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AN/1171/2017

Inobhutnahmen durch das Jugendamt

Parteilos Anfrage nach § 4 31.08.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 28.11.2017, TOP 6.1.2

Piraten Anfrage nach § 4

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Piraten Anfrage nach § 4

3230 Zeichen

An den Ausschussvorsitzenden  
Herrn Bürgermeister Dr. Ralf Hei-
nen  
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 31.08.2017 
 
AN/1171/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 05.09.2017 
 
Inobhutnahmen durch das Jugendamt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Dr. Heinen,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung  
des Jugendhilfeausschusses zu nehmen: 
 
Im Jahr 2016 hat es bundesweit einen großen Anstieg der Inobhutnahmen von Kindern und 
Jugendlichen gegeben, wie das statistisc he Bundesamt kürzlich mitteilte. Einer der Gründe 
für den Anstieg ist die gestiegene Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die im 
Zuge der großen Fluchtbewegungen der letzten Jahre Deutschland erreicht haben.  
Unter einer Inobhutnahme versteht  man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines 
Kindes oder Jugendlichen in Notsituationen durch das Jugendamt. Fanden 2013 noch 
42.100 Inobhutnahmen statt, stieg diese Zahl bundesweit im Berichtsjahr 2016 auf 84.200. 
Das bedeutet eine Verdopplung dieser Maßnahme. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 
 
1.) Wie viele Inobhutnahmen durch das Jugendamt der Stadt Köln fanden insgesamt je in 
den Jahren 2015 und 2016 sowie 2017 bis September statt? Bitte nennen Sie uns die 
Kosten der Stadt Köln  für die Kinder - und Jugendhilfe nach dem SGB VIII für die Jahre 
2015 bis 2017 für die Bereiche 
§ 19 Gemeinsame Wohnform Mutter-Kind 
§ 33 Erziehungsstellen / Pflegefamilien 
§ 34 Heimerziehung 
§ 35 intensive Einzelbetreuung

- 2 - 
 
§ 41 Hilfe für junge Volljährige 
§ 42 Inobhutnahme 
und die sonstigen in Frage kommenden Bereiche bei der Fremdunterbringung und Ino b-
hutnahme samt Nennung der Rechtsgrundlage. Bitte nennen Sie hierzu auch die Fall - 
und Personenzahlen. 
 
2.) Wie viele Kinder und Jugendliche sowie junge  Erwachsene sind im Zeitraum 2015 bis 
2017 (bis September) außerhalb Nordrhein -Westfalens sowie außerhalb Deutschlands 
untergerbacht worden? Bitte wieder nach Fall - und Personenzahl aufschlüsseln. Wie oft 
wurden diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im s elben Zeitraum von 
Personal des Jugendamtes kontrollierend aufgesucht?  
 
3.) In einer früheren Anfrage ist die Auskunft nach Aufschlüsselung der Anlässe der Ino b-
hutnahmen nicht erfolgt. Das statistische Bundesamt seinerseits schlüsselt aber für das 
gesamte Bundesgebiet auf, offensichtlich auch mit Daten aus Köln. Bitte teilen Sie diese 
Aufschlüsslung für den Zeitraum 2015 bis September 2017 mit.  
 
4.) Teilen Sie uns m it, ob „ unbegleitete minderjährige Flüchtlinge “ als unbegleitet gelten, 
wenn sie bei der Flucht beispielsweise von Onkel, Tante, Großeltern oder einem nich t-
verwandten, aber beaufsichtigenden Erwachsenen begleitet wurden. Werden sie dann 
von diesen getrennt? 
 
 
 
gez. Thomas Hegenbarth   gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

28.11.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1171/2017
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
31.08.2017
Erstellt
30.08.2017 17:30