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0338/2017

Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 02.02.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 06.02.2017

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

2744 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/235/1 
235/1-Jü 
Vorlagen-Nummer  02.02.2017 
 0338/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.02.2017 
 
Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen 
Antrag der SPD-Fraktion, AN/0070/2017 
 
Die SPD-Fraktion beantragt folgenden Beschluss: 
 
„Die Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen vom 26.08.1999 
wird wie folgt an die gesetzlich geforderte Gendergerechtigkeit angepasst: 
 
1. Die Richtlinie ist sprachlich so zu überarbeiten, dass den Erfordernissen der Gendergerechtig-
keit bzw. einer geschlechterneutralen Formulierung Rechnung getragen wird. 
2. Der Abschnitt „3. Benennung nach Personen“ ist um folgende Regelung zur Gendergerechtig-
keit zu ergänzen: 
Bei der Wahl von geeigneten Personen ist besonders auf ein ausgewogenes Verhält-
nis der Geschlechter zu achten. 
3. Die so geänderte Richtlinie ist dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.“ 
 
Begründet wird der Antrag u.a. damit, rund 600 Straßen und Plätze in Köln seien nach Männern, aber 
nur ca. 40 nach Frauen benannt. 
 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Die Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen vom 26.08.1999 
bedürfen in einigen Punkten aus verschiedenen Gründen der Anpassung. Deshalb hat das Zentrale 
Namensarchiv in den letzten Monaten eine Neufassung in Form einer Satzung entworfen, die dem-
nächst in die politische Beratung gegeben wird. 
 
Zu 1. Selbstverständlich wird die neue Satzung den Erfordernissen der Gendergerechtigkeit Rech-
nung tragen und entsprechende Formulierungen erhalten. 
Zu 2. Eine Formulierung mit diesem Tenor kann in den Entwurf der Satzung aufgenommen werden. 
Zu 3. Die neue Satzung soll durch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales sowie die Bezirksvertretungen beraten und durch den Rat der Stadt 
Köln beschlossen werden. 
 
 
Entgegen den in der Antragsbegründung genannten Zahlen (40 Frauen- und 600 Männernamen), die 
eine Quote von Benennungen nach Frauen in Höhe von 6 % unterstellen, sind Stand heute 11 % aller 
nach Personen benannten Straßen nach Frauen benannt (rund 200 Frauen und rund 1600 Männer). 
Innerhalb der letzten 10 Jahre ist es jedoch gelungen, den Anteil der Benennungen nach Frauen 
deutlich zu erhöhen, so 2015 auf 60 % und 2016 auf 40 %.

2 
 
Dies belegt, dass das Thema Gendergerechtigkeit bei den Benennungen bereits angekommen ist. 
 
Letztlich liegt jede einzelne Benennungsentscheidung in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksver-
tretung. 
 
 
 
gez. Berg

Beratungsverlauf (1)

06.02.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0338/2017
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
02.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27