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0228/2022

Aufstockung des Teilansatzes für die Einschulungsbeihilfe

Beschlussvorlage Ausschuss 28.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 10.02.2022, TOP 4.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3828 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer 
 0228/2022 
Freigabedatum 
 28.01.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufstockung des Teilansatzes für die Einschulungsbeihilfe 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt gem. § 8 (1) der Haushaltssatzung 
der Stadt Köln rückwirkend für das Haushaltsjahr 2021 eine vom Hpl. 2020/2021 abweichende Ver-
wendung von Zuschussmitteln des in den Erläuterungen zu Teilergebnisplan 0504, freiwillige Sozial-
leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, aufgeführten Teilansatzes für 
haushaltsnahe Dienstleitungen zwecks Aufstockung des Teilansatzes der Einschulungsbeihilfe um 
32.201,36 Euro auf 176.506,36 Euro. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  176.506,36 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja                €      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Laut Ratsbeschluss vom 30.06.2009 können Kinder, die erstmalig eingeschult werden und die im 
Besitz eines Köln-Passes sind, einen einmaligen Zuschuss von bis zu maximal 100 Euro für die An-
schaffung von Schulmaterial erhalten. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung.  
 
Gerade in der jetzigen Krisenzeit sind viele Eltern von Kurzarbeit oder sogar Arbeitsplatzverlust be-
troffen. Durch die Pandemie entstehen Familien zudem Zusatzkosten, die aus dem vorhandenen Ein-
kommen oder den Regelleistungen nicht kompensiert werden können. Die anspruchsberechtigten 
Familien verfügen in der Regel auch nicht über Rücklagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Ge-
rade für Familien mit mehreren Kindern bedeutet die aktuelle Krisensituation eine hohe finanzielle 
Belastung. Die Gewährung der Einschulungsbeihilfe dient insofern der akuten Krisenbewältigung 
bzw. der Milderung von Begleiterscheinungen der Pandemie, da sie einkommensschwache und be-
sonders stark von der Krise betroffene Familien und deren Kinder unterstützt und die schwierige Situ-
ation etwas mildert. 
2021 ist eine deutliche Steigerung der Inanspruchnahme festzustellen und damit einhergehend höhe-
re Gesamtausgaben. Dies steht im engen Zusammenhang mit dem Pandemiegeschehen und der in 
den letzten Jahren steigenden Zahl der Schulneulinge. 
 
Im Haushaltsplan 2020/2021 ist im Haushaltsjahr 2021 für die Einschulungsbeihilfe ein Ansatz von

3 
144.305 Euro vorgesehen. Im aktuellen Schuljahr 2021/2022 wurde für 1.843 ersteingeschulte Kinder 
eine Einschulungsbeihilfe bewilligt. Der Gesamtbetrag hierfür beläuft sich auf 176.506,36 Euro und 
überschreitet somit den ursprünglichen Planansatz der Einschulungsbeihilfe um 32.201,36 Euro. 
 
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus Wenigeraufwendungen im Teilplan 0504, freiwillige 
Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, des Teilansatzes haushalts-
nahe Dienstleistungen. Diese sind coronabedingt geringer ausgefallen und abgerechnet worden.

Beratungsverlauf (1)

10.02.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0228/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.01.2022
Erstellt
18.01.2022 15:53