e. V.“ soll hierfür in 2017 einen Zuschuss in Höhe von 122.010,22 Euro ge-
währt werden.

3 
 
„Rom e. V.“ für das Projekt „Amaro Kher“: 
Ziel des Projektes ist die schulische und pädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen der 
Roma-Familien, die in städtischen Wohnheimen leben und aufgrund eigener schwieriger Lebenslagen 
oder eventuell familiärer Krisen konkrete Hilfen und professionelle Unterstützung benötigen. 
Im Rahmen dieser Förderung soll der Verein „Rom e. V.“ für das Projekt „Amaro Kher“ im Jahr 2017 
einen Zuschuss in Höhe von 120.839,98 Euro erhalten. 
 
Nachgehende Jugendgerichtshilfe „Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Köln e. V. (AWO) 
Bei der nachgehenden Jugendgerichtshilfe handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der kommunalen 
Jugendhilfe. Die Zuschussgewährung basiert auf den mit dem Träger abgeschlossenen Vertrag. 
 
Der Träger „Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Köln e. V. führt im Rahmen der Maßnahme das „Inte-
grierte Betreuungskonzept“ und das „Antiagressivitätstraining“ durch. 
Dem Träger soll für das „Integrierte Betreuungskonzept“ ein vertraglich zugesicherter Zuschuss in 
Höhe von 507.299,60 Euro und für das „Antiagressivitätstraining“ einen Zuschuss in Höhe von 
34.519,92 Euro (Gesamtzuschussbetrag 541.819,52 Euro) gewährt werden. 
 
Die „Tarifkostensteigerungen 2015“ und die „pauschalen Erhöhungen 2016“ wurden berücksichtigt. 
Die „pauschalen Erhöhungen der Betriebskostenförderungen 2017“ werden in einer gesonderten Vor-
lage zur Beschlussfassung vorgelegt.  
  
Für 2017 stehen Mittel im Produktbereich 0606 (sonstige Hilfen für junge Menschen und ihre Fami-
lien), Teilplanzeile 15, (Transferaufwendungen), zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0471/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27