V/0956/2005
Bau eines Regenklärbeckens in der Hüfferstraße
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Beschlussvorlage
4286 Zeichen
V/0956/2005
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Bau eines Regenklärbeckens in der Hüfferstraße
Beratungsfolge
29.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
06.12.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent-
wurf und dem Bau des Regenklärbeckens in der Hüfferstraße zu.
Kosten/Folgekosten
Die Baukosten werden auf 500.000 € geschätzt.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2006 bzw. des Finanzplanes und des Investiti-
onsprogramms 2005 – 2009 steht.
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
7000.950.0080.3 Anforderung aus
Einleitungserlaubnissen
2006 500.000
Begründung:
Das Einzugsgebiet der Regenwassereinleitung in die Schloßgräfte ist ca. 52,85 Hektar groß. Die
Einleitungswassermenge beträgt ca. 2.435 Liter pro Sekunde. Derzeit wird das Niederschlagswas-
ser gegenüber der Einmündung der Robert-Koch-Str aße in die Hüfferstraße direkt in die
Schloßgräfte eingeleitet.
Vorlagen-Nr.:
V/0956/2005
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Michael.Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
09.11.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0956/2005
Abschnitte des Kardinal-von-Galen-Ringes und des Rishon-Le-Zion-Ringes liegen im Einzugsge-
biet und tragen durch die hohe Verkehrsbelastung (bis zu 27.200 Fahrzeuge pro Tag) zur Ver-
schmutzung des Schlossgrabens bei.
Die Einleitung in der heutigen Form besteht seit dem Ausbau der Kanalisation in der Hüfferstraße
in 1976. Der Antrag des Tiefbauamtes vom 28.07.2004 auf Verlängerung der bestehenden Einlei-
tungserlaubnis, gemäß §7 Wasserhaushaltsgesetz, wurde mit der Nebenbestimmung genehmigt
im Jahr 2006 mit dem Bau eines Abscheiders zur Schadstoffminimierung zu beginnen. Die Erlaub-
nis ist bis zum 30.06.2007 befristet.
Die Schloßgräfte hat kein natürliches Quellgebiet, der Zufluss stammt ausschließlich aus der Re-
genwasserkanalisation. Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung der negativen Auswirkungen auf
die Gewässerökologie.
Als Standort für das Regenklärbecken ist die Straßenfläche unmittelbar vor der Einleitungsstelle in
der Hüfferstraße vorgesehen. Das Regenklärbecken wird im Nebenschluss als ständig gefülltes
Becken konzipiert. Die Bemessung erfolgt nach den Runderlass des Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 26.05.2004. Größere Niederschlagswas-
sermengen werden über eine Schwelle im Trennbauwerk abgeschlagen und an der bisherigen
Stelle in die Schloßgräfte eingeleitet. Das Regenklärbeckens hat ein Nutzvolumen von ca. 310 m³.
Die beengten Platzverhältnisse und die schwierigen, felsartigen Bodenverhältnisse lassen nur eine
aufwändige Bauweise mit Stahlträgerverbau zu.
Für die Einleitungserlaubnisse in die Schloßgräfte werden Änderungsanträge nach § 7 WHG bei
der Bezirksregierung eingereicht.
Während der Bauzeit soll der Kraftfahrzeugverkehr durch eine Lichtsignalanlage gesteuert einspu-
rig an der Baustelle vorbei geführt werden. Die genaue Festlegung wird mit dem Ordnungsamt
noch abgestimmt.
Der Genehmigungsantrag gemäß §58.2 Landeswassergesetz ist gestellt.
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB. Der Baubeginn ist für das II. Quartal
2006 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von rd. 9 Monaten gerechnet.
Bei der Straßenwiederherstellung wird die zukünftige Straßenplanung (Haltestellenprogramm,
Radwegeausbau) im Bereich der Regenwasserbehandlungsanlage mit berücksichtigt.
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in
der Stadt zu schaffen, werden bei der Kanalbaumaßnahme des Tiefbauamtes die Interessen von
Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt.
Die Baumaßnahme wird durch aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Medien unterstützt. Die Anwohner
und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes frühzeitig über
die Maßnahme informiert.
i.V.
gez.
Joksch
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hüfferstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0956/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 09.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37