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2632/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 (AN/1881/2023) betreffend "Urnengräber, Baumgräber, Bestattungsgärten und Kolumbarien im Stadtbezirk Chorweiler"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.11.2024, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4022 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/1 
AN/1811/2023 
Vorlagen-Nummer 
 2632/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 (AN/1881/2023) betreffend "Urnengräber, 
Baumgräber, Bestattungsgärten und Kolumbarien im Stadtbezirk Chorweiler" 
Auf die Anfrage der CDU Fraktion zum Thema “Urnengräber, Baumgräber, Bestattungsgärten 
und Kolumbarium im Stadtbezirk Chorweiler“ vom 19.10.2023 (AN/1811/2023) antwortet die 
Verwaltung wie folgt: 
 
1.)  Sind Urnenbestattungen grundsätzlich auf allen städtischen Friedhöfen im Stadtbezirk 
möglich? Wenn nein, wo und warum sind sie aktuell nicht möglich bzw. zu welchem 
Zeitpunkt werden sie möglich sein?  
 
Auf allen städtischen Friedhöfen im Stadtbezirk sind sowohl Urnen- als auch Sargbestattun-
gen möglich.  
 
 
2.)  Sind Bestattungen in Urnenreihengräbern (Einzelgräber) auf allen städtischen Friedhö-
fen im Stadtbezirk möglich? Wenn nein, wo und warum sind sie aktuell nicht möglich 
bzw. zu welchem Zeitpunkt werden sie möglich sein?  
 
Das Angebot der Urnenreihengräber gibt es bereits seit mehreren Jahren nicht mehr auf den 
städtischen Friedhöfen. Die Urnen- und Sargreihengräber wurden durch die pflegefreien 
Grabstätten für Urnen- und Sargbestattungen ersetzt. Auf allen Friedhöfen gibt es sogenannte 
Wahlgrabstätten, in denen Urnen- als auch Sargbestattungen möglich sind.  
 
 
3.)  Auf welchen städtischen Friedhöfen im Stadtbezirk sind Baumgräber, Bestattungsgär-
ten bzw. Kolumbarien vorhanden?  
 
Auf dem Friedhof Worringen gibt es Baumwahlgräber. Bestattungsgärten (sogenannte Koope-
rationsgrabfelder) gibt es auf den Friedhöfen Esch und Chorweiler. Ein Kolumbarium ist auf 
den Friedhöfen im Stadtbezirk Chorweiler nicht vorhanden. 
 
 
4.)  Ist von Seiten der Friedhofsverwaltung geplant, die Möglichkeit einer Bestattung in 
Baumgräber, Bestattungsgärten bzw. Kolumbarien auf den städtischen Friedhöfen im 
Stadtbezirk auszweiten? Wenn ja, wo und wann? 
 
Das Grabangebot auf allen städtischen Friedhöfen wird bedarfsorientiert angepasst bzw. er-
weitert. Dies beinhaltet auch die Erweiterung des Angebotes an Baumwahlgräbern. Aktuell

2 
 
bietet die Stadt Köln auf dem Nord- und Ostfriedhof sowie auf den Friedhöfen Leidenhausen, 
Steinneuerhof und Worringen die Grabart der Baumwahlgräber an.  
Die Anlage von Bestattungsgärten wird nicht von der Stadt Köln initiiert. Externe Kooperati-
onspartner können einen Antrag nach § 27 Abs. 2 der Friedhofssatzung stellen, um ein Ko-
operationsgrabfeld (den sogenannten Bestattungsgarten) auf einem der Kölner Friedhöfe an-
zulegen. Das Antragsverfahren wird von der Friedhofsverwaltung lediglich begleitet. Über die 
Genehmigung entscheidet das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln (derzeit: Ausschuss 
für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln). 
Das erste städtische Kolumbarium wurde im Juni dieses Jahres auf dem Friedhof Melaten er-
öffnet. Die Eröffnung des Kolumbariums auf dem Friedhof Weiß ist für das Ende dieses Jah-
res geplant. Da es sich um eine relativ neue Grabart handelt, sollen zunächst die Erfahrungen 
mit diesem Grabangebot evaluiert werden. Auf Basis dieser Auswertung wird die Friedhofs-
verwaltung dann die weitere Planung in Bezug auf die Grabart „Kolumbarium“ vornehmen. 
 
 
5.)  Auf welchen Friedhöfen im Stadtbezirk werden Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung 
vergeben? 
 
Die pflegefreien Urnengräber und Grabkammern für Sargbestattung gibt es im Stadtbezirk 
Chorweiler auf den Friedhöfen Chorweiler und Worringen. Im Rahmen der bedarfsorientierten 
Angebotsstruktur konnte die Friedhofsverwaltung bisher keine erhöhte Nachfrage nach die-
sem Grabangebot auf den städtischen Friedhöfen insgesamt, als auch im Bereich Chorweiler, 
feststellen. Auch die jährliche Statistik weist keine erhöhte Nachfrage nach diesem Grabange-
bot auf.

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2632/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.10.2024
Erstellt
29.08.2024 09:06