3776/2017
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße mit gleichzeitiger Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstraße/Industriestraße sowie Freigabe von investiven
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 4 Fahrbahnschäden
26 Zeichen
Anlage 4 (Fahrbahnschäden)
Anlage 5 - Auszug BV Chorweiler 17.05.2018
2018 Zeichen
Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 23.05.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 17.05.2018 öffentlich 9.2.5 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße mit gleichzeitiger Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstra- ße/Industriestraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermäch- tigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 3776/2017 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert eine weiträumige Verkehrslenkungs- planung zum Schutz der anliegenden Wohngebiete während der Bauphase. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Verkehrsausschuss und dem Fi- nanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandset- zung der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße sowie mit der Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstraße/Industriestraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.328.000 € . 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 250.000 € für die Generalinstandsetzung der In- dustriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oran- jehofstraße sowie für die Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstra- ße/Industriestraße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Fi- nanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2018. Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD) Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
1173 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/665
Vorlagen-Nummer
3776/2017
Stand: 09.12.2025
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Industriestraße im Bereich zwischen
dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße mit gleichzeitiger Umgestaltung
der Zufahrtsrampe Oranjehofstraße/Industriestraße sowie Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605,
Generalinstandsetzung von Straßen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung
der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und
Oranjehofstraße sowie mit der Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehof-
straße/Industriestraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.328.000 € .
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Die Auffahrt Industriestraße / Oranjehofstraße
wurde nach Abschluss der baulichen Maßnahmen verkehrsplanerisch noch einmal mit
dem Ergebnis bewertet, dass keine weiteren baulichen Maßnahmen erforderlich sind.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beschlussvorlage Ausschuss
6825 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 3776/2017 Freigabedatum 12.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße mit gleichzeitiger Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstraße/Industriestraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Indust- riestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße sowie mit der Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstraße/Industriestraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.328.000 € . Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Chor- weiler uneingeschränkt zustimmt. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 250.000 € für die Generalinstandsetzung der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße sowie für die Umgestaltung der Zu- fahrtsrampe Oranjehofstraße/Industriestraße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2018. Verkehrsausschuss 15.05.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.05.2018 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 04.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.316.100 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 11.900 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 26.322 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Eine Generalinstandsetzung der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und aus Gründen der Substanzerhaltung sowie zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch kostenintensive temporäre Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich. Innerhalb der Konstruktion der Fahrbahn wurden erhebliche Schäden durch Verformungen der Deckschicht mit Verdrängungen und Absen- kungen festgestellt. Des Weiteren bestehen in Teilbereichen der Fahrbahnbefestigung Querrisse mit Ausbrüchen in der Deckschicht. Das vorgenannte Schadensbild macht in Teilbereichen der Industrie- straße eine Generalinstandsetzung, das heißt eine Erneuerung der ungebundenen Tragschicht sowie der Asphalttrag- Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht erforderlich. Aufgrund der notwendigen Gewichtsbeschränkungen auf der Leverkusener Rheinbrücke und den damit einhergehenden eingeschränkten Fahrbeziehungen für den motorisierten Individualverkehr im Einflussbereich der Sperranlage bedarf es zusätzlicher Maßnahmen zur Entzerrung der bestehenden Verkehrsprobleme. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses vom Entwicklungszentrum der Firma Ford über die Oran- jehofstraße auf die Industriestraße und weiter auf die BAB 1 in Richtung Euskirchen ist die Umgestal- tung der Zufahrtsrampe Oranjehofstraße/Industriestraße mit Bevorzugung des Verkehrs von der Ed- sel-Ford-Straße kommend vorgesehen. In diesem Auffahrt Bereich von der Oranjehofstraße zur In- dustriestraße kommt es regelmäßig zu Stauerscheinungen (s. Anlage 1). Die aktuell einspurige Auffahrt soll auf zwei Spuren erweitert und die Verkehrsführung auf der Indust- riestraße von derzeit zwei Spuren auf eine Spur eingeschränkt werden. Hierzu werden zusätzlich um- fangreiche Ummarkierungen in dem zuführenden Abschnitt der Industriestraße erforderlich. Die Ford Werke GmbH wurde als Repräsentant der dort ansässigen Industrie- und Gewerbeunter- nehmen in den Planungsprozess eingebunden. 3 Da die Stahlschutzplanken sowohl im Bereich der Zufahrt als auch im Verlauf der Strecke von Park- platz 7 bis Oranjehofstraße in Höhe und Bauart nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspre- chen, sind diese ebenfalls zur Erhaltung der Verkehrssicherheit zu erneuern. Die Entwässerung der Industriestraße erfolgt in diesem Abschnitt derzeit über Sickerbrunnenanlagen und entspricht damit nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. Die Stadtentwässerungsbe- triebe Köln (StEB) planen daher, die vorhandenen Sickerbrunnenanlagen stillzulegen und ausnahms- los durch den Bau neuer Straßenentwässerungssysteme zu ersetzen. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollen die Sanierungs- und Umbauarbeiten der Stadt in zeitlicher Ab- stimmung mit der Kanalbaumaßnahme der StEB ab Oktober 2018 durchgeführt werden. RPA Das Rechnungsprüfungsamt hat die Kostenberechnung für die Generalinstandsetzung der Industrie- straße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße sowie der Umge- staltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstraße/Industriestraße geprüft (RPA-Nr.:2018/0407) und in Hö- he von 1.327.504,50 € (brutto) am 22.02.2018 anerkannt (s. Anlage 2). Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf rd. 1.328.000 €. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.316.100 € und konsumtiven Aufwendungen für die Be- leuchtung in Höhe von 11.900 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel sind im Hpl. 2018 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen veranschlagt. Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201 ab 2018 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die über den Zeitraum der Nutzung zu zah- lenden Beleuchtungskosten veranschlagt. Darüber hinaus stehen in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2019 ff. entsprechen- de Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 26.322 € zur Verfügung. Anlagen: 1. Lageplan 2. Prüfbericht Rechnungsprüfungsamt 3. Auffahrt 4. Fahrbahnschäden
Anlage 3 Auffahrt
2003 Zeichen
R= 75.0 R= 75.0 R=40.00 R=50.00 R=28.00 3.81 4.05 Verflechtungslänge zur Autobahnauffahrt 340 m X X 3.00 3.00 Industriestraße Oranjehofstraße X S S S 3/3 R = 25.0 1/2 1/2 VZ 205 StVO entfernen VZ 301 StVO entfernen X X Beleuchtung versetzen Beleuchtung versetzen Beleuchtung versetzen 60,0 m Schutzplanken entfernen Die Grundlage der Planung ist keine vermessungstechnische Planunterlage und basiert auf der digitalen Flurkarte. Als Bezugspunkt gilt der Grenzpunkt Nr. 200151 des Flurstückes Nr. 434 und wird laut Katastervermessung mit den Koordinaten Rechts 2565762,274 - Hoch 5654889,209 angegeben. Grenzpunkt Nr. 200151 Flurstück Nr. 434 2565762,274 5654889,209 X X X X X X X X X X X Schaltkasten versetzen B B B X X X X X X X 55,0 m Schutzplanken neu setzen S 3/3 B X Y 5654800 5654825 5654850 5654850 5654875 5654875 5654900 5654925 2565525 2565525 2565550 2565550 2565575 2565575 2565600 2565600 2565625 2565625 2565650 2565650 2565675 2565675 2565700 2565700 2565725 2565725 2565750 2565750 2565775 2565775 Amtsleiter (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter (661) Gruppenleiter (661/3) Sachbearbeiter (661/3) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C D Übersichtsplan Blattgrösse x Ausschnitt Plotdatum: 250 LP Industriestraße 1340 mm 440 mm 20.03.2017 Bez. 6 Köln-Fühlingen Oranjehofstraße - Auffahrt Industriestraße Lageplan Dü 19.12.2016 2-spurige Auffahrt gez. Dünninghaus 13.02.2017 gez. Claußen 14.02.2017 gez. Stolte-Neumann 16.02.2017 gez. Harzendorf 16.02.2017 663/34 Anordnung der Beschilderung und Markierung gez. Prochnio 15.03.2017 Zweispurige Führung der Auffahrt nach Vorgaben 66/AL Dü 22.11.2016 16.02.2017 663/13 Wegweisbeschilderung gez. Poessel 12.01.2017
Anlage 2- Prüfbericht RPA
1074 Zeichen
A a 14 143 22.02.2018 Herr Sahin 22994 66 ($ 6 0 .. o / l \ o 3:. Generalinstandsetzung der Industriestraße (Teilbereich) hier: Prüfung der Kostenberechnung RPA-Nr.: 2018/0407 eingereichte Kosten [netto]: 1.115.550 € bestätigte Kosten [netto]: 1.115.550 € Sehr geehrte Damen und Herren, aus Gründen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Substanz und um kos tenintensive temporäre Unterhaltungsmaßnahmen auf der Industriestraße im Bereich zwi schen dem Parkplatz 7 am Fühlinger See und Oranjehofstraße zu vermeiden, hält 66 ln- standsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen für erforderlich. Das RPA stimmt der Maßnahme zu und bestätigt die eingereichte Kostenhöhe. Mit Schreiben vom 29.01.2018 legen Sie für die im Haushaltsplan 2018 vorgesehene Maß nahme eine von 66 eigens erstellte Kostenberechnung vom 27.11.2017 vor. Zusätzlich rei chen Sie am 07.02.2018 und 14.02.2018 weitere Unterlagen nach. Ziel ist es im Anschluss im zuständigen Gremium den Baubeschluss herbeizuführen. Ein Bodengutachten lag zur Prüfung nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3776/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.04.2018
- Erstellt
- 30.11.2017 11:45