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V/0956/2005

Bau eines Regenklärbeckens in der Hüfferstraße

Vorlage 09.11.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 06.12.2005, TOP 4.11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4286 Zeichen

V/0956/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bau eines Regenklärbeckens in der Hüfferstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
06.12.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent-
wurf und dem Bau des Regenklärbeckens in der Hüfferstraße zu. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Die Baukosten werden auf 500.000 € geschätzt. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2006 bzw. des Finanzplanes und des Investiti-
onsprogramms 2005 – 2009 steht. 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
7000.950.0080.3 Anforderung aus 
 Einleitungserlaubnissen 
2006 500.000  
     
 
 
 
Begründung: 
 
Das Einzugsgebiet der Regenwassereinleitung in die Schloßgräfte ist ca. 52,85 Hektar groß. Die 
Einleitungswassermenge beträgt ca. 2.435 Liter pro Sekunde. Derzeit wird das Niederschlagswas-
ser gegenüber der Einmündung der Robert-Koch-Str aße in die Hüfferstraße direkt in die 
Schloßgräfte eingeleitet.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0956/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.11.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0956/2005 
Abschnitte des Kardinal-von-Galen-Ringes und des Rishon-Le-Zion-Ringes liegen im Einzugsge-
biet und tragen durch die hohe Verkehrsbelastung (bis zu 27.200 Fahrzeuge pro Tag) zur Ver-
schmutzung des Schlossgrabens bei. 
 
Die Einleitung in der heutigen Form besteht seit dem Ausbau der Kanalisation in der Hüfferstraße 
in 1976. Der Antrag des Tiefbauamtes vom 28.07.2004 auf Verlängerung der bestehenden Einlei-
tungserlaubnis, gemäß §7 Wasserhaushaltsgesetz, wurde mit der Nebenbestimmung genehmigt 
im Jahr 2006 mit dem Bau eines Abscheiders zur Schadstoffminimierung zu beginnen. Die Erlaub-
nis ist bis zum 30.06.2007 befristet.  
  
Die Schloßgräfte hat kein natürliches Quellgebiet, der Zufluss stammt ausschließlich aus der Re-
genwasserkanalisation. Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung der negativen Auswirkungen auf 
die Gewässerökologie. 
 
Als Standort für das Regenklärbecken ist die Straßenfläche unmittelbar vor der Einleitungsstelle in 
der Hüfferstraße vorgesehen. Das Regenklärbecken wird im Nebenschluss als ständig gefülltes 
Becken konzipiert. Die Bemessung erfolgt nach den Runderlass des Ministeriums für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 26.05.2004. Größere Niederschlagswas-
sermengen werden über eine Schwelle im Trennbauwerk abgeschlagen und an der bisherigen 
Stelle in die Schloßgräfte eingeleitet. Das Regenklärbeckens hat ein Nutzvolumen von ca. 310 m³. 
 
Die beengten Platzverhältnisse und die schwierigen, felsartigen Bodenverhältnisse lassen nur eine 
aufwändige Bauweise mit Stahlträgerverbau zu.  
 
Für die Einleitungserlaubnisse in die Schloßgräfte werden Änderungsanträge nach § 7 WHG bei 
der Bezirksregierung eingereicht.  
 
Während der Bauzeit soll der Kraftfahrzeugverkehr durch eine Lichtsignalanlage gesteuert einspu-
rig an der Baustelle vorbei geführt werden. Die genaue Festlegung wird mit dem Ordnungsamt 
noch abgestimmt. 
 
Der Genehmigungsantrag gemäß §58.2 Landeswassergesetz ist gestellt. 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB. Der Baubeginn ist für das II. Quartal 
2006 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von rd. 9 Monaten gerechnet. 
 
Bei der Straßenwiederherstellung wird die zukünftige Straßenplanung (Haltestellenprogramm, 
Radwegeausbau) im Bereich der Regenwasserbehandlungsanlage  mit berücksichtigt.  
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt zu schaffen, werden bei der Kanalbaumaßnahme des Tiefbauamtes die Interessen von 
Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt. 
 
Die Baumaßnahme wird durch aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Medien unterstützt. Die Anwohner 
und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes frühzeitig über 
die Maßnahme informiert. 
 
i.V. 
 
gez. 
Joksch

Beratungsverlauf (2)

29.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hüfferstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0956/2005
Typ
Vorlage
Datum
09.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37