0228/2022
Aufstockung des Teilansatzes für die Einschulungsbeihilfe
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Beschlussvorlage Ausschuss
3828 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 0228/2022 Freigabedatum 28.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufstockung des Teilansatzes für die Einschulungsbeihilfe Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt gem. § 8 (1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln rückwirkend für das Haushaltsjahr 2021 eine vom Hpl. 2020/2021 abweichende Ver- wendung von Zuschussmitteln des in den Erläuterungen zu Teilergebnisplan 0504, freiwillige Sozial- leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, aufgeführten Teilansatzes für haushaltsnahe Dienstleitungen zwecks Aufstockung des Teilansatzes der Einschulungsbeihilfe um 32.201,36 Euro auf 176.506,36 Euro. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 176.506,36 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Laut Ratsbeschluss vom 30.06.2009 können Kinder, die erstmalig eingeschult werden und die im Besitz eines Köln-Passes sind, einen einmaligen Zuschuss von bis zu maximal 100 Euro für die An- schaffung von Schulmaterial erhalten. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Gerade in der jetzigen Krisenzeit sind viele Eltern von Kurzarbeit oder sogar Arbeitsplatzverlust be- troffen. Durch die Pandemie entstehen Familien zudem Zusatzkosten, die aus dem vorhandenen Ein- kommen oder den Regelleistungen nicht kompensiert werden können. Die anspruchsberechtigten Familien verfügen in der Regel auch nicht über Rücklagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Ge- rade für Familien mit mehreren Kindern bedeutet die aktuelle Krisensituation eine hohe finanzielle Belastung. Die Gewährung der Einschulungsbeihilfe dient insofern der akuten Krisenbewältigung bzw. der Milderung von Begleiterscheinungen der Pandemie, da sie einkommensschwache und be- sonders stark von der Krise betroffene Familien und deren Kinder unterstützt und die schwierige Situ- ation etwas mildert. 2021 ist eine deutliche Steigerung der Inanspruchnahme festzustellen und damit einhergehend höhe- re Gesamtausgaben. Dies steht im engen Zusammenhang mit dem Pandemiegeschehen und der in den letzten Jahren steigenden Zahl der Schulneulinge. Im Haushaltsplan 2020/2021 ist im Haushaltsjahr 2021 für die Einschulungsbeihilfe ein Ansatz von 3 144.305 Euro vorgesehen. Im aktuellen Schuljahr 2021/2022 wurde für 1.843 ersteingeschulte Kinder eine Einschulungsbeihilfe bewilligt. Der Gesamtbetrag hierfür beläuft sich auf 176.506,36 Euro und überschreitet somit den ursprünglichen Planansatz der Einschulungsbeihilfe um 32.201,36 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus Wenigeraufwendungen im Teilplan 0504, freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, des Teilansatzes haushalts- nahe Dienstleistungen. Diese sind coronabedingt geringer ausgefallen und abgerechnet worden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0228/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.01.2022
- Erstellt
- 18.01.2022 15:53