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2516/2022

Entlastungen bei der Steigerung

Mitteilung Ausschuss 15.08.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.08.2022, TOP 7.12

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

11043 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/501/1 
501/1 
Vorlagen-Nummer 15.08.2022 
 2516/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 
 
Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren 
In seiner Sitzung am 24.03.2022 fasste der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren fol-
genden Beschluss: 
1. Der Ausschuss fordert, die auf Bundesebene geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung der 
Energiearmut zügig umzusetzen insbesondere durch 
 die Entlastung der Verbraucher*innen von der EEG-Umlage 
 Gewährung eines Heizkostenzuschusses 
 Erhöhung des Wohngeldes 
 Prüfung einer Entlastung der Verbraucher*innen durch die Anwendung der Empfehlun-
gen der EU-Kommission gegen Energiearmut vom Oktober 2020 und 2021 
 
2. Der Ausschuss unterstützt die Initiative der Landesregierung im Bundesrat 
 eine Entlastung der Verbraucher*innen durch eine – zumindest temporäre – Reduzie-
rung der Energiesteuern und der Mehrwertsteuer zu prüfen 
 Entwicklung einer dauerhaften und nachhaltigen Lösung, die die steigenden Energie-
kosten auch im Wohngeld abbildet 
 für eine weitere Einmalzahlung angesichts der weiter steigenden Energiepreise 
 für eine Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen des SGB II und 
SGB XII  
 den Schutz der Grundversorgung zu verbessern 
 
3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung 
 den Beschluss des Sozialausschusses vom 13.01.2022 „Energiearmut verhindern! 
Schutzbedürftige Verbrauchende unterstützen“ sofort umzusetzen 
 dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vierteljährlich über die Ent-
wicklung des Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen zu berichten, damit ggf. über wei-
tere Unterstützungsmaßnahmen beraten werden kann 
 die Bürger*innen darüber zu informieren, welche Unterstützungsmaßnahmen für dieje-
nigen bestehen, die noch nicht Transferleistungsempfänger*innen sind, aber finanziel-
ler Hilfen zur Existenzsicherung bedürfen 
 insbesondere Studierende, die ein Anrecht auf einen Heizkostenzuschuss haben, dar-
über zu informieren und zu unterstützen, diesen Zuschuss zu beantragen. 
 
Die Sachstandsmitteilung erfolgt im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung zur Entwicklung 
des Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen. 
Seit der letzten Berichterstattung in der Ausschuss-Sitzung am 12.05.2022 hat sich die Situation auf 
dem Energiemarkt weiter dramatisch verschärft. Die Gaspreise haben sich in den letzten Wochen 
erneut verteuert, die Bundesnetzagentur rechnet mit einer Verdreifachung der Gaspreise für Privat-

2 
 
haushalte im kommenden Jahr im Vergleich zum Vorkrisenniveau. Zudem müssen Gaskunden durch 
die Einführung der Gas-Umlage ab Oktober 2022 mit zusätzlichen Kosten rechnen. Gasimporteure 
können gestiegene Preise dann über eine Umlage an Verbraucher*innen weitergeben. Die Rhein-
Energie und auch andere Energieversorgungsunternehmen werden ihre Preise für Erdgas zum 
01.10.2022 deutlich anheben. 
Neben den wirtschaftlichen Aspekten der Energiekrise, die der Deutsche Städtetag z. B. durch eine 
Initiative zur Einrichtung bundesweiter Notfallfonds aufgreift, stehen zunehmend auch Aspekte der 
generellen Energiesicherheit im Fokus, da eine ausreichende Energieversorgung zunehmend weni-
ger sichergestellt erscheint. Die Stadt Köln bereitet sich vorausschauend auf unterschiedliche Szena-
rien einer Verschlechterung der Gasversorgung vor und hat die ursprüngliche Task-Force „Energiesi-
cherheit“ in einen Krisenstab überführt, der unter der Leitung von Dezernat I eine gesamtstädtische 
Koordination aller durchzuführenden und vorzubereitenden Maßnahmen zur Bewältigung der mit der 
Energiekrise einhergehenden Herausforderungen sicherstellt.  
 
Erste Energieeinsparungsmöglichkeiten im kommunalen Umfeld wurden identifiziert und werden dem 
Hauptausschuss in seiner Sitzung am 19.09.2022 vorgestellt (Vorlagen-Nummer 1560/2022).  
 
Der „Runde Tisch Energie“ fokussiert seine Aufgabenstellung auf den Aspekt „Energie finanzierbar 
halten“, insbesondere für Transferleistungsbeziehende und Menschen mit geringem Einkommen.  
 
Aktuelle Ergebnisse aus dem Runden Tisch Energie 
1. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren wird die sog. Nichtprüfungsgrenze für Heizkosten in 
den Leistungssystemen des SGB II und SGB XII von der bisherigen Euro/qm-Bemessung auf ei-
ne verbrauchsorientierte Nichtprüfungsgrenze umstellen. Grundlage für die verbrauchsorientierte 
Nichtprüfungsgrenze ist der bundesweite Heizspiegel, der jährlich erstellt wird. Preisentwicklun-
gen auf dem Energiemarkt werden bei dieser Herangehensweise automatisch berücksichtigt.  
Das Bundessozialgericht erkennt als Grenzwert zur Bestimmung der angemessenen Heizkosten 
das Produkt aus dem Verbrauch je qm differenziert nach Heizenergieart und beheizter Wohnflä-
che des Gesamtgebäudes bis zu dem Bereich „zu hoch“ des Heizspiegels multipliziert mit der 
angemessenen Wohnfläche (qm) an. Dies bedeutet, dass die Heizkosten ohne weitere Prüfung 
übernommen werden können, wenn sie die erhöhten Verbrauchswerte aus dem Heizspiegel nicht 
überschreiten.  
Sollten Verbrauchswerte über diesen erhöhten Verbrauchswerten liegen, erfolgt eine Einzelfall-
prüfung, ob besondere Ausnahmetatbestände oder Gründe vorliegen, weshalb eine Überschrei-
tung sozialleistungsrechtlich anerkannt werden kann.  
 
Die neu definierte Nichtprüfungsgrenze findet Anwendung auf die im Jahr 2023 eingehenden 
Jahresabrechnungen für den Verbrauchszeitraum 01.01.-31.12.2022. Die unvorhersehbaren 
Kostensteigerungen im laufenden Jahr werden somit berücksichtigt. 
 
2. Stadt Köln, Jobcenter Köln und RheinEnergie stehen kontinuierlich in einem engen Austausch 
und haben zudem eine enge Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Energiesparkampagne 
/ Energiespartagen verabredet. 
 
Finanziellen Hilfen zur Vermeidung von Energiesperrungen, die in den Leistungssystemen SGB II 
und SGB XII möglich sind, werden sowohl vom Jobcenter als auch vom Amt für Soziales, Arbeit 
und Senioren gewährt.  
 
Den Kund*innen des Jobcenters und Leistungsbeziehenden nach SGB XII wird wie bisher über 
Darlehen vor allem bei drohenden Stromsperren und durch die Übernahme der Heizkosten ge-
holfen. Der aktuelle rechtliche Rahmen lässt eine finanzielle Unterstützung darüber hinaus nicht 
zu. 
 
Es stehen weitere mittelbare Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, z.B. durch Zuweisung 
zu einer Schuldnerberatung, wenn sich durch die Folgen der „Energiekrise“ eine Schuldensituati-
on zuspitzen sollte.  
 
Auf der Homepage des Jobcenter Köln (https://www.jobcenterkoeln.de/geld-zum-wohnen/) wird

3 
 
zudem auf das neue Informationsblatt der RheinEnergie AG zum Thema Stromsperren verlinkt. 
 
Die Auszahlung des einmaligen Heizkostenzuschusses wurde durch das Ministerium für Heimat, 
Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKDB) des Landes Nordrhein Westfalen für den 
15.08.2022 festgelegt. Die Berechtigten (Wohngeldempfänger*innen, Empfänger*innen von Ba-
föG, Geförderte nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie Bezieher*innen von Be-
rufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld) erhalten den Zuschuss, eine gesonderte Antrag-
stellung ist nicht erforderlich. Eine Reform des Wohngeldes ist aktuell angekündigt. Im Zuge des-
sen soll u.a. der Kreis der Berechtigten ausgeweitet werden. Näheres zur Ausgestaltung ist zum 
jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.  
 
3. Wie auch in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 
12.05.2022 berichtet, ist ein frühzeitiges Eingreifen erforderlich und nicht erst bei der Zählersper-
re. Deswegen gilt es bestmögliche Transparenz zu schaffen und die Menschen proaktiv zu unter-
stützen. Das erfolgt  
 
- über die Informationsflyer der RheinEnergie zum Thema Energieschulden, der auch Sonderfälle 
wie medizinische Notfälle berücksichtigt,  
- durch die Aufklärung über die Anlaufstellen der RheinEnergie in allen Kontaktkanälen, wie 
Website, Telefonie oder Schreiben und  
- die Abbildung über aktuell offene und zukünftige Forderungen für Kunden der RheinEnergie.  
 
Auch die Energiesparkampagne der RheinEnergie, die ab August startet, trägt dazu bei, die 
Transparenz zu verstärken, des Weiteren die Aufstockung der Energieberatung mit eigener Hot-
line und Präsenzterminen sowie Ausbau der Präsenz auf der Website. Es werden Energiebera-
tungen auf den Roadshows sowie bei direkter Präsenz auf Straßenfesten, Veranstaltungen, etc. 
durchgeführt. Bei drohender Sperrung unterstützt die RheinEnergie bei der Suche nach Möglich-
keiten zur Abwendung der konkreten Sperrung durch die dedizierte Speerhotline, besetzt mit Ex-
perten, die eine Verbindung zu Hilfsangeboten herstellen, z. B. 
- Möglichkeit im Onlineservice, die Zahlung zu verschieben oder Stundung auf einen späteren 
Termin 
- Ratenzahlung mittels einer Abwendungsvereinbarung nach §19 Abs. 5 StromGVV/ GasGVV in 
Form einer zinslosen Ratenzahlung. 
 
Es gilt die Sperrungen noch differenzierter zu betrachten. Durch die steigenden Kosten werden 
immer mehr Menschen zu „Bedürftigen für Hilfe“ werden. Diese Menschen haben bisher keine 
Erfahrung mit dem Thema und voraussichtlich dauert es, bis neue staatliche Hilfen greifen. 
Die RheinEnergie wird diesen Menschen eine Überbrückungszeit ermöglichen, damit sie Hilfe 
bekommen können. Dazu steht die RheinEnergie im engen Austausch mit der Stadt Köln und 
dem Jobcenter. Das Knowhow der Teilnehmenden wird bestmöglich für die Menschen umge-
setzt. 
 
4. Die Expertise externer Beratungs- und Unterstützungssysteme wird zudem in die Arbeit des 
Runden Tischs Energie einfließen. Zur nächsten Sitzung Anfang September werden der Mieter-
verein Köln, die Verbraucherzentrale und die Schuldnerberatung eingeladen, um die dort bekannt 
gewordenen oder werdenden weiteren Unterstützungsbedarfe aufgreifen zu können.  
 
 
5. Mittelfristige Energiemaßnahmen  
 
Die Förderung von Stecker-Solargeräten wurde bei der Fortschreibung der Richtlinie „Gebäudes-
anierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“ (Punkt 2.1.1.3 des Förderpro-
grammes) aufgenommen.  
 
Informationen zur Förderung sind unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-
tiere/klima/koeln-spezifische-massnahmenfoerderung-klimafreundliches-wohnen abrufbar. Die 
Förderung beträgt 200 € pro Anlage.

4 
 
 
Ausblick 
Die weiterhin extrem steigenden Energiekosten sowie die generell steigenden Preise auch für Le-
bensmittel bringen immer mehr Menschen in finanzielle Not. Die steigende Sorge vor einer finanziel-
len Überforderung trifft zunehmend auch Haushalte, die bislang unabhängig von staatlichen Transfer-
leistungen waren. Umso wichtiger ist es, eine spürbare finanzielle Entlastung für diese Personenkrei-
se zu realisieren. Die Initiativen des Deutschen Städtetages für staatliche Entlastungen für wirtschaft-
lich überforderte Haushalte sind wichtig und erforderlich, da die kommunalen Möglichkeiten und 
Handlungsoptionen begrenzt sind.  
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

18.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2516/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.08.2022
Erstellt
10.08.2022 19:05