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1306/2026

Auswirkung der Steuerschätzung aus Mai 2026

Mitteilung Ausschuss 11.05.2026

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2026, TOP 2.13

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

10326 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 11.05.2026 
 1306/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.05.2026 
 
Auswirkung der Steuerschätzung aus Mai 2026 
Vom 05. bis 07. Mai 2026 fand die 170. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung statt. Die 
Ergebnisse wurden vom Städtetag wie folgend übermittelt: 
 
1. Allgemeine Informationen zur Steuerschätzung 
 
Prognose der Bundesregierung 
Die Steuerschätzung Mai 2026 basiert auf der Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung sei-
tens der Bundesregierung. Insgesamt betrachtet entwickeln sich die Steuereinnahmen für den 
Zeitraum der Finanzplanung schlechter als noch zur Oktober-Schätzung 2025 erwartet. 
 
Die aktuelle Steuerschätzung hat, wie bereits die vorherige Steuerschätzung, grundsätzlich 
weiterhin mit dem Ausbleiben des wirtschaftlichen Aufschwungs zu kämpfen, welcher in die-
ser Steuerschätzung zudem durch den Iran-Krieg stark beeinflusst wird.  
Die Bundesregierung erwartet für das laufende Jahr ein reales Wachstum von nur noch 0,5 % 
und geht damit davon aus, dass sich die konjunkturelle Situation in 2026 gegenüber dem Vor-
jahr verschlechtert hat. Das geringe Wirtschaftswachstum in 2026 und auch für die Folgejahre 
(2027 bis 2030) mit 0,9 % wird nur durch den fiskalischen Impuls, der durch das schuldenfi-
nanzierte Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die Bereichsausnahme 
Verteidigung gesetzt worden ist, aufrechterhalten. 
 
Wie bereits in der Steuerschätzung Oktober 2025 unterstellt, schließt der kontinuierliche ge-
ringfügige Anstieg des Produktionspotentials in den nächsten Jahren die Produktionslücke in 
gleichmäßigen Raten. Aufgrund der gestiegenen Energiepreise geht die Bundesregierung in 
2027 von einer Inflationsrate von knapp 3 % aus. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich schwach, 
bleibt aber grundsätzlich noch stabil. 
 
Zusammenfassend kommt die Projektion der Bundesregierung zu einer ernüchternden 
Schlussfolgerung: „Nach Einschätzung der Institute haben sich seit dem Jahr 2019 die 
Wachstumskräfte hierzulande – nicht zuletzt infolge des demografischen Wandels – auf eine 
Rate von zuletzt nur noch 0,3 Prozent mehr als halbiert. Bis zum Ende des Jahrzehnts dürften 
sie unter den derzeit bestehenden Rahmenbedingungen vollends versiegen.“ 
 
Insgesamt führt der Deutsche Städtetag zur Steuerschätzung der Bundesregierung aus: 
„Die Einnahmen der Städte und Gemeinden steigen voraussichtlich im Jahr 2026 geringfügig 
um 0,6 Prozent auf 151,9 Mrd. Euro, im Jahr 2027 um 4,3 Prozent. In den Folgejahren liegt 
das Steuerwachstum in der Größenordnung von 3,3 Prozent bis 3,4 Prozent. Für den Bund 
werden für das laufende Jahr Einnahmerückgänge von -1,7 Prozent erwartet, für die Länder

2 
 
Einnahmesteigerungen von 1,2 Prozent. Die Gewerbesteuereinnahmen (brutto) gehen im ak-
tuellen Jahr voraussichtlich um -3,3 Prozent zurück. 
 
Im Vergleich zur Schätzung aus dem Oktober 2025 liegen die erwarteten Einnahmen im Jahr 
2026 für die Städte und Gemeinden insbesondere aufgrund nochmals abgesenkter realer 
Wachstumsraten 4,3 Mrd. Euro niedriger als bislang prognostiziert. In den darauffolgenden 
Jahren liegen sie jeweils ca. 5 Mrd. Euro niedriger als im Oktober prognostiziert. 
 
Wie bereits seit längerem gilt auch jetzt: Das unbefriedigende Ergebnis dieser Steuerschät-
zung ist die direkte Folge des enttäuschenden Verlaufs der wirtschaftlichen Entwicklung. Die 
Steuerschätzung macht offensichtlich, dass zumindest auf die mittlere Frist eine Linderung der 
kommunalen Finanzkrise nicht durch wachstumsbedingte Steuermehreinnahmen erfolgen 
wird.“ 
 
2. Auswertung der Steuerschätzung aus Mai 2026 für die Stadt Köln 
2.1. Allgemeines 
 
Der Arbeitskreis Steuerschätzung schätzt die Steuereinnahmen auf der Grundlage des gelten-
den bzw. beschlossenen Steuerrechts. Somit sind absehbare Steuererleichterungen, welche 
zu Steuermindereinnahmen führen werden, bei der veröffentlichten Prognose unberücksich-
tigt. Die absehbaren Steuerrechtsänderungen werden daher wie in den Vorjahren – entspre-
chend den Empfehlungen und Einschätzungen des Städtetags – bei der Übertragung der 
Steuerschätzung auf den Kölner Haushalt nach dem Vorsichtsprinzip unter Berücksichtigung 
der jeweiligen Gegebenheiten der Stadt Köln berücksichtigt. Beim Vergleich mit den Planwer-
ten des Kölner Haushalts 2025/2026 inkl. Mittelfristplanung bis 2029 ist weiter zu berücksichti-
gen, dass diese auf der Steuerschätzung von Oktober 2024 basieren.  
 
2.2. Gewerbesteuer 
 
Für das laufende Jahr 2026 wird aktuell unter Einbeziehung aller regionaler Parameter (zum 
Beispiel Großzahlerumfrage des Kölner Steueramtes) und Ausdifferenzierungen sowie den 
derzeit vorliegenden Daten zum Anordnungssoll ein Gewerbesteuerertrag in Höhe von 
1.684,9 Mio. EUR prognostiziert. Damit liegt die erwartete Entwicklung 118,2 Mio. EUR unter 
dem Planansatz für das Haushaltsjahr 2026.  
 
Für die Jahre 2027 ff. geht der Städtetag davon aus, dass sich das Gewerbesteueraufkom-
men, fast identisch zur Steuerschätzung Oktober 2025 entwickeln wird. Konkret bedeutet dies, 
dass für die einzelnen Jahre Steigerungsraten von 2,0 % in 2027 und 2028, 5,7 % in 2029 
und 6,2 % in 2030 erwartet werden.  
 
Unter Berücksichtigung dieser Steigerungssätze ergibt sich auch ein negatives Gesamtbild für 
die Mittelfristplanung bis 2029. 
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt für den Bereich der Gewerbesteuer die maßgeblichen Ertrags-
rückgänge:

3 
 
Gewerbesteuer (in Mio. EUR) 
Jahr Haushaltsplan 
2025/2026 inkl. Mifrifi 
Steuerschätzung  
Mai 2026 Abweichung 
2026 1.803,1 1.684,9 -118,2 
2027 1.864,4 1.718,6 -145,8 
2028 1.922,2 1.753,0 -169,2 
2029 1.976,0 1.852,9 -123,1 
Gesamt 
(gerundet) 7.565,7 7.009,4 -556,3 
 
2.3. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 
 
Auch im Rahmen dieser Steuerschätzung geht die Prognose von einem Anstieg  des Gemein-
deanteils an der Einkommensteuer im aktuellen Jahr aus.  
Wie bereits in der Oktober Steuerschätzung 2025 sind beabsichtigte Steuerrechtsänderungen 
und eine erwartete Anpassung des Einkommensteuertarifs, um die Inflationswirkungen aufzu-
fangen, noch nicht berücksichtigt, die jedoch entsprechend der Empfehlungen des Deutschen 
Städtetages bei der Übertragung der Ergebnisse auf die Stadt Köln durch einen reduzierten 
Steigerungswert Rechnung getragen werden. Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2026 die 
Chance auf ein leicht über dem Haushaltsansatz liegendes Ergebnis. 
 
Zusammenfassend bleiben bei dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer ab dem Haus-
haltsjahr 2027 im Vergleich zur aktuellen Steuerschätzung prognostizierte Mindererträge: 
 
Gemeindeanteil Einkommensteuer (in Mio. EUR) 
Jahr Haushaltsplan 
2025/2026 inkl. Mifrifi 
Steuerschätzung  
Mai 2026 Abweichung 
2026 764,8 774,4 9,7 
2027 803,0 796,9 -6,1 
2028 839,1 818,4 -20,7 
2029 879,4 848,7 -30,7 
Gesamt 
(gerundet) 3.286,3 3.238,4 -47,9 
 
2.4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 
 
Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer hat sich im Vergleich zur Steuer-
schätzung im Oktober 2025 nicht viel verändert. Die jährlichen Wachstumsraten weisen wei-
terhin starke Sprünge auf. Zurückzuführen ist dies auf die Kompensationsleistungen des Bun-
des, um die steuerrechtsbedingten Einbußen bei der Gewerbesteuer (Investitionsbooster) 
temporär (bis 2028) auszugleichen. Dadurch zeigen die Wachstumsraten eine große Spann-
breite und liegen zwischen -22,1 % und +23,2 %. 
 
In der Gesamtbetrachtung ergeben sich für das laufende Haushaltsjahr 2026 und die Mittel-
fristplanung bis 2029 voraussichtlich höhere Erträge im Vergleich zum aktuellen Haushalts-
plan angenommen:

4 
 
Gemeindeanteil Umsatzsteuer (in Mio. EUR) 
Jahr Haushaltsplan 
2025/2026 inkl. Mifrifi 
Steuerschätzung  
Oktober 2025 Abweichung 
2026 187,2 227,4 40,2 
2027 191,0 280,2 89,2 
2028 194,8 309,3 114,5 
2029 198,7 270,3 71,6 
Gesamt 
(gerundet) 771,7 1.087,2 315,5 
 
2.5. Gesamtergebnis der Umsetzung der Steuerschätzung aus Mai 2026 für Köln 
 
Insgesamt ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2026, unter Be-
rücksichtigung der planerisch anzupassenden Gewerbesteuerumlage, folgende Mindererträge 
gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Mittelfristplanung bis 2029: 
 
Abweichungen (in Mio. EUR) 
Jahr Abweichungen zum Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Mifrifi 
2026 -59,6 
2027 -52,0 
2028 -63,0 
2029 -73,1 
Gesamt (gerundet) -247,7 
 
3. Fazit der Steuerschätzung 
 
Im Betrachtungszeitraum werden einschließlich der gesamten Mittelfristplanung bis 2029 Min-
dererträge in Höhe von 247,7 Mio. EUR erwartet. 
 
Die Steuerertragsprognose wurde somit erneut nach unten korrigiert. Ursächlich dafür sind 
der weiterhin ausbleibende wirtschaftliche Aufschwung und die Stagnation der Wirtschaft in 
2026 sowie die geopolitischen Rahmenbedingungen. Bevorstehende Steuerrechtsänderun-
gen und die aktuelle wirtschaftliche Lage führen zu einer risikobehafteten Schätzung, da de-
ren Auswirkungen nicht vollumfänglich prognostiziert werden können. 
 
Die aktuell vorliegenden Prognosen werden im unterjährigen Berichtswesen 04/2026 zur lau-
fenden Haushaltsentwicklung Berücksichtigung finden.  
 
Bezüglich des aktuell laufenden Aufstellungsverfahrens des Haushalts 2027/2028 gilt Folgen-
des: 
Die Verwaltung hat sich frühzeitig auf die mit der konjunkturellen Lage einhergehenden Steu-
ermindererträge eingestellt und ist in das aktuelle Aufstellungsverfahren mit deutlich verringer-
ten Planannahmen zu den Steuererträgen gestartet (Einzelheiten sind der Vorlage zum § 9 
KomHVO (3146/2025) zu entnehmen). Die aktuelle Steuerschätzung löst gleichwohl weiteren

5 
 
Nachsteuerungsbedarf durch Mindererträge im Steuerbereich aus. Angesichts der oben skiz-
zierten Unsicherheiten und Prognoserisiken wird die Verwaltung die weitere unterjährige Ent-
wicklung der oben aufgeführten Steuerarten, insbesondere der Gewerbesteuer, engmaschig 
beobachten. Die Prognose für die Jahre ab 2027 ff ist hiervon (sogenannter Basiswert) abhän-
gig. Sofern sich ein Aktualisierungsbedarf ergeben sollte, wird die Verwaltung dem im Aufstel-
lungsverfahren Rechnung tragen (ggf. auch durch einen Veränderungsnachweis nach Einbrin-
gung des Haushaltsplanentwurfs).  
 
Die nächste Steuerschätzung findet voraussichtlich im Oktober 2026 statt. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

11.05.2026 Finanzausschuss
TOP 2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1306/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.05.2026
Erstellt
30.04.2026 14:53