A-W/0012/2024
Verlegung der Baustelle in der Ortsmitte von Sentrup
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Stellungnahme A-W-0012-2024
3368 Zeichen
. _ .. ~TADT MONSTER 32 12 0018/L- BV Munster-W sT~
24 Herr Leuchs J 8. MAI 20 , ·
Amt . ' Siifgef N u, Ratsäetvlce
aev.~-weM~Wng West
An die Bezirksvertretu.L ~ ~ ~ = ~ - -
Münster-West
über
Herrn Stadtrat Heuer
über
33.24 - Frau Vennemann
13.05.2024
32 16
,,Verlegung der Baustelle in der Ortsmitte von Sentrup"
• Anregung lfd. Nr. A-W/0012/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in
der Bezirksvertretung Münster-West vom 03.03.2024
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-West bat mit
vorgenanntem Antrag zu prüfen, ob durch eine Verlegung der zur Baustelleneinrichtung (Ar
beitsgeräte, Maschinen und Container) benötigten Flächen auf die stadtauswärts gelegene
Seite der Waldeyerstraße eine aktuell bestehende Entkopplung der Waldeyerstraße von der
Schmeddingstraße beseitigt werden kann.
'
Die Verwaltung hat unter Einbeziehung der für die Baumaßnahme zuständigen Bauleiter der ·
Stadtnetze und der ausführenden Baufirma Rohrleitungsbau Münster GmbH eine Sicher
heitsbeurteilung und Machbarkeitsprüfunq vorgenommen. Hierbei wurde Folgendes ·festge
stellt:
- Die noch ausstehenden Arbeiten (Einsatz von -Spülbohrgerät, Durchführung mehrerer
Hausanschlüsse beidseitig in den Nebenanlagen) lassen keine Verlegung und Redu
zierung der angeordneten Halteverbotszonen im Bereich des gesperrten Baufelds
zwischen Waldeyerstraße Haus-Nr. 70 und 80 zu.
- Alternative Ausweichflächen, die den benötigten Raumbedarf der Baustelleneinrich
tung (Baufahrzeuge, Material etc.) nahe der Eingriffsorte abdecken, stehen nicht zu
Verfügung.
- Bei einer Verlegung der für die Baustelleneinrichtung benötigten Flächen auf die
stadtauswärts gelegene Seite der Waldeyerstraße und Aufhebung der aktuellen Ver
kehrsregelung (VZ 260) würden die in hoher Frequenz passierenden Radfahrer auf
der Fahrradstraße Waldeyerstraße hochgradig gefährdet. Der hierdurch zusätzlich
entstehende Baustellenverkehr (Fahrten und Wendemanöver zwischen Eingriffsorten
und Lag~rflächen) und die passierenden Kraftfahrzeuge würden sich regelmäßig ge-
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genseitig behindern und gJfährden. Die benötigte Bauzeit würde sich durch diese Er-
schwernisse weiter in die ~änge zli :~e~-!' r~ .{ ~- :
Im Ergebnis kann auf Grund der beschriebenen Gefährdungen keine Verlegung der für die
Baustelleneinrichtung benötigten Flächen auf die stadtauswärts gelegene Seite der Waldey
erstraße erfolgen. Wir verweisen diesbezüglich auch auf uns~re Antwort vom 25.03.2024 auf
den Antrag Nr. A-W/0016/2024 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münst_er-West.
Die Prüfung dieses Antrages hat ergeben, dass in unmittelbarer Nähe vor dem gesperrten
Baustellenbereich, seitlich des Gebäudes Waldeyerstraße 71, in der Straße Sentruper Höhe,
die Möglichkeit für eine temporäre Einrichtung von zwei Kurzzeitparkplätzen gegeben ist,
welche die Errelchbarkeit der anliegenden Geschäfte wie z.B. Minimarkt und Sparkasse ver
bessert.
Die verkehrsrechtli_che Anordnung wurde daher am 15.03.2024 durch die Verwaltung er
gänzt. Aus dem abgebildeten Stadtplan ist die Lage der Verkehrszeichen und der Parkmög
lichkeiten zu erkennen.
Gleichzeitig kann ich Ihnen mitteilen, dass die auf Grund dieser Baumaßnahmen bestehen
de Sperrung der Waldeyerstraße bereits am 18.05.2024, nach den erfolgten Asphaltarbeiten
freigegeben wird / wurde.
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Originalantrag
2475 Zeichen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER Fraktion in der Bezirksvertretung West BÜNDIIIS90 DIE GRÜNEN An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster STADT MÜNSTER Q., - 5. MRZ. 2024 Amt für ~ürger- u. 1-\at!;servioe Bezirksverwaltung Woet 3. März 2024 A-v /001212014- Verlegung der Baustelle in der Ortsmitte von Sentrup Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dle Baustelle in der Ortsmitte von Sentrup an der Kreuzung Waldeyerstraße/Schmeddingstraße so verlegt werden kann, dass sie nicht mehr die Waldeyerstraße von der Schmeddingstraße und somit diese von einem Großteil von Sentrup entkoppelt. So könnte die Verlegung der die für die Baustelle notwendigen Arbeitsgeräte, Maschinen und Container auf die stadtauswärts gelegene Seite der Waldeyerstraße geprüft werden, wodurch die Anbindung des vollständigen kleinen Ortszentrums von Sentrup an den gesamten Stadtteil wieder ermöglicht würde. Begründung: Die Baumaßnahmen auf der Waldeyerstraße sind notwendig, werden sich jedoch noch über einen längeren Zeitraum hinziehen. Die Baustelle selbst ruht die meiste Zeit, aber die dafür notwendigen Arbeitsgeräte und -maschinen werden in den Absperrungen gelagert, die sich auf der stadteinwärtigen Seite der Waldeyerstraße im Bereich der Kreuzung befinden. Durch den permanenten Charakter der Sperrung leidet vor allem die Erreichbarkeit des „Minimarkt", der auf dieser Ebene die einzige Versorgung mit Lebensmitt eln im Nahbereich darstellt und den die Baustelle vor erhebliche Probleme stellt. Durch eine Verlegung des Baustellenlagers und der Aufhebung der daraus resultierenden faktischen Abtrennung der Waldeyerstraße von der Sentruper Ortsmitte würden auch die übrigen Einzelhändler*innen, die Hausarztpraxis und die Erreichbarkeit der Bushaltestelle profitieren. Im Gegenzug wären dann nur sieben Einfamilienhäuser auf der stadtauswärtlqen Seite der ,Waldeyerstraße betroffen, deren Erreichbarkeit aber sicher einfacher sichergestellt werden kann. Gezeichnet: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Anke Pallas, Fraktionssprecherin Kai Bleker Karirra Kuschewski Martina Vossen Dr. Hedwig Wening Josef Freitag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL M ONSTER in der BV West 1 Grünes Zentrum • Windthorststr. 7 • 48143 Münster u 025}8995810 • !.J 025}8995815 ~ bv-west@gruene-muenster.de https://www.gruene-muenster.de - 1/1 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Schmeddingstraße
- Waldeyerstraße 71
- Windthorststraße 7
- Sentruper Höhe
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0012/2024
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 05.03.2024
- Erstellt
- 05.03.2024 09:44