AN/1321/2019
Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in der Hopfenstraße in Köln-Merheim
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Antrag CDU AN-1321-2019
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8)
Gleichlautend
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.09.2019
AN/1321/2019
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2019, TOP 7.5
Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in der Hopfenstraße in Köln-Merheim
Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2019
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, folgenden Antrag auf die Ta-
gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 10.10.2019 zu nehmen:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung von zwei Fußgängerüberwegen in der
Hopfenstraße in Köln-Merheim zu prüfen. Die Fußgängerüberwege sollen in der Flucht
des Fußweges parallel zu den Straßen „Auf dem Eichenbrett“ und Walnussweg hinter
der Bebauung liegen, praktisch neben den Hausnummern Hopfenstraße 10 und 69.
Begründung:
Der Fußweg ist eine gerne genutzte Wegeverbindung aus der Siedlung in das Ortszent-
rum von Merheim, zu den Spielplätzen, weiter nach Brück/Neubrück oder einfach inner-
halb der Siedlung. Der Charme dieses Weges besteht in der Hauptsache darin, dass er
eben nicht entlang von Verkehrswegen verläuft; das macht ihn insbesondere für Senio-
ren und Kinder sehr attraktiv. Es gibt eigentlich nur zwei neuralgische Punkte auf diesem
Weg, dies sind die Querungen der Hopfenstraße. Die haben es aber in sich! Regelmä-
ßig wird der Weg durch parkende Autos versperrt oder die Fahrzeuge fahren mit erhöh-
ter Geschwindigkeit, da sie gerade von der Hauptstraße kommen oder sich schon fast
auf ihr wähnen.
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Greven-Thürmer
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln
Telefon (0221) 221 98303
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE
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Der Fußgängerüberweg schafft für alle Probleme eine Lösung:
1. Es gibt ein Parkverbot im Verlauf des Weges.
2. Der fließende Verkehr wird rein optisch auf den Fußweg hingewiesen.
3. Die Fußgänger erhalten Vorrang und werden so zusätzlich geschützt.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schuiszill gez. Michael Lange
CDU-Fraktionsvorsitzender stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1321/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 26.09.2019
- Erstellt
- 26.09.2019 11:08