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Inobhutnahmen durch das Jugendamt
Parteilos Anfrage nach § 4 AN/1171/2017 vom 31.08.2017
Stand: Am 28.11.2017 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Piraten Anfrage nach § 4
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An den Ausschussvorsitzenden Herrn Bürgermeister Dr. Ralf Hei- nen An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 31.08.2017 AN/1171/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 05.09.2017 Inobhutnahmen durch das Jugendamt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Dr. Heinen, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu nehmen: Im Jahr 2016 hat es bundesweit einen großen Anstieg der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen gegeben, wie das statistisc he Bundesamt kürzlich mitteilte. Einer der Gründe für den Anstieg ist die gestiegene Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die im Zuge der großen Fluchtbewegungen der letzten Jahre Deutschland erreicht haben. Unter einer Inobhutnahme versteht man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in Notsituationen durch das Jugendamt. Fanden 2013 noch 42.100 Inobhutnahmen statt, stieg diese Zahl bundesweit im Berichtsjahr 2016 auf 84.200. Das bedeutet eine Verdopplung dieser Maßnahme. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1.) Wie viele Inobhutnahmen durch das Jugendamt der Stadt Köln fanden insgesamt je in den Jahren 2015 und 2016 sowie 2017 bis September statt? Bitte nennen Sie uns die Kosten der Stadt Köln für die Kinder - und Jugendhilfe nach dem SGB VIII für die Jahre 2015 bis 2017 für die Bereiche § 19 Gemeinsame Wohnform Mutter-Kind § 33 Erziehungsstellen / Pflegefamilien § 34 Heimerziehung § 35 intensive Einzelbetreuung - 2 - § 41 Hilfe für junge Volljährige § 42 Inobhutnahme und die sonstigen in Frage kommenden Bereiche bei der Fremdunterbringung und Ino b- hutnahme samt Nennung der Rechtsgrundlage. Bitte nennen Sie hierzu auch die Fall - und Personenzahlen. 2.) Wie viele Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene sind im Zeitraum 2015 bis 2017 (bis September) außerhalb Nordrhein -Westfalens sowie außerhalb Deutschlands untergerbacht worden? Bitte wieder nach Fall - und Personenzahl aufschlüsseln. Wie oft wurden diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im s elben Zeitraum von Personal des Jugendamtes kontrollierend aufgesucht? 3.) In einer früheren Anfrage ist die Auskunft nach Aufschlüsselung der Anlässe der Ino b- hutnahmen nicht erfolgt. Das statistische Bundesamt seinerseits schlüsselt aber für das gesamte Bundesgebiet auf, offensichtlich auch mit Daten aus Köln. Bitte teilen Sie diese Aufschlüsslung für den Zeitraum 2015 bis September 2017 mit. 4.) Teilen Sie uns m it, ob „ unbegleitete minderjährige Flüchtlinge “ als unbegleitet gelten, wenn sie bei der Flucht beispielsweise von Onkel, Tante, Großeltern oder einem nich t- verwandten, aber beaufsichtigenden Erwachsenen begleitet wurden. Werden sie dann von diesen getrennt? gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf
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