2174/2016
Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
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Beschlussvorlage Rat
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Rechnungsprüfungsamt Dezernat, Dienststelle OB/14 Vorlagen-Nummer 2174/2016 Freigabedatum 27.01.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Kenntnis. Die Verwaltung wird aufgefordert die Empfehlungen in die anzustellenden Überlegungen zur Konsoli- dierung des Haushalts einzubeziehen. Dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ist regelmäßig über die Umsetzung der von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW getroffenen Feststellungen und Empfehlungen zu berichten. Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2017 Finanzausschuss 03.04.2017 Rat 04.04.2017 2 Begründung: Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat in den Jahren 2012 bis 2014 die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung bei der Stadt Köln durchgeführt und die abgestimmten Daten analysiert. Für die interkommunalen Vergleiche wurde das Jahr 2011 zugrunde gelegt. Bis zu 23 kreisfreie Städte wurden einbezogen und miteinander verglichen. Neben der Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns steht die finanzwirtschaftliche Analyse im Vordergrund. Der Bericht zielt insbesondere darauf ab, in Haus- haltskonsolidierungsprozesse zu unterstützen. Die GPA NRW stützt die Analysen im Wesentlichen auf Kennzahlen und fasst die steuerungsrelevanten Schlüsselkennzahlen im GPA-Kennzahlenset zusammen. Im Prüfgebiet Finanzen bewertet die GPA NRW hingegen allein die Haushaltssituation. Dies ermöglicht den Kommunen eine aktuelle Standortbestimmung und dient der internen Steuerung. Um Aussagen für die Zukunft zu ermöglichen wurde neben den Daten der Vorjahre auch Aktuelles berücksichtigt. Die GPA NRW bezeichnet die Ergebnisse ihrer Analyse im Bericht als Feststellung. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale finden sich im Bericht als Empfehlung wieder. Die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung wurden in der Sitzung des Stadtvorstandes am 12.01.2016 von Vertretern der GPA NRW präsentiert. Aus den sieben Teilberichten ergeben sich die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete. Die wesentlichen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfberichtes wurden geordnet nach Prüfge- bieten wie folgt zusammengefasst: Finanzen „Die Stadt Köln konnte 2007 - letztes Jahr mit kameraler Rechnungslegung - alle in den Vorjahren aufgelaufenen Altfehlbeträge abdecken. Seitdem sie auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt hat, hat sich ihre Haushaltssituation deutlich verschlechtert. Zuletzt konnte sie im Jahr 2008 ein positives Jahresergebnis erzielen. Bis heute verringern jährliche Fehlbeträge das Eigenkapital. Ihre Ausgleichsrücklage hat die Stadt im Jahr 2010 aufgebraucht. Ein fiktiver Haus- haltsausgleich ist ihr seitdem nicht mehr möglich. Im Zeitraum 2009 bis 2011 haben Jahresfehl- beträge das Kölner Eigenkapital um ca. 800 Mio. Euro verringert. Sofern die von der Stadt geplante Entwicklung eintritt, wird sich das ursprünglich vorhandene Eigenkapitel bis 2017 insgesamt um etwa ein Drittel verringert haben. Die Stadt Köln lebt von ihrer Substanz. Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) besteht für Köln trotzdem bislang nicht. Die Stadt verfügt noch über vergleichsweise hohes Eigenkapital. Ihre Ausgangsbasis ist insofern erheblich besser, als die vieler anderer kreisfreier Städte in Nordrhein- Westfalen. Dennoch gilt auch für die Stadt Köln als oberste Priorität für das gesamtstädtische Handeln: Der Haushaltsausgleich ist sicherzustellen. Das Eigenkapital ist langfristig zu erhalten. Die finanzielle Grundausstattung der Stadt Köln ist hoch. Sie verfügt über überdurchschnittlich hohe allgemeine Deckungsmittel. Die Ergebnisrechnung der Stadt ist darüber hinaus weniger stark durch Abschreibungsaufwendungen belastet als die anderer Städte. Dies liegt insbesondere daran, dass Köln bedeutende Positionen des Infrastrukturvermögens, die Entwässerungs- und Abwasser- beseitigungsanlagen, ausgegliedert hat. Positiv wirkt sich zudem die vergleichsweise hohe entlasten- de Wirkung der Sonderposten auf die Belastung durch Abschreibungen aus. Trotz dieser guten strukturellen Rahmenbedingungen gelingt es der Stadt Köln nicht ihre Aufwendungen vollständig zu decken. Ausgeglichene Haushalte wird die Stadt künftig nur erreichen können, wenn sie Standards und Angebote reduziert und letztlich insgesamt ihre Aufwendungen senkt. Die Schulden- und Finanzlage ist in Köln vergleichsweise gut. Allerdings hat sich die Situation seit dem Jahr 2010 erheblich verschlechtert. Köln verfügte in den vergangenen Jahren, ebenso wie fast alle anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen, über keine ausreichende Selbstfinanzierungs- kraft. Infolgedessen sind die Kredite zur Liquiditätssicherung im Zeitraum 2008 bis 2011 um 278 Mio. Euro angestiegen. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen konnte die Stadt hingegen um 288 Mio. Euro 3 reduzieren. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Stadt in den Jahren 2008 bis 2011 dem Werte- verzehr ihres Anlagevermögens nur in geringem Umfang durch Investitionen begegnen konnte. Der Wert des städtischen Anlagevermögens sinkt. Perspektivisch ergibt sich hieraus Handlungsbedarf. Bezogen auf das Jahr 2011 hat die GPA NRW ein strukturelles Ergebnis von mehr als 200 Mio. Euro ermittelt. In dieser Höhe sieht sie unter der Annahme unveränderter Rahmenbedingungen eine nach- haltig zu schließende Konsolidierungslücke. Einen ausgeglichenen Haushalt plant die Stadt Köln erst wieder für das Jahr 2022. Die von der GPA NRW betrachtete Haushaltsplanung bis zum Jahr 2017 ist plausibel. Allerdings ist sie vorrangig darauf ausgerichtet ist, ein drohendes HSK zu vermeiden. Konkrete und als verbindlich festgelegte Konsolidierungsmaßnahmen hat die Stadt Köln nur für den mittelfristigen Planungszeitraum formuliert. Eine verbindliche sowie hinreichend konkrete Konsolidierungsstrategie bis 2022 hat die GPA NRW nicht festgestellt. Die Stadt setzt darauf, dass insbesondere Steuererträge steigen. Dies ist risikobehaftet. Eine langfristig ausgelegte Konsolidierung der Aufwandsseite sollte im Fokus der Stadt stehen. Die GPA NRW sieht insofern Handlungsbedarf.“ Sicherheit und Ordnung „Im Bereich Sicherheit und Ordnung zeigen sich in allen betrachteten Aufgabenfeldern Handlungs- möglichkeiten. Dies begründet sich aus der überwiegend unzureichenden Datenlage wie auch aus den (insoweit hilfsweise) gebildeten Kennzahlen zum Personalaufwand und den Leistungsmengen. Mit Ausnahme des durch die GPA NRW betrachteten Bereiches der Gewerbe- und Gaststätten- angelegenheiten, konnten für die Stadt Köln keine Kennzahlenwerte in den Vergleich gestellt werden. Demzufolge sind alle berichtseitig getroffenen Aussagen und Ableitungen mit Unsicherheit behaftet. Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Köln zeitnah ihre Datengrundlagen in den Bereichen Einwohner- meldewesen, Personenstandswesen, KFZ-Zulassung sowie Führerscheinwesen zu qualifizieren. Nur auf einer vollständigen und korrekt ermittelten Datenbasis ist eine nachhaltige Steuerung der Bereiche möglich. Die GPA NRW sieht gleichgelagerte Handlungsmöglichkeiten inhaltlicher sowie organisatorischer Art. Die Stadt Köln sollte Öffnungszeiten und Anzahl der Standorte hinterfragen. Daneben können die Terminvergaben in den Bereichen ausgebaut werden, um eine gezieltere und kontinuierlichere Auslastung zu erreichen. Analysen zu Auslastungsgraden einzelner Standorte qualifizieren den Personaleinsatz.“ Schulen und Sport „In Köln erfolgt eine strategische Planung der Schulflächen im Rahmen der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung. Diese beinhaltet eine differenzierte, sozialraumbezogene und mehrjährige Prognose der Schülerzahlen auf Basis der festgelegten Zügigkeiten der Schulen. Dennoch sieht die GPA NRW unmittelbaren Handlungsbedarf. Mittelfristig stark steigende Schüler- zahlen, verändertes Schulwahlverhalten sowie nicht durchgängig vorhandene Grunddaten begründen dieses. Die Stadt Köln verfügt nur im Ansatz über die notwendigen Daten, um den Bestand an Schul- immobilien zu steuern. Dies zeigen die Analysen der betrachteten Schulflächen durch die GPA NRW. Zwar ist dieser Mangel an validen Daten erkannt, dennoch werden vollständige, aktuelle Schulflächen frühestens in 2018 vorliegen. Insoweit sind Aussagen zu Notwendigkeiten und Potenzialen mit Unsicherheit behaftet. Die GPA NRW hat keine Kennzahlen zu den Gymnasien und Gesamtschulen bilden können. Weiter- führende Aussagen lassen sich an dieser Stelle nicht treffen. Die Hauptschulen zeigen sich unauffällig, Grund- und Realschulen liegen flächenbezogen oberhalb des interkommunalen Mittelwer- tes. Insgesamt ergeben sich auf Basis dieser Grundlagen Flächenüberhänge von rd. 168.000 m², mithin rd. 16,8 Mio. Euro jährlich. Teile hiervon hat die Stadt Köln zwischenzeitlich durch steigende Schülerzahlen realisiert. Aus Sicht der GPA NRW sollte die Stadt Köln zeitnah ihre Raumstandards kritisch hinterfragen, die multifunktionale Nutzung weiter ausbauen sowie zukünftige Bedarfe so weit wie möglich im Bestand realisieren. Anders als bei den Schulgebäuden sind bei den Schulturnhallen keine Potenziale ersichtlich. Beim Themenfeld Schulsekretariate stellen wir fest, dass die Stadt Köln bezogen auf das inter- kommunale Vergleichsjahr 2011 niedrige Personalaufwendungen je Schüler ausweist. Dieses ist in 4 erster Linie auf überdurchschnittliche Betreuungsquoten zurückzuführen. Zwischenzeitlich ist eine Stellenausweitung erfolgt, die durch Aufgabenzuwachs, den Anstieg der Schülerzahlen sowie die Ausweitung von Mindestanwesenheitszeiten begründet ist. Insoweit der Stellenzuwachs lediglich eine Erweiterung der Anwesenheitszeiten darstellt, sollte die Stadt Köln die Stellenausstattung kritisch überprüfen. Weitergehende Aussagen zur Schülerbeförderung konnten in Köln nicht getroffen werden. Die entsprechenden Informationen um Kennzahlen zu bilden lagen nicht durchgängig vor. Die Gründe für die hohen Kosten je Schüler wurden demnach nicht ermittelt.“ Jugend „Die Stadt Köln weist bezogen auf die Einwohner unter 21 Jahre einen deutlich überdurchschnitt- lichen Fehlbetrag für das Jugendamt im Vergleich der 23 kreisfreien Städte Nordrhein-Westfalens aus. Zur Optimierung der Steuerungsleistungen wird aktuell an der Einführung eines zentralen Controlling und Berichtswesen mit Kennzahlen gearbeitet. Die Verfahrens- und Prozessabläufe wurden in den letzten Jahren durch viele organisatorische Maßnahmen weiterentwickelt. Wichtige Schnittstellen sind auf der Dezernatsebene mit dem Amt für Schulentwicklung und einer gemein- samen Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung geschaffen. Die übergreifenden Themen- und Aufgabenstellungen können so besser abgestimmt und einfacher bearbeitet werden. Im Handlungsfeld Tagesbetreuung für Kinder zeigt sich ein guter, wenngleich auch ausbaufähiger Planungsprozess. Das Verfahren ist seit einigen Jahren etabliert. Es schließt die Beteiligung der freien Träger in Köln vollumfänglich mit ein. Platzstruktur und Bedarfe werden den 86 Stadtteilen und neun Stadtbezirken kleinräumig differenziert geplant. Die Kindertagespflege ist einbezogen. Unterstützt wird das Verfahren durch das eigenentwickelte, eingeführte Online-Vormerkverfahren. Dieses ist als Planungs- und Steuerungsinstrument jedoch lediglich bedingt geeignet. Insoweit sollte die Stadt Köln den beschrittenen Weg einer gemeinsamen Nutzung eines elektronischen Vormerk- systems mit den freien Trägern fortsetzen. Eine besondere Herausforderung stellt für die Stadt Köln die steigende Einwohnerentwicklung in den für die Tagesbetreuung relevanten Altersgruppen von 0 bis unter 6 Jahren dar. In Köln zeigen sich eine der höchsten Versorgungsquoten für unter 3jährige Kinder in der Kinderta- gesbetreuung, deutlich unterdurchschnittliche Elternbeitragsquoten sowie der maximale Anteil (kostenintensiver) 45-Stunden-Betreuung. Insoweit ist die Ausweisung in der Nähe des Maximums beim Fehlbetrag je Einwohner und je Platz folgerichtig. Inhaltlich und finanziell sieht die GPA NRW Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung. Hier ist eine ausgewogenere Elternbeitragssatzung zu nennen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen, der Zeitraum der Beitragsfrei- stellung vor der Einschulung sowie die Geschwisterkindbefreiung können überdacht werden. Ebenso sollte das überdurchschnittliche und steigende Angebot der 45 Stundenbetreuung kritisch hinterfragt werden. Daneben kann die Stadt auch die vergleichsweise überdurchschnittliche Förderung der freien Träger durch freiwillige Zuschüsse auf den Prüfstand stellen. Auch beim Fehlbetrag für das Produkt Jugendarbeit erzielt die Stadt Köln überdurchschnittliche Werte im Vergleich der kreisfreien Städte in NRW. Dieses ist nach den Erkenntnissen der GPA NRW insbesondere auf den hohen Anteil für Zuschüsse an freie Träger zurückzuführen. Alle Jugendfrei- zeiteinrichtungen befinden sich ausschließlich in freier Trägerschaft. Bei den Hilfen zur Erziehung stellen wir fest, dass die Stadt Köln den Empfehlungen aus der ersten Prüfrunde zum Teil gefolgt ist. Zwar zeigen sich weiterhin überdurchschnittliche Aufwendungen je Hilfefall. In erster Linie begründet durch den geringen Anteil von Vollzeitpflegefällen in der stationären Hilfe sowie die hohe Falldichte. Allerdings konnte der Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen in der jüngeren Vergangenheit ausgebaut werden. Die Stadt Köln hat in der Vergangenheit erheblich in den Ausbau der Offenen Ganztagsschule investiert. Im Ergebnis führt dies zu jährlich steigenden Fehlbeträgen. Allerdings wird durch die zunehmende Annahme des Angebotes der Fehlbetrag je Schüler bzw. je Gruppe geringer. Die Teil- nehmerquote der Stadt Köln erreicht in der OGS landesweit unter den kreisfreien Städten den Maximalwert. Die Betrachtungen zum Kinderschutz zeigen annähernd vollständig erfüllte Verfahrensanforderungen. Die GPA NRW sieht hier Entwicklungsmöglichkeiten bei den Verfahrensstandards und durch die Einführung eines differenzierten Kinderschutzbogens.“ 5 Soziales „Die Analysen im Prüffeld Soziales verweisen auf eine gute Datenlage sowie eine ausgeprägte Steuerungsqualität. Die durch die GPA NRW auf verschiedenen Feldern durchgeführten Stellenver- gleiche zeigen ein gutes Bild. In Köln ergeben sich durchgängig hohe Leistungswerte, also Fallzahlen je Mitarbeiter, bei im Verhältnis geringer Stellenausstattung. Insoweit erzielt die Stadt Köln hier am bzw. über dem Durchschnitt liegende Ergebnisse. Einzig der Bereich Wohngeld zeigt sich auffällig. Insoweit, als deutliche Handlungsmöglichkeiten erkennbar sind. Das Verhältnis von Vollzeit-Stellen zu Fallzahlen verweist auf ein erhebliches Potenzial. Dieses beziffert sich in der Stadt Köln im Jahr 2011 auf eine Größenordnung von rund 35 Prozent der vorhandenen Stellen. Zwischenzeitlich vollzogene gesetzliche Änderungen sowie gesetzte Rahmenbedingungen (Qualitätsstandards) relativieren diese Höhe aktuell gegebenenfalls. Dennoch sollte die Stadt Köln zeitnah an dieser Stelle tiefergehende Analysen vornehmen. Landesweit steigen in den letzten Jahren die Fallzahlen im Bereich der Eingliederungshilfe sprunghaft an. Insbesondere die Frühförderung verzeichnet nicht selten eine verdoppelte Anzahl an Leistungs- beziehern in kurzen Zeiträumen. Auch in Köln sind deutlich steigende Zahlen zu verzeichnen. Die betroffenen Akteure arbeiten in Köln eng zusammen. Eine Vernetzung im System Frühförderung wird so erleichtert. Aus Sicht der GPA NRW kann die fachlich-inhaltliche Prüfung im Vorfeld der Früh- förderung noch ausgebaut werden. Gleichwohl positioniert sich die Stadt Köln bei den Aufwendungen aktuell bereits deutlich unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte. Übergreifend ist festzustellen, dass aufwandsseitige Auffälligkeiten in Köln überwiegend in Aufgaben- feldern bestehen, bei denen die Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen sind. Hier zeigen sich regelmäßig (deutlich) überdurchschnittliche Aufwendungen, die jedoch in erster Linie auf die struktu- rellen Rahmenbedingungen zurückzuführen sind.“ Verkehrsflächen „Die Stadt Köln hält eine Vielzahl an Informationen zur Betrachtung und Analyse ihrer Verkehrs- flächen vor. Diese haben jedoch weitestgehend „Inselcharakter“ und lassen eine Verknüpfung der Informationen nicht durchgängig zu. Insoweit ist eine strategische Beplanung der Verkehrsflächen lediglich sehr bedingt feststellbar. Charakteristisch sind eher Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit von der jeweiligen finanziellen Ausstattung. Aus den vorgehaltenen Daten lässt sich ein bereits deutlich fortgeschrittener Anlagenabnutzungsgrad erkennen. Es ist in Teilen bereits eine Überalterung des Straßenvermögens gegeben. Erkennbar ist zudem, dass die Stadt Köln seit Jahren schwerpunktmäßig ihren Verkehrssicherungspflichten nachkommt. Die Unterhaltungsaufwendungen bewegen sich zwar auf überdurchschnittlichem Niveau – dennoch bilden die Gesamtaufwendungen lediglich den Durchschnitt ab. Reinvestitionen decken in 2009 lediglich 33 Prozent der Abschreibungen. In der Folge hat sich der Bilanzwert der Verkehrs- flächen seit 2008 in nur zwei Jahren bereits um mehr als vier Prozent verringert. In Anbetracht der finanziellen Rahmenbedingungen mit eher steigender Tendenz. Verstetigt sich der geringe Mittelein- satz der letzten Jahre, so droht auch hier mittel bis langfristig ein erhebliches Risiko für den städtischen Haushalt. Bei der Straßenbeleuchtung zeigt sich ein annähernd durchgängig positives Bild. Im Ergebnis ist die finanzielle Belastung des Kölner Haushaltes geringer, als in vielen Vergleichsstädten. Köln positio- niert sich bei den Gesamtaufwendungen deutlich unterdurchschnittlich. Dieses ist auf die unterdurch- schnittliche Anzahl an Leuchtenstandorten zurückzuführen. Daneben weist die Stadt einen unter- durchschnittlichen Energiepreis sowie einen unter dem Benchmark liegenden Energieverbrauch aus.“ Grünflächen „Die Prüfung der Grünflächen zeigt bei den Park- und Gartenanlagen, dass die Stadt Köln einwoh- nerbezogen maximale Flächen zur Verfügung stellt. Dieses ist in erster Linie auf den „einmaligen“ Kölner Grüngürtel zurückzuführen. Pflegestandards sind vereinbart und werden offenkundig den finanziellen Rahmenbedingungen angepasst. Pflegeintensivere Flächen wie Beete und Wechselbe- pflanzungen sind nur noch in geringerem Umfang vorhanden. Ein interkommunaler Vergleich der Kölner Werte wurde jedoch nicht vorgenommen. Zum einen ist es 6 der Stadt nur möglich gewesen Daten aus dem Jahr 2010 zur Verfügung zu stellen. Zum anderen beinhalten auch diese nicht alle notwendigen Komponenten für eine valide Positionierung. Hier sieht die GPA NRW Entwicklungsmöglichkeiten. Eine detaillierte Stundenerfassung, eine aufbauende Kostenrechnung sowie das hieraus abgeleitete Ermitteln von Leistungswerten ermöglichen eine bessere Steuerung des Bereiches. Dies gilt in gleichem Maße auch bei den Betrachtungen der Spiel- und Bolzplätze. Lediglich vor- liegende Daten aus 2010 sowie fehlende Komponenten lassen einen interkommunalen Vergleich nicht zu. Dennoch zeigen sich gute Ansätze. So verfügt die Stadt Köln beispielsweise über ein Spiel- gerätekataster und eine Dienstanweisung zur Kontrolle der Spielplätze und -geräte. Auch zeigen die ermittelbaren Kennzahlen zu den Flächen oder der Anzahl von Plätzen/Geräten keine Auffälligkeiten. Beim Thema Straßenbegleitgrün konnte die Stadt Köln keine vollständigen Daten liefern. Insoweit bleibt der interkommunale Vergleich hier ebenso unberücksichtigt. Die GPA NRW sieht bei diesem Themenfeld grundsätzlichen Handlungsbedarf in der Ermittlung einer validen Datengrundlage.“ Zu den Themenfelder „Vermessungs- und Katasterwesen“ und „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ liegen keine Teilberichte vor. Diese wurden ausschließlich im Rahmen des GPA-Kennzahlensets dargestellt. Für die Themenbereiche Finanzen, Jugend und Verkehrsflächen wurden der Berichtsinhalt und daraus folgende Ergebnisse einvernehmlich mit der Verwaltung abgestimmt. Aus der Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht wird hinsichtlich der übrigen geprüften Teil- bereiche deutlich, dass zwischen der Verwaltung und der GPA NRW teilweise erhebliche Unter- schiede in der Betrachtungsweise und Bewertung bestehen So konnte beispielsweise der von der GPA NRW gewählte Ansatz zur Ermittlung der Stellenbedarfe in den Prüffeldern „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ durch die Verwaltung nicht nachvollzogen werden. Das von der GPA NRW dargestellte Einsparpotential im Prüffeld „Einwohnermeldeaufgaben“ im Umfang von 26,0 Stellen wird seitens der Verwaltung als nicht realisierbar gewertet. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Bericht vielfach das Handeln der Verwaltung bestätigt. Dar- über hinaus enthält er eine Reihe weiterer wertvoller Hinweise und Anregungen. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Bericht gemäß § 105 GO NRW mit der Stellung- nahme der Verwaltung in der Sitzung am 21.04.2016 zur Beratung vorgelegt (Anlage 1) und gemäß Beschlussfassung in die Fachausschüsse verwiesen (Vorlagennummer 1057/2016): Ausschuss Sitzung Umwelt und Grün 07.06.2016 Soziales und Senioren 09.06.2016 Schule und Weiterbildung 13.06.2016 Verkehrsausschuss 14.06.2016 Sportausschuss 16.06.2016 Liegenschaftsausschuss 16.06.2016 Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 20.06.2016 und 05.09.2016 Jugendhilfeausschuss 21.06.2016 Gesundheitsausschuss 21.06.2016 Finanzausschuss 19.12.2016 Die Fachausschüsse haben - teilweise nach inhaltlicher Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der GPA NRW - in ihren jeweiligen Sitzungen den Prüfbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen. 7 Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales hat mit Beschluss vom 05.09.2016 zudem um regelmäßige Berichterstattung zu der von der Verwaltung dar- gelegten Vorgehensweise hinsichtlich der von der GPA NRW getroffenen Feststellungen und Emp- fehlungen gebeten. Mit dieser Vorlage unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über die wesentlichen Inhalte des überörtlichen Prüfergebnisses der Gemeindeprüfungsanstalt, über das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss am 21.04.2016 und die Beschlüsse der Fachausschüsse.
Anlage 1 (Auszug aus der Niederschirft Rechnungsprüfungsausschuss 21.04.2016)
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Anlage 1 Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Frau Duggan Telefon: (0221) 221-22928 Fax : (0221) 221-25501 E-Mail: simone.duggan@stadt-koeln.de Datum: 19.01.2017 Auszug aus der Niederschrift der 11. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.04.2016 öffentlich 5.2 Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW 1057/2016 Herr Detjen regt an, dass in den Fraktionen darauf hingewiesen werden sollte, dass der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zwar etwas älter sei, jedoch in den ein- zelnen Bereichen interessante Hinweise und Anregungen gebe, welche in den Fach- ausschüssen diskutiert werden sollten. Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht Überörtliche Prüfung der Stadt Köln in den Jahren 2012 bis 2014 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie die Stellungnahme der Verwaltung gem. § 105 GO NRW zur Kenntnis. Der Ausschuss verweist den Prüfbericht zur weiteren Beratung an alle beteiligten Fachausschüsse und bittet um Wiedervorlage der Beratungsergebnisse zur Vorbe- reitung der Unterrichtung des Rates. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2174/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27