V/1058/2004
Bebauungsplan Nr. 493: Aasee - Terrassen
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Beschlussvorlage
2534 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Bebauungsplan Nr. 493: Aasee - Terrassen (Aasee / Zentralfriedhof / Adenauerallee) Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 25.01.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 27.01.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Für den Bereich Aasee / Zentralfriedhof / Aden auerallee ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch in Ve r- bindung mit § 12 Baugesetzbuch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster Flur: 19, Flurstücke 56, 171, 208, Teile des Flurstücks 239 Flur: 206, Flurstücke 38, 267, 268, Teile des Flurstücks 297 Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stad t Münster durch den Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Für die Flächen nördlich und südlich der Annette -Allee (Parkplatz und Seeuferbereich zwischen Bastion und Adenauerallee) wu rde ein Bewerberauswahl - und Realisierungsverfahren durchg e- führt. Der Rat ist am 14.07.04 der Empfehlung des Auswahlgremiums zur Vergabe der Bauaufg a- be an das Team Dr. Hellenthal (Investor) und Bastian (Architekt) gefolgt und hat die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte zur planungsrechtlichen Sicherung der Umsetzung des Plan- konzeptes vorzubereiten. Vorlagen-Nr.: V/1058/2004 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Hülk Ruf: 492 61 21 / 61 90 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 30.12.2004 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Mit dem vorliegenden Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 493 soll das Projekt Aasee -Terrasse fortgeführt und planungsrechtlich eingeleitet werden. Die frühzeitige Bürgerunterrichtung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch fand am 21.12.2004 statt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt Anfang 2005. A n- schließend wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstellt. Der Planentwurf soll den parlamentarischen Gremien im Sommer 2005 zur Beratung vorgelegt und dann öffentlich ausgelegt werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Anlage Übersichtsplan
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Anlage zur Vorlage Nr. 1058/2004
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 493 (amtlicher Umring) amtlich
- Adenauerallee
- Annette-Allee
Bebauungsplan Nr. 493
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Aasee-Terrassen (Aasee / Zentralfriedhof / Adenauerallee)
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1058/2004
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 27.12.2004
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37