2632/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 (AN/1881/2023) betreffend "Urnengräber, Baumgräber, Bestattungsgärten und Kolumbarien im Stadtbezirk Chorweiler"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
4022 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 AN/1811/2023 Vorlagen-Nummer 2632/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 (AN/1881/2023) betreffend "Urnengräber, Baumgräber, Bestattungsgärten und Kolumbarien im Stadtbezirk Chorweiler" Auf die Anfrage der CDU Fraktion zum Thema “Urnengräber, Baumgräber, Bestattungsgärten und Kolumbarium im Stadtbezirk Chorweiler“ vom 19.10.2023 (AN/1811/2023) antwortet die Verwaltung wie folgt: 1.) Sind Urnenbestattungen grundsätzlich auf allen städtischen Friedhöfen im Stadtbezirk möglich? Wenn nein, wo und warum sind sie aktuell nicht möglich bzw. zu welchem Zeitpunkt werden sie möglich sein? Auf allen städtischen Friedhöfen im Stadtbezirk sind sowohl Urnen- als auch Sargbestattun- gen möglich. 2.) Sind Bestattungen in Urnenreihengräbern (Einzelgräber) auf allen städtischen Friedhö- fen im Stadtbezirk möglich? Wenn nein, wo und warum sind sie aktuell nicht möglich bzw. zu welchem Zeitpunkt werden sie möglich sein? Das Angebot der Urnenreihengräber gibt es bereits seit mehreren Jahren nicht mehr auf den städtischen Friedhöfen. Die Urnen- und Sargreihengräber wurden durch die pflegefreien Grabstätten für Urnen- und Sargbestattungen ersetzt. Auf allen Friedhöfen gibt es sogenannte Wahlgrabstätten, in denen Urnen- als auch Sargbestattungen möglich sind. 3.) Auf welchen städtischen Friedhöfen im Stadtbezirk sind Baumgräber, Bestattungsgär- ten bzw. Kolumbarien vorhanden? Auf dem Friedhof Worringen gibt es Baumwahlgräber. Bestattungsgärten (sogenannte Koope- rationsgrabfelder) gibt es auf den Friedhöfen Esch und Chorweiler. Ein Kolumbarium ist auf den Friedhöfen im Stadtbezirk Chorweiler nicht vorhanden. 4.) Ist von Seiten der Friedhofsverwaltung geplant, die Möglichkeit einer Bestattung in Baumgräber, Bestattungsgärten bzw. Kolumbarien auf den städtischen Friedhöfen im Stadtbezirk auszweiten? Wenn ja, wo und wann? Das Grabangebot auf allen städtischen Friedhöfen wird bedarfsorientiert angepasst bzw. er- weitert. Dies beinhaltet auch die Erweiterung des Angebotes an Baumwahlgräbern. Aktuell 2 bietet die Stadt Köln auf dem Nord- und Ostfriedhof sowie auf den Friedhöfen Leidenhausen, Steinneuerhof und Worringen die Grabart der Baumwahlgräber an. Die Anlage von Bestattungsgärten wird nicht von der Stadt Köln initiiert. Externe Kooperati- onspartner können einen Antrag nach § 27 Abs. 2 der Friedhofssatzung stellen, um ein Ko- operationsgrabfeld (den sogenannten Bestattungsgarten) auf einem der Kölner Friedhöfe an- zulegen. Das Antragsverfahren wird von der Friedhofsverwaltung lediglich begleitet. Über die Genehmigung entscheidet das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln (derzeit: Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln). Das erste städtische Kolumbarium wurde im Juni dieses Jahres auf dem Friedhof Melaten er- öffnet. Die Eröffnung des Kolumbariums auf dem Friedhof Weiß ist für das Ende dieses Jah- res geplant. Da es sich um eine relativ neue Grabart handelt, sollen zunächst die Erfahrungen mit diesem Grabangebot evaluiert werden. Auf Basis dieser Auswertung wird die Friedhofs- verwaltung dann die weitere Planung in Bezug auf die Grabart „Kolumbarium“ vornehmen. 5.) Auf welchen Friedhöfen im Stadtbezirk werden Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung vergeben? Die pflegefreien Urnengräber und Grabkammern für Sargbestattung gibt es im Stadtbezirk Chorweiler auf den Friedhöfen Chorweiler und Worringen. Im Rahmen der bedarfsorientierten Angebotsstruktur konnte die Friedhofsverwaltung bisher keine erhöhte Nachfrage nach die- sem Grabangebot auf den städtischen Friedhöfen insgesamt, als auch im Bereich Chorweiler, feststellen. Auch die jährliche Statistik weist keine erhöhte Nachfrage nach diesem Grabange- bot auf.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2632/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.10.2024
- Erstellt
- 29.08.2024 09:06