2516/2022
Entlastungen bei der Steigerung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
11043 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/501/1 501/1 Vorlagen-Nummer 15.08.2022 2516/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren In seiner Sitzung am 24.03.2022 fasste der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren fol- genden Beschluss: 1. Der Ausschuss fordert, die auf Bundesebene geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut zügig umzusetzen insbesondere durch die Entlastung der Verbraucher*innen von der EEG-Umlage Gewährung eines Heizkostenzuschusses Erhöhung des Wohngeldes Prüfung einer Entlastung der Verbraucher*innen durch die Anwendung der Empfehlun- gen der EU-Kommission gegen Energiearmut vom Oktober 2020 und 2021 2. Der Ausschuss unterstützt die Initiative der Landesregierung im Bundesrat eine Entlastung der Verbraucher*innen durch eine – zumindest temporäre – Reduzie- rung der Energiesteuern und der Mehrwertsteuer zu prüfen Entwicklung einer dauerhaften und nachhaltigen Lösung, die die steigenden Energie- kosten auch im Wohngeld abbildet für eine weitere Einmalzahlung angesichts der weiter steigenden Energiepreise für eine Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen des SGB II und SGB XII den Schutz der Grundversorgung zu verbessern 3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung den Beschluss des Sozialausschusses vom 13.01.2022 „Energiearmut verhindern! Schutzbedürftige Verbrauchende unterstützen“ sofort umzusetzen dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vierteljährlich über die Ent- wicklung des Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen zu berichten, damit ggf. über wei- tere Unterstützungsmaßnahmen beraten werden kann die Bürger*innen darüber zu informieren, welche Unterstützungsmaßnahmen für dieje- nigen bestehen, die noch nicht Transferleistungsempfänger*innen sind, aber finanziel- ler Hilfen zur Existenzsicherung bedürfen insbesondere Studierende, die ein Anrecht auf einen Heizkostenzuschuss haben, dar- über zu informieren und zu unterstützen, diesen Zuschuss zu beantragen. Die Sachstandsmitteilung erfolgt im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung zur Entwicklung des Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen. Seit der letzten Berichterstattung in der Ausschuss-Sitzung am 12.05.2022 hat sich die Situation auf dem Energiemarkt weiter dramatisch verschärft. Die Gaspreise haben sich in den letzten Wochen erneut verteuert, die Bundesnetzagentur rechnet mit einer Verdreifachung der Gaspreise für Privat- 2 haushalte im kommenden Jahr im Vergleich zum Vorkrisenniveau. Zudem müssen Gaskunden durch die Einführung der Gas-Umlage ab Oktober 2022 mit zusätzlichen Kosten rechnen. Gasimporteure können gestiegene Preise dann über eine Umlage an Verbraucher*innen weitergeben. Die Rhein- Energie und auch andere Energieversorgungsunternehmen werden ihre Preise für Erdgas zum 01.10.2022 deutlich anheben. Neben den wirtschaftlichen Aspekten der Energiekrise, die der Deutsche Städtetag z. B. durch eine Initiative zur Einrichtung bundesweiter Notfallfonds aufgreift, stehen zunehmend auch Aspekte der generellen Energiesicherheit im Fokus, da eine ausreichende Energieversorgung zunehmend weni- ger sichergestellt erscheint. Die Stadt Köln bereitet sich vorausschauend auf unterschiedliche Szena- rien einer Verschlechterung der Gasversorgung vor und hat die ursprüngliche Task-Force „Energiesi- cherheit“ in einen Krisenstab überführt, der unter der Leitung von Dezernat I eine gesamtstädtische Koordination aller durchzuführenden und vorzubereitenden Maßnahmen zur Bewältigung der mit der Energiekrise einhergehenden Herausforderungen sicherstellt. Erste Energieeinsparungsmöglichkeiten im kommunalen Umfeld wurden identifiziert und werden dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 19.09.2022 vorgestellt (Vorlagen-Nummer 1560/2022). Der „Runde Tisch Energie“ fokussiert seine Aufgabenstellung auf den Aspekt „Energie finanzierbar halten“, insbesondere für Transferleistungsbeziehende und Menschen mit geringem Einkommen. Aktuelle Ergebnisse aus dem Runden Tisch Energie 1. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren wird die sog. Nichtprüfungsgrenze für Heizkosten in den Leistungssystemen des SGB II und SGB XII von der bisherigen Euro/qm-Bemessung auf ei- ne verbrauchsorientierte Nichtprüfungsgrenze umstellen. Grundlage für die verbrauchsorientierte Nichtprüfungsgrenze ist der bundesweite Heizspiegel, der jährlich erstellt wird. Preisentwicklun- gen auf dem Energiemarkt werden bei dieser Herangehensweise automatisch berücksichtigt. Das Bundessozialgericht erkennt als Grenzwert zur Bestimmung der angemessenen Heizkosten das Produkt aus dem Verbrauch je qm differenziert nach Heizenergieart und beheizter Wohnflä- che des Gesamtgebäudes bis zu dem Bereich „zu hoch“ des Heizspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche (qm) an. Dies bedeutet, dass die Heizkosten ohne weitere Prüfung übernommen werden können, wenn sie die erhöhten Verbrauchswerte aus dem Heizspiegel nicht überschreiten. Sollten Verbrauchswerte über diesen erhöhten Verbrauchswerten liegen, erfolgt eine Einzelfall- prüfung, ob besondere Ausnahmetatbestände oder Gründe vorliegen, weshalb eine Überschrei- tung sozialleistungsrechtlich anerkannt werden kann. Die neu definierte Nichtprüfungsgrenze findet Anwendung auf die im Jahr 2023 eingehenden Jahresabrechnungen für den Verbrauchszeitraum 01.01.-31.12.2022. Die unvorhersehbaren Kostensteigerungen im laufenden Jahr werden somit berücksichtigt. 2. Stadt Köln, Jobcenter Köln und RheinEnergie stehen kontinuierlich in einem engen Austausch und haben zudem eine enge Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Energiesparkampagne / Energiespartagen verabredet. Finanziellen Hilfen zur Vermeidung von Energiesperrungen, die in den Leistungssystemen SGB II und SGB XII möglich sind, werden sowohl vom Jobcenter als auch vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren gewährt. Den Kund*innen des Jobcenters und Leistungsbeziehenden nach SGB XII wird wie bisher über Darlehen vor allem bei drohenden Stromsperren und durch die Übernahme der Heizkosten ge- holfen. Der aktuelle rechtliche Rahmen lässt eine finanzielle Unterstützung darüber hinaus nicht zu. Es stehen weitere mittelbare Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, z.B. durch Zuweisung zu einer Schuldnerberatung, wenn sich durch die Folgen der „Energiekrise“ eine Schuldensituati- on zuspitzen sollte. Auf der Homepage des Jobcenter Köln (https://www.jobcenterkoeln.de/geld-zum-wohnen/) wird 3 zudem auf das neue Informationsblatt der RheinEnergie AG zum Thema Stromsperren verlinkt. Die Auszahlung des einmaligen Heizkostenzuschusses wurde durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKDB) des Landes Nordrhein Westfalen für den 15.08.2022 festgelegt. Die Berechtigten (Wohngeldempfänger*innen, Empfänger*innen von Ba- föG, Geförderte nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie Bezieher*innen von Be- rufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld) erhalten den Zuschuss, eine gesonderte Antrag- stellung ist nicht erforderlich. Eine Reform des Wohngeldes ist aktuell angekündigt. Im Zuge des- sen soll u.a. der Kreis der Berechtigten ausgeweitet werden. Näheres zur Ausgestaltung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. 3. Wie auch in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 12.05.2022 berichtet, ist ein frühzeitiges Eingreifen erforderlich und nicht erst bei der Zählersper- re. Deswegen gilt es bestmögliche Transparenz zu schaffen und die Menschen proaktiv zu unter- stützen. Das erfolgt - über die Informationsflyer der RheinEnergie zum Thema Energieschulden, der auch Sonderfälle wie medizinische Notfälle berücksichtigt, - durch die Aufklärung über die Anlaufstellen der RheinEnergie in allen Kontaktkanälen, wie Website, Telefonie oder Schreiben und - die Abbildung über aktuell offene und zukünftige Forderungen für Kunden der RheinEnergie. Auch die Energiesparkampagne der RheinEnergie, die ab August startet, trägt dazu bei, die Transparenz zu verstärken, des Weiteren die Aufstockung der Energieberatung mit eigener Hot- line und Präsenzterminen sowie Ausbau der Präsenz auf der Website. Es werden Energiebera- tungen auf den Roadshows sowie bei direkter Präsenz auf Straßenfesten, Veranstaltungen, etc. durchgeführt. Bei drohender Sperrung unterstützt die RheinEnergie bei der Suche nach Möglich- keiten zur Abwendung der konkreten Sperrung durch die dedizierte Speerhotline, besetzt mit Ex- perten, die eine Verbindung zu Hilfsangeboten herstellen, z. B. - Möglichkeit im Onlineservice, die Zahlung zu verschieben oder Stundung auf einen späteren Termin - Ratenzahlung mittels einer Abwendungsvereinbarung nach §19 Abs. 5 StromGVV/ GasGVV in Form einer zinslosen Ratenzahlung. Es gilt die Sperrungen noch differenzierter zu betrachten. Durch die steigenden Kosten werden immer mehr Menschen zu „Bedürftigen für Hilfe“ werden. Diese Menschen haben bisher keine Erfahrung mit dem Thema und voraussichtlich dauert es, bis neue staatliche Hilfen greifen. Die RheinEnergie wird diesen Menschen eine Überbrückungszeit ermöglichen, damit sie Hilfe bekommen können. Dazu steht die RheinEnergie im engen Austausch mit der Stadt Köln und dem Jobcenter. Das Knowhow der Teilnehmenden wird bestmöglich für die Menschen umge- setzt. 4. Die Expertise externer Beratungs- und Unterstützungssysteme wird zudem in die Arbeit des Runden Tischs Energie einfließen. Zur nächsten Sitzung Anfang September werden der Mieter- verein Köln, die Verbraucherzentrale und die Schuldnerberatung eingeladen, um die dort bekannt gewordenen oder werdenden weiteren Unterstützungsbedarfe aufgreifen zu können. 5. Mittelfristige Energiemaßnahmen Die Förderung von Stecker-Solargeräten wurde bei der Fortschreibung der Richtlinie „Gebäudes- anierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“ (Punkt 2.1.1.3 des Förderpro- grammes) aufgenommen. Informationen zur Förderung sind unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt- tiere/klima/koeln-spezifische-massnahmenfoerderung-klimafreundliches-wohnen abrufbar. Die Förderung beträgt 200 € pro Anlage. 4 Ausblick Die weiterhin extrem steigenden Energiekosten sowie die generell steigenden Preise auch für Le- bensmittel bringen immer mehr Menschen in finanzielle Not. Die steigende Sorge vor einer finanziel- len Überforderung trifft zunehmend auch Haushalte, die bislang unabhängig von staatlichen Transfer- leistungen waren. Umso wichtiger ist es, eine spürbare finanzielle Entlastung für diese Personenkrei- se zu realisieren. Die Initiativen des Deutschen Städtetages für staatliche Entlastungen für wirtschaft- lich überforderte Haushalte sind wichtig und erforderlich, da die kommunalen Möglichkeiten und Handlungsoptionen begrenzt sind. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2516/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.08.2022
- Erstellt
- 10.08.2022 19:05